Protocol of the Session on May 10, 2007

Gut, danke.

Durch Verunreinigung und Auskreuzung ist der gentechnikfreie Rapsanbau in Kanada fast zum Erliegen gekommen.

Dazu meine Frage:

11. Ist es richtig, dass in Mecklenburg-Vorpommern gentechnisch veränderter Raps mit Genehmigung des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz freigesetzt wird, in Anbetracht der Tatsache, dass durch Starkstürme und Bienen Verunreinigungen und Auskreuzungen auf nicht-gentechnisch kultivierten Raps in weitem Umfeld erfolgen und damit ein gentechnikfreier Anbau auch in MecklenburgVorpommern zum Erliegen kommen kann?

Ich möchte hier noch einmal Folgendes unmissverständlich klarstellen: Nein, es ist nicht richtig, dass in Mecklenburg-Vorpommern gentechnisch veränderter Raps mit Genehmigung meines Hauses oder unseres Hauses freigesetzt wird. Ich betone das nochmals: Es ist nicht richtig, wir haben dazu keine Genehmigung erteilt. Die Genehmigung im Übrigen für Freisetzungen von gentechnisch veränderten Pfl anzen obliegt dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Das ist also ganz klar eine Bundesbehörde. Das BVL, also das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, trifft seine Entscheidung über Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen im Benehmen mit dem Bundesamt für Naturschutz, dem Bundesinstitut für Risikobewertung und dem Robert-Koch-Institut. Des Weiteren werden zum jeweiligen Freisetzungsvorhaben mehrere Fachbehörden um Stellungnahmen gebeten, darunter auch die zuständigen Behörden in Mecklenburg-Vorpommern. In unserem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern ist die zuständige Behörde das Sozialministerium, das im Übrigen auch in dem Zusammenhang seine Stellungnahme abgegeben und die Freisetzung nicht – ich betone, im Jahr 2006 – befürwortet hat.

Ich hätte gern zwei Zusatzfragen gestellt.

Sie hatten eben das Bundesamt erwähnt. Erste Frage: Haben Sie Kenntnis erhalten von einem Schreiben vom 27.04. dieses Jahres – es ist durch dieses Bundesamt heute auch noch mal im „Medienspiegel“ veröffentlicht worden –, wonach ein gentechnisch verändertes Produkt doch ein erhöhtes Gefährdungspotenzial haben soll? Und zwar handelt es sich um MON 810, also diesen Genmais.

Selbstverständlich sind uns diese Angaben bekannt. Aus diesem Grunde darf ich noch mal ausdrücklich darauf hinweisen, dass es eine Vereinbarung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz mit dem Bauernverband gibt, in der wir klar und eindeutig zum Ausdruck gebracht haben, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen nicht – ich betone ausdrücklich „nicht“ – befürworten können. Das gilt auch für den Mais. Im Übrigen möchte ich das hier auch noch einmal unmissverständlich klarstellen: Es wird immer so getan, als ob in Mecklenburg-Vorpommern gentechnisch veränderte Organismen in Größenordnungen angebaut werden. Dies ist nicht der Fall. Es sind ausschließlich fünf Maissorten zugelassen, von denen wir ausdrücklich sagen, wir können den Anbau empfeh

len. Andere gentechnisch veränderte Organismen werden in Mecklenburg-Vorpommern, was die Freisetzung anbetrifft, nicht angebaut.

Eine zweite Frage: Würden Sie sich dafür einsetzen – 2008 soll es ja nicht mehr genehmigt sein, dieses Jahr sind die Kulturen schon eingebracht, das Saatgut –, dass die jetzt schon gesäten Flächen vorfristig umgegrubbert werden beziehungsweise also verhindert wird, dass die Saaten wachsen, um die Schäden möglichst gering zu halten?

Also wir analysieren diese Tatsache zurzeit, weil wir in Mecklenburg-Vorpommern nicht genau wissen, welche Maissorten in welchen Größenordnungen angebaut werden. Das fi ndet zurzeit statt. Ich kann hier Folgendes sagen: Wir gehen davon aus, dass etwa 670 Hektar gentechnisch veränderter Mais von 1,3 Millionen Hektar landwirtschaftlicher Nutzfl äche in Mecklenburg-Vorpommern angebaut werden. Und ich gehe davon aus, dass die Landwirte ihrer Verantwortung gerecht werden. Wir erwarten von der Bundesebene in diesem Jahr – ich hoffe, dass es gelingt – noch die dritte Novelle zum Gentechnikgesetz, in der die Haftungsfragen und die Koexistenzfragen endgültig geregelt werden. Solange dieses nicht vorliegt, können wir den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen nicht empfehlen.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Soziales und Gesundheit und hierzu die Frage 12 des Abgeordneten Herrn Koplin, Fraktion der Linkspartei.PDS.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister!

Die Regelsätze für das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld entsprechend § 28 SGB XII werden per 01.07.2007 von 345 € auf 347 € angehoben. Grund hierfür ist der veränderte Rentenwert der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Frage lautet nunmehr:

12. Wie und wann beabsichtigt die Landesregierung, von § 28 Abs. 2 SGB XII Gebrauch zu machen, welcher sie ermächtigt, durch eine Rechtsverordnung für Sozialhilfe- und Grundsicherungsempfänger ebenfalls einen Regelsatz von 347 € festzulegen?

