Diese sind für die NPD, für die neuen Nazis, für das Grobe zuständig und merken gar nicht – das muss man ihnen am Anfang sogar zugutehalten, das ist ganz menschlich –, wie sie von den Funktionären der NPD als wirklich notwendiges Übel auf Zeit benutzt werden.
Oder sie lassen sich gerne benutzen, weil sie so ein Deckmäntelchen für ihre Aktionen haben. Das gibt ihnen dann so einen gewissen Anschein der Seriosität, der ihnen im Übrigen das Geld für ihre Aktionen damit organisiert.
Ich möchte diese Partei bezeichnen – und wir haben gerade hier ein lebhaftes Bild davon erlebt – als ein Sammelsurium verkrachter Existenzen und größenwahnsinniger Möchtegernführer. Ein Beispiel dafür hatten wir vorhin hier.
Diese Partei will dafür sorgen, dass auch der normale Bürger rechtsextremes Gedankengut durch Wahlen zum Ausdruck bringen kann. Dann hat man diesen legalen Arm. Dabei fällt viel Steuergeld an.
Da grinsen Sie jetzt wieder. Die Diäten stecken Sie sich genauso ein, wie Sie anderen das vorwerfen.
(Raimund Borrmann, NPD: Die werden gut angelegt. Das können Sie glauben. – Zurufe von Dr. Norbert Nieszery, SPD, und Raimund Borrmann, NPD)
Dieses Steuergeld, das in großer Höhe anfällt, verteilen diese Herren, wie sie hier sitzen und noch ein paar andere, unter sich und Ihresgleichen genauso wie die Posten, die sie unter Funktionären und Kameradschaften wiederum verteilen müssen, damit diese Kameradschaften sich diszipliniert im Sinne der NPD verhalten oder dann Krawall machen,
Herr Schlotmann, darf ich Sie einen Augenblick unterbrechen. Ich bitte auch Sie, jetzt nicht persönliche Diskriminierungen hier vorzunehmen.
Damit wollen sie ihre materielle und ihre personelle Basis schaffen, um die Demokratie zu bekämpfen und abzuschaffen, wie die Kollegin Bretschneider gerade hier eindrucksvoll deutlich gemacht hat.
Drittens – das gilt jetzt für den ehrlichen Teil des Saales – nutzen diese neuen Nazis die Fehler und Versäumnisse der etablierten demokratischen Parteien, Institutionen und Organisationen aus. Wir müssen uns fragen lassen: Was ist falsch gemacht worden? Was haben wir falsch gemacht?
Haben wir zu lange geglaubt, dieses Phänomen wird sich von selbst erledigen? Müssen wir uns nicht vielleicht auch fragen, warum es nicht immer gelingt, die Menschen mitzunehmen, wenn es um politische Entscheidungen geht? Müssen wir nicht alle darüber nachdenken als Demokraten, wie es uns wieder gelingen kann, mehr Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern zu gewinnen? Diese Aufzählung, meine Damen und Herren, gehört zur Ehrlichkeit bei der Auseinandersetzung mit der NPD dazu. Davor dürfen wir uns nicht drücken. Dazu gehört aber auch, den Feinden der Demokratie die Zähne zu zeigen. Diese Zähne müssen scharf sein, denn diese Zähne müssen wehtun. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung. – Danke.
Herr Andrejewski, Sie haben eben bei einem Zwischenruf meine Führung hier oben kritisiert. Gerade in dem Moment als ich unparteiisch eingegriffen habe, haben Sie dazwischengerufen, ich wäre parteiisch. Das ist ein Angriff auf das Präsidium. Ich erteile Ihnen dafür einen Ordnungsruf.
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Zunächst hat das Wort die Justizministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Frau Kuder. Frau Kuder, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Schlotmann! Mit Ihrem Antrag rennen Sie bei der Landesregierung offene Türen ein. Das Kabinett hat am Dienstag beschlossen, der Bundesratsinitiative der Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt zur Änderung der Paragrafen 46, 47 und 56 des Strafgesetzbuches beizutreten. Damit wird morgen der Gesetzesantrag der drei Länder Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern in den Bundesrat eingebracht. Dennoch ist dieser Antrag der Regierungsfraktionen in unserem gemeinsamen Kampf gegen extremistisch motivierte Gewalttaten richtig und wichtig,
macht er doch deutlich, dass die Gesetzesinitiative auf einer breiten Basis hier im Parlament und auch in der Bevölkerung steht.
Gewalttaten gegen Ausländer, Juden, Behinderte, Obdachlose, Homosexuelle und Zugehörige anderer Bevölkerungsgruppen, die deren Achtungsanspruch zutiefst verletzen und teilweise mit großer Brutalität ausgeführt werden, erfordern eine entschlossene und konsequente Reaktion auch vonseiten der Justiz.
