es ging um die Olympischen Spiele damals – „die Amerikaner drei, zwei davon durch Neger. Das ist eine Schande. Die weiße Menschheit müsste sich schämen.“
Sie können es aber auch noch derber haben: „15. Dezember 1935 beim Führer essen, SA-Leute, Wachmannschaften aus den Moorlagern, erzählen von den Gefangenen: ‚Auswurf muss wegradiert werden. Wir sind noch viel zu human.‘“
Das, meine wehrten Herren, das sind Ihre historischen Wurzeln. Und so etwas gehört nicht in den Landtag Mecklenburg-Vorpommern und nicht in unsere Gesellschaft.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Zuruf von Raimund Borrmann, NPD)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach den heutigen Debatten muss ich uns aber allen auch die Frage stellen: Welche Schlussfolgerungen ziehen wir denn aus unseren Redebeiträgen für die praktische Politik?
Welche Schlussfolgerungen ziehen wir aus Lichtenhagen im Umgang mit den Migrantinnen und Migranten? Vielleicht schließen wir uns als Landtag Mecklenburg-Vorpommern und als Land Mecklenburg-Vorpommern der rheinland-pfälzischen Bundesratsinitiative zur Einführung des kommunalen Wahlrechts für Migrantinnen und Migranten aus Nicht-EU-Ländern an, wie es der Berliner Senat getan hat.
Anlässlich des Weltkindertages hat das Kinderhilfswerk kindgerechte Asylverfahren gefordert. Es heißt in einer Erklärung: „Kinderspezifi sche Fluchtgründe müssen endlich als asylrelevant anerkannt werden.“
Die Bundesregierung müsse ihren internationalen Pfl ichten in der Flüchtlingspolitik nachkommen. Nach Angaben des Kinderhilfswerkes reisen jährlich zwischen 3.000 und 6.000 Kinder nach Deutschland ein, um Schutz vor Verfolgung, Krieg oder Gewalt zu erhalten. Doch ihre Asylanträge hätten kaum eine Chance auf Erfolg. Das Kinderhilfswerk erklärt, es ist beschämend, dass beispielsweise ehemalige Kindersoldaten, die schwer traumatisiert und hoch schutzbedürftig sind, in Deutschland kein Asyl bekommen.
Oder wir nehmen die Kritik des UN-Flüchtlingshilfswerkes an den deutschen Behörden auf, dass deutsche Flüchtlinge keine freie Wahl des Wohnsitzes haben, wenn sie Sozialleistungen beziehen. Dies sei laut UNHCHR unvereinbar mit dem Völker- wie mit dem Europarecht.
Hintergrund ist die gängige Praxis, anerkannten Flüchtlingen und Menschen mit Abschiebeschutz einen Wohnsitz in dem jeweiligen Bundesland, Bezirk oder Landkreis zu erlauben, in dem die Aufenthaltserlaubnis ausgestellt worden ist.
Laut UNHCHR kann diese Maßnahme lebenslange Auswirkungen auf einen Flüchtling haben. So habe der Betroffene nur eingeschränkte Möglichkeiten zur Arbeitsplatzsuche und könne mitunter etwa trotz Krankheit oder der Verarbeitung traumatisierender Ereignisse nicht in der Nähe weiterer Familien oder von Landsleuten wohnen. Das Argument, mit der Regelung könne eine unkontrollierte Verschiebung der Sozialhilfekosten zwischen den Ländern und Gemeinden vermieden werden, lässt der UNHCHR nicht gelten. Der Eingriff in das Recht auf Freizügigkeit sei hier unverhältnismäßig.
Was die in unserem Antrag in Punkt 2 geforderte Regelung zur dezentralen Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen in Mecklenburg-Vorpommern betrifft, so wäre das ein Schritt, um der Kritik des UNHCHR zu begegnen.
Natürlich, meine sehr verehrten Damen und Herren, wissen wir, dass es bereits Regelungen zur dezentralen Unterbringung gibt, im Übrigen eine Folge des beharrlichen Wirkens meiner Fraktion. Aber diese Erlasse des Innenministers aus der 2. Legislaturperiode schreiben sehr enge Kriterien vor, die oft auch erst dann zur Anwendung kommen, wenn es im Landkreis oder der kreisfreien Stadt engagierte Leute gibt, die sich um die Rechte der Flüchtlinge kümmern, sei es die oder der Ausländer- beziehungsweise Migrationsbeauftragte, seien es Vereine, Initiativen oder einzelne Persönlichkeiten.
