Herr Abgeordneter! Wer den vom Abgeordneten Pastörs zitierten Artikel im „Nordkurier Müritz-Zeitung“ vom 17. März 2007 aufmerksam liest, wird feststellen, dass der Bürgermeister Joachim Stein nur mit zwei Aussagen tatsächlich direkt zitiert wird, nämlich, ich zitiere: „Das wird für die Stadt enorme Auswirkungen haben“, und neues Zitat: „Denn es handelt sich hier um einen gravierenden Eingriff ins öffentliche Leben.“ Insoweit geht die Vorbemerkung zur Frage des Abgeordneten Pastörs, der Bürgermeister von Malchow Joachim Stein habe sich wie folgt direkt geäußert: „Der Hauseigentümer möge sich überlegen“, als direktes Zitat fehl, denn in dem Artikel wird diese Aussage in Wahrheit nur im Konjunktiv als eine zusammenfassende Äußerung durch den Zeitungsredakteur des Artikels wiedergegeben. Weder hat der Bürgermeister danach offen gedroht, noch ist eine Verletzung der beamtenrechtlichen Neutralitätsverpfl ichtung offenkundig. Im Übrigen erlaube ich mir zu erklären, dass die Landesregierung und die demokratischen Parteien alle Bürgerengagements auf allen Ebenen unterstützen, was diese Form betrifft.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD, CDU, Linkspartei.PDS und FDP – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sehr gut, Herr Caffi er.)
Sind Sie in diesem Zusammenhang mit dem, was Sie gerade schilderten, mit den bisherigen Diskriminierungsergebnissen Ihres Anti-NPD-Erlasses zufrieden
(Heiterkeit bei Heike Polzin, SPD, Volker Schlotmann, SPD, Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS, und Michael Roolf, FDP)
oder gedenken Sie und wenn, was noch zusätzlich zu unternehmen, um die politische Opposition auch auf diesem Wege zu unterdrücken?
(Volker Schlotmann, SPD: Getroffene Hunde bellen. – Andreas Bluhm, Die Linkspartei.PDS: Das hat mit der Frage nichts zu tun. – Volker Schlotmann, SPD, und Gabriele Měšťan, Die Linkspartei.PDS: Das hat nichts zu tun mit der Frage.)
Ich werde aber auch weiterhin gemeinsam mit den demokratischen Parteien alles tun, damit Extremisten in diesem Land keine Möglichkeit haben, Fuß zu fassen.
7. Welche Auswirkungen hat nach Ansicht der Landesregierung der Erlass des Innenministers „Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung als Voraussetzung für die Ernennung zum und als Dienstpfl icht des Beamten“ auf Grund- und Hauseigentümer, welche Verträge mit demokratisch gewählten Abgeordneten der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands abschließen, Herr Minister?
Herr Pastörs, der aufmerksame Leser meines Erlasses vom 28. Februar 2007 wird erkennen, dass darin die Voraussetzungen für die Ernennung zum Beamten und dessen Dienstpfl ichten, auch des Ehrenbeamten, Gegenstand sind. Insoweit sind Haus- und Grundstückseigentümer, die einen Mietvertrag abschließen wollen, nicht im Blickpunkt dieses Rundschreibens. Haus- und Grundeigentümer sind frei in der Wahl ihrer Vertragspartner. Insoweit greift hier der Grundsatz der Privatautonomie. Wenn aber auch Haus- und Grundeigentümer sich durch mein Schreiben, das Sie als Caffi er-Erlass bezeichnen, aufgerüttelt fühlen und sich bei ihren Entscheidungen, mit wem sie einen Vertrag schließen wollen, von dem Grundsatz des Eintretens für die freiheitlich-demokratische Grundordnung leiten lassen, so kann ich dies nur begrüßen.
Letztlich funktioniert diese freiheitlich-demokratische Grundordnung doch nur durch engagiertes und couragiertes Eintreten der Einzelnen dafür.
