Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Verkehr, Bau und Landesentwicklung. Die Fragen wird beantworten der Wirtschaftsminister Herr Seidel. Ich bitte zunächst die Abgeordnete Frau Angelika Gramkow, Fraktion der Linkspartei.PDS, die Frage 12 zu stellen.
Im Zusammenhang mit dem Kauf eines Grundstücks durch die IHK Schwerin zum Zweck eines Neubaus hat das Land Mecklenburg-Vorpommern einen Anspruch auf Zurverfügungstellung von 123 Parkplätzen erworben (Dienstbarkeit).
12. Wie will die Landesregierung angesichts der Entscheidung der IHK Schwerin zur Bebauung des Grundstücks mit diesem Anspruch umgehen?
Frau Gramkow, das im städtischen Eigentum stehende Parkplatzgrundstück in der Graf-Schack-Allee ist von der Landeshauptstadt im Jahr 2004 an die IHK zu Schwerin verkauft worden. Wie Sie gerade eben selbst schon sagten, besteht an diesem Grundstück eine Dienstbarkeit zugunsten des Landes zum Abstellen von Kraftfahrzeugen. Diese Belastung ist von der IHK Schwerin vertragsgemäß auch übernommen worden. Die Art und der Umfang einer Nutzung der Kfz-Stellfl ächen auf dem Grundstück der Graf-SchackAllee durch das Land hängen ganz wesentlich von den konkreten Bebauungsplänen der IHK ab. Die bleiben im Moment noch abzuwarten. Dem Land steht auf jeden Fall ein vertraglich gesicherter Anspruch auf die Nutzung von 123 Stellplätzen im Wege der schon angesprochenen Dienstbarkeit auf dem Grundstück zu.
Da muss ich Sie darauf hinweisen, das kann jetzt ein bisschen schwierig werden, weil es nicht mein Bereich ist.
Herr Minister, darf ich erst noch mal auf die Geschäftsordnung hinweisen. Sie können zwei Zusatzfragen stellen. Sie brauchen dazu keine Genehmigung.
Herr Minister Seidel, das ist mir klar, aber vielleicht darf ich die Frage stellen und Sie würden sie bitte weiterleiten, damit sie mir schriftlich beantwortet werden kann.
Nach meinem Kenntnisstand liegt der beschlossene Plan des Neubaus nur bei einer Kapazität von 60 Stellplätzen für die IHK Schwerin. Das bedeutet, dass die 123 Stellplätze an diesem Grundstück nicht realisiert werden können. Da sie einen realen Wert von etwa 2 Millionen Euro hätten, frage ich Sie, inwieweit diese Ausweichlösung dann realisiert werden kann und wie sie aussehen kann. Wenn Sie mir das schriftlich beantworten würden?
Ich darf nun die Abgeordnete Frau Schwebs, Fraktion der Linkspartei.PDS, bitten, die Fragen 13 und 14 zu stellen.
Einer Pressemeldung vom 20. März 2007 in der Ostseezeitung war zu entnehmen, dass der Landesregierung Anträge von Firmen vorliegen, den Einsatz von sogenannten Gigalinern auf
13. Plant die Landesregierung eine Ausnahmegenehmigung oder straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung für den Einsatz von 60-Tonnen-Lastzugkombinationen, den sogenannten Gigalinern, oder andere derartige modulare Fahrzeugkombinationen auf den Bundes- und Landesstraßen im Land? Und bitte begründen Sie Ihre Entscheidung.