Und schauen wir einmal über die Grenzen unseres Bundeslandes hinaus, so fi nden wir andernorts die Praxis der dezentralen Unterbringung realisiert, so zum Beispiel in Potsdam, in Cottbus oder in Oberhausen. Diese Ruhrstadt geht seit 1999 neue Wege. Das Sozialamt ermutigt dort Flüchtlinge und Asylsuchende, selbst eine Wohnung zu suchen, und die Stadt spart dabei noch Geld. Für Flüchtlinge in der eigenen Wohnung zahlt Oberhausen nur etwa die Hälfte des Betrages, der bei der Unterbringung in einem Wohnheim nötig ist, und dabei sind die Baukosten für Gemeinschaftsunterkünfte noch nicht einmal mit eingerechnet. Die Verwaltung in Oberhausen steht auf dem Standpunkt: Wir reden immer von Integration, dann müssen wir den Leuten auch die Möglichkeit bieten, ganz normal unter uns zu leben.
Es gibt also Handlungsspielräume, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn der politische Wille vorhanden ist. Es erschließt sich mir nicht, warum wir in unserem Land nicht entsprechende Regelungen weiter ausbauen und auf den Weg bringen sollten, so, wie wir es in unserem Punkt 2 gefordert haben.
In Punkt 3 fordern wir schließlich, anhand der Ereignisse in Bützow die künftige Entwicklung der Polizeistruktur im Land zu hinterfragen. Und wir waren nicht die Ersten, die das nach Bützow taten. Ja, wir haben dieses Personalentwicklungskonzept der Polizei mitgetragen, jedoch immer mit dem Hinweis, dass nicht nur die Anzahl der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten pro Kopf berücksichtigt werden muss, sondern auch die Fläche. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, davon unabhängig muss doch weiter hinterfragt werden, was in Bützow schief
gelaufen ist. Warum werden die Randalierer in Bützow offenbar nicht, wie zu lesen war, zur Verantwortung gezogen?
Es reicht eben nicht aus, nur zwei Beamte zu versetzen. Auch damals nach Lichtenhagen wurden nur ein Innenminister und ein Polizeiführer abgesetzt. An dem aus ufernden rechtsextremen und ausländerfeindlichen Denken und Handeln hat das allein nichts ändern können. Schließlich sitzt heute mit Herrn Andrejewski einer der damaligen Rädelsführer und geistigen Brandstifter im Landtag. Lassen Sie uns also auch über diese Fragen zum Beispiel im Innenausschuss diskutieren! Es geht dabei überhaupt nicht um Schuldzuweisungen, es geht um die gemeinsame Übernahme von Verantwortung.
Zum vorliegenden Änderungsantrag anschließend meine letzten Worte: Zur gemeinsamen Verantwortung erkläre ich im Namen meiner Fraktion, dass wir eine Einzelabstimmung über die vorliegenden Punkte beantragen werden, dabei den Punkten 1 und 2 Ihres Antrages zustimmen, den Punkt 3 ablehnen und dem geänderten Antrag insgesamt unsere Zustimmung geben werden. – Danke schön.
Der erste Punkt. Ich lasse darüber abstimmen. Wer dem ersten Punkt des Änderungsantrages bereit ist zuzustimmen, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der erste Punkt des Änderungsantrages der Fraktionen der SPD und CDU bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, CDU und FDP sowie Ablehnung der Fraktion der NPD angenommen.
Ich lasse über den zweiten Punkt abstimmen. Wer dem zweiten Punkt des Änderungsantrages zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist auch dieser zweite Punkt bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, CDU und FDP sowie Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.
Ich komme zum Punkt 3 des Änderungsantrages. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Damit ist diesem Antrag bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU und FDP sowie Ablehnung der Fraktion DIE LINKE und der NPD zugestimmt worden.
Ich lasse jetzt über den Gesamtantrag abstimmen mit den entsprechend angenommenen Änderungen. Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/815 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Danke. Damit ist
dieser Antrag bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, CDU und FDP sowie Ablehnung der Fraktion der NPD angenommen.
Meine Damen und Herren, ich rufe hiermit auf den Tagesordnungspunkt 29: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Private Energiekonzerne in einen nationalen Energiekonzern überführen, Drucksache 5/797.
Antrag der Fraktion der NPD: Private Energiekonzerne in einen nationalen Energiekonzern überführen – Drucksache 5/797 –
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Energiequartett E.ON, RWE, Vattenfall und EnBW beherrscht mehr als 80 Prozent des deutschen Energiemarktes und hat zusätzlich die Übertragungsnetze vollständig in der Hand. In der Bundesrepublik haben sich diese vier großen Energieanbieter ein Oligopol geschaffen und missbrauchen die damit errungene Macht, um die Markt- und Preisentwicklung schon beinahe nach Belieben zu steuern. Die Energiepreise haben eine schwindelerregende Höhe erreicht. Gegenüber dem Jahr 2000 stiegen die Preise für Strom um 46 Prozent und bei Gas um unglaubliche 76 Prozent. Dabei klingelte es ordentlich bei den Großunternehmern in der Kasse. Zusammen haben die Marktführer im Vergleich zu 2002 im Jahr 2006 ein Plus im Betriebsergebnis von über 10 Milliarden Euro eingestrichen.