Diese Straftaten, sehr geehrte Damen und Herren, fügen nicht nur den Opfern schwerste psychische und physische Verletzungen zu. Sie verbreiten dazu – wie gerade auch die jüngsten Vorfälle rassistischer und fremdenfeindlicher Übergriffe hier und in anderen Bundesländern gezeigt haben – in weiten Kreisen der Bevölkerung Angst und Schrecken und stören den öffentlichen Frieden.
Der Ausbreitung einer solchen menschenverachtenden Vorurteils- und Gewaltkriminalität muss deutlich entgegengewirkt werden. Dies soll in mehrfacher Hinsicht geschehen. Zum einen, meine Damen und Herren, soll das Strafgesetzbuch geändert werden, aber nicht so, wie Sie das gerne hätten, meine Herren von der NPD. Strafrecht schützt das Zusammenleben der Einzelnen in der Gesellschaft im Sinne des Grundgesetzes. Damit ist Strafrecht in Teilen immer auch ein Spiegelbild der gesellschaftlichen Verhältnisse und ebenso wie diese Änderungen unterworfen. Zum anderen müssen aber auch die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten konsequent genutzt werden. Die Landesregierung, meine Damen und Herren, verfolgt beide Ansätze.
Nicht zu unterschätzen ist dabei die besondere generalpräventive Wirkung einer Strafvorschrift. Bisher hat der Schutz jener Personen, die allein wegen ihrer Nationalität, ihrer Volkszugehörigkeit, ihrer Hautfarbe oder beispielsweise ihrer Religion oder ihrer Behinderung Opfer einer Straftat wurden, nach meiner Überzeugung im Strafrecht nur unzureichenden Ausdruck gefunden. Mit der Ergänzung des Strafgesetzbuches setzen wir jetzt ein unmissverständliches Signal an den potenziellen Täter, dass sein Tun und vor allem auch seine Motive von der Rechtsge
meinschaft aufs Schärfste verurteilt werden. Aber auch den Opfern wird ein Zeichen gesetzt. Der Staat macht deutlich, dass er sie nicht alleine lässt. Meine Damen und Herren, das ist für das Opfer einer Straftat besonders wichtig und damit wird auch ein weiterer Schritt in Richtung Opferschutz getan.
Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetzesantrag greifen die Länder Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern Überlegungen auf, die bereits vor einigen Jahren Gegenstand einer Bundesratsgesetzesinitiative gewesen sind, seinerzeit jedoch von der Mehrheit der Bundesländer noch nicht mitgetragen wurden. Unter dem Eindruck der von mir bereits angesprochenen jüngsten Ereignisse ist jedoch ein Meinungswechsel festzustellen. Nicht nur in der Bevölkerung, sondern auch in der Politik haben die Vorschläge zur Strafverschärfung bei von Hass und Fremdenfeindlichkeit geprägten Straftaten mittlerweile hohe Aufmerksamkeit erfahren. Lassen Sie mich drei Punkte hervorheben:
Ein wesentliches Element des Entwurfes ist die Konkretisierung und Ergänzung der Strafzumessungsregelung des Paragrafen 46 Strafgesetzbuch. Durch die vorgesehene Ergänzung wird der Umstand, dass ein Beweggrund der Tat zum Beispiel die Rasse, die Hautfarbe, die Religion oder die sexuelle Orientierung des Opfers ist, zu einem besonderen Strafzumessungsfaktor bei allen Straftätern aufgewertet. Der Gesetzentwurf stellt klar, dass für Straftaten, die aus menschenverachtenden Motiven heraus begangen werden, regelmäßig auch kurze Freiheitsstrafen unter sechs Monaten zu verhängen sind. Dies stellt eine Umkehr der bisherigen Regel dar, wonach kurze Freiheitsstrafen nur in Ausnahmefällen ausgesprochen werden sollen. Damit soll verdeutlicht werden, dass derartige Straftaten über die Verletzung des Rechtsgutes einzelner Personen hinausgeht. Wenn ein Ausländer deshalb körperlich angegriffen und verletzt wird, weil er Ausländer ist, dann ist er gleichzeitig stellvertretend für alle Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland angegriffen worden. Das heißt, die Tat wendet sich nicht nur gegen eine einzelne Person, sondern gegen die grundgesetzlich geschützten Werte und die Rechtsordnung insgesamt. Aufgrund dieser besonderen Bedeutung ist die Verhängung kurzer Freiheitsstrafen gerechtfertigt.
