Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich verstehe nicht so ganz die Aufregung, weil ich in keiner Art und Weise weder die Koalition noch die Landesregierung angegriffen habe in der Frage der weiteren Umsetzung der Erfahrungen des Modellversuchs „Selbstständige Schule“.
(Beifall Torsten Koplin, DIE LINKE, Gabriele Měšťan, DIE LINKE, und Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)
Ganz im Gegenteil, auch meine Fraktion ist daran interessiert, dass wir zu einer höheren Selbstständigkeit von Schule kommen, auch in Umsetzung des Paragrafen 4 Schulgesetz, auf den der Minister hier noch einmal hingewiesen hat. Das, was ich kritisiert habe, war der Antrag in seiner Regelungsdichte,
Von daher, glaube ich, kann auch meine Fraktion dem vorliegenden Antrag zustimmen. Das ist gar nicht so sehr der Punkt gewesen. Mein Punkt war: Brauchen wir dafür wirklich so einen Antrag? Aber gut.
Der Minister hat aus meiner Sicht auch in zwei weiteren Punkten hier deutlich formuliert, wofür ich ihm noch ausdrücklich danke. Das ist zum einen die klare Position noch einmal für das Lehrerpersonalkonzept und seine Umsetzung mit all den Bauchschmerzen und Problemen, die wir da haben. Und da sage ich auch für meine Fraktion eine weitere intensive Zusammenarbeit gerne zu.
(Beifall Heike Polzin, SPD, Volker Schlotmann, SPD, Marc Reinhardt, CDU, Jörg Vierkant, CDU, Gabriele Měšťan, DIE LINKE, und Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)
Zum Zweiten denke ich, ist es schon eine Sache, wo ich gesagt hätte, okay, bei diesen 20 Schulen hätte man nicht anhalten müssen.
Man hätte sicherlich Möglichkeiten gefunden, eventuell über Nachtragshaushalt, und die Beschäftigungsumfänge, die wir gegenwärtig vorzufi nden haben, zumindest diese 20 bisherigen Schulen noch das eine Jahr weiterzuführen. Das wäre sicherlich sinnvoll gewesen, auch für die betroffenen Schulen. Das war das, was ich auch noch einmal hervorheben wollte. Es wäre sicherlich lösbar gewesen wie vieles andere, wenn man es intensivst gewollt hätte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben in der zurückliegenden Sitzung des Bildungsausschusses bereits über einzelne Punkte hier gesprochen. Ich fi nde insbesondere gut, dass die betroffenen Schulen mit 14 Stunden ausgestattet werden sollen, um diese Fortbil
dungsvariante zu betreiben. Wir werden nicht nur kreativ und konstruktiv mitarbeiten, sondern auch die eine oder andere kritische Nachfrage als Opposition stellen können und dürfen.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Entschuldige dich mal nicht! – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/659. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/659 einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 21: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Entschließung „Ergebnisse des EU-Gipfels enttäuschend – Volksabstimmung über den EU-Vertrag durchführen“, Drucksache 5/667.
Antrag der Fraktion DIE LINKE: Entschließung „Ergebnisse des EU-Gipfels enttäuschend – Volksabstimmung über den EU-Vertrag durchführen“ – Drucksache 5/667 –
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der EU-Gipfel vom 21. bis 22. Juni 2007 sollte der krönende Abschluss der EU-Ratspräsidentschaft von der Bundeskanzlerin Angela Merkel sein. Herausgekommen ist ein ernüchterndes Ergebnis: ein Mandat für eine Regierungskonferenz zum Aushandeln eines EU-Reformvertrages. Vollkommen offen ist, was dabei herauskommt und ob dann auch noch alle 27 Mitgliedsstaaten den Vertrag ratifi zieren. Fest steht aber schon heute, die bisherigen Verträge bleiben bestehen. Bis zum Ende der portugiesischen EURatspräsidentschaft soll der Reformvertrag unter Dach und Fach sein. Das bedeutet vor allem eins: Bis zum Ende des Jahres wird sich die EU weiter vor allem mit sich selbst befassen. Außen vor bleibt die Lösung drängender Probleme wie Arbeitslosigkeit, prekäre Beschäftigung, Klimaschutz, Sozialstandards oder Entschuldung von Afrika, Asien und Lateinamerika.