Herr Caffi er, sehen Sie darin nicht einen krassen Widerspruch gegen Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz,
(Andreas Bluhm, Die Linkspartei.PDS: Das ist jetzt nicht mehr zulässig. – Gabriele Měšťan, Die Linkspartei.PDS: Das ist schon die dritte Frage.)
Herr Pastörs, Ihnen steht es nicht zu, hier Statements abzugeben. Sie haben die Möglichkeit, eine Zusatzfrage zu stellen, noch eine weitere Zusatzfrage zu formulieren,...
Herr Pastörs, Sie haben meine Bemerkungen hier oben nicht zu kommentieren, Sie haben sie lediglich umzusetzen, sich an die Geschäftsordnung zu halten und darum bitte ich Sie jetzt.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Justizministerin. Da Frau Kuder heute abwesend ist, wird Herr Innenminister Caffi er die Fragen beantworten. Ich bitte den Abgeordneten Stefan Köster der Fraktion der NPD, die Fragen 8 und 9 zu stellen.
Der sexuelle Missbrauch und die Ermordung des kleinen Mitja in Leipzig durch einen Wiederholungstäter hat die Republik aufgeschreckt.
Mehrere Bundesländer wollen sich nicht mehr auf die Bundesregierung verlassen und kündigen den Aufbau einer eigenen Datenbank über Sexualstraftäter an. Der Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat gegen über den Medien erläutert, sich nur einer bundesweiten Lösung anzuschließen. Bislang werden Sexualstraftäter in Mecklenburg-Vorpom
mern nicht gesondert erfasst, was auch eine Antwort des Justizministeriums auf eine Kleine Anfrage von mir ergab.
8. Aus welchen sachlichen Gründen erfolgt in Mecklenburg-Vorpommern keine Einrichtung eines Zentralregisters für Sexualstraftäter, vor dem Hintergrund, dass auch bei einer bundeseinheitlichen Regelung Mecklenburg-Vorpommern seine Hausaufgaben machen muss?
Herr Abgeordneter Köster, bereits heute werden im polizeilichen Informationssystem sämtliche polizeilich relevanten Angaben über Straftäter, somit auch Sexualstraftäter, erfasst. Damit ist gewährleistet, dass bei Abfragen in diesem System schnell und sicher erkannt wird, ob von der überprüften Person mögliche Gefahren hinsichtlich der Begehung von Sexualstraftaten ausgehen. Eine besondere Datenbank für Sexualstraftäter kann nur dann sinnvoll zum Schutz vor neuen Straftaten eingesetzt werden, wenn ihre Ausgestaltung und der Zugang dazu bundesweit einheitlich geregelt werden. Der damit bezweckte Schutz der Allgemeinheit vor schweren Straftaten erlaubt jedoch keine unbegrenzte Information für jedermann. Eine allgemeine und öffentlich zugängliche Sexualstraftäterdatei wäre wegen der damit verbundenen Prangerwirkung von Verfassungs wegen nicht erlaubt. Die Diskussion über den Aufbau einer gesonderten Datenbank für Sexualstraftäter hat im Kreis der Innen- und Justizminister gerade erst begonnen. Das Innenministerium lässt vor diesem Hintergrund prüfen, ob und welche Möglichkeiten für eine Verbesserung der datenmäßigen Erfassung von Sexualstraftätern bestehen.
Meine erste Zusatzfrage: Wie will die Landesregierung in Zukunft verhindern, dass Sexualstraftäter in Sportvereinen, bei den Jugendfeuerwehren und in anderen Organisationen, welche mit Kinder- und Jugendarbeit betraut sind, tätig werden können?
Also der Schritt dazu ist die allgemeine Prävention, in der wir alle Kräfte mit einbeziehen, sodass es nicht möglich wird
oder dass es weitestgehend ausgeschlossen wird, dass Sexualstraftäter die Möglichkeit haben, den Einfl uss auf die von Ihnen angesprochenen Gruppierungen auszuüben.