Protocol of the Session on September 20, 2007

(Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Das hätte man sich auch schon vorher denken können, dazu braucht man keine Enquetekommission. Die Fragenkataloge, die die Kommission verschickt hat, hätten genauso die Abteilung Kommunalpolitik im Innenministerium oder das Statistische Landesamt erarbeiten können, wobei ich mir denken könnte, dass diese Stellen über die meisten der angeforderten Daten schon verfügten. Da die schriftlichen Antworten der Kommunen sehr ausführlich waren, ist es auch sehr zweifelhaft, ob die wenigen Nachfragen, die sich ergaben, eine Anhörung rechtfertigten. Die zur Kommission eingeladenen Bürgermeister und Landräte sowie die Mitarbeiter der kommunalen Spitzenverbände und Wirtschaftsverbände kennen sich alle aus ihrer täglichen Arbeit, wahrscheinlich zum Teil einige schon aus DDR-Zeiten. Manche Menschen sind ja politisch sehr fl exibel und haben ihre Meinung schon tausendmal ausgetauscht. Sie telefonieren jeden Tag miteinander, sie laufen sich ständig über den Weg. Sie müssen sich nicht noch einmal treffen, zumal das alles Leute sind, die weiß Gott genug Termine haben. Die Interessen der Beteiligten sind klar. Die Mittelzentren würden ihre Randgemeinden gern schlucken und die Randgemeinden wiederum möchten nicht geschluckt werden. Manche Stadtoberhäupter geben das wenigstens offen zu, wie die Oberbürgermeisterin von Wismar. Andere wie ihr Schweriner Kollege eiern herum und geben sich undurchsichtig.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Oberzentren, Herr Andrejewski, Oberzentren.)

Nichts ist überfl üssiger als eine zusätzliche Kommission. Offenbar heißt es nicht nur „Wenn du nicht mehr weiter weißt, dann gründe einen Arbeitskreis“, sondern auch „Willst du dir Selbstbestätigung holen, gründe eine Kommission“.

(Irene Müller, DIE LINKE: Das reimt sich aber sehr schlecht.)

Angesichts der immensen Kosten dieser Einrichtung muss man hier nicht nur von sinnlosem Leerlauf, sondern auch von Steuergeldverschwendung reden. Und jetzt sollen die Aufgaben der Kommission auch noch erweitert werden, weil das Urteil des Landesverfassungsgerichtes eine völlig neue Situation geschaffen hat. Wie wäre es denn gewesen, wenn man das Urteil erst einmal abgewartet hätte, bevor man dieses Gremium gründete? Alle Beratungen, die vor dem Urteil abgehalten wurden, waren, das muss man jetzt sagen, für die Katz, noch mehr, als sie es ohnehin schon waren. Wer vor dem Urteil vor die Enquetekommission geladen wurde, der hat seine Position unter Voraussetzungen dargestellt, die sich völlig gewandelt haben. Wenn man den Auftrag der Kommission jetzt ändert, dann müsste man konsequenterweise die ersten Anhörungen nachholen. Aber konsequent ist hier gar nichts. Es ist keine Lösung, laufend neue teure Gremien zu gründen, sondern ich würde raten, anstatt diese Kommission weiter vor sich hin dümpeln zu lassen, sollte man sie lieber sanft entschlafen lassen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Danke, Herr Andrejewski.

Die Fraktion der FDP hat um eine Unterbrechung gebeten. Ich unterbreche die Sitzung für zehn Minuten.

Unterbrechung: 11.19 Uhr

Wiederbeginn: 11.40 Uhr

Meine Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und gebe der FDP-Fraktion noch einmal das Wort. Weil es hier um die Änderung des Änderungsantrages geht, bitte ich noch mal Herrn Leonhard, sich dazu zu äußern. Bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich ziehe namens meiner Fraktion den eigentlichen Änderungsantrag zurück. Ihnen liegt jetzt hoffentlich allen auch ein neuer Antrag vor. Und ich will darauf aufmerksam machen, dass sich der Punkt 1 im Wesentlichen nur erweitert hat, und zwar hinter „kommunale Selbstverwaltung“ mit den Worten „und demokratische Teilhabe“. Ich bitte um Zustimmung. – Vielen Dank.

