Protocol of the Session on March 29, 2007

(Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Meine zweite Zusatzfrage: Welche Initiativen zur Verschärfung des Strafrechts auf Bundesratsebene und Einrichtung eines Zentralregisters auf Bundesebene hat die gegenwärtige Landesregierung bereits gestartet?

Herr Abgeordneter Köster, ich habe gerade ausgeführt, dass sowohl das Justizministerium als auch das Innenministerium mit seinen jeweiligen Ministerkollegen sich in Gesprächen und in Vorbereitung einer möglichen Vereinheitlichung einer Sexualstraftäterdatei und der damit bundesweit einheitlich möglichen Zugriffsverwaltung befi nden. Insofern ist die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern aktiv dabei, genau

auf diesem durchaus sehr wichtigen Aufgabengebiet eine Vereinheitlichung im Vorgehen gegen solche Straftäter einzuräumen.

Zu den wichtigsten Aufgaben des Staates gehört der Schutz unserer Kinder. Hierfür sind Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Die verstärkte Nachsorge von Sexualstraftätern, wie sie von Sozialpädagogen und manchen Parteien gefordert wird, scheint gescheitert zu sein.

Meine Frage:

9. Wie beurteilt die Landesregierung den Erfolg der Resozialisierung von Sexualstraftätern in Bezug auf die Rückfallquote?

Herr Abgeordneter, die verstärkte Nachsorge von Sexualstraftätern ist nicht gescheitert. Vielmehr sind gerade im Rahmen der Nachsorge verstärkt Maßnahmen ergriffen worden, um die Rückfallquote bei Sexualstraftätern zu verringern.

Erstens. Die Zusammenarbeit zwischen Justizvollzug und Bewährungshilfe ist intensiviert worden. In der Führungsaufsicht und in der Bewährungshilfe wird bei entlassenen Strafgefangenen mit besonders hohem Gefährdungspotenzial die Kontrolldichte erhöht.

Zweitens. Die sozialtherapeutische Abteilung in der JVA Waldeck bietet ein qualitativ verbessertes Behandlungsangebot für Sexualstraftäter.

Drittens. Das neu geschaffene zentrale Einweisungs- und Diagnostikzentrum in der JVA Bützow verbessert die diagnostischen Möglichkeiten für die Risikoabwägung und die zielgerichtete Behandlung von Sexualstraftätern.

Eine abschließende Beurteilung des Erfolgs der Resozialisierung von Sexualstraftätern in Bezug auf die Rückfallquote ist nicht möglich, da die Rückfallquote statistisch nicht erfasst wird. Trotz aller Bemühungen wird die Resozialisierung von Sexualstraftätern immer mit Risiken behaftet bleiben. Man kann nur das fachlich Mögliche leisten. Bei dieser schwierigen Klientel kann ein positiver Verlauf eben leider nicht in jedem Fall garantiert werden.

Es sind jedoch auch in jüngster Zeit rechtliche Neuerungen auf Bundesebene geschaffen worden, die die Nachsorge bei Sexualstraftätern nach Strafverbüßung erleichtern und den Schutz der Bevölkerung vor erneuter Straffälligkeit dieser Tätergruppen verbessern. Der Deutsche Bundestag hat am 22. März 2007 das Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung verabschiedet. Der Bundesrat wird sich in seiner bevorstehenden Sitzung am 30. März 2007 damit befassen. Da nicht zu erwarten ist, dass der Vermittlungsausschuss angerufen wird, kann das Gesetz nach seiner Verkündung voraussichtlich noch im April 2007 in Kraft treten.

Mit diesem Gesetz wird eine effi zientere praktische Handhabung der Regelungen zur Führungsaufsicht ermöglicht. Die rechtlichen Regelungen zur Führungsaufsicht werden vereinfacht und vereinheitlicht. Zum anderen wird ein Instrumentarium zur Krisenintervention geschaffen, mit dessen Hilfe kritische Entwicklungen bei Probanden noch besser als bisher frühzeitig erkannt werden, um ihnen so rechtzeitig begegnen zu können. Das Gesetz enthält ferner Rechtsänderungen, mit denen eine Lücke im Bereich der nachträglichen Sicherungsverwahrung in

den neuen Ländern geschlossen wird. Erfasst werden die in den neuen Bundesländern demnächst zur Entlassung anstehenden Täter, die bereits zum Zeitpunkt ihrer Verurteilung als gefährlich angesehen wurden, jedoch aufgrund des seinerzeit geltenden Rechts nicht in Sicherungsverwahrung untergebracht werden konnten.

