Meine sehr verehrten Damen und Herren, unsere Polizei ist natürlich notfalls zur Anwendung von Gewalt beziehungsweise unmittelbarem Zwang befugt, sofern sie sich an Recht und Gesetz hält. Gesetzeskonformes Handeln bedarf aber kaum einer nicht identifi zierbaren Verborgenheit.
(Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Richtig. – Birgit Schwebs, Die Linkspartei.PDS: So ist es. – Zuruf von Harry Glawe, CDU)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Modellversuch wird dabei aber auch solche Lösungswege vorschlagen müssen, die es möglichen Störern, gewaltbereiten Hooligans oder Voyeuristen nicht erlaubt, sich im Telefonbuch zu einzelnen Einsatzbeamten schlauzumachen. Ob hierbei Aliasnamen, Zahlen oder Buchstabenkolonnen besser geeignet sind, lassen Sie uns sachlich und fachlich diskutieren und praktisch ausprobieren.
(Heiterkeit bei Werner Kuhn, CDU: Ja, mit Decknamen hat die PDS beste Erfahrungen. – Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Eine Unverschämtheit, Herr Kuhn, ja.)
wird die Landesregierung aufgefordert zu prüfen, ob bereits im Rahmen des G8-Gipfels in Heiligendamm eine besondere Identifi zierbarkeit als Bestandteil deeskalierender Polizeistrategien umgesetzt werden kann. Den politischen Willen vorausgesetzt, ist uns klar, dass diese Maßnahme schon aus zeitlichen Gründen einer energischen Führung bedarf. Gerade während der heißen Phase der Vorbereitung auf die G8-Konferenz wird den Polizeikräften zu verdeutlichen sein, dass hierin weniger eine zusätzliche Belastung als vielmehr eine vertrauensbildende Maßnahme
(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS – Dr. Armin Jäger, CDU: Das erklären Sie mal den Polizisten! – Zuruf von Vincent Kokert, CDU)
Herr Dr. Jäger, ein mögliches Gegenargument, nämlich das gebotene einheitliche Auftreten aller Polizeikräfte, lasse ich an dieser Stelle aber nicht gelten,
denn neben den blauen Uniformen der Beamten etwa aus Hamburg, Niedersachsen oder Schleswig-Holstein werden die traditionellen herkömmlichen grünen Uniformen deutlich signalisieren, hier steht MecklenburgVorpommern.
Eine gegenüber anderen Beamten bessere Identifi zierbarkeit würde darüber hinaus verdeutlichen, Mecklenburg-Vorpommern ist weltoffen und tut gut. – Danke schön.
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Vielleicht sagt uns jetzt der Herr Innenminister mal, was der Herr Ritter gemeint hat.)
Geschätzter Herr Kollege Ritter, es wundert mich schon, wenn gerade Sie mir bei dem Antrag die Frage mit der Inkonsequenz vorwerfen. Ich kann mich aus meinem Grundwehrdienst nicht entsinnen, dass meine Dienstvorgesetzten bürgerfreundliche Beschriftungen an ihrem Anzug hatten.
(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS – Heiterkeit bei Dr. Armin Jäger, CDU: Ausgerechnet Herr Ritter, ja. – Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Über die Zeit hat Herr Ritter auch nicht gesprochen, Herr Minister, das wissen Sie doch. – Dr. Armin Jäger, CDU: Nee, darüber redet er nicht, das ist richtig, Herr Methling. – Unruhe bei Abgeordneten der CDU und Linkspartei.PDS)
Ich habe nur festgestellt, der Antrag „Bürgernahe Polizei – Kennzeichnung von Polizeibeamtinnen und -beamten“ der Fraktion der Linkspartei.PDS stößt bei mir als Abgeordneten und als Innenminister auf Verwunderung.
Sie fordern in den ersten beiden Punkten Ihres Antrages einen Bericht über das Modellprojekt zur Kennzeichnung der Berliner Polizei und ein Modellprojekt für Mecklenburg-Vorpommern, welches auf diesem basiert. Das dient richtigerweise, wie auch Ihrem Antrag zu entnehmen ist, der Bürgernähe, der Transparenz und Akzeptanz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei. Ich muss Ihnen, liebe Abgeordnete der Linkspartei.PDS, an dieser Stelle mitteilen, die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern ist schon bürgernah
Und manchmal, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, weil Sie mir das gerade vorwerfen, habe ich den Eindruck, zumindest was das Thema innere Sicherheit und Polizei betrifft, Sie sind acht Jahre nicht dabei gewesen in der Regierung.
Da sind eine Reihe von Maßnahmen getroffen worden, wo Sie mir heute vorwerfen, dass die sich positiv entwickelt haben. Und jetzt stellen Sie hier die gleichen Anträge, die schon längst entschieden worden sind. Von daher bringen Sie mich selber auch in eine Situation, einige Sachen, die positiv entschieden worden sind, so darzustellen, wie sie sind. Insofern bin ich über Ihren Antrag schon etwas erstaunt.
und hier des Nachnamens – bei den uniformierten Beamtinnen und Beamten der Schutzpolizei sowie den Uniform tragenden Angestellten der Polizei eingeführt. Darüber hinaus können Einsatzkräfte der Berliner Polizei in geschlossenen Einheiten aufgrund ihrer Kennzeichnung am Helm den jeweiligen Einsatzgruppen zugeordnet werden.