(Beifall Michael Roolf, FDP, und Gabriele Měšťan, DIE LINKE)

Danke schön, Herr Leonhard.

Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der bereits verteilte Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/858 wurde zurückgezogen. Anstelle dessen liegt Ihnen der Änderungsantrag auf Drucksache 5/862 vor. Ich denke, jeder hat ihn jetzt vor Augen. Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, über die einzelnen Ziffern der vorliegenden Änderungsanträge auf den Drucksachen 5/851 und 5/862 einzeln abstimmen zu lassen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/851.

Ich rufe auf die Ziffer 1 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE. Wer der Ziffer 1 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist die Ziffer 1 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/851 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP angenommen bei drei Gegenstimmen der Fraktion der NPD.

Ich rufe auf die Ziffer 2 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE. Wer der Ziffer 2 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/851 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU und der Fraktion der NPD abgelehnt bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP.

Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/862 abstimmen.

Wer der Ziffer 1 des Änderungsantrages zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 1 des Änderungsantrages der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/862 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP angenommen bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD.

Wer der Ziffer 2 des Änderungsantrages der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/862 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 des Änderungsantrages der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/862 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD abgelehnt bei Zustimmung der Fraktion der FDP.

Wer der Ziffer 3 des Änderungsantrages der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/862 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 3 des Änderungsantrages der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/862 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD abgelehnt bei Zustimmung der Fraktion der FDP.

Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/821 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/821 mit den soeben beschlossenen Änderungen mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP angenommen bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Nein zum Börsengang der Deutschen Bahn AG, Drucksache 5/814.

Antrag der Fraktion DIE LINKE: Nein zum Börsengang der Deutschen Bahn AG – Drucksache 5/814 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Schwebs von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Die Bahn kommt!“ – Mit diesem Slogan wirbt die Bahn für sich. Ob das aber zukünftig Bestand hat, kann heute niemand mit Gewissheit sagen. Wenn sich Herr Tiefensee und Herr Mehdorn durchsetzen, dann kommt sie im Sturmschritt an die Börse. Geht es aber nach der Mehrheit der Bevölkerung, so sagen es die von forsa und Emnid Befragten, dann sollte die Bahn als staatseigener Konzern bestehen bleiben. Ginge es nach den Bahnnutzern, dann wären diese schon zufrieden, wenn die Bahn pünktlich und auch in der Fläche fahren würde.

Ob das aber mit einem börsenorientierten, auf Gewinn der Anteilseigner ausgerichteten Unternehmen möglich ist, wird nicht nur von den Politikern der LINKEN bezweifelt. Auch die Verkehrsministerkonferenz hat offensichtlich großen Zweifel an der Art und Weise des geplanten Börsenganges, dass sie noch im Sommer, sozusagen kurz vor der Abfahrt in Richtung Börse, die Notbremse zog und

ein Gutachten anforderte, das die verfassungsrechtliche und ökonomische Bewertung des „Gesetzentwurfes zur Neuorganisation der Eisenbahnen des Bundes“ kritisch durchleuchten sollte. Dieses Gutachten liegt nun seit dem 15.09. vor und, meine Damen und Herren, ich kann es Ihnen empfehlen, es liest sich spannend wie ein Krimi und kommt im Großen und Ganzen zu dem Ergebnis, dass der Versuch, mit dem vorgelegten Gesetzentwurf die verfassungsrechtlichen und wirtschaftlichen Zielsetzungen der Bahn in Einklang zu bringen, einer Quadratur des Kreises gleichen würde.

