Meine sehr geehrten Damen und Herren, mehr muss ich, denke ich, an dieser Stelle gar nicht sagen, um Sie von der Systematik dieses Antrages zu überzeugen. Und wenn ich von Systematik rede, dann einen kurzen Hinweis zu dem Änderungsantrag der Kollegen von der NPD: Dass Sie die Systematik nicht verstehen, die Logik, die in diesem Antrag steckt, das ist mir erschließbar.
Ich will mich mit Ihnen hier auch nicht über Logik oder Grammatik unterhalten, sondern einfach nur feststellen, dass wir an einer ganz bestimmten Stelle eine Abfolge eingeführt haben: Netzlücken an Fernstraßen, danach Schulstandorte, touristisches Netz. Das ist eine Abstu
fung, die ist logisch gewollt, weil ein Radwegenetz nicht nur einfach aus Wegen, die irgendwie miteinander von A nach B verbunden sind, besteht, sondern sie bestehen ganz genauso wie der Straßenverkehr für die motorisierten Verkehrsteilnehmer auch in einer Hierarchie. Und wenn ich nicht ganz klar herausstelle, dass ich gerade an den Bundesfernverkehrsstraßen diese Trassen brauche, dann erreiche ich nämlich eines nicht, dann habe ich keine Haupttangenten. Auch ein Radfahrer braucht eine Haupttangente, auf die er zufahren kann, einfach um eine Orientierung zu haben und zu erkennen, wenn er von A nach B fahren will, wie komme ich da überhaupt hin.
Deshalb ist diese Abfolge auch an dieser Stelle explizit unter dem Punkt II noch einmal aufgeführt worden. Also die logische Transparenz einer abgestuften hierarchischen Radwegesystematik muss erkennbar sein. Das ist unser Ziel. Bitte stimmen Sie unserem Anliegen zu. Ich bitte auch die FDP, das noch einmal zu überdenken. Zeigen Sie damit, dass Ihnen das Radfahren in Mecklenburg-Vorpommern genauso am Herzen liegt wie mir und wie unserer Regierungskoalition. – Herzlichen Dank.
Es hat noch einmal ums Wort gebeten der Minister für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Dr. Ebnet. Bitte schön, Herr Minister.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal gemeldet, weil ich mir Sorgen mache. Ich mache mir Sorgen um die FDP.
damit Sie aus dem Lager der Fahrradgegner, wo Sie sich ja nicht gerne wiederfi nden wollen, über diese Brücke zu den Befürwortern des Fahrradfahrens und des Radwegebaus kommen.
Herr Kreher, Sie haben Ihre Ablehnung im Wesentlichen darauf gestützt, dass Sie gesagt haben, die Landesregierung tut nichts. Da haben Sie mir aber vorher nicht richtig zugehört. Ich habe gesagt, wie viel Kilometer gebaut worden sind. Ich habe auch gesagt, dass wir jährlich, also auch dieses Jahr, allein an Bundes- und Landesstraßen, und daneben gibt es noch weitere, etwa hundert Kilometer Radwege bauen für 10 Millionen Euro. Wer da sagt, die tun nichts, …
Also wer da Untätigkeit sieht, dem kann ich nur sagen: Wir bauen diese Sachen doch nicht klammheimlich irgendwo. Das sind doch alles öffentliche Baustellen an Straßen, an denen man vorbeikommt. Und wenn jemand das nicht sieht, Herr Kreher, dann muss ich Ihnen den Vorwurf machen, dann interessieren Sie sich wohl beim Autofahren nicht dafür, was mit Radwegen geschieht,
sonst könnten Sie sich auch in Ihrer Region über manches freuen, was dort gebaut worden ist und was gebaut wird. – Danke schön.
Ich lasse zunächst abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/859. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/859 bei Zustimmung durch die Fraktion der NPD, ansonsten Ablehnung durch die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP abgelehnt.
Ich komme nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/824. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? –
Damit ist der Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/824 bei Zustimmung durch die Fraktion der SPD, der CDU und DIE LINKE sowie Gegenstimmen der Fraktion der FDP und der NPD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 21: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Arbeitnehmerfreizügigkeit schnellstmöglich herstellen, auf der Drucksache 5/817.
