Protocol of the Session on July 11, 2007

diese Regelung getroffen haben, denn wir hatten damals restriktivere Regelungen in anderen rechtlichen Bereichen eben nicht. Weder die damals vorhandene Pfl anzenschutz- oder Düngetechnik gab es noch die Pfl anzenschutz- und Düngemittelüberwachung in der Form, wie wir sie heute nach den Standards haben. Es fehlte an entsprechenden Anwendungsvorschriften für Dünge- und Pfl anzenschutzmittel, auch das Fachwissen über direkte und indirekte Eintragspfade hatte längst nicht den heutigen Stand erreicht. Auch das bitte ich aufzunehmen bei den Abgeordneten und, wenn ich den Wunsch äußern darf, auch bei den Medien.

Seit 1992 hat sich in den letzten Jahren sehr, sehr viel getan. So existieren mittlerweile fachlich eindeutige Regelungen im Zusammenhang mit der Überwachung der Betriebe im Rahmen von Cross Compliance, also der Überwachung der Landwirtschaftsbetriebe, die in ihrer Ausrichtung dem Gewässerschutz dienen und teilweise über wasserrechtliche Anforderungen Deutschlands und Europas hinausgehen. Hinzu kommt, dass die Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern längst die modernste Technik anwendet, jedenfalls in den meisten Fällen.

Bei der Diskussion über Abstandsregelungen zu Gewässern darf das Pfl anzenschutzrecht nicht außer Acht gelassen werden. Auch das will ich an dieser Stelle dreimal dick unterstreichen. Für jedes einzelne Pfl anzenschutzmittel werden im Rahmen der Zulassung mit einem enorm hohen Aufwand unter anderem Gewässerabstände geprüft und dann wird überhaupt erst die Zulassung vorgenommen. Gleichzeitig wurden die Pfl anzenschutzgeräte an neue technologische Entwicklungen herangeführt. Insofern kann ich mich bei der Wissenschaft, bei der Forschung, bei der Entwicklung, bei der Wirtschaft insgesamt nur bedanken. Die Verfahren sind verändert worden, die Düsen oder auch exakte Ausbringungsmöglichkeiten wurden verfeinert beziehungsweise überhaupt neu entwickelt. Starre Abstandsregelungen werden dieser Regelung, die wir heute haben, nicht gerecht. Darüber hinaus werden damit Investitionen von Landwirten in moderne Pfl anzenschutztechnik gebremst. Wir wollen die Unternehmen animieren, die neueste Technik anzuschaffen, um daraus quasi einen Vorteil zu ziehen und insgesamt einen Beitrag für den Naturschutz und für die Umwelt leisten zu können.

Ich fi nde, dies sind Argumente genug, um die bestehenden wasserrechtlichen Regelungen innerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu überdenken. Unter Berücksichtigung wissenschaftlicher und vor allen Dingen praxisbezogener Erkenntnisse sowie dem heutigen Stand der Technik ist eine Beibehaltung der derzeitigen Abstandsregelungen nicht mehr zeitgemäß und damit auch nicht mehr gerechtfertigt.

Mit einer Änderung des Landeswassergesetzes werden folgende wichtige Punkte umgesetzt:

Zunächst wird ein Hauptziel des Fachrechtes umgesetzt, nämlich moderne und umweltschonende Dünge- und Pfl anzenschutztechnik zu privilegieren.

Zweitens. An dieser Stelle sollte erwähnt werden, dass in circa 90 Prozent der Unternehmen diese modernste Technik der platzierenden und damit der Präzisionslandwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern bereits angewandt wird.

Drittens. Die Investitionsbereitschaft der Landwirte in umweltschonende Techniken wird damit weiter forciert

und eine Benachteiligung von Betrieben mit modernster Düngetechnik zukünftig vermieden.

Viertens. Darüber hinaus werden Wettbewerbsnachteile für die Landwirte in anderen Regionen abgebaut.

