also zur Kofi nanzierung von Angeboten der Raucherentwöhnung sowie zur Aufklärungsarbeit und für weitere präventive Maßnahmen, die zur Verhinderung des Rauchens dienen.
Es stellt sich die Frage: Wo bleiben die aktivierenden, aufklärenden, präventiven Elemente eines Nichtraucherschutzes in dem vorliegenden Gesetzentwurf?
Erstens, es muss Grenzen setzen durch Beseitigung von falschen Bildern und Vorbildern und krankmachenden Verhaltensweisen.
Ich verweise an dieser Stelle noch einmal auf den Antrag, der Ihnen vorliegt, von meiner Fraktion, insbesondere auf die Punkte 2 und 3. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag, der ja auch heute in der Abstimmung ist, und darf zusammenfassend feststellen, der Gesetzentwurf der Landesregierung mit den Voten der Koalitionsfraktionen ist ein erster, aber leider nur ein halbherziger Schritt zu einem umfassenden Nichtraucherschutzgesetz.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach so vielen Vorrednern bleibt nicht mehr viel zu diesem Gesetz zu erklären.
(Minister Dr. Till Backhaus: Hör einfach auf zu rauchen! – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)
(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Minister Dr. Till Backhaus: Das werden wir ja noch sehen. – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)
Aber ich möchte noch einmal zwei Dinge verdeutlichen, warum wir so restriktiv an diese Sache herangehen. Auf der einen Seite wurde von vielen Jugendlichen immer wieder betont, lasst uns doch auf dem Schulhof rauchen oder zumindest im Außenbereich der Jugendeinrichtungen. Wir haben wirklich bewusst darauf verzichtet. Wir haben gesagt, wenn es einen präventiven Anlass gibt, das zu tun, dann sollten wir ihn ganz besonders in der Jugendarbeit pfl egen. Und das haben wir auch mit dem Gesetz sehr konsequent getan. Ich glaube, damit sind wir auf dem richtigen Weg.
Der zweite Punkt ist die Sache, die immer an uns vonseiten der DEHOGA herangetragen wurde, die kleinen Kneipen werden zugrunde gehen. Ich habe mir mal die Mühe gemacht, im Internet zu recherchieren in den Ländern, wo es bereits seit längerer Zeit ein Rauchverbot gibt, die auch eine ausgeprägte Kneipenkultur haben. Von einem Massensterben insbesondere kleiner Kneipen konnte dort überhaupt nicht die Rede sein, ganz im Gegenteil. In den Internetforen wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass es sehr wohl begrüßenswert sei, dass jetzt auch die Kneipen rauchfrei sind. Ich kann also wirklich jedem die Lektüre empfehlen.
Aber vielleicht lassen Sie mich, nachdem die Details alle schon geklärt sind, einfach den eigentlichen Sinn und Zweck des Gesetzes erläutern. Er hat natürlich eine präventive Wirkung. Wir wollen die Nichtraucher schützen. Aber letztendlich wollen wir auch ein bisschen erzieherisch auf die Raucher einwirken mit diesem Gesetz. Das geben wir ganz ehrlich zu. Das heißt aber nicht, dass wir die Raucher diskriminieren.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Nein, gar nicht! – Dr. Armin Jäger, CDU: Nein! – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU und DIE LINKE)
Ich bin vorhin Zeuge eines Interviews meines geschätzten Kollegen Ringguth geworden. Er hat vorhin in das Mikrofon von Herrn Luthmann gesprochen
(Beifall und Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ich werde das einer Prüfung unterziehen.)
Das begrüße ich ausdrücklich. Er gehört also zu denjenigen, die wirklich die Anregungen dieses Gesetzes aufnehmen.
Ich weiß nicht, wie oft er es schon versucht hat. Wir alle haben es öfter mal versucht, gar keine Frage.
