Protocol of the Session on March 29, 2007

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 15. Sitzung des Landtages. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 5/358 vor.

Fragestunde – Drucksache 5/358 –

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Innenministers. Hierzu bitte ich zunächst den Abgeordneten Birger Lüssow, Fraktion der NPD, die Fragen 1 und 2 zu stellen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Am 15. März tagte der Innenausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern in Heiligendamm. Mein Fraktionskollege Raimund Borrmann stellte konkrete Fragen nach Umfang und Standorten nicht-polizeilicher Einsatzkräfte – insbesondere die Gewährleistung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung während des G8-Treffens. Diese Fragen wurden nicht hinreichend beantwortet.

1. Welche medizinischen und anderen nicht-polizeilichen Einsatzkräfte werden an welchen Standorten, in welcher Höhe, mit welchen technischen Kapazitäten (Bettenplätze, ambulante Behandlungszahl) bereitgestellt?

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die für die Gefahrenabwehr zuständigen Kommunen – hier die Hansestadt Rostock, der Landkreis Bad Doberan und der Landkreis Güstrow – haben für die Aufgaben Brandschutz, technische Hilfeleistung und Rettungsdienst eine gemeinsame Führungs- und Einsatzkonzeption erarbeitet. Auf dieser Grundlage sind insgesamt annähernd circa 2.100 Einsatzskräfte für die Brandbekämpfung, Unfallhilfe sowie die Rettungsmaßnahmen in insgesamt sechs örtlich defi nierten Einsatzabschnitten, die durch jeweils eine technische Einsatzleitung geführt werden, geplant. Für Rettungseinsätze werden drei stationäre und drei mobile Behandlungsplätze für die Verletztenversorgung geplant. Darüber hinaus ist ein mobiles Spezialkrankenhaus der Bundeswehr eingeplant und auf dem Weg der Amtshilfe angefordert. Nach rettungsdienstlichen Grundsätzen können hiermit annähernd 300 Verletzte, davon bis zu 50 Schwerstverletzte, kurzfristig, behandelt werden.

Durch das Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommern wurde die Einbeziehung geeigneter Krankenhäuser beziehungsweise Universitätskliniken planerisch unterstützt. Darüber hinaus wird eine Vielzahl von Unfallhilfestellen für die Bürger eingerichtet. Das System der alltäglichen medizinischen Notfallversorgung bleibt darüber hinaus bestehen. Für die Bürger sind vor Ort alle Einheiten des Rettungsdienstes, der Feuerwehren, der Polizei, des Technischen Hilfswerkes, des DRK sowie der Bundeswehr Ansprechpartner in Notfällen.

Eine Zusatzfrage dazu bitte: Entspricht es den Tatsachen, dass...

(Minister Lorenz Caffi er wendet sich vom Rednerpult ab und richtet eine Anfrage an die Präsidentin.)

Ich verweise noch mal auf Paragraf 65 Absatz 4: „Der Fragesteller ist berechtigt, nach der Beantwortung jeder Frage bis zu 2 Zusatzfragen zu stellen. Die Zusatzfragen müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Beantwortung stehen.“

Entspricht es den Tatsachen, dass das Krankenhaus Bad Doberan für die Bevölkerung gesperrt werden soll?

Das entspricht nicht den Tatsachen.

2. Werden Einsatzpläne und Standorte an die Bevölkerung bekannt gegeben und an öffentlichen Aushängen bzw. Litfasssäulen angeschlagen?

Einsatzpläne werden der Bevölkerung nicht bekannt gegeben. Durch die Bereitstellung von als Rettungskräfte erkennbaren Einheiten an ausgewählten Einsatzorten sowie die ständige Erreichbarkeit der Notdienste unter Notruf 110 beziehungsweise 112 ist die Alarmierung für die Öffentlichkeit wie im Normalfall gesichert. Die Einbeziehung der Bevölkerung in die Sicherheitsmaßnahmen wird durch aktive Öffentlichkeitsarbeit in gemeinsamer Zusammenarbeit zwischen Innenministerium und den betroffenen Kommunen auch weiterhin gewährleistet und durchgeführt.

Zusatzfragen haben sich erübrigt. – Danke.

Vielen Dank.

Ich darf nun die Abgeordnete Frau Měšťan, Fraktion der Linkspartei.PDS, bitten, ihre Frage 3 zu stellen.

Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine Frage betrifft die Berichterstattung zur Umsetzung des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes.

Im Rahmen der Beratungen zum Verwaltungsmodernisierungsgesetz haben alle im Landtag der 4. Wahlperiode vertretenen Fraktionen intensiv an Entwürfen einer die Umsetzung dieses umfangreichen Gesetzes begleitenden Entschließung gearbeitet (ich erinnere Sie also an die Drucksache 4/2163) und damit auch zum Ausdruck gebracht, welche politische Bedeutung die Fraktionen der SPD, CDU und Linkspartei.PDS einem entsprechenden Auftrag an die Landesregierung beigemessen haben. Die im Ergebnis vom Landtag mehrheitlich beschlossene Entschließung enthält u. a. folgende Festlegung:

„10. Berichtspfl icht

Der Landtag ersucht die Landesregierung, jeweils im I. Quartal 2007, 2008 und 2009 einen Bericht zum Stand der Umsetzung der Modernisierung der Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern vorzulegen.“

Ich frage die Landesregierung:

3. Gedenkt die gegenwärtige von SPD und CDU getragene Landesregierung diesem juristisch nicht bindenden Auftrag des Gesetzgebers zu entsprechen oder welche Sachverhalte sprechen aus Sicht der Landesregierung gegebenenfalls dafür, sich dieser auch für den Landtag der 5. Wahlperiode politisch und praktisch wohl äußerst bedeutsamen Berichterstattung zu entziehen?