Fünftens. Gleichzeitig wird dem Umweltaspekt – und auch das möchte ich ausdrücklich betonen – insgesamt Rechnung getragen, indem kleinere Gewässer, die heute nicht mit einem Randstreifen versehen werden, geschützt werden, insbesondere Sölle oder andere Wasser führende Gräben, die außerhalb der Gewässer erster und zweiter Ordnung sich im Lande befi nden.

Ich möchte an dieser Stelle noch mal herausstellen, dass sich unsere Landwirtschaftsbetriebe bereits umfassend für eine intakte Natur und Umwelt in den letzten Jahren eingesetzt haben. Nicht umsonst ist Mecklenburg-Vorpommern das Bundesland mit der größten Artenvielfalt. Wir werden in den nächsten Monaten auch das Thema FFH und Vogelschutzgebietsausweisung weiter umsetzen. Auch da bin ich froh, dass die Landwirte hier in eine Symbiose zwischen dem Naturschutz und der Landwirtschaft eintreten werden. Wir wollen intakte Gewässer, sowohl die Oberfl ächengewässer als auch das Grundwasser, nachhaltig bewirtschaften, nachhaltig schützen und damit für die Verbraucherinnen und Verbraucher eine effi ziente verbraucherorientierte Landwirtschafts- und Umweltpolitik in unserem Land betreiben.

Natürlich gibt es zur geplanten Änderung auch kritische Stimmen. Um die Diskussion zu versachlichen, soll daher zeitgleich ein Monitoringverfahren eingeleitet werden, um die Auswirkungen auf unsere Gewässer zeitnah identifi zieren zu können. Das hat es in der Form in der Vergangenheit noch nicht gegeben. Wir wollen die Neuregelung erst einmal für drei Jahre gelten lassen und anhand der Ergebnisse des Monitorings wird dann über weitere Schritte zu entscheiden sein. Ich werde alles daransetzen, dass wir Randstreifen unter anderem investiv begleiten werden mit dem Ziel, den Landwirten Anreize zu geben. Aber grundsätzlich – ich glaube, da stimmen wir hier miteinander überein – muss es unser gemeinsames Ziel sein, insgesamt den Nährstoff, der für die Pfl anzen angeboten wird, den Pfl anzen verfügbar zu machen und ihn nicht in die Oberfl ächengewässer oder auch in das Grundwasser einfl ießen zu lassen.

Insofern will ich an die Vertreter des Bauernverbandes, auch die sollen sich in diesem Raum befi nden, ausdrücklich sagen, dieses ist, wenn das Parlament es so entscheidet, ein Vertrauensvorschuss an die Landwirte des Landes Mecklenburg-Vorpommern, um damit zu beweisen, dass sie naturverträglich und umweltverträglich mit dem Wassergesetz umgehen werden, um damit Wettbewerbsnachteile möglichst zu verhindern, aber auch die Umweltziele nicht außer Acht zu lassen.

Ich denke, wir haben damit einen konstruktiven Weg gefunden. Ich will mich bei allen bedanken, die hieran mitgewirkt haben. Lassen Sie uns mit dieser Änderung des Landeswassergesetzes auf der Grundlage der geltenden Düngeverordnung der Bundesrepublik Deutschland einen guten Weg fi nden. Ich bin mir sicher, dass das ein Beitrag sowohl für den Naturschutz und den Umweltschutz, aber auch für die Landwirtschaft insgesamt sein wird und damit gewisse Konfrontationen abgebaut werden können, um zu Gemeinsamkeiten zu fi nden. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Danke schön, Herr Minister.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Professor Tack. Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Das Wassergesetz von 1992 hat den Landtag, wie wir bereits hörten, in mehreren Legislaturperioden beschäftigt. So wurde im Jahre 2006 kurz vor dem Ende der 4. Legislaturperiode die Landesregierung aufgefordert, im Rahmen der Novellierung des Landeswassergesetzes die in Paragraf 81 Absatz 3 normierte Abstandsregelung zu streichen. Unter Federführung des Umweltausschusses wurde diese Thematik tiefgründig und ausführlich behandelt. Zugleich wurde eine Anhörung des Umweltausschusses zur Eutrophierung der Ostsee genutzt, um die gesamte Komplexität der Abstandsregelung deutlich zu machen.