Eine Individualisierung ist anhand der Kennzeichnung nicht möglich. Die Probephase läuft bis zum Frühjahr 2008 und nach deren abschließender Bewertung soll eine Entscheidung über das weitere Vorgehen getroffen werden.
Mecklenburg-Vorpommern ist hier einen Schritt voraus gewesen und der muss an Ihnen offensichtlich vorbeigegangen sein.
Bereits 2002 wurde in der Landespolizei in MecklenburgVorpommern im Erlass „Anzugordnung über das äußere Erscheinungsbild der Polizei des Landes MecklenburgVorpommern“ die Möglichkeit für uniformierte Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte geschaffen, an der linken Brustseite der Uniformbluse beziehungsweise der grünen Uniformjacke freiwillig ein Namensschild zu tragen.
Anders als in Berlin ist diese Möglichkeit nicht nur modellhaft, sondern die Regel. Es wird auch nicht beabsichtigt, auch nicht von mir, diese Freiwilligkeit zurückzunehmen.
Bei geschlossenen Einsätzen war das Tragen von Namensschildern an der bisher beschafften Einsatzausrüstung generell nicht vorgesehen. Mit der Einführung eines neuen Einsatzanzuges in dem Ausrüstungskatalog des Jahres 2007/2008 besteht für die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis an der Jacke des Einsatzanzuges auf der rechten Brustseite ein Namensschild zu tragen.
Derzeit ist in Mecklenburg-Vorpommern eine Zuordnung der Einsatzkräfte in geschlossenen Einsätzen aufgrund der Kennzeichnung ihrer Helme grundsätzlich bis zum Einsatzzug beziehungsweise für Kräfte der Bereitschaftspolizei bis zur Hundertschaft möglich.
Darüber hinaus sind Vorgesetzte, zum Beispiel Hundertschaftsführer, individuell gekennzeichnet. Die Polizeibeamtinnen und -beamten der Landespolizei sind erkennbar, wenn auch nicht, wie von Ihnen gefordert, individualisiert. Hier gleichen sich die Vorgehensweisen in Berlin und in Mecklenburg-Vorpommern. Eine Individualisierung ist auch nicht erforderlich, da die Individualität einzelner Polizeibeamter aufgrund der Einsatzdokumentation und der am Einsatz beteiligten Einsatzbeamten und Vorgesetzten möglich ist. Wir wissen uns bei dieser Regelung im Einvernehmen mit den Personalvertretungen und der Gewerkschaft der Polizei. Es ist nicht notwendig, auf Erfahrungen anderer Länder zurückzugreifen. Wir haben unsere eigenen gemacht und diese sprechen für sich. Die Polizei ist nah am Bürger und stellt sich für diesen transparent dar. Aus meiner Sicht ist die Beibehaltung der Freiwilligkeit für das Tragen von Namensschildern wichtiger Bestandteil. Akzeptanz und Einsicht sollen bei den Polizeibeamtinnen und -beamten die Grundlage für das Tragen ihrer Namensschilder sein.
Im letzten Punkt Ihres Antrages fordern Sie eine Überprüfung, ob nicht schon zum Weltwirtschaftsgipfel in Heiligendamm eine Kennzeichnung der Polizeibeamtinnen und -beamten erfolgen sollte. Die Landespolizei in Mecklenburg-Vorpommern ist nicht in der Lage, nur mit ihren eigenen Kräften den Schutz des Weltwirtschaftsgipfels zu gewährleisten. Aus diesem Grund sind wir auf die Unterstützung des Bundes und der anderen Bundesländer angewiesen. Somit werden im Juni Angehörige verschiedener Polizeien in Mecklenburg-Vorpommern ihren Dienst verrichten. Über die Ausstattung und Begleitung entscheiden Bund und Länder in eigener Zuständigkeit. Somit werden die Unterstützungskräfte der Regelung ihres Landes beziehungsweise des Bundes entsprechend bekleidet sein. Es gibt keine bundesweit einheitliche Regelung zur Identifi zierung von Polizeibeamten bei geschlossenen Einsätzen. Alle mir bekannten Regelungen anderer Bundesländer beschränken sich auf die taktische Kennzeichnung von Einsatzkräften bis auf Gruppenebene, nicht auf einzelne Polizeibeamtinnen und -beamte. Den Versuch, für den G8-Gipfel eine zum Tragen eines Namensschildes verpfl ichtende Regelung für alle eingesetzten Kräfte zu erreichen, ist aufgrund unterschiedlicher Sichtweisen in den Ländern und beim Bund von vornherein zum Scheitern verurteilt. Das Prinzip der Freiwilligkeit für jeden Polizeibeamten würde damit auch generell aufgehoben werden.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, für die Landespolizei in Mecklenburg-Vorpommern ist die Einführung einer Regelung über die Kennzeichnung von Polizeibeamten nicht mehr notwendig, da sie bereits existiert. Ich bitte Sie darum, den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS abzulehnen, und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.