Protocol of the Session on July 12, 2007

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Reese hat soeben erklärt, was Wegebahnen sind. Das ist ein Begriff, der einem nicht jeden Tag über den Weg läuft. Jetzt wissen wir, Wegebahnen sind so etwas wie das Petermännchen, fahren auf den Straßen, haben Räder und sind häufi g mit Zugmaschinen versehen.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU und FDP – Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU und Michael Roolf, FDP)

Wir haben in der Tat als Verwaltung im Moment ein Problem, weil hier Anträge beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr eingegangen sind, Anträge einiger Betreiber dieser Wegebahnen, die Anträge als Linienverkehr nach Paragraf 42 beziehungsweise Paragraf 43 des Personenbeförderungsgesetzes, das übrigens ein Bundesgesetz ist, gestellt haben. Auf dieser Rechtsgrundlage werden Genehmigungen für acht Jahre erteilt. Die Antragsteller verweisen darauf, dass in einigen Bundesländern derartige Genehmigungen erteilt worden sind, und wollen genauso behandelt werden wie diese.

Der Antrag der FDP ist kunstvoll aufgebaut. Der kommt von hinten durch die Küche. Da wird zuerst einmal gesagt, Verlängerung auf acht Jahre. Jetzt habe ich einmal die Gesetze durchgesehen. Nach Paragraf 16 Absatz 2 Personenbeförderungsgesetz ist geregelt, dass acht Jahre die maximale Genehmigungsdauer für Linienverkehr sind. Für Gelegenheitsverkehr sind es nur fünf Jahre. Das heißt, wenn man jetzt für acht Jahre genehmigen würde, müsste man automatisch sagen, es ist Linienverkehr, und dann kämen die ganzen Folgerungen, die daran auch noch hängen. Gut, dann reden wir einmal Klartext: Worauf soll es hinauslaufen? Diese Bahnen, diese Wegebahnen sollen Linienverkehr machen müssen.

(Hans Kreher, FDP: Ja.)

Dann haben Sie noch angeführt in Ihrem Antrag den Paragrafen 43 „Sonderformen des Linienverkehrs“. Ich glaube, dass das Thema an der Stelle nicht richtig aufgehängt ist, weil in Paragraf 43 Personenbeförderungsgesetz die Sonderformen des Linienverkehrs defi niert sind. Aber da steht dann, das ist die Beförderung von:

„1. Berufstätigen zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (Berufsverkehr) ,

2. Schülern zwischen Wohnung und Lehranstalt (Schü- lerfahrten),

3. Personen zum Besuch von Märkten (Marktfahrten),

4. Theaterbesuchern“

Jetzt frage ich mich: Was soll denn Fünftens sein? Wegebahnen? Alle diese Beförderungsarten könnte man theoretisch auch mit Wegebahnen durchführen. Das ist ein Beförderungsinstrument, aber hier sind die Beförderungszwecke geregelt. Da sollte man sich also eine andere Stelle im Gesetz suchen. Und wenn man eine andere Stelle im Gesetz sucht, dann fi ndet man keine andere Stelle, weil der Gesetzgeber, der Bundesgesetzgeber, als er das Personenbeförderungsgesetz zuletzt novelliert oder geschaffen hat, dieses Problem einfach nicht erkannt hat. Es taucht auch nicht jeden Tag auf. Von daher gibt es dann die Frage in der Praxis zu beant

worten: Kann man eine Ausnahmeregelung machen oder nicht machen?