Sowohl mit den vorliegenden Protokollen der Plenardebatten als auch der Empfehlungen des Umweltausschusses sowie des damaligen Landwirtschaftsausschusses werden einerseits die widerstrebenden Interessen, andererseits aber auch die Chancen für die Landwirtschaft und die Risiken für die Umwelt deutlich gemacht. Da die damalige Koalition in dieser wichtigen Frage keine Sturzgeburt wollte, erging die Empfehlung an den jetzigen Landtag und die neue Landesregierung, ich zitiere, „sich mit dem besonderen Schutz von Gewässerbetten und Uferstreifen sowie dessen Zielen und Auswirkungen zu befassen“.

Damit stehen also heute mindestens zwei Forderungen an das Wassergesetz vor uns.

Erstens ist es die verständliche Forderung der Landwirte, von der 7-Meter-Regelung des jetzigen Wassergesetzes abzugehen und das EU- und Bundesrecht 1:1 mit einer Abstandsregelung von drei Metern bei Nutzung der entwickelten Technik einzuführen. In diesem Zusammenhang ist der Einsatz von Exakttechnik für die Düngung und Pfl anzenschutz bis ein Meter Abstand ebenfalls kritisch zu prüfen.

Die zweite unverzichtbare Forderung ist die Einhaltung der Umweltschutzparameter. Als Landwirt bin ich überzeugt davon, dass sowohl das eine wie das andere miteinander zu vereinbaren ist, wenn man dieses denn will.

(Beifall Angelika Gramkow, DIE LINKE, und Gabriele Měšťan, DIE LINKE)

Diese Vereinheitlichung der Abstandsregelung erleichtert dem Landwirt das Reiten des Amtsschimmels, stellt aber andererseits höhere Anforderungen an die Einhaltung der Umweltschutzbestimmungen. An dieser Stelle will ich deutlich meine Überzeugung zum Ausdruck bringen, dass unsere gut ausgebildeten Landwirte diejenigen Fachleute sind, die am meisten von der Umwelt verstehen und zugleich in ihr und mit ihr arbeiten und leben.

(Beifall Ute Schildt, SPD, Gabriele Měšťan, DIE LINKE, und Hans Kreher, FDP)

Deshalb habe ich großes Vertrauen in die Umweltverantwortung der Landwirte. Ausnahmen und Fehler sind es leider immer wieder, die dann die schwarzen Schafe darstellen, und das wird auch bei einer noch so genauen Abstandsregelung auftreten.

Was uns aber wirklich helfen kann, ist die vom Minister Dr. Backhaus angekündigte dreijährige wissenschaft

liche Begleitung und Bewertung der neu einzuführenden Regelungen in unserem Lande. Leider sehe und höre ich bisher nur diese Absichtserklärung. Eine Konzeption zur Überprüfung, die aussagefähig ist und zu nachvollziehbaren Schlüssen aus den Untersuchungsergebnissen führen kann, kennen wir noch nicht. Aber das wird sicher in der nächsten Zeit erfolgen. Diese Überprüfung ist meines Erachtens eine sehr, sehr wichtige Aufgabe, eine sehr, sehr wichtiges Element, um dann nach drei Jahren weitere Entscheidungen treffen zu können.

Mecklenburg-Vorpommern nimmt eine Vorreiterrolle in der Abstandsregelung ein. Es muss auch eine Vorreiterrolle in der Bewertung der Folgen wahrnehmen. Die Cross-Compliance-Regeln reichen dafür nicht aus.