Die Stromanbieter erhöhen ihre Preise künstlich und betreiben illegale Preisabsprachen. Wie die Preisbandmanipulation vonstatten geht, konnte eine amerikanische Studie belegen. Der überhöhte Preis entsteht durch die Manipulation der Konzerne, die aus Profi tgier trotz Überfl uss ein knappes Angebot künstlich erzeugen und den Preis steigen lassen. Die Konsequenz aus der Studie ist: Ein freier Markt ist nicht zwangsläufi g gut für eine Gesellschaft.
Zum Abzocker und Preistreiber kommt auch noch der Umweltverschmutzer hinzu. Die Bundesregierung hat den Energiekonzernen Verschmutzungsrechte in Höhe von 4 Milliarden Euro eingeräumt. Das Verschenken ist alles andere als ein Beitrag zum Klimaschutz, denn die mit Beginn der Deregulierung versprochenen milliardenschweren Investitionen, um den Emissionsausstoß drastisch zu vermindern, blieben aus. Ist es nicht ein Wahnsinn, das Recht zum Verschmutzen, das heißt zur Verpestung und Verseuchung unser aller Umwelt zu verschenken oder zu verkaufen? Muss es nicht so sein, dass insbesondere Industrie und Wirtschaft verpfl ichtet sein sollten, alles Erdenkliche zu tun, um Verschmutzung zu verhindern? Diese Handlungsweise ist geradezu paradox und spricht doch Bände, denn es charakterisiert einfach und zutreffend den Staat BRD.
Die Privatwirtschaft greift bei diesem Geschenk gerne zu. So werden diese sogenannten CO2-Zertifi kate als vermeintliche Kosten auf den Strompreis aufgeschlagen und bedeuten satte Zusatzgewinne. Während die Konzerne Milliarde um Milliarde scheffeln, haben die Stromkunden das Nachsehen. Verbraucherschützer warnen eindringlich vor Existenzproblemen der sozioökonomischen Benachteiligten durch die hohen Energiepreise. Doch auch dieses juckt die Firmen nicht. Stattdessen drohen sie, sollte die auch auf höchster Ebene diskutierte Zerschlagung der Konzerne auch nur ansatzweise
durchgeführt werden, dass Strom und Gas auf Jahre hinaus teurer werden. Doch zu drohen brauchen diese Konzerne gar nicht, da nach einer glaubhaften Analyse des Bundeswirtschaftsministeriums die Energiepreise sowieso bis zum Jahr 2010 sprunghaft um fast 20 Prozent ansteigen werden.
Die Kritik an den Konzernen nimmt einen immer breiteren Raum ein. Kartellamt, Gerichte und Kunden bringen dem Missbrauch der Marktmacht Widerstand entgegen, denn die Fakten sprechen für sich. Mit der Liberalisierung sollten niedrige Preise für Energie den Endverbraucher erfreuen. Knapp zehn Jahre ist genau das Gegenteil von fallenden Preisen geschehen. Vattenfall als Beispiel produziert die Megawattstunde für 15 Euro und verkauft sie zum dreifachen Preis. Durch diese milliardenschwere Abzocke konnten die Konzerne auf Beutezug gehen. Stadtwerke und regionale Anbieter fi elen den Heuschrecken in Menschengestalt zum Opfer.
Auch die Politik, die jahrelang tatenlos zusah, wie die Stromkunden von großen Energieversorgern fi nanziell ausgeblutet wurden, meldet sich nun zu Wort, wie die EU-Wettbewerbskommissarin Kroes und die Bundesregierung, die dem Ergebnis der uferlosen Liberalisierung nun irgendwie gegensteuern wollen. Doch bei der radikalen Umkrempelung der Energiewirtschaft hilft kein Achtpunkteplan der Bundesregierung, der sich lediglich auf die Senkung der Treibhausgasemission beschränkt, und auch keine Novellierung des Wettbewerbsrechts.
Die Ausführungen des Geschäftsführers des Verbandes der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft Alfred Richmann, die Marktmacht der Energiekonzerne sei so gewaltig, dass sie selbst mit scharfen Mitteln unterbunden werden müsse, sollte wörtlich genommen werden. Die europaweite Tendenz zur Renationalisierung kann in Teilen auch für die Bundesrepublik zum Vorteil werden. Nicht mehr Wettbewerb, wie es die Nachtänzer einer neoliberalen Ausbeutungspolitik schwadronieren, sondern gerade weniger bei gleichzeitig höherer Verantwortung muss die Devise sein.