Ich will auch hier nur ein Beispiel nennen: Für das zentrale Fach Deutsch wurde eine Leseförderung in den Jahrgangsstufen 5, 6 und 7 erreicht. Die Staatlichen Schulämter bieten den Schulen mit besonderen Problemen eine intensive Zusammenarbeit an. Mit Zielvereