Protocol of the Session on July 11, 2007

(Beifall Gino Leonhard, FDP, und Hans Kreher, FDP)

zumindest diesen Punkt erfolgreich mit einzubringen. Den Wermutstropfen, dass Sie sich nicht bis zum Ende durchsetzen konnten, bieten Große Koalitionen nun mal. Große Koalitionen, nicht nur im Bund, sind eben doch die Koalitionen der großen Kompromisse.

Wir als FDP begrüßen grundsätzlich Ihren Antrag. Auch wir setzen uns schon lange für die Harmonisierung der Abstandsregelungen ein und wollen die Benachteiligungen der Landwirte gegenüber den Landwirten aus anderen Bundesländern vermeiden. Obwohl Ihr Antrag prinzipiell den richtigen Ansatz zur Anpassung von Landesrecht an Bundesrecht trifft, bleiben die Kritikpunkte der Befristung. Der Antrag nimmt zwar Bezug auf die Bundesdüngeverordnung, bei bestimmter technischer Ausstattung von drei Metern abzuweichen und auf einen Meter Abstand zu den Gewässern zu gehen, aber die Befristung ist in der Bundesverordnung nicht vorgesehen. Für uns ist es damit ein Widerspruch, der den Ansatz der Harmonisierung wieder ad absurdum führt.

Die Sonderregelung ist nicht zielführend, da durch die Befristung bei den Landwirten keine Impulse ausgelöst werden können, in neue, genau arbeitende Technik zu investieren, da die Abschreibungsfristen für diese Technik allein schon mindestens sechs Jahre betragen. Uns allen ist aber bekannt, dass in Bezug auf die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie alle vier Jahre die Auswirkungen auf die tatsächlichen Effekte überprüft werden. Die nächste Überprüfung der Düngeverordnung steht für 2010 an. Die gewünschten Informationen liegen dann

also automatisch vor. Eine separate Befristung in Mecklenburg-Vorpommern ist damit eine doppelte Regelung, die durch das geplante Monitoring auch zusätzliche Kosten verursachen würde. Die festgeschriebene Befristung lehnen wir deshalb ab. Wir als FDP setzen uns für eine konsequente 1:1-Umsetzung ein und werden das entsprechend im Ausschuss auch noch mal versuchen umzusetzen. – Danke.

(Beifall Hans Kreher, FDP, und Michael Roolf, FDP)

Danke sehr, Frau Abgeordnete.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Borrmann. Bitte, Herr Abgeordneter.

Bürger des Landes! Wir Nationaldemokraten in Mecklenburg-Vorpommern nehmen zum Entwurf des Wasseränderungsgesetzes wie folgt Stellung:

Erstens. Die Kehrseite von Monokulturanbau und industriemäßig betriebener Landwirtschaft sind ausgelaugte und oft biologisch tote Böden. Der massive Einsatz von ertragssteigernden und ertragssichernden Substanzen führt langfristig zu der Gefahr, dass Grundwasser führende Schichten und letztendlich auch Gewässer mit diesen Stoffen kontaminiert werden.

Zweitens. Durch diese Belastung ist nicht nur das Ökosystem der Gewässer bedroht, indem das Wachstum bestimmter Lebewesen begünstigt wird, der Sauerstoffgehalt sich ändert, sie greift auch direkt in den Organismus von Lebewesen ein. Auch der Eintrag von Schwermetallen und deren Verbindungen kann begünstigt werden. Diese gelangen über die Nahrungskette in den Organismus des Menschen und führen häufi g längerfristig zu Stoffwechselstörungen. Heilpraktikern zufolge ist die Belastung mit Schwermetallen in Lebensmitteln die größte Bedrohung für die Volksgesundheit in den industrialisierten Ländern.

Drittens. Die Abstandsgrenze der Einbringung von Düngemitteln und anderen Stoffen, wie Insektiziden oder Pestiziden, soll von nunmehr bisher sieben auf einen Meter reduziert werden, wenn die Streubreite der verwendeten Agrartechnik der Arbeitsbreite entspricht. Landwirte könnten Gewässerrandstreifen nicht ausreichend nutzen und hätten möglicherweise Wettbewerbsverzerrungen zu erdulden, heißt es in der Begründung. Was für eine absurde These! Man könnte damit sogar begründen, dass aus Gründen der ausreichenden Nutzung von Gewässerrandstreifen gar keine Abstände zu Gewässern einzuhalten sind.

Viertens. Mit den verringerten Abständen werde den Bedürfnissen einer zukunftsfähigen Entwicklung der Landwirtschaft sowie der Sicherung und Verbesserung wettbewerbsfähiger Rahmenbedingungen entsprochen. Sagen Sie doch gleich: Schranken- und grenzenlose Ausbeutung von Naturressourcen und Menschen erfordert die Absenkung von Standards auf den weltweit möglichen niedrigsten Wert!

(Beifall Udo Pastörs, NPD)

Fünftens. Die Rache der Natur am Menschen und seiner Gesundheit müssen Sie hier nicht mehr fürchten. Bis dahin ist längst die nächste Wahlperiode eingeläutet. Bis dahin können Sie hier weiter den Werbespruch „MV tut gut.“ etikettieren, plakatieren, infi ltrieren, vielleicht auch

profi tieren. Aber wäre das nicht auch eine Wettbewerbsverzerrung? Warum sollte M-V besser sein als alle anderen, wenn es seine Standards allen anderen anpasst, aber zugleich behauptet, es sei etwas Besonderes? Und ein Land, das nicht besser ist als die anderen, tut genauso gut oder schlecht wie alle anderen. Warum also Millionen in eine nichtssagende Kampagne stecken?

Sechstens. Besonderes Augenmerk ist dem Formelanhang beizumessen, diese Reduktion des Abstandes geschehe unter gleichzeitiger Gewährung eines ausreichenden Gewässerschutzes. Schon einen Absatz tiefer liest man nämlich, dass die Abstandsverringerung auf einen Meter zunächst probeweise für drei Jahre befristet wird, da die Auswirkung dieser Regelung bezüglich des Nährstoff- und Pfl anzenmittelschutzeintrages untersucht und bewertet werden soll.

Bürger des Landes! Zynischer, ja perverser kann man nicht zum Ausdruck bringen, dass ihr Versuchskarnickel für die etablierten abgehobenen Vollblut-Globalisierer seid!

(Beifall Udo Pastörs, NPD)

Ganz ungeniert probiert man an und mit euren Lebensgrundlagen herum und behauptet dann noch frech, Kosten für die öffentlichen Haushalte und den Vollzug sowie sonstige Kosten entstehen nicht. Klar, in einem von Sozialabbau geprägten Land gilt für jeden, dessen Gesundheit von diesen Wasserpanschern und Brunnenvergiftern ruiniert worden ist, jeder stirbt für sich allein. Wir Nationaldemokraten lehnen diese krankmachende Politik auf das Schärfste ab.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Ich schließe die Aussprache. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/655 zur Beratung an den Agrarausschuss zu überweisen. – Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU, der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der FDP und der Fraktion der NPD sowie Stimmenthaltungen aus den Fraktionen der SPD und NPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V) , auf der Drucksache 5/661.

Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungs- gesetz M-V – BrSchG) (Erste Lesung) – Drucksache 5/661 –