Klar ist auch, es wird keinen Verfassungsvertrag geben. Auch wenn die demokratischen Fraktionen in diesem Hohen Haus zum Teil unterschiedliche Auffassungen über den Inhalt des Verfassungsvertrages haben, waren wir doch einhellig alle der Auffassung, dass ein Verfassungsvertrag für uns unumgänglich ist. Ich erinnere daran: Noch im Januar 2007 hatte die Regierungskoalition in ihrem Entschließungsantrag die Landesregierung aufgefordert, sich für die Fortsetzung des EU-Verfassungsvertrages einzusetzen. Für eine Wiederbelebung des Verfassungsvertrages hatte sich auch die Bun
desregierung immer wieder ausgesprochen. Dass jetzt der Verfassungsvertrag beerdigt wurde, ist die falsche Schlussfolgerung aus dem Nein der Franzosen und der Niederländer, denn sie sagten nicht Nein zu einer Verfassung, sie sagten Nein zur vorgelegten Verfassung.
Meine Damen und Herren, statt eines einheitlichen Grundlagendokuments mit dem Namen „Vertrag über eine Verfassung für Europa“ soll es in Zukunft weiterhin zwei Verträge geben. Der reformierte EU-Vertrag soll die allgemeinen Bestimmungen enthalten, der „Vertrag über die Arbeitsweise der Union“ soll die Einzelheiten regeln. Der EURATOM-Vertrag bleibt erhalten, er wird als Protokoll dem Reformvertrag beigefügt. Alle Regelungen, die irgendwie Verfassungscharakter hatten, wurden gestrichen. Statt eines EU-Außenministers haben wir nur einen Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik. Diesen Umstand bezeichnete im Übrigen auch der außenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion als blamabel. Der Reformvertrag kennt auch keine europäischen Gesetze, es wird weiterhin Richtlinien geben. Ja, selbst EU-Symbole wie Flagge und Hymne fi nden im Reformvertrag keinen Platz. Nichts darf auf einen Verfassungscharakter hindeuten. Dies lässt deutlich erkennen, wie weit wir von einem geeinten Europa entfernt sind.
Meine Damen und Herren, der Mandatsentwurf ist eindeutig ein Schritt zurück und führt von einer Union der Bürgerinnen und Bürger weg. Zugegeben, es sind einige positive Reformen verabredet worden. Ich denke an die Einführung eines europäischen Bürgerbegehrens, das Recht des Europäischen Parlamentes, endlich zumindest den Kommissionspräsidenten zu wählen oder die einheitliche Rechtspersönlichkeit der EU. Die wirklichen Kritikpunkte im Verfassungsvertrag bleiben aber unangetastet und das möchte ich Ihnen anhand einiger Beispiele hier veranschaulichen.
Erstens. Wie auch der Verfassungsvertrag leidet der Reformvertrag an ein und demselben Geburtsfehler. Es fi ndet keine europaweite Volksabstimmung statt. Wie können wir die Bürgerinnen und Bürger für die EU begeistern, wenn wir sie nicht einmal über den Grundlagenvertrag der EU abstimmen lassen? Dies ist auch einer der tatsächlichen Gründe, warum man sich von einem Verfassungsvertrag verabschiedet hat. Denn der Reformvertrag muss nur in wenigen Ländern, unter anderem in Irland, vom Volk abgestimmt werden. Offenbar fürchten die Staats- und Regierungschefs aus guten Gründen die Meinung des Volkes.
Zweitens. Die vom Europäischen Rat getroffenen Vereinbarungen sind in hohem Maße kompliziert und intransparent. Die Verfassung hatte das Ziel, lesbar zu sein. Dieser Text hatte das Ziel, möglichst unlesbar zu sein, stellte der belgische Außenminister über den Beschluss des EU-Gipfels zu Recht fest. Die gleiche Auffassung vertritt übrigens die SPD-Bundestagsfraktion. Sie stellt fest, dass die Komplexität des Textes wenig Durchschaubarkeit schafft. Diese Undurchschaubarkeit ist es, die eine breite demokratische Willensbildung erschwert, wenn nicht gerade unmöglich macht.