Antrag der Fraktion DIE LINKE: Arbeitnehmerfreizügigkeit schnellstmöglich herstellen – Drucksache 5/817 –
Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Borchardt von der Fraktion DIE LINKE. Bitte, Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Freizügigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist eine der Grundfreiheiten der Europäischen Union. Im EG-Vertrag heißt es: „Innerhalb der Gemeinschaft ist die Freizügigkeit der Arbeitnehmer gewährleistet.“ Auch in der Grundrechtscharta der Europäischen Union haben die Mitgliedsstaaten festgelegt: „Jede Person hat das Recht zu arbeiten und einen frei gewählten oder angenommenen Beruf auszuüben.“ Und eben diese Grundfreiheit gilt bis heute nicht für alle Mitgliedsstaaten der EU.
Im Rahmen der Beitrittsverhandlungen mit den Kandidatenländern aus Mittel- und Osteuropa wurde vereinbart,
dass die Arbeitnehmerfreizügigkeit für die neuen Länder nicht zum 1. Mai 2004 in vollem Umfang gelten wird. Die Regeln des EU-Vertrages über die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der heutigen EU gelten nicht für alle neuen EU-Bürger. Die volle Freizügigkeit genießen lediglich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Zypern und Malta.
Die Staats- und Regierungschefs haben sich ein Dreistufenmodell einfallen lassen, das nach der Formel „zwei plus drei plus zwei“ in drei Phasen unterteilt ist: In der ersten Phase hatten die meisten Mitglieder der EU-15 den Zugang zu ihren Arbeitsmärkten eingeschränkt. Lediglich Irland, Großbritannien und Schweden hatten ihre Arbeitsmärkte uneingeschränkt eröffnet. Sowohl die rot-grüne als auch die rot-schwarze Koalition haben 2004 und 2006 entschieden, die Arbeitnehmerfreizügigkeit für die neuen Mitgliedsstaaten einzuschränken. Begründet wurde dies jeweils mit der hohen Arbeitslosigkeit in Deutschland.
Meine Damen und Herren, es gibt spätestens heute keinen Grund, weiterhin an der geltenden Übergangsmaßnahme festzuhalten. Im Gegenteil, betrachten wir die Entwicklungen in den Ländern, die von Anfang an ihre Arbeitsmärkte eröffneten, wäre es geradezu sträfl ich, wenn wir uns weiterhin abschotten würden. Fest steht, die befürchtete Arbeitsmigration, die Schwemme von osteuropäischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ist nicht eingetroffen. Die Entwicklungen in Irland und Großbritannien haben gezeigt, dass die Zuwanderung von Arbeitskräften aus Mittel- und Osteuropa geringer ausgefallen ist, als anfangs erwartet. Nach einem Bericht der EU-Kommission machen Staatsangehörige der neuen Mitgliedsstaaten in den meisten Ländern weniger als ein Prozent der Erwerbsbevölkerung aus. In der Bundesrepublik Deutschland ist der Anteil noch geringer.
Ich möchte in diesem Zusammenhang an den Aufruf des Europäischen Parlaments im April letzten Jahres erinnern. Darin hebt das Europäische Parlament hervor, dass Belastungen auf den Arbeitsmärkten der Mitgliedsstaaten ausgeblieben sind, die für eine uneingeschränkte Öffnung optiert haben, und sich Befürchtungen, es würde sich zu massiven Migrationsströmungen entwickeln, nicht bewahrheitet haben. Vielmehr – so die Abgeordneten weiter – habe die Zuwanderung aus den neuen Mitgliedsstaaten positive Auswirkungen auf die Wirtschaft der Mitgliedsstaaten, die ihre Arbeitsmärkte geöffnet haben, da sie unter anderem die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärke. Die Abgeordneten stellten weiterhin fest, dass die Übergangsfristen maßgeblich zu mehr Schwarzarbeit und zu mehr Scheinselbstständigkeit sowie vermehrt und regional zugespitzt zu Lohndruck, unfairen Arbeitsbedingungen führen und zur Diskriminierung und Ausbeutung von Wanderarbeitnehmern beitragen. Und genau diese Entwicklung trägt dazu bei, dass sich die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land weiter verstärken. Die Beschränkung sorgt für Grauzonen und Intransparenz. Und dass mit dieser Entwicklung gerade die NPD in unserem Land hausieren geht und Ängste schürt, brauche ich wohl nicht zu betonen.