Seit der Bahnreform 1994 ist das letzte große Staatsunternehmen zwar schon in eine Aktiengesellschaft überführt worden, doch ihre Anteile gehören bis heute allein dem Bund. Nun will dieser 49 Prozent seiner Anteile verkaufen. Verfassungsrechtlich ist mehr auch gar nicht möglich, da Artikel 87e des Grundgesetzes vorschreibt, dass der Staat die Mehrheit am Unternehmen Bahn halten muss. Die Infrastruktur soll davon ausgenommen bleiben. Juristischer Eigentümer des Schienennetzes bleibt also der Bund. Faktisch aber soll die Bahn das Netz 15 Jahre lang bewirtschaften und bilanzieren dürfen, was einem wirtschaftlichen Eigentum gleichkommt. Nach diesen 15 Jahren plus einer Übergangsfrist von weiteren drei Jahren geht das Bewirtschaftungsrecht wieder an den Bund zurück, sollte der Bundestag bis dahin nichts anderes entscheiden. Außerdem wird der Bund in den Jahren der wirtschaftlichen Nutzung des Schienennetzes durch die Bahn jährlich bis zu 2,5 Milliarden Euro für dessen Erhalt überweisen und zusätzlich wird der Staat neue Großprojekte weiter fi nanzieren. Dann aber wird ein Wertausgleich fällig für die bis dahin getätigten Investitionen. Der Staat soll sich dann also die über viele Generationen mit Steuergeldern aufgebaute Infrastruktur zurückkaufen, die ein privater Konzern bis zum Letzten ausgebeutet hat. Dieser Wertausgleich in 15 Jahren oder in 18 Jahren wird den Privatisierungserlös – und das ist heute schon absehbar – bei Weitem übersteigen.

Seit der Bahnreform, meine Damen und Herren, sind rund 5.000 Kilometer Schienen stillgelegt worden. Die Zahl der Bahnhöfe ist um 400 gesunken. Über 100.000 Stellen wurden abgebaut beim technischen und beim Servicepersonal, Reinigungskräfte wurden outgesourct, Lokführer arbeiten immer mehr und immer länger und werden schlecht bezahlt. Wer wundert sich da noch über Verspätungen durch die 2.300 Langsamfahrstellen und sich endlos lange hinziehende Wanderbaustellen oder zu wenig Service? Von den ehemals 13.000 Gleisanschlüssen für Firmen bei der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft gab es zehn Jahre später im Jahr 2004 noch ganze 4.000, die Tendenz weiter sinkend. Logisch, dass der Anteil der Güterbeförderung derzeit gerade mal bei 16,5 Prozent liegt. Und trotz aller politischen Bekenntnisse von Rot-Grün, den Verkehr auf die Schiene zu verlagern, ist das noch weniger als vor der Bahnreform vor 1994.

Außerdem schuf die Bahn Lücken zwischen Nah- und Hochgeschwindigkeitsfernverkehr – genannt sei nur die Abschaffung des Interregio – und damit haben auch die Personenkilometer im Fernverkehr in absoluten Zahlen abgenommen. Es gibt aber noch viel mehr Gründe, die gegen eine Teilprivatisierung der DB AG sprechen, außer, dass die geplante Teilprivatisierung aus Sicht meiner Fraktion eindeutig dem Grundgesetz widerspricht. Nicht nur Artikel 87e ist hier zu nennen, sondern auch der Artikel 14 „Eigentum verpfl ichtet“ greift hier nach unserer

Auffassung. Anstatt sich um die Ziele der Bahnreform von 1994 zu kümmern, sprich für Kundenzuwachs und Verlagerung von nennenswerten Teilen des Verkehrs auf die Schiene zu sorgen, bemühte sich die Bahn in den letzten Jahren unter Aufsicht des Bundes um Zuwachs bei ihren Firmenbeteiligungen. In der ganzen Welt wurden und werden Unternehmen zusammengekauft, die nichts, aber auch gar nichts mit dem eigentlichen Kernauftrag der Bahn zu tun haben.