Wir haben hier immer über Ausnahmeregelungen den Verkehr dieser Bahnen ermöglicht. Wir haben ihn ermöglicht für touristische Zwecke. Touristische Zwecke sind aber kein Linienverkehr. Wir stehen immer vor der Frage, welche Anforderungen muss man denn an einen Linienverkehr stellen – die sind auch nicht gerade ohne – und erfüllen diese Wegebahnen solche Anforderungen. Was Linienverkehr nicht sein darf, ist ein Traktor vorne, Anhänger hinten und auf dem Anhänger sitzen Personen. Das sind für den Linienverkehr ungeeignete Fahrzeuge. Petermännchen ist so ein Gefährt. Das ist nicht für den Linienverkehr zugelassen. Das heißt, Sie müssen über die Defi nition des Fahrzeuges und die Sicherheitsanforderungen des Fahrzeuges für den Linienverkehr kommen. Auch da gibt es natürlich keine klaren Aussagen. Und weil es hier keine klaren Aussagen gibt,

(Zuruf von Michael Roolf, FDP)

müssen wir im Einzelfall Klarheit schaffen oder, wenn es ein Problem der anderen Länder auch ist, für alle Bundesländer Klarheit schaffen.

Nach der jetzigen Auslegung, zu der wir nur in der Lage sind, können Wegebahnen nur betrieben werden, wenn Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung, der Straßenverkehrszulassungsverordnung, der Fahrerlaubnisverordnung, dem Personenbeförderungsgesetz und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr, dem BOKraft, erteilt worden sind. Da hängt ein ganzer Rattenschwanz von Problemen und von Regelungen dran.

(Hans Kreher, FDP: Die gelöst werden müssen.)

Es geht nicht ganz so einfach, dass man einmal in ein Gesetz hineinschaut und dann etwas macht. Diese anderen Gesetze und Verordnungen, die drehen sich vor allem um die Sicherheit. Da geht es um die Sicherheit der Passagiere, um die Sicherheit der Fahrgäste, die da fahren.

Jetzt müssen wir einmal den gesunden Menschenverstand nehmen und die Frage stellen, warum verlangen wir beim Schulbus zum Beispiel Sicherheitsanforderungen, die hingehen bis zur Einführung von Gurtpfl icht oder Ähnlichem,

(Zuruf von Heike Polzin, SPD)

und auf der anderen Seite Linienverkehr wie ein Bus, das soll auch Petermännchen machen dürfen. Das passt irgendwie noch nicht so ganz zusammen.

(Vizepräsident Hans Kreher übernimmt den Vorsitz.)

Jetzt sind wir auch nicht so schlau, dass wir die Weisheit gepachtet hätten. Und weil dieses ein Problem ist, dessen sich der Gesetzgeber bisher offensichtlich noch nicht angenommen hat, da es jetzt vermehrt Bestrebungen gibt, hier Linienverkehr betreiben zu wollen mit Vergünstigungen, die natürlich auch noch damit verbunden sind, haben wir auf Bundesebene versucht, dieses zum Gesprächsthema zu machen. So wurde auf Wunsch meines Hauses auf der Expertenkonferenz der oberen Verkehrsbehörden der Länder am 27. und 28. Juni in Bonn genau dieses Thema besprochen. Dabei hat Mecklenburg-Vorpommern gegenüber dem Bundesverkehrsministerium angeregt, die Verkehre mit Wegebahnen im Personenbeförderungsgesetz und damit bundeseinheitlich zu regeln.

(Beifall Gino Leonhard, FDP)

Die unterschiedliche Genehmigungspraxis der Länder soll vereinfacht werden. Dann wissen wir bundeseinheitlich, was wir als Genehmigungsbehörden zu tun haben. Im Bundesverkehrsministerium wird dieser Vorschlag geprüft und mit den Ländern abgestimmt. Wir wollen tatsächlich hier ein bundeseinheitlich gemeinsames Vorgehen fi nden. Nicht, dass der eine sagt hü, der andere sagt hott, bei dem einen ist es genehmigt und bei dem anderen nicht. Es sollen alle für die Zukunft wissen, wie sie dran sind, und dann wissen sie auch, wie sie sich richtig verhalten können. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU und Heike Polzin, SPD)

Danke, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Schulte von der SPD. Herr Schulte, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach den knapp geratenen Ausführungen des Verkehrsministers bin ich durch meine Fraktionskollegen ausdrücklich gebeten worden, ausführlicher auf dieses Thema einzugehen.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Ich werde mich allerdings, Herr Liskow, ich werde mich allerdings zurückhalten.

