Aus den hier genannten Gründen lehnen wir aus grundsätzlichen Erwägungen den Antrag ab. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, ich hätte gerne noch eine Anmerkung gemacht zur Behandlung des Herrn Borrmann durch die Frau Vizepräsidentin, die Herrn Borrmann einen Ordnungsruf erteilt hat und danach einem Redner keinen Ordnungsruf erteilt hat, obwohl er dasselbe Wort benutzt hat.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Das geht nicht. – Gabriele Měšťan, Die Linkspartei.PDS: Das gehört nicht zum Thema.)
In dem Zusammenhang, Herr Pastörs, bitte ich Sie, das über die normalen parlamentarischen Wege in den Ältestenrat zu tragen
und einen Widerspruch des Abgeordneten Borrmann einzureichen. Das ist hier nicht der Ort, an dem eine solche Debatte stattfi nden kann. Es tut mir leid in diesem Fall, aber es geht eben nicht.
Wir sind, da mir weitere Wortmeldungen nicht vorliegen, am Schluss der Debatte und kommen zur Abstimmung.
Im Ältestenrat wurde vorgeschlagen, den Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/353 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Während der Debatte ist zusätzlich beantragt worden, den Antrag auf Drucksache 5/353 zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Kann ich davon ausgehen, dass auch der Änderungsantrag auf Drucksache 5/388 an die entsprechenden Ausschüsse überwiesen werden soll und dass wir bei der Abstimmung ein einheitliches Verfahren machen, oder soll getrennt abgestimmt werden?
Wir stimmen zuerst ab über die Überweisung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/353 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? –
(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: So, wie man in den Wald reinruft, kommt es auch wieder raus.)
Damit ist der Überweisungsvorschlag für den Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/353 bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU und
FDP, Gegenstimmen durch die Fraktionen der Linkspartei.PDS und NPD sowie zwei Stimmenthaltungen der Fraktion der Linkspartei.PDS angenommen.
Ich lasse jetzt abstimmen über den vorliegenden Änderungsantrag auf der Drucksache 5/388. Wer für die Überweisung des Antrages auf der Drucksache 5/388 an den federführenden Innenausschuss und an den mitberatenden Finanzausschuss ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisung des Änderungsantrages der Fraktion der Linkspartei.PDS auf der Drucksache 5/388 bei Gegenstimmen durch die Fraktionen der SPD, CDU und NPD, Zustimmung durch die Fraktion der Linkspartei.PDS und Stimmenthaltungen der Fraktion der FDP nicht gefolgt.
Ich rufe nunmehr auf den Tagesordnungspunkt 20: Beratung des Antrages der Fraktion der Linkspartei.PDS – Mehr Sicherheit im Straßenverkehr, Drucksache 5/343(neu).
Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS: Mehr Sicherheit im Straßenverkehr – Drucksache 5/343(neu) –
Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der Linkspartei.PDS die Abgeordnete Frau Schwebs. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der „Fuldaer Zeitung“ vom 1. März dieses Jahres war Folgendes zu lesen, ich zitiere: „Gegen 21.50 war es am Dienstagabend auf der B 40 bei Neuhof zu einem Unfall gekommen. … Weil der Unfallfahrer nach Alkohol roch, unterzogen die Beamten ihn einem Test und ordneten schließlich eine Blutentnahme an. Weil der Mann getrunken hatte, wurden die Fahrzeugschlüssel und sein Führerschein einbehalten. Mitarbeiter eines Abschleppunternehmens stellten den Lkw auf einen Parkplatz bei Dorfborn. Dem Rostocker, der zugesagt hatte, am nächsten Morgen mit dem Zug nach Hause zu fahren, wurde erlaubt, in der Kabine des Führerhauses zu übernachten. Am Mittwoch gegen sieben Uhr alarmierte ein Arbeiter die Polizei: Er hatte durch die teilweise offene Plane den Leichnam des Fahrers gesehen, der sich im Anhänger des Lastwagens erhängt hatte.“