Eine Zusatzfrage: Vor dem Hintergrund, dass der hessische Justizminister Jürgen Banzer festgestellt hat, dass 41 Prozent der wegen Vergewaltigung verurteilten Männer binnen vier Jahren Wiederholungstäter wurden,

(Zuruf von Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS)

steht es da nicht eher im Interesse der Landesregierung, den Schutz der Opfer in den Mittelpunkt zu stellen statt die Freiheit der Vergewaltiger, und sind da nicht endlich von der Landesregierung entsprechende Maßnahmen auf Bundesratsebene zu treffen?

(Beifall Udo Pastörs, NPD)

Herr Abgeordneter Köster, ich weise mit Entschiedenheit zurück, dass wir den Schutz der Opfer in den Hintergrund stellen, und insofern ist das eine Frage, die ich nicht weiter beantworten will,

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, CDU, Linkspartei.PDS und FDP – Zuruf von Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS)

weil die Landesregierung und die demokratischen Parteien in diesem Landtag alles dafür tun werden, dass solche Straftäter auch in Zukunft nicht solche schrecklichen Taten vollbringen können.

Ich danke Ihnen für Ihre Unfähigkeit, diese Frage zu beantworten.

(Unruhe bei Abgeordneten der SPD, CDU, Linkspartei.PDS und FDP)

Wir können uns mal über die Kinderstube unterhalten.

(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

Herr Köster, ich habe aus gegebenem Anlass vor einigen Minuten auf die Geschäftsordnung des Landtages verwiesen, wie während der Fragestunde zu verfahren ist, welche Möglichkeiten die Abgeordneten haben und welche eben nicht. Wegen gröblicher Verletzung der Ordnung schließe ich Sie von der heutigen Sitzung aus und bitte Sie, den Saal sofort zu verlassen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, CDU, Linkspartei.PDS und FDP – Heiterkeit bei Raimund Borrmann, NPD, und Stefan Köster, NPD)

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Ich bitte den Abgeordneten Raimund Borrmann, Fraktion der NPD, die Fragen 10 und 11 zu stellen.

Herr Minister! Bürger des Landes!

(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD, CDU, Linkspartei.PDS und FDP)

Frau Präsidentin! Ich hoffe, ich habe jetzt keinen Fehler gemacht.

Nach meiner Kenntnis wurden Sondergenehmigungen an Landwirte für das Ausbringen von „Reldan 22“ und „Ultracid 40“ durch staatliche Stellen des Landes Mecklenburg-Vorpommern erteilt. Diese Gifte sind ab 2008 verboten.

Erste Frage an den Minister:

10. Welche Gefährdung für Pfl anzen, Tiere und Menschen geht von den genannten Pestiziden „Reldan 22“ und „Ultracid 40“, die zu den Organophosphaten gehören, aus?

Herr Abgeordneter, ich will die Frage kurz beantworten: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat gemäß Paragraf 11 Absatz 2 Pfl anzenschutzgesetz eine Genehmigung für die Anwendung der Pfl anzenschutzmittel „Reldan 22“ und „Ultracid 40“ gegen den Rapsglanzkäfer, mit dem wir im letzten Jahr erhebliche Probleme gehabt haben, erteilt. Etwa 50 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfl ächen beim Rapsanbau waren davon betroffen, in den Jahren zuvor hat sich die Population massiv aufgebaut. Landesbehörden sind an dem Genehmigungsverfahren im Übrigen nicht beteiligt. Die Genehmigung gilt ausschließlich und ausdrücklich für 120 Tage, beginnend bei „Ultracid 40“ am 15. Februar 2007 und bei „Reldan 22“ am 22. beziehungsweise am 1. März 2007.

„Reldan 22“ und „Ultracid 40“ sind als bienengefährlich eingestuft worden. Das heißt, mit der Klasse B 1 bei bestimmungs- und sachgerechter Anwendung der beiden Pfl anzenschutzmittel ergeben sich keine Gefahren für die Menschen, für die Tiere und für die Pfl anzen. So dürfen beide Pfl anzenschutzmittel nur vor – ich betone das noch mal ausdrücklich –, vor der Rapsblüte eingesetzt werden und auch nur dann, wenn keine blühenden Unkräuter vorhanden sind. Darüber hinaus ist festgelegt, dass sie nur in Resistenzgebieten, das heißt dort, wo mit anderen Mitteln der Rapsglanzkäfer nicht behandelt werden kann, zum Einsatz kommen dürfen.