Das Wort zur Einbringung hat der Abgeordnete Herr Ritter. Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In einer Zuarbeit des Innen

ministeriums für die Enquete-Kommission des Hohen Hauses, die uns dieser Tage erreichte, heißt es: Ich zitiere. „Die Mitglieder der Jugendfeuerwehren werden, wenn sie das entsprechende Alter erreicht haben, in die Reihen der Aktiven übernommen. Somit ist es möglich die Abgänge von Mitgliedern Freiwilliger Feuerwehren zu kompensieren. In den letzten Jahren konnte ein annähernder Mitgliederbestand von 28.000 erreicht werden.“ Und dann: „Sollte die Mitgliederentwicklung der Jugendfeuerwehren weiter rückläufi g sein, ist es fraglich, ob der Stand von ca. 28.000 Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren gehalten werden kann.“ Zitatende. In einer Übersicht heißt es dann: Im Jahr 2000 gab es im Land insgesamt 746 Jugendfeuerwehren mit 11.266 Mitgliedern. Im Jahr 2006 waren es nur noch 677 Jugendfeuerwehren mit 7.253 Mitgliedern.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit wird deutlich, dass sich die Schwierigkeiten bei der Gewinnung von Nachwuchskräften bei der Freiwilligen Feuerwehr in Zukunft fortsetzen, da mit dem Nachwuchs die Feuerwehr von morgen fehlt. Auf diese mahnende Prognose auch des Landesfeuerwehrverbandes reagiert unser vorliegender Gesetzentwurf. Als Abteilung der Freiwilligen Feuerwehren hat die Jugendfeuerwehr unter anderem dafür Sorge zu tragen, dass der Nachwuchs in den Freiwilligen Feuerwehren gesichert und an die späteren Aufgaben herangeführt wird. Jugendfeuerwehr bedeutet zugleich Jugendarbeit und entfaltet insbesondere in den ländlichen Räumen große Integrationskraft.

Der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE will in Paragraf 10 Absatz 4 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern das Wort „elften“ durch das Wort „zehnten“ ersetzen und somit das Eintrittsalter in die Jugendfeuerwehren um ein Jahr senken.

(Beifall Angelika Gramkow, DIE LINKE, und Gabriele Měšťan, DIE LINKE)

Das mag auf den ersten Blick wenig sein, auf den zweiten Blick aber, meine sehr verehrten Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, sehr geehrter Herr Innenminister, möchte auch dieser Gesetzentwurf einen kleinen und bescheidenen Beitrag dafür leisten, dass die von diesem Landtag vor rund 15 Wochen beschlossene Imagekampagne für die Freiwilligen Feuerwehren im Land Mecklenburg-Vorpommern endlich mit Leben erfüllt wird und nicht in das Imaginäre abgleitet. Die bisherigen Beratungen im Innenausschuss stimmen jedenfalls nicht besonders hoffnungsvoll, dass diese Imagekampagne ein Volltreffer wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch wenn uns der G8-Gipfel beziehungsweise dessen kritische Nachbereitung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, sollten wir uns davor hüten, zentrale Themen der Innenpolitik unseres Landes, und dazu zählt auch zweifelsfrei der Brandschutz, gewissermaßen in einem G8-Loch verschwinden zu lassen. Dort befi ndet sich derzeit bereits die Umsetzung des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes – also ist in dem Loch auch gar kein Platz mehr.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Heinz Müller, SPD: Das ist ein großes Loch, das stimmt.)

Auf den G8-Gipfel komme ich aber später noch einmal zurück, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bereits im Jahr 2002 hat sich der Landtag im Rahmen der Änderung des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes mit der Frage des Eintrittsalters beschäftigt. Für den Bereich des aktiven Dienstes wurde die bis dahin gültige 91er-Regelung vom 17. Lebensjahr auf das vollendete 16. Lebensjahr modifi ziert. Der Eintritt in die Jugendabteilung ist seit 2002 in der Regel vom 11. statt 12. Lebensjahr an zulässig. Diese Regel kannte auch bisher bereits Ausnahmen. Und für diese Erkenntnis, sehr geehrter Herr Kollege Ringguth, bedurfte es Ihrer Presseerklärung nicht.