Meine Damen und Herren, an diesen Ausführungen können Sie unschwer erkennen, dass es bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit auch um Solidarität zwischen den alten und den neuen Mitgliedsstaaten geht.
Ja auch wir nehmen zur Kenntnis, dass durch die Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit vorhandene rechtliche Bestimmungen, zum Beispiel das Entsendegesetz, genutzt werden, um hier arbeiten zu können. Da werden Scheinselbstständigkeiten gegründet und illegal Menschen beschäftigt, um Lohndrückerei zu verstärken. Wer kennt nicht die Fälle, in denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Osteuropa auf dem Bau, in der Landwirtschaft oder in der Fleischverarbeitung für Niedriglöhne zu unwürdigen Arbeitsbedingungen arbeiten?
Um eine Lösung herbeizuführen, sagen wir: Die Arbeitnehmerfreizügigkeit sollte so schnell wie möglich hergestellt werden, denn dem Wettbewerb um die niedrigsten Löhne ist die Nationalität der Arbeitskräfte vollkommen egal. Es geht einzig und allein nur darum, so wenig Lohn wie möglich zu zahlen. Gleichzeitig – und auch das wird in unserem Antrag deutlich – müssen wir dafür sorgen, dass bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit die Befürchtungen unserer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht eintreten. Deswegen sagen wir: Arbeitnehmerfreizügigkeit und Mindestlohn gehören untrennbar zusammen.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Jawohl, das stimmt.)
Meine Damen und Herren, bekanntlich setzt meine Fraktion sich seit Langem für einen Mindestlohn ein. Mit Interesse haben wir die Einigung der Koalitionsfraktionen auf Bundesebene vernommen. Leider konnte sich die SPD nicht durchsetzen. Nun soll es wohl so sein, dass bei Aushandlung eines gesetzlichen Mindestlohns durch die Tarifpartner dieser sowohl als allgemeinverbindlich als auch in das Entsendegesetz übernommen werden soll. Viel zu wenig, sagen wir, aber sei es, wie es sei.
Aber zurück zum Antrag: Nach einer kürzlich vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut des Deutschen Gewerkschaftsbundes veröffentlichten Übersicht haben 20 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einen Mindestlohn. Alle werden ihn in diesem Jahr erhöhen. In sechs EU-Ländern werden dann keine Stundenlöhne unter 8 Euro erlaubt sein. Dabei handelt es sich um die direkten westlichen Nachbarländer der Bundesrepublik. Und es sind eben auch genau die Länder, die bezüglich der Arbeitnehmerfreizügigkeit keine Beschränkungen mehr haben.
Meine Damen und Herren, spätestens im Jahr 2011 gilt auch in Deutschland die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. In diesem Zusammenhang fordert im Übrigen auch der Vizepräsident der Europäischen Kommission Günter Verheugen einen Mindestlohn. Ich zitiere: „Wenn das Problem des Mindestlohns bis dahin nicht geregelt ist, wird dem Lohndumping die Tür geöffnet. Deutschland muss handeln, weil sonst ein Problem für den sozialen Frieden entsteht.“ Also warten wir nicht bis 2011, setzen wir uns heute schon dafür ein, die Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit um unser aller Wohl schnellstmöglich zu beenden. Gerade Mecklenburg-Vorpommern als Nachbarland zu Polen wird davon profi tieren.
Übrigens Polen hat im Januar 2007 die Einschränkungen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit, die bis dahin auch für uns Deutsche bestanden, aufgehoben. Jeder kann sich nunmehr in Polen einen Arbeitsplatz suchen, ohne spezielle Arbeitserlaubnis. Die ersten Bürgerinnen und Bürger,