Diese zufällig gefundene Meldung, meine Damen und Herren, war der Anlass für mich, den jetzt zu behandelnden Antrag zu formulieren. Fahren unter Alkohol ist eine der häufi gsten Ursachen für Verkehrsunfälle unabhängig von der individuellen Fahrpraxis und jahrelanger Erfahrung am Steuer. Alkoholgenuss schränkt die Fahrtüchtigkeit ein. Das weiß jeder Fahranfänger, bevor er sich überhaupt das erste Mal hinter das Steuer des Fahrschulwagens setzen darf. Und eigentlich ist Fahren unter Alkoholeinfl uss auch verboten, zu Recht, meine ich,
gerade weil Alkohol einer der wichtigsten Risikofaktoren im Straßenverkehr ist. Mehr als 50.000 Unfälle jährlich, davon 22.000 mit Personenschaden, belegen diese Aussage. Auch sind die Folgen von Verkehrsunfällen, die unter Alkoholeinfl uss geschehen, überdurchschnittlich schwer. Auf 1.000 Verkehrsunfälle mit Personenschaden werden in der Regel 16 Menschen getötet. Analysiert man die Unfälle, die unter Beteiligung von Kraftfahrern, die getrunken haben, passieren, kommt man auf
Da der Kraftstoffverbrauch mit der Erhöhung der Geschwindigkeit überproportional steigt, kann ein allgemeines Tempolimit auch zu einer deutlichen Reduzierung von Emissionen beitragen, merkte das Umweltbundesamt vor wenigen Wochen an. Gleichzeitig trägt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 130 Kilometer pro Stunde zu einer Reduzierung des Unfallgeschehens bei. Insbesondere die Zahl der Verletzten könnte sinken. Das zeigt sich wie beispielsweise in Brandenburg an den Stellen, an denen die Anordnung der Höchstgeschwindigkeit als Maßnahme zur Entschärfung von Unfallhäufungsstellen durchgesetzt wurde. Ein generelles Tempolimit ermöglicht nachhaltig fl üssigen Verkehr, weil weniger Brems- beziehungsweise Beschleunigungsvorgänge notwendig wären, und auch die Lärmbelastung der Anwohner von Autobahnen würde zurückgehen.
Und, meine Damen und Herren, ein weiteres Argument spricht für die Einführung einer allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkung: Gegenwärtig ist Deutschland das einzige Land innerhalb der EU, in dem keine solche Geschwindigkeitsbegrenzung gilt. Aber, und wir alle fi nden das in Ordnung, im Zuge der Ausdehnung der EU wird Deutschland immer mehr zu einem Transitland. Das bedeutet für Kraftfahrer aus anderen Mitgliedsstaaten, dass sie in Deutschland auf für sie ungewohnte Verkehrsverhältnisse mit extremen Spitzengeschwindigkeiten treffen, wodurch sich erhebliche Verkehrsrisiken ergeben. Insoweit könnte die Einführung einer allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkung auf deutschen Autobahnen zu einer Harmonisierung der europaweiten Verkehrsverhältnisse und damit zu mehr Verkehrssicherheit beitragen.
Aus all den aufgezählten Gründen, die man sicher noch vertiefen kann, sind wir der Auffassung, dass es möglich sein sollte, die derzeit bestehende Richtgeschwindigkeit von 130 Kilometern pro Stunde in eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen umzuwandeln.
Auch zum letzten Punkt des Antrages möchte ich noch einige kurze Bemerkungen machen. Das Hineinwachsen in den Straßenverkehr ist ein langwieriger Lernprozess, der mit vielfältigen Maßnahmen jeweils zum richtigen Zeitpunkt begleitet werden muss. Die Vorbereitung in der Schule, die Fahrausbildung, das begleitete Fahren ab 17 und nicht zu vergessen die zweite freiwillige Ausbildungsphase und viele weitere Fortbildungsmöglichkeiten – theoretische und auch praktische – gehören dazu. Die aktive Teilnahme am Straßenverkehr muss man genauso erlernen wie das Laufen und auch sicheres Verhalten im Straßenverkehr kann man erlernen und trainieren. Verkehrssicherheit ist aber nicht nur ein Problem des einzelnen Individuums, sie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Gerade die Politik muss die Voraussetzungen schaffen, dass Verkehrssicherheit möglich ist, und der Staat muss hier auch Grenzen setzen. Ich bitte Sie deshalb darum, dem Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS zuzustimmen.
die er schreckende Zahl von 27 Opfern je 1.000 Unfälle. Das, meine Damen und Herren, sollte uns zu denken geben und wir sollten uns bemühen, hier endlich klare Regelungen zu schaffen ohne Wenn und Aber und der unsinnigen Hin-und-Herrechnung von einem oder zwei Gläsern Bier oder Wein, die angeblich unbedingt zum Essen dazugehören. Die Entscheidung kann nur heißen: entweder fahren oder trinken.