Und ich hoffe, meine Damen und Herren, dass noch möglichst viele Raucher diesem Beispiel folgen. Dann könnten wir unter Umständen eines Tages dieses Gesetz wieder aufheben und einen wesentlichen Beitrag zur Deregulierung leisten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein Nichtraucherschutzgesetz ist ein wichtiger Schritt für den Schutz der Nichtraucher. Darin waren und sind sich alle Fraktionen einig. Rauchen sowohl aktiv als auch passiv führt zweifellos zu Gesundheitsschäden.
Nach einer internationalen Studie der Weltgesundheitsorganisation aus dem Jahr 2004 greifen 25 Prozent der 15-jähigen Jungen und 27 Prozent der gleichaltrigen Mädchen täglich zur Zigarette. Deutschland liegt, was das Rauchen unter Jugendlichen betrifft, sogar europaweit an der Spitze. Selbst Grundschüler machen mehr oder weniger regelmäßige Nikotinerfahrungen. Und dieser Zustand ist leider keine Seltenheit. Der Handlungsbedarf ist daher offensichtlich. Aber wird durch das Nichtraucherschutzgesetz nun alles gut? Worin liegt das Problem?
Die Zeit, in der wir leben, wird kälter und rücksichtsloser. Es mangelt an Einsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme. Diese lassen sich auch nicht per Gesetz oder Verordnung herstellen. Sie bestimmen sich danach, unter welchen Bedingungen Menschen zusammenleben. In einer Gemeinschaft, in der es ein Gefühl der Zusammengehörigkeit gibt, achtet jeder selbst darauf, was er seinen Mitmenschen antut. Und hier ist das Problem zu fi nden. Die sogenannte moderne Gesellschaft, die wir heute in Deutschland haben, ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass bei den meisten Menschen das Einzelinteresse im Vordergrund steht. Jeder beschäftigt sich mit sich selbst. Was die anderen tun, ist egal. Wo es also an Rücksichtnahme fehlt, da müssen gesetzliche Regelungen eingreifen. In Schulen, Kindergärten und anderen Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche
Ein Problem des Gesetzes sehen wir bei der Anwendung im Bereich der Schulen oder der Jugendeinrichtungen. Diese Diskussionen gehen hierbei auch sehr weit auseinander. Wenn dort ein striktes Rauchverbot gilt, dann führt dies aus unserer Sicht weniger zu einer Aufgabe des Rauchens, sondern eher zu einer Verlagerung außerhalb des Geländes. Ist dieses gewollt? Wie verhält es sich außerhalb des Schulgeländes mit der Aufsichtspfl icht? Folgen weitere Beeinträchtigungen im Schulumfeld? Können Raucher überhaupt noch ihrer Aufsichtspfl icht nachkommen? Wir reden hier über eine Sucht, dieses darf bitte nicht vergessen werden. Mehr Verantwortung für die Schulleiter halten wir daher für dringend notwendig.
Diese wenigen Fragen zeigen auf, dass das Gesetz einige Unklarheiten aufweist. Zudem halten wir ein gesetzliches Rauchverbot in Gaststätten generell für nicht zielführend. Viele Gaststätten verfügen heute schon über getrennte Raucher- und Nichtraucherbereiche. Manchen Gastwirten wird eine Trennung aufgrund der räumlichen Begrenzung aber nicht möglich sein. Hier sehen wir einen Wettbewerbsnachteil und eine Ungleichbehandlung.
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband hat zu Recht darauf hingewiesen, dass gerade kleine Restaurants und Kneipen mit Umsatzeinbußen rechnen. Auch in dieser Frage sind die Regierungsfraktionen anderer Meinung. Für ein Ausfl ugslokal, in dem das Geld am Wochenende mit Tagesausfl üglern verdient wird, wird das Rauchverbot weit weniger Auswirkungen haben als für die Eckkneipe nebenan. Mehr Flexibilität hätte unserem Land in dieser Frage gut zu Gesicht gestanden. Ein Raucher wird sich tatsächlich überlegen, ob er abends für ein Bier Geld ausgeben wird, wenn er dann zum Rauchen vor die Tür muss. Herr Minister Seidel, da helfen auch keine Kredite für die Außenbestuhlung. Sicherlich kann in einigen Jahren ein Gewöhnungseffekt eingetreten sein, aber was ist bis dahin.