Sehr geehrte Kollegin Měšťan, wie Sie wissen, hat auch der Innenausschuss bereits sein Interesse an einem solchen Bericht bekundet,

(Zuruf von Heinz Müller, SPD)

und als Geschäftsführerin wissen Sie besonders genau, dass solche Berichtsersuchen mit der Diskontinuität und dem Beenden der letzten Legislatur grundsätzlich ad acta gelegt worden sind. Aber gerade weil das umfangreiche Werk von allgemeinem politischen Interesse ist, möchte ich Ihre Frage dahin gehend positiv beantworten, und zwar im Sinne einer Berichterstattung der Landesregierung. Der Bericht ist bereits fertiggestellt und wird nach einer Ressortabstimmung dem Kabinett zugeleitet. Anschließend wird er umgehend der Landtagspräsidentin zugeleitet, sodass wir auch weiterhin die Berichtsform, so, wie in der letzten Legislatur vorgesehen, durchführen werden, um eine enge Zusammenarbeit zwischen Landtag, Landesregierung und Kommunen gewährleisten zu können.

Ich danke Ihnen.

Vielen Dank.

Ich darf nun den Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD, bitten, seine Fragen 4 und 5 zu stellen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Im November 2006 referierte der Leiter der Abteilung 4 des Landeskriminalamts zum Thema „Organisierte Kriminalität“ in Ueckermünde. Nach der Veranstaltung stand der Schweriner Fachmann für individuelle Gespräche zur Verfügung. Auf die Frage nach Gefährdungspotenzialen für die Zukunft in unserer Region riet er, die Szene der Deutsch-Russen in Torgelow sehr sorgfältig zu beobachten.

Meine Frage:

4. Liegen der Landesregierung Informationen über den Zusammenhang zwischen den DeutschRussen in Torgelow und „Organisierter Kriminalität“ vor?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich erlaube mir, die Antwort zu Ihrer Frage 4 gleich mit der Frage 5 zu koppeln, weil die sich dann erübrigt.

Ich gehe davon aus, dass es sich bei den in Ihren Fragen als Deutsch-Russen Stigmatisierten um Menschen handelt, die Spätaussiedler und Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, CDU, Linkspartei.PDS und FDP)

Spätaussiedler werden in polizeilichen Dateien demzufolge nicht als solche erfasst.

(Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS: Und das ist gut so.)

Vor diesem Hintergrund ist eine Beantwortung der Frage in jeder Hinsicht nicht opportun.

Herr Abgeordneter, Ihre zweite Frage?

(Unruhe bei Abgeordneten der SPD, CDU, Linkspartei.PDS, FDP und NPD)

Ach so, die hat er zusammen beantwortet.

Dann darf ich jetzt den Abgeordneten Herrn Udo Pastörs bitten, die Fragen 6 und 7 zu stellen.

Frau Präsidentin! Herr Caffi er!

Der NPD-Abgeordnete Raimund Borrmann hat in Malchow ein Bürgerbüro angemietet. Hierzu äußerte sich der Bürgermeister von Malchow laut Nordkurier Müritz-Zeitung vom 17.03.2007 wie folgt: „Der Hauseigentümer möge sich überlegen, ob solch eine Vermietung an die NPD nicht auch für ihn unangenehme Konsequenzen haben könnte.“

(Zuruf von Reinhard Dankert, SPD)

Meine Frage:

6. Hat aus Sicht der Landesregierung der Bürgermeister dem Hauseigentümer gedroht und seine beamtenrechtliche Neutralitätspfl icht in eklatanter Weise verletzt und wenn, was unternimmt die Landesregierung gegebenenfalls gegen diesen Bürgermeister?

Herr Abgeordneter! Wer den vom Abgeordneten Pastörs zitierten Artikel im „Nordkurier Müritz-Zeitung“ vom 17. März 2007 aufmerksam liest, wird feststellen, dass der Bürgermeister Joachim Stein nur mit zwei Aussagen tatsächlich direkt zitiert wird, nämlich, ich zitiere: „Das wird für die Stadt enorme Auswirkungen haben“, und neues Zitat: „Denn es handelt sich hier um einen gravierenden Eingriff ins öffentliche Leben.“ Insoweit geht die Vorbemerkung zur Frage des Abgeordneten Pastörs, der Bürgermeister von Malchow Joachim Stein habe sich wie folgt direkt geäußert: „Der Hauseigentümer möge sich überlegen“, als direktes Zitat fehl, denn in dem Artikel wird diese Aussage in Wahrheit nur im Konjunktiv als eine zusammenfassende Äußerung durch den Zeitungsredakteur des Artikels wiedergegeben. Weder hat der Bürgermeister danach offen gedroht, noch ist eine Verletzung der beamtenrechtlichen Neutralitätsverpfl ichtung offenkundig. Im Übrigen erlaube ich mir zu erklären, dass die Landesregierung und die demokratischen Parteien alle Bürgerengagements auf allen Ebenen unterstützen, was diese Form betrifft.