Dieser Bereich, in dem vorgegeben ist, wie zu handeln ist, ist rechtlich vorgegeben. Wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, wird die Anpassung zum 01.07.2007 erfolgen. Das hängt allerdings davon ab, dass der Bundesrat vorher die geplante Erhöhung des Rentenwertes genehmigt.

Danke schön.

Ich bitte nun den Abgeordneten Herrn Leonhard von der Fraktion der FDP, die Fragen 13 und 14 zu stellen.

Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren!

(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD, CDU, Linkspartei.PDS, FDP und NPD)

Entschuldigung!

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

Sehr geehrter Herr Minister! Ich bin heute Morgen etwas ungestüm. Ich will eins betonen: Ich möchte hier zur Klarstellung auch für die FDP-Fraktion diese Fragen an den Minister stellen, denn wir werden uns heute im Laufe des Tages auch noch mit einem Antrag auseinanderzusetzen haben, der von der NPD zum G8-Gipfel gestellt wird.

Und ich stelle die Frage:

13. Wie wird die stationäre und ambulante Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, der anreisenden Gäste und der Sicherheitskräfte während des im Juni stattfi ndenden G8-Gipfels gesichert?

Möchten Sie zuerst darauf antworten oder möchten Sie im Zusammenhang antworten?

Das war jetzt schon die zweite Frage.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD, CDU, Linkspartei.PDS, FDP und NPD)

Die betroffenen Gebietskörperschaften haben hierfür ein Konzept zur nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr entwickelt und da haben das Innenministerium und wir dazu beigetragen. Nach diesem Konzept wird all das, was wir an Gesundheitsversorgung brauchen, gesichert sein.

14. Welche Mehrkosten für die Gesundheitsversorgung entstehen hierdurch und inwieweit wurden mögliche Mehrkosten durch Dritte, z. B. Krankenhausträger, die Kassenärztliche Vereinigung etc., bereits angemeldet?

Leistungen der Gesundheitsversorgung werden grundsätzlich von den Kostenträgern übernommen. Hier ist es so, dass Krankenhausträger und Kassenärztliche Vereinigung jetzt angeboten haben, bestimmte Leistungen als zusätzlich vorzuhalten und diese dann auch zusätzlich abzurechnen. Das ist ein Angebot, über das die Gebietskörperschaften derzeit noch beraten.

Ist eine Nachfrage gestattet, Frau Präsidentin?

Sie müssen mich nicht fragen.

Kann es passieren, dass Sie das Krankenhaus Bad Doberan durch eigene Kräfte sichern müssen, und entstehen dadurch möglicherweise Mehrkosten?

Also eine Sicherung durch Kräfte des Sozialministeriums kann ich mir jetzt nicht vorstellen.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD, CDU, Linkspartei.PDS, FDP und NPD – Zuruf aus dem Plenum: Ich auch nicht.)

Sie meinen sicherlich aus der …

Jetzt frage ich Sie nicht als Sozialminister, sondern ich frage die Landesregierung, Herr Minister. Nun müssen wir es ja nicht ganz auf den Punkt bringen.

Ja, ist klar. Also ich will noch einmal durchaus …

(Heiterkeit bei Jörg Heydorn, SPD: Herr Minister, von Ihnen möchte ich mir auch gern mal den Blutdruck nehmen lassen.)

Also wir alle wissen ja, dass der Gipfel ein sehr umfangreiches polizeiliches Konzept erfordert, ein Gefahrenabwehrkonzept, und daneben gibt es ein Konzept zur nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. Dieses ist etwa einen Ordner stark und ich glaube, dass alle Verständnis dafür haben, dass ich daraus keine Einzelheiten vortrage.

Da es offensichtlich immer wieder Unsicherheiten gibt, verweise ich noch einmal auf Paragraf 65 Absatz 4 unserer Geschäftsordnung, wo es heißt: „Der Fragesteller ist berechtigt, nach der Beantwortung jeder Frage bis zu 2 Zusatzfragen zu stellen. Die Zusatzfragen müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Beantwortung stehen“ und so weiter und so fort. Also Sie müssen weder den Beantworter fragen noch mich. Sie können diese zwei Zusatzfragen stellen.

Ich rufe jetzt auf den Abgeordneten Herrn Lüssow für die Fragen 15 und 16.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister!

Nach Medienberichten klagen Anwohner und Gewerbetreibende in der Umgebung des alternativen Jugendzentrums in Neubrandenburg über Sachbeschädigungen und Lärmbelästigungen durch Besucher dieses Zentrums.

Erste Frage:

15. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über derartige Vorkommnisse?

Das alternative Jugendzentrum in Neubrandenburg ist ein selbst verwalteter Verein, sodass das Sozialministerium darüber keine genauen Kenntnisse hat. Über angebliche Vorfälle weiß ich deshalb auch nichts. Ich persönlich weiß nur von diesem alternativen Jugendzentrum, dass die Mitarbeiter in erster Linie engagierte Arbeit für Demokratie und Toleranz gegen Rechtsextremismus machen.