Die Linkspartei.PDS fordert seit Langem eine generelle 0,0-Promille-Grenze. So gab es bereits in diesem Landtag vor zehn Jahren, im Oktober 1997, auf Initiative der PDS-Fraktion einen fraktionsübergreifenden Antrag, der ein absolutes Alkoholverbot im Straßenverkehr forderte. Dieses war damals auf Bundesebene nicht mehrheitsfähig.
Inzwischen, meine Damen und Herren, wissen wir es genauer: Die Zahl der Unfälle mit Personenschaden im Zusammenhang mit Rauschmitteln hat sich zwischen 1997 und 2005 mehr als verdoppelt. Da ist es unverständlich, wenn Verkehrsminister Tiefensee die Einführung eines Alkoholverbots nur auf diejenigen Gruppen konzentrieren will, bei denen während der Fahrt ein besonderes Risiko besteht, wie etwa bei den Führern von Gefahrguttransportern oder bei Fahranfängern, wenn sich Unerfahrenheit am Steuer und Alkohol treffen. Mehrere tausend Unfallopfer jährlich sind eine Schreckensbilanz, die eigentlich keiner weiteren Handlungsaufforderung bedarf.
Ich persönlich halte es für fahrlässig, öffentlich darzustellen, dass eine längere individuelle Fahrpraxis die Wirkung von geringen Mengen Alkohol auf die Fahrtüchtigkeit kompensieren könnte. Seit 1995 wird in der Politik, in den Lobbyverbänden und auch am Stammtisch in regelmäßigen Abständen darüber debattiert, ob und welche Auswirkungen Alkohol am Steuer hat. Die Linkspartei.PDS stimmt an dieser Stelle dem Ministerpräsidenten zu, der sich öffentlich für ein absolutes Alkoholverbot für diejenigen, die am Steuer sitzen, ausgesprochen hat.
Damit, meine Damen und Herren, komme ich zum zweiten Punkt unseres Antrages. Auch dieser reizt überzeugte und ambitionierte Autofahrer und natürlich -fahrerinnen zum Abwiegeln und zum Widerspruch. Persönlich kann ich das auch durchaus nachvollziehen, dennoch bleibt der Fakt, in allen europäischen Ländern gibt es Geschwindigkeitsbegrenzungen, nur in Deutschland heißt es immer noch: freie Fahrt für freie Bürger. Ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen ist aber zeitgemäß, notwendig und es entspricht der derzeit gefühlten Praxis des alltäglichen Fahrens auf der Autobahn, denn die durchschnittliche Geschwindigkeit liegt heute bei circa 132 Kilometer pro Stunde. Betrachtet man die Entwicklung der mit dem PKW auf Autobahnen gefahrenen Geschwindigkeiten in den letzten Jahren, so ist ein Trend zu höheren Geschwindigkeiten unverkennbar, aber leider: Aktuelle Untersuchungen zu Ursachen und Folgen des immer schnelleren Fahrens gibt es aus dem zuständigen Verkehrsministerium nicht. Ein Schelm, wer Arges dabei denkt, fi nde ich.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Als Erster hat ums Wort gebeten der Innenminister des Landes Herr Caffi er. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Linkspartei.PDS für mehr Sicherheit im Straßenverkehr, den wir heute hier behandeln wollen, trifft zeitlich zusammen mit der Veröffentlichung der Verkehrsunfallstatistiken für das Jahr 2006. Die vollständige Statistik werde ich am kommenden Montag der Öffentlichkeit vorstellen. Als Einführung in die Thematik – insofern bedanke ich mich außerordentlich bei Ihnen für den Antrag –
erlauben Sie mir daher bitte, Ihnen vorab nur ein paar wenige Zahlen aus diesen aktuellen Statistiken zu präsentieren. Nun ist leider der Kollege Ritter nicht anwesend.
Ich möchte hier nur noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, bevor er die nächste Pressemitteilung zu dem Thema „Der Innenminister schmückt sich mit falschen Lorbeeren“ macht, wie es bei der Vorstellung der Kriminalstatistik war: Ich kann und werde mich nirgendwo dafür entschuldigen, dass ich die Aufgabe habe, die jeweiligen Statistiken vorzustellen.