(Zuruf von Heike Polzin, SPD)

Ja, ich trenn mich jetzt von der Meinung meiner Fraktion und werde es kurz abhandeln.

Meine Damen und Herren, aus Sicht der SPD-Fraktion besteht keine Veranlassung, dem Antrag der Fraktion der FDP entsprechend andere Regelungen zum Sonderlinienverkehr durch Wegebahnen zu machen. Wegebahnen, das hat der Minister dargestellt, dienen in erster Linie touristischen Zwecken und sind bereits wegen ihrer Bauart nur mit Sondergenehmigungen zu betreiben. Insbesondere ihre Ausstattung, ihre Sicherheitsvorkehrungen und die Höchstgeschwindigkeit sind deutlich geringer als bei Bussen und Bahnen. Sie sind deshalb mit dem Öffentlichen Personennahverkehr nicht vergleichbar und das sollte man auch nicht über die hier angedachte Genehmigungsdauer von acht Jahren im Rahmen von Linienverkehren herbeiführen wollen.

Linien- und Gelegenheitsverkehre, meine Damen und Herren, unterliegen dem Personenbeförderungsgesetz, darauf hat der Minister hingewiesen. Genehmigungspfl ichtig ist die Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr gemäß den Paragrafen 42 und 43 oder im Gelegenheitsverkehr nach Paragraf 46 Personenbeförderungsgesetz. Es ist darauf hinzuweisen, dass Kraftfahrzeuge nach Paragraf 4 Absatz 4 des Personenbeförderungsgesetzes Pkws, Kraftomnibusse oder Lkws sind. Wegebahnen sind keine dieser Fälle und entsprechen nicht den vorgenannten Kfz-Arten. Sie sind weder Bus noch Bahn – der Minister hat darauf hingewiesen –, sondern eine gesonderte Fahrzeugkombination, die sich insbesondere in touristischen Destinationen einer besonderen Beliebtheit erfreut.

Zur Klarstellung hatte – das hatte der Minister, glaube ich, auch angeführt,

(Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

ich bin mir aber jetzt nicht ganz sicher – das Bundesverkehrsministerium bereits im Jahr 2004 ein Merkblatt herausgegeben, wo darauf hingewiesen wird, wie mit diesen entsprechenden Sonderverkehren umzugehen ist. An der grundsätzlichen Einschätzung hat sich nichts geändert. Dass in anderen Bundesländern dies möglicherweise nicht so gehandhabt wird, wie es hier rechtmäßigerweise in Mecklenburg-Vorpommern getan wird, kann ich nicht beurteilen. Dies ist aber auch kein Anlass dafür, die entsprechende Regelung zu ändern. Die SPDFraktion wird daher den Antrag ablehnen. – Vielen Dank, für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall Heike Polzin, SPD, und Mathias Löttge, CDU)

Danke, Herr Schulte.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Schwebs von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Diskussion zu diesem Antrag der FDP können wir an dieser Stelle kurz halten. Das beginnt schon mit den vergleichbaren Wettbewerbsbedingungen für die Wegebahnen mit dem normalen Linienverkehr der Kommunen, das fordert die FDP. Ich verstehe das so, dass die FDP davon ausgeht, dass Petermännchen und Co. in Konkurrenz oder im Wettbewerb mit Stadtbussen und Stadtbahnen stehen.

(Zuruf von Toralf Schnur, FDP)

Davon gehe ich eigentlich nicht aus.

(Beifall Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Genau.)

Denn Wegebahnen sind für mich eine Bereicherung des touristischen Angebotes in den Städten oder in den Urlaubsregionen. Sie sind aber keine wirkliche Konkurrenz zum Öffentlichen Personennahverkehr und ich denke, das wollen sie bestimmt auch gar nicht sein.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ich glaub’ das anders.)

Weder die Sicherheitsstandards, die mögliche Fahrgeschwindigkeit, Fahrtrouten,

(Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

noch die Abfahrtzeiten von Wegebahnen geben einen Vergleich mit dem ÖPNV-Angebot her.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Die wollen Linienverkehr machen.)