Darüber hinaus regelt der Gesetzentwurf, dass bei einer Freiheitsstrafe von über sechs Monaten die Vollstreckung nicht mehr in der Regel zur Bewährung ausgesetzt wird. Damit soll den Tätern und potenziellen Nachahmern klargemacht werden, dass sie selbst bei einer ersten Tat nicht zwangsläufi g mit einer Bewährungsverurteilung rechnen können, da dies oft in diesen Kreisen als Freispruch und nicht als Sanktion empfunden wird.
Aber nicht nur extremistische Intensivtäter, meine Damen und Herren, sondern auch der fremdenfeindliche Gelegenheitstäter ist in den Fokus zu nehmen. Auch solche Täter, die im sicheren Gefühl der Überlegenheit ihren Fremdenhass und ihre Verachtung an Schwachen und Schutzbedürftigen ausleben und damit ihrer vermeintlichen Überlegenheit Ausdruck verleihen wollen, müssen schnell, konsequent und spürbar bestraft werden. Kritiker der Initiative berufen sich im Wesentlichen darauf, dass bereits nach der derzeitigen Gesetzeslage die Möglichkeit bestünde, die Motivation für eine Straftat bei der Strafzumessung strafverschärfend zu berücksichtigen. Dem, meine Damen und Herren, halte ich jedoch entgegen, dass die Gesetzesänderung gerade beabsichtigt, den bestehenden Handlungsrahmen der Strafver
folgungsbehörden und Gerichte auszufüllen, indem der Wille des Gesetzgebers zur wirkungsvollen Ahndung solcher Straftaten verdeutlicht wird.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin davon überzeugt, dass mit dem Beitritt Mecklenburg-Vorpommerns zu der Gesetzesinitiative ein richtiges und vor allem auch deutliches Signal im Kampf gegen diese menschenverachtende Kriminalität gesetzt wird. Aber nicht nur Politiker, sondern auch die Strafverfolgungsbehörden als Wächter des Rechtsstaates und seiner Gesetze sind aufgerufen, sich verstärkt einzubringen, um den Rechtsstaat zu schützen. Ich unterstütze daher den Vorschlag aus den Reihen der Staatsanwaltschaft, den Kampf gegen Extremismus zu intensivieren. Gemeinsam mit meinem Haus wird derzeit daran gearbeitet, die Zusammenarbeit mit dem Innenressort weiter zu verbessern und enger zu verzahnen, die Justizmitarbeiter – auch im Vollzug – stärker im Umgang mit Rechts- und Linksextremisten zu schulen, extremistisch motivierte Straftaten in Sonderzuständigkeiten der Staatsanwaltschaft zu behandeln, und mit Opportunitätsentscheidungen, ich will mal sagen, höchst sensibel umzugehen.
Meine Damen und Herren, wenn wir auch schon einiges erreicht haben, dürfen wir uns nicht zufrieden zurücklehnen. Auch in Zukunft wird ein weiterer intensiver Dialog zu führen sein, um die gemeinsamen Strategien bei der Bekämpfung dieser menschenverachtenden Kriminalität weiter zu verbessern. Lassen Sie mich aber zum Schluss auch noch einmal daran erinnern, dass alle Demokraten aufgerufen sind, die Menschenwürde, den öffentlichen Frieden und die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen und sämtliche geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um der Ausbreitung einer Vorurteils- und Gewaltkriminalität wirksam entgegenzutreten. Der Beitritt Mecklenburg-Vorpommerns zu der Gesetzesinitiative von Brandenburg und Sachsen-Anhalt ist insoweit ein richtiger und wichtiger Schritt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft wurde im ausgehandelten Entwurf eines Rahmenbeschlusses der EU in Artikel 4 des Entwurfes festgeschrieben, ich zitiere: „Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass bei anderen Straftaten als den in den Artikeln 1 und 2 ausgeführten […] rassistische und fremdenfeindliche Beweggründe als erschwerender Umstand gelten und dass solche Beweggründe andernfalls bei der Festlegung des Strafmaßes durch die Gerichte berücksichtigt werden können.“ Meine Fraktion hat diese Forderung begrüßt.
Während einer Anhörung im Deutschen Bundestag erklärte das Bundesjustizministerium, zur Sicherung dieser Forderung gebe es in Deutschland keinen Handlungsbedarf. Wenige Wochen später ergreifen SachsenAnhalt und Brandenburg die Initiative einer Strafverschärfung in diesen besonderen Fällen. Über den Inhalt der Bundesratsinitiative wurde nun auf allen Ebenen in den unterschiedlichen Strukturen kontrovers diskutiert, auch in meiner Fraktion. Voranstellen möchte ich, dass wir selbstverständlich alle Initiativen begrüßen, die darauf ausgerichtet sind, konsequent gegen rechtsextre