Schon damals wurden Kernpunkte der Anpassung des Erbschaftsrechtes vereinbart, die wesentliche Anforderungen des Gerichtes erfüllen.
Der von Ihnen, meine Damen und Herren der Linkspartei, vorgelegte Antrag erweckt den Eindruck, als seien Sie diejenigen, die sich allein für die soziale Gerechtigkeit einsetzen. Ich sage Ihnen aber: Was nützt uns Ihre soziale Gerechtigkeit, wenn keiner da ist, der sie eigentlich fi nanziert?
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Dr. Armin Jäger, CDU: Ja. – Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Es mangelt nicht an Geld in dieser Welt. – Unruhe bei Dr. Armin Jäger, CDU)
Nun zu Ihrem Antrag. Sie verweisen in Punkt 2 Ihres Antrages darauf, dass das durchschnittliche Gebrauchsvermögen beziehungsweise der normale Familienbesitz erbschaftssteuerlich verschont sowie eine Belastung von selbst genutztem Eigentum in kleineren Betriebsvermögen vermieden wird. Wie diese Begriffe defi niert werden sollen, darüber schweigen Sie sich leider aus.
Klar ist doch, dass Begriffe wie „durchschnittliches Gebrauchsvermögen“ oder „normaler Familienbesitz“ entsprechend der sozialen Herkunft unterschiedlich defi niert werden. Ich kann mir gut vorstellen, dass es auch innerhalb der Linkspartei.PDS unterschiedliche Auffassungen zu den Begriffl ichkeiten gibt und dass Sie aus diesem Grunde ganz bewusst nicht konkreter geworden sind.
Die von Ihnen unter Punkt 3 geforderte Reduzierung von Tarifstufen führt weder zur Vereinfachung des Steuerrechts noch zu mehr Steuergerechtigkeit. Sie wollen mit Ihrem Antrag doch nur die Bemessungsgrundlage erhöhen, um mehr Steuern einzunehmen.
Wenn Sie die Tarifstufen nach oben gehen – bis jetzt haben wir sieben, glaube ich, drei Steuerklassen mit sieben Tarifstufen –, wenn Sie die verändern …
Unter Punkt 4 Ihres Antrages fordern Sie eine sozial gerechtere Besteuerung, die die unterste Stufe des steuerpfl ichtigen Erwerbs entlastet und dazu führt, dass der Höchststeuersatz zur geltenden Regelung früher greift.
Heute haben wir übrigens Freibeträge für Ehegatten von 307.000 Euro und für Kinder beziehungsweise Stiefkinder in der Steuerklasse I von 205.000 Euro. Nach Abzug des Freibetrages werden in der Steuerklasse I bis zu einem Betrag von 52.000 Euro 7 Prozent Erbschaftssteuer fällig. Der Höchststeuersatz, den hatten Sie vorhin erwähnt, wird mit 30 Prozent ab 25 Millionen Euro 25.556.000 Euro, glaube ich, erst fällig.
Um die unterste Stufe zu entlasten, bedarf es aber einer drastischen Senkung der Grenze, ab der die Höchstbesteuerung greift. Diese von Ihnen jetzt angestrebte Grenze wird die Mittelschicht der Bevölkerung, also die Leistungsträger der Gesellschaft, besonders hart treffen.
Die unter Punkt 5 Ihres Antrages geplante Zurückstellung der Änderung zur leichteren Unternehmensnachfolge gefährdet die Sicherheit von Arbeitsplätzen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze nun wirklich. So hat die Große Koalition in Berlin festgelegt, ich zitiere noch einmal: „Für jedes Jahr der Unternehmensfortführung soll zum Erhalt der Arbeitsplätze die auf das übertragene Unternehmen entfallende Erbschaftsteuerschuld reduziert werden. Sie entfällt ganz, wenn das Unternehmen mindestens zehn Jahre nach Übernahme fortgeführt wird.“ Gerade bei uns hier in Mecklenburg-Vorpommern leiden viele Unternehmen immer noch an einer sehr niedrigen Eigenkapitaldecke.
Oft ist bei der beabsichtigten Übertragung des Unternehmens an einen Nachfolger aufgrund der steuerlichen Belastung nur noch der Verkauf möglich.
Ja, aber wenn ich nicht erben kann, weil ich nicht in der Lage bin, die Steuern zu zahlen, Frau Gramkow,...
(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Bringen Sie mir bitte ein Beispiel. – Zuruf von Rudolf Borchert, SPD)
(Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Die Liste der Unternehmer in Mecklenburg- Vorpommern ist wahrscheinlich lang. – Heiterkeit bei Gabriele Měšťan, Die Linkspartei.PDS)
(Unruhe bei Abgeordneten der SPD, CDU und Linkspartei.PDS – Heiterkeit bei Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Ach Sie sind einer von denen!)
Also wenn es dazu gekommen wäre, dass man bei einer Betriebsübernahme nach dem Erbfall hätte Steuern zahlen müssen, hätte der Betrieb verkauft werden müssen und wir hätten 25 sozialversicherungspfl ichtige Arbeitsplätze in unserer Region jetzt weniger.
Ja, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben einen Änderungsantrag erarbeitet, der die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes berücksichtigt. Aus diesem Grunde fordere ich Sie auf, meine Damen und Herren der Linkspartei.PDS, dem vorliegenden Änderungsantrag der Koalition zuzustimmen. – Danke.