Drittens. Auf der einen Seite wird das Parlament durch mehr Mitentscheidungen und erweiterte Haushaltskompetenz gestärkt. Das begrüßen wir ausdrücklich. Auf der anderen Seite erhält es nach wie vor keine Initiativrechte. Und bei so einem wichtigen Thema wie Liberalisierung und Landwirtschaft kann das Parlament weiterhin nicht mitreden. Von einer entscheidenden Stärkung des Parlaments kann man so nicht sprechen.
Viertens. Die Bundesregierung wird nicht müde, uns weiszumachen, die viel diskutierte Charta der Grundrechte sei doch durch den Reformvertrag für verbindlich erklärt worden. Das ist doch ein toller Erfolg.
Meine Damen und Herren, die Vereinbarung zur Grundrechtscharta ist kein Erfolg. Im Verfassungsvertrag war sie – bei aller Unvollkommenheit – zumindest Teil des Vertrages. Im Reformvertrag ist die Charta glatt rausgefl ogen. Lediglich mit einem Verweis wird sie für verbindlich erklärt. Einzelne Mitgliedsstaaten haben sich eine Ausstiegsklausel erstritten und können ausscheren, so wie zum Beispiel Großbritannien. Fest steht damit, die EU bekennt sich nicht geschlossen zu dem Grundrechtekatalog. Es gibt nun in der EU keine Grundrechtsbindung europäischer Politik als Gegengewicht zu den Grundfreiheiten des Kapitals, der Freiheit des Warenverkehrs, der Dienstleistungsfreiheit und der Kapitalverkehrsfreiheit. Dieses Auseinanderdriften wird auch erkennbar bei der verstärkten Zusammenarbeit in den Bereichen Inneres und Justiz sowie gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik. Wir sind nicht weit davon entfernt, von einem Kerneuropa zu sprechen.
Fünftens. Die im gescheiterten Verfassungsvertrag vorgesehene Militarisierung der EU durch die Einrichtung der Verteidigungsagentur und durch den Aufbau von Battle-Groups soll nach dem Mandat nicht rückgängig gemacht werden. Die Ausgaben für Verteidigung sollen aufgestockt werden. Die Verpfl ichtung zu einer konsequenten Abrüstungspolitik ist nicht vorgesehen.
Meine Damen und Herren, die Bundesrepublik Deutschland ist nach den USA und Russland der größte Waffenexporteur der Welt. Ich hatte gedacht, dass die Zeiten des Rüstungswettlaufs längst hinter uns liegen. Nun überlegt man sogar, neue US-Radar- und Raketensysteme in der EU stationieren zu wollen. Da sagen wir ganz klar: Das brauchen wir und wollen wir nicht. Aber davon ganz abgesehen, dass man nun die Aufrüstung sozusagen als Staatsziel der EU festgehalten haben will, halte nicht nur ich für einen schweren Fehler. Ein derartiges Vorhaben ist rückwärtsgewandt und wird Konfl ikte mit Sicherheit nicht lösen. Wir fordern dagegen, dass die europäische Rüstungsagentur abgeschafft wird. Viel wichtiger ist es, unter Aufsicht des Europäischen Parlaments eine Agentur einzurichten, die für Abrüstungs- und Konversionsprogramme zuständig ist.
Meine Damen und Herren, nach alledem erwarten wir, dass sich die Landesregierung bei der Bundesregierung dafür einsetzt, dass diese sich in der Regierungskonferenz für Korrekturen an den geänderten Verträgen einsetzt. Wir brauchen eine Ausrichtung hin zu einem demokratischen, friedlichen und sozialen Europa.
Sollte dies nicht möglich sein, darf das Land Mecklenburg-Vorpommern dem geänderten Vertrag im Bundesrat nicht zustimmen. Vor allem aber müssen wir uns bei allen denkbaren Meinungsverschiedenheiten dafür einsetzen, dass in Deutschland über einen geänderten Vertrag eine Volksabstimmung stattfi ndet.
In diesem Sinne muss die Landesregierung im Bundesrat die Initiative ergreifen. Ich möchte schließen mit einem, wie ich meine, sehr treffenden Zitat des luxemburgischen Premiers Jean-Claude Juncker, einem bekennenden
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Herr Müller für die Fraktion der SPD. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Bekanntlich, meine sehr verehrten Damen, meine Herren, ist Bundeskanzlerin Merkel ja nicht Mitglied der SPD
(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Schade eigentlich. – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Echt? – Heiterkeit bei Gabriele Měšťan, DIE LINKE, und Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)