Ja, Frau Abgeordnete Schwebs, die Landesregierung plant nicht den generellen Einsatz von Gigalinern in Mecklenburg-Vorpommern und schon gar nicht den Einsatz von 60-Tonnen-Lastzugkombinationen. Der Entscheidungsprozess allerdings für den Einsatz derartiger Fahrzeugkombinationen ist generell nicht abgeschlossen. Der Landesregierung liegen zwei Anträge zur Durchführung eines Modellversuches, beschränkt auf den Einsatz eines überlangen Fahrzeuges, vor, wie er derzeit bereits in anderen Ländern durchgeführt wird. Über die Anträge ist nach einschlägigen Vorschriften und – das ist jetzt wichtig – nach Beteiligung der Betroffenen zu entscheiden. Dabei ist auch eine Gewichtsbeschränkung auf 40-Tonnen-Fahrzeuge mit maßgeblich.
Im Übrigen, darüber will ich Sie informieren, wird der Verkehrsministerkonferenz am 18./19. April 2007 voraussichtlich ein Beschlussvorschlag vorgelegt, mit dem eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden soll, die die Voraussetzungen für Modellversuche, also eventuelle Ausnahmegenehmigungen erarbeiten soll.
14. Welche Auswirkungen erwartet die Landesregierung vom Einsatz solcher überlangen und schweren Fahrzeuge auf die Verkehrssicherheit sowie den technischen Zustand der Straßen, Verkehrseinrichtungen und die Straßeninfrastruktur?
Ja, gut, ich will es noch mal deutlich machen. Es handelt sich um einen begrenzten Modellversuch, der beantragt wurde, von dem die Landesregierung in erster Linie praktische Erfahrungen im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und Straßeninfrastruktur für zukünftige Entscheidungsprozesse erwartet. Darüber hinaus geht es der Landesregierung natürlich auch um die Sicherung des Wirtschaftsstandortes. Aber das wird genau gegeneinander abzuwägen sein.
Ich würde trotzdem noch mal darauf zurückkommen: Welche Auswirkungen erwartet die Landesregierung auf den technischen Zustand der Straßen, auf die Verkehrseinrichtungen und auf die Straßeninfrastruktur? Das war eigentlich die Frage, nicht ob die Wirtschaft davon profi tieren könnte oder nicht.
Nein, das kann man eben detailliert bisher nicht abschätzen, weil, wie gesagt, es ist ein begrenzter Modellversuch, der hier beantragt wurde, und wenn, dann wird man das anhand praktischer Erkenntnisse wirklich zu ermitteln haben.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Soziales und Gesundheit. Antworten wird der Bildungsminister Herr Tesch. Ich bitte den Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion der Linkspartei.PDS, seine Fragen 15 und 16 zu stellen.
In der im Frühjahr 2006 von der Landesregierung beschlossenen „Konzeption zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten in Mecklenburg-Vorpommern“ ist festgelegt, dass das Sozialministerium bis zum 31. März 2007 einen Beirat einrichten wird, der staatliche und nichtstaatliche Akteure aus allen gesellschaftlichen Bereichen zur Förderung der Integration auf Landesebene vereint. Pressemitteilungen zu Folge ist der Beirat eingerichtet.
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Ritter! Auf der Grundlage der Landeskonzeption zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten in Mecklenburg-Vorpommern wurde am 14. März 2007 im Ministerium für Soziales und Gesundheit ein Beirat eingerichtet. In dem Beirat wurden Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, der Gleichstellungsbeauftragten der Landesregierung, der Liga der Verbände der Freien Wohlfahrtspfl ege, der Vereinigung der Unternehmensverbände, der kommunalen Spitzenverbände, der Gewerkschaften, der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, der Universitäten im Lande, der Kirchen und Religionsgemeinschaften, der Migranten, des Sprecherrates der kommunalen Integrationsbeauftragten, des Neurologischen Rehabilitationszentrums Greifswald, der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur, des Flüchtlingsrates Mecklenburg-Vorpommern, der regionalen Arbeitsstellen für Jugendhilfe, Schul- und interkulturelle Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, des Vereins Diên Hông, des Verbundes für soziale Projekte Schwerin berufen. Das Sozialministerium hat damit wichtige staatliche und nichtstaatliche Akteure aus unterschiedlichen Bereichen auf Landesebene ausgewählt, die sich mit dem Thema Integration und den Belangen von Migrantinnen und Migranten befassen. Den Vorsitz des Landesbeirates übernimmt der Minister für Soziales und Gesundheit, die Geschäftsführung des Landesbeirates ist im Fachreferat Zuwanderung und Integration angesiedelt.