(Beifall Gabriele Měšťan, DIE LINKE)

Es darf aber daran erinnert werden, dass der Landesfeuerwehrverband bereits im Vorfeld der Änderung des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehren 2002 angeregt hatte, die Wörter „in der Regel“ in Paragraf 10 Absatz 4 zu streichen, denn – so die damalige Argumentation – eine nur in der Regel zu erfüllende Altersgrenze führe zu Auslegungsproblemen und Unsicherheiten. Auch diese Frage sollten wir also gemeinsam überdenken. Darüber hinaus wies der Landesfeuerwehrverband darauf hin, dass bisher im Einvernehmen mit der zuständigen Abteilung des Innenministeriums und der Feuerwehrunfallkasse bereits Jugendliche ab dem 10. Lebensjahr in Jugendfeuerwehren aufgenommen wurden. Notwendig ist der vorliegende Gesetzentwurf also auch im Interesse von größerer Rechtssicherheit, indem Text und Wirklichkeit des Gesetzes in größere Übereinstimmung gebracht werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Übrigen lohnt sich auch ein Blick in andere Bundesländer. In Thüringen müssen Kinder das sechste Lebensjahr vollendet haben. In Rheinland-Pfalz können Vorbereitungsgruppen für die Jugendwehren für Kinder zwischen sechs und zehn Jahren gebildet werden. Insofern ist unser Gesetzentwurf ein Angebot zur Debatte über das Eintrittsalter im Speziellen und über das Brandschutzgesetz im Allgemeinen.

(Beifall Angelika Gramkow, DIE LINKE, und Gabriele Měšťan, DIE LINKE)

Denn, meine Damen und Herren, ob die von meiner Fraktion vorgeschlagene Gesetzesänderung ausreichend ist, darüber lässt sich in der Tat diskutieren. Zu dieser Diskussion gehören dann auch rechtliche und praktische Konsequenzen einer möglichen Nichtregelung des Eintrittsalters in Jugendfeuerwehren durch den Landesgesetzgeber beziehungsweise die Schaffung einer entsprechenden Ermächtigungsnorm für die Mitgliederversammlungen der Feuerwehren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zum vorliegenden Gesetzentwurf noch drei Bemerkungen machen:

Erstens. Die vom Landtag beschlossene Imagekampagne für die Freiwilligen Feuerwehren im Land MecklenburgVorpommern muss einen Beitrag leisten zur notwendigen und berechtigten Würdigung des ehrenamtlichen Engagements in diesem bedeutsamen Bereich.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Ich fürchte allerdings, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich fürchte allerdings, Herr Ministerpräsident und Herr Innenminister, dass hier bereits Chancen vertan wurden. Mit den Bewohnern von Heiligendamm als Ausgleich für erlittene Beschränkungen einen G8-Grillabend zu veranstalten ist die eine Sache – nicht mal eine schlechte, wie

ich meine –, aber eine Ehrenplakette oder eine Ehrenurkunde, zumindest für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, die rund um G8 tagelang im Einsatz waren, käme als Zeichen gut an

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Gabriele Měšťan, DIE LINKE, und Birgit Schwebs, DIE LINKE: Das wäre was gewesen! – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

und wäre als Zeichen der Landesregierung verstanden worden: Die meinen es ernst mit ihrer Kampagne.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, andere Bundesländer sind bei anderen Einsatzlagen, Stichwort Hochwasserkatastrophe, hierbei andere Wege gegangen, und das wurde von den Feuerwehrleuten unseres Landes durchaus sehr neidvoll anerkannt.

Zweitens. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung kann und will den durch die demografi sche Entwicklung bedingten Mitgliederschwund im Bereich der Jugendfeuer wehren nicht beheben, möchte aber die Chancen der Freiwilligen Feuerwehren im Wettbewerb um Nachwuchs verbessern. Veränderte Interessenstrukturen, geändertes Freizeitverhalten und fl exiblere Bildungssysteme rütteln an hergebrachten ehrenamtlichen Strukturen. Das Nachwuchswerben, die Nachwuchsarbeit muss bei der Freiwilligen Feuerwehr beginnen, bevor die Würfel möglicherweise für Fußball oder Handball gefallen sind.

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)