Gemäß Geschäftsordnung möchte ich noch zwei Zusatzfragen stellen oder zumindest eine: Wie unterscheiden sich „Reldan 22“ und „Ultracid 40“ von den chemischen Kampfstoffen Soman, Sarin, Tabun und VX, die alle zur Gruppe der Organophosphate zählen?

Es ist richtig, dass diese Pfl anzenschutzmittel zu den Organophosphaten gehören, aber den Vergleich zu Kampfmitteln herzustellen, das ist für mich völlig abwegig. Ich habe Ihnen das versucht darzustellen: Ein unabhängiges Bundesinstitut, das BVL, das Bundesinstitut für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, hat die Genehmigung erteilt. Sie können davon ausgehen, dass die Genehmigung nur erteilt wird im Einvernehmen zwischen dem Bundesminister für Landwirtschaft, Verbraucherschutz und dem Umweltminister. Und Sie können davon ausgehen, dass hier allerhöchste Sicherheitsanforderungen an Pfl anzenschutzmittel gestellt worden sind.

Und die zweite Frage:

11. Wer übernimmt die politische Verantwortung für die Sondergenehmigung des Einsatzes der Organophosphate „Reldan 22“ und „Ultracid 40“?

Da besteht für Ihr Haus keinerlei Verantwortungskompetenz, also Sie haben da keine Möglichkeiten einzugreifen beziehungsweise haben keine …

Herr Borrmann, ich muss Sie darauf aufmerksam machen,...

Entschuldigung.

... dass das eine unzulässige Erweiterung der Frage war. Das können Sie gegebenenfalls in einer Zusatzfrage machen.

Gut, danke.

Ich habe Ihnen ja schon deutlich gemacht, zum Glück leben wir im Rechtsstaat und haben da gewisse Aufgabenteilungen. Selbstverständlich sind die Anweisungen des BVL in MecklenburgVorpommern und das Pfl anzenschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu beachten. Wir haben im Übrigen in den Winterschulungen mit den Landwirten ausdrücklich immer wieder darauf hingewiesen, wie mit den Mitteln umgegangen werden muss und wie sie einzusetzen sind. Gemäß Paragraf 11 Absatz 2 Pfl anzenschutzgesetz obliegt die Genehmigung für das Inverkehrbringen oder die Einfuhr nicht zugelassener Pfl anzenschutzmittel dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und oberster Dienstvorgesetzter dieser Behörde ist der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Das BVL kann die Anwendung derartiger Pfl anzenschutzmittel für einen Zeitraum von maximal 120 Tagen für die Bekämpfung bestimmter Schadorganismen bei Gefahr im Verzuge, in diesem Fall für den Rapsglanzkäfer, und dazu wird dieses Mittel eingesetzt, genehmigen. Die zuständige Behörde im Land kontrolliert die Vorgaben – das ist das Landespfl anzenschutzamt in Rostock – des BVL.

Da hätte ich noch zwei Zusatzfragen: Ist es nach Ihrer Auffassung möglich, dass die Organophosphate „Reldan 22“ und „Ultracid 40“ aufgrund ihrer spezifi schen Eigenschaften etwa während des G8-Treffens von Extremisten als chemische Kampfstoffe eingesetzt werden könnten?

Also ich habe ja versucht, Ihnen deutlich zu machen, dass, wenn diese beiden Mittel eingesetzt werden, diese vor der Blüte einzusetzen sind, was im Übrigen nicht nur für den Raps gilt, sondern auch für Unkräuter, und damit ist davon auszugehen, dass die Rapsblüte abgeschlossen ist, wenn der G8Gipfel stattfi ndet.

Gut, danke.

Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Verkehr, Bau und Landesentwicklung. Die Fragen wird beantworten der Wirtschaftsminister Herr Seidel. Ich bitte zunächst die Abgeordnete Frau Angelika Gramkow, Fraktion der Linkspartei.PDS, die Frage 12 zu stellen.