Die Universitäten Rostock und Greifswald sowie der Landesverband der Jüdischen Gemeinden haben an der ersten Zusammenkunft des Beirates am 14. März 2007 nicht teilgenommen, aber angekündigt, dass großes Interesse an der Mitarbeit im Beirat besteht und Vertreter noch benannt werden. Die Migrantenvertretungen, der Sprecherrat, die Wohlfahrtsverbände, die Vereinigung der Unternehmensverbände und das MRZ haben bereits in der vorangegangenen Legislaturperiode ihre Vertreter für die Mitarbeit im Landesbeirat benannt. Alle weiteren Stellen wurden mit einem Schreiben des Ministers für Soziales und Gesundheit gebeten, unter Beachtung des Paragrafen 10 Gleichstellungsgesetz ihre Vertreter,
die mit der Integration von Migrantinnen und Migranten vertraut sind, für die Mitarbeit im Landesbeirat zu benennen.
Dieser Beirat für die Integration von Migrantinnen und Migranten soll durch beratende Tätigkeit in allen migrations- und integrationsspezifi schen Fragen die Gestaltung der Integrationsstrukturen und der Integrationsförderung unterstützen. Für die Integrationsförderung auf Landesebene sind zwar alle Ressorts der Landesregierung zuständig. Schwerpunkt der Aufgaben der Integration sind jedoch die zentralen Fragen des Erwerbs von Sprachkompetenz sowie die Verbesserung der Zugänge zu Bildung, Ausbildung und Beruf. Der Landesbeirat soll durch regelmäßige Arbeitskontakte mit den für die einzelnen Handlungsfelder verantwortlichen Fachbereichen und Akteuren vor Ort die Umsetzung der Zielstellung der Konzeption im Detail begleiten und befördern. Er wird zweimal im Jahr zusammenkommen, um die Umsetzung der Aufgaben in den einzelnen Handlungsfeldern der Konzeption kontinuierlich zu beraten. Ansonsten erfolgt die Arbeit in Arbeitsgruppen unter Beteiligung einzelner Mitglieder des Beirates. Folgende Arbeitsgruppen nehmen in Kürze ihre Arbeit auf:
16. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Integration von Migrantinnen und Migranten sind im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) für die Förderperiode 2007 bis 2013 angemeldet und wurden oder werden diese Maßnahmen mit dem Beirat beim Sozialministerium abgestimmt?
Herr Abgeordneter Ritter, unter dem spezifi schen Ziel C 1, arbeitslosen Frauen und Männern den Zugang zur Beschäftigung erleichtern, werden Migrantinnen und Migranten sowie Personen mit Migrationshintergrund gefördert. Migrantinnen und Migranten können weiterhin über das spezifi sche Ziel C 2, also Erhöhung und Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit von besonderen Zielgruppen, gefördert werden. Im Rahmen der spezifi schen Zielgruppe C 3, Abbau der geschlechtsspezifi schen horizontalen und vertikalen Segregation am Arbeitsplatz, werden ebenfalls Migrantinnen und Migranten gefördert. Im Operationellen Programm des ESF 2007 bis 2013 sind für spezifi sche Maßnahmen zur Förderung der Teilnahme von Migranten am Erwerbsleben und dadurch zur Förderung ihrer sozialen Eingliederung 3 Millionen Euro eingeplant.
Zu den bereits angelaufenen Maßnahmen zur Integration von Migrantinnen und Migranten liegt eine Anlage vor, die dem Fragesteller bei Bedarf auch zur Verfügung gestellt werden kann.