Und noch etwas, meine Damen und Herren: Gerade unter den inzwischen allgemein bekannten und prognostizierten Bedingungen des Klimawandels darf die Bahn nicht verkauft werden. Sie ist das umweltfreundlichste motorisierte Verkehrsmittel, das es derzeit gibt, und das ihr innewohnende ökologische Potenzial wird sich nur erschließen lassen, wenn sie eben gerade nicht kapitalorientiert bewirtschaftet wird.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Denn es ist doch so: Eine weiterhin verstärkt auf Rendite orientierte Unternehmenspolitik würde das Schienennetz weiter kappen, Strecken stilllegen, Mitarbeiter entlassen, Lohndumping begünstigen, dem öffentlichen Mobilitätsbedarf im Personen- und Güterverkehr nicht entsprechen, den Erhalt und den Ausbau der Schieneninfrastruktur gefährden und enorme Haushaltsrisiken für die öffentliche Hand herbeiführen. Mit all dem setzt sich die Bahn aber in Widerspruch zu ihrem grundgesetzlichen Mobilitätsauftrag zum Wohle der Allgemeinheit.

Und noch etwas lässt uns den Börsengang ablehnen: Eine Teilprivatisierung geht zulasten der Bürger und des Staates. Sie wäre eine regelrechte Verschleuderung von Volksvermögen. Der gegenwärtige Wert der Bahninfrastruktur wird je nach Quelle mit 100 bis 200 Milliarden Euro angegeben.

(Michael Andrejewski, NPD: Sehr gut, sehr gut. – Udo Pastörs, NPD: Das brauchen wir.)

Um sie aber für den Verkauf attraktiv zu machen, wird sie von den Herren Mehdorn und Tiefensee systematisch billig gerechnet. Der Vorstandsvorsitzende der Bahn gibt diesen Wert nur mit 18 Milliarden Euro an und entsprechend niedrig fallen auch die prognostizierten Verkehrserlöse aus. Zwischen 4,6 und 8,7 Milliarden Euro stehen im Raum. Nach dem Verkauf von 49 Prozent der Anteile wird der Staat aber nicht von seinen gemeinwohlorientierten Aufgaben befreit. Das bedeutet, der Steuerzahler ist dafür weiter in der Pfl icht. Auf Bund und Länder kommen im Zuge einer Teilprivatisierung erhebliche fi nanzielle Risiken zu, da sie nach wie vor für den Erhalt und den Ausbau der Infrastruktur in der Verantwortung stehen. Trotzdem verlieren Bund und Länder an Einfl uss auf das Unternehmen.

Im oben genannten Gutachten ist dazu Folgendes zu lesen: „Das Infrastrukturmodell soll eine Rendite abwerfen, die aufgrund ihrer Berechenbarkeit attraktiv ist. Die Bundesregierung ist in diese Pläne eingeweiht und unterstützt sie aktiv. Dem Schienenpersonennahverkehr, das heißt den Ländern, wird die Rolle des Hauptzahlers zugedacht. Vom Bund können die Länder kaum Unterstützung erwarten. Er wird unter dem Druck des Kapitalmarktes noch stärker die Eigentümerinteressen verfolgen müssen, als er diesen Weg heute schon geht.“

Die Frage der Eigentümerschaft, meine Damen und Herren, das ist eine Frage der strategischen Ausrichtung eines Unternehmens.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sehr gut.)

Entweder ich bin dem privaten Eigentümer verpfl ichtet – damit steht die Gewinnmaximierung im Vordergrund – oder ich tue alles, um meinen grundgesetzlichen Auftrag zu erfüllen.

Kernaufgabe der Bahn ist und bleibt nach unserer Auffassung eine fl ächendeckende Sicherstellung von Verkehrsinfrastruktur und Mobilitätsleistungen. Wir lehnen daher eine wie auch immer geartete Privatisierung der Deutschen Bahn AG grundsätzlich ab

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

und wir sind der Auffassung, dass die Landesregierung deshalb im Bundesrat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ihre Zustimmung verweigern muss, um Schaden von den Bahnkunden, dem Land und der Bundesrepublik abzuwehren. Und deshalb möchten wir Sie bitten, für unseren Antrag zu stimmen.