(Beifall Angelika Gramkow, DIE LINKE, und Gabriele Měšťan, DIE LINKE)

Dass Landwirte erfi nderisch und kreativ sind und zugleich Naturschützer und Bewahrer der Kulturlandschaft sind, beweist auch die recht verbreitete Nutzung von Gewässerrandstreifen als Stilllegungsfl äche ab einer Breite von zehn Metern. Hier gibt es ganz sicher keine Konfl ikte mit dem Gewässerschutz, wohl aber mit dem Samenaustrag für benachbarte Kulturen, vor allen Dingen aufgrund des zu erwartenden späteren Schnitttermins auf diesen Flächen, aber auch hinsichtlich des Auslaufens der Stilllegungsregelungen in absehbarer Zeit.

Meine Damen und Herren, ich ziehe dieses Praxisbeispiel deshalb heran, um auf praktikable Alternativen der Nutzung gleichzeitig auch hiermit aufmerksam zu machen. Neu und zu begrüßen ist die Einbeziehung der Gewässer, die nicht der ersten und zweiten Ordnung angehören, aber die gleichwohl Einträge transportieren und Belastungen für die Umwelt erzeugen können. Unverständlich bleibt mir, dass dieser Gesetzentwurf den Landtag erst jetzt erreicht und damit diese neue Abstandsregelung kaum noch für die Herbstbestellung 2007 wirksam werden kann.

Also noch einmal zusammengefasst: Wir wollen die Paketlösung – Abstandsregelung plus wissenschaftliche Begleitung und Bewertung plus Konzept einer alternativen und zugleich nachhaltigen Nutzung von Randstreifen an Gewässern. Ich hoffe sehr, dass wir gemeinsam in einem fachlich fundierten Beratungs- und Anhörungsverfahren im Agrarausschuss zu einer verlässlichen und stabilen gesetzlichen Regelung kommen werden, denn das ist das, was die Landwirte brauchen, um die Wettbewerbsfähigkeit – darüber haben wir in der letzten Sitzung des Landtages gesprochen – der Unternehmen langfristig zu sichern und gleichzeitig den Schutz der Gewässer zu wahren. – Ich bedanke mich sehr für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE, Heike Polzin, SPD und Ute Schildt, SPD)

Danke schön, Herr Abgeordneter.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Schlupp. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der zurückliegenden Legislaturperiode hat meine Fraktion zwei Anträge zur Schaffung von wettbewerbsfähigen Rahmenbedingungen im Bereich der Anwendung von Dünge- und Pfl anzenschutzmitteln in Mecklenburg-Vorpommern

eingebracht. Damals haben wir einen der Anträge im Landwirtschafts- und Umweltausschuss beraten und im Landwirtschaftsausschuss mehrheitlich für eine Änderung des Landeswassergesetzes votiert. Heute, mehr als ein Jahr danach, bringen wir mit unserem Koalitionspartner endlich einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg.

Sehr geehrte Damen und Herren, meine Fraktion hat sich in den zurückliegenden Jahren immer wieder für eine 1:1-Umsetzung von europäischen und bundesrechtlichen Vorgaben eingesetzt. Leider mangelte es in der Vergangenheit an den nötigen Mehrheiten. Auch deshalb haben wir uns im Rahmen der Erarbeitung der Koalitionsvereinbarung vehement dafür eingesetzt, dass künftig Vorgaben der EU und des Bundes in Mecklenburg-Vorpommern konsequent nach dem Grundsatz 1:1 umgesetzt werden sollen.

Sehr geehrte Damen und Herren, am 14. Januar 2006 trat die neue Düngeverordnung in Kraft. Sie regelt unter anderem, dass bei der Ausbringung von Düngemitteln grundsätzlich ein Abstand von drei Metern zu Gewässern einzuhalten ist. Dieser Abstand wird vom wissenschaftlichen Beirat des Bundesumweltministeriums als ausreichend erachtet. Gesonderte Regelungen wurden lediglich für stark geneigte Flächen festgelegt. Die Europäische Union legt in der Nitratrichtlinie keinerlei Abstandsregelungen für Gewässer fest. Somit ist der Bundesgesetzgeber mit der 3-Meter-Abstandsregelung bereits über das EU-Recht hinausgegangen.

Zurzeit ergeben sich aus dem im Paragraf 81 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern normierten Ausbringungsverbot zusätzliche Wettbewerbsverzerrungen. Das Ausbringungsverbot im Uferbereich von sieben Metern ist weder fachlich noch rechtlich zu begründen. Es stellt lediglich unverhältnismäßige Anwendungsbeschränkungen für mineralische und organische Düngemittel sowie für die Anwendung von Pfl anzenschutzmitteln dar. Zu Recht haben sich Landwirte und ihre berufsständische Interessenvertretung in der Vergangenheit darüber beklagt, dass die derzeitige Regelung des Paragrafen 81 Absatz 3 des Landeswassergesetzes schwerwiegende Wettbewerbsnachteile nach sich zieht. So berücksichtigt das Landeswassergesetz weder die Auswahl eines geeigneten Ausbringungszeitraums noch die Verhältnisse vor Ort oder die Applikationstechnik. Ob Pfl anzenschutzgesetz oder Düngemittelverordnung, es gibt schon heute ausreichende Regelungen im landwirtschaftlichen Fachrecht, die die gute fachliche Praxis und damit den Schutz der Umwelt normieren. Pfl anzenschutzmittel dürfen nur dann verwendet und vermarktet werden, wenn sie amtlich zugelassen sind. Voraussetzung hierfür ist, dass die Mittel hinreichend wirksam und schädliche Auswirkungen auf Mensch, Tier und Grundwasser ausgeschlossen sind. Gleichzeitig muss jeder, der Pfl anzenschutzmittel anwendet, die erforderliche Sachkenntnis nachweisen. Aus diesen Gründen verfügen andere Bundesländer schon heute über keine landesgesetzlichen Regelungen.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich will auch nicht verschweigen, dass ich mir eine umfassende Regelung gewünscht hätte. Unter anderem halte ich die Regelung, dass der Paragraf 81 Absatz 3 Satz 4 nur für drei Jahre befristet gelten soll, für nicht erforderlich. Ich will im Namen meiner Fraktion auch klar darauf verweisen, dass eine Überprüfung der im Gesetzentwurf normierten Regelung nicht nur zur Streichung der 1-Meter-Regelung führen kann. Sollten die Erfahrungen belegen, dass die

1-Meter-Regelung keine negativen Auswirkungen auf den Gewässerhaushalt hat, ist diese weiter anzuwenden.

Insgesamt freue ich mich darüber, dass den Landwirten schon in diesem Jahr die Möglichkeit gegeben werden kann, von der neuen Regelung Gebrauch zu machen. Aus diesem Grunde ist ein zügiges Verfahren hinsichtlich der Beratungen zum Gesetzentwurf notwendig, damit die Landwirte die Aussaaten entsprechend der neuen Gegebenheiten vornehmen können. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Danke, Frau Abgeordnete.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau Reese. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen Abgeordnete! Bevor ich auf den Inhalt des Gesetzentwurfes zu sprechen komme, erlauben Sie mir einige Worte vorab. Nirgends ist vorgeschrieben, dass ein Gesetz oder ein Gesetzentwurf einfach zu lesen sein muss, aber grundsätzlich sollte es doch wohl so sein, dass die betroffenen Landwirte die Änderungen auch ohne einen Rechtsbeistand verstehen sollten. Wir sind sicher, dass man das Anliegen des Antrages auch einfacher hätte ausdrücken können. Doch nun zum Thema.

Wie bereits von meinen Vorrednern angesprochen, ist die Abstandsregelung schon in der letzten Legislaturperiode mehrfach Diskussionsgegenstand gewesen. Und, Frau Schlupp, Ihre Fraktion stellte den sinnvollen Antrag im letzten Jahr, konnte sich damit leider nicht durchsetzen. Wir freuen uns ganz besonders für Sie, dass Sie jetzt im Rahmen der Großen Koalition die Möglichkeit hatten,

(Beifall Gino Leonhard, FDP, und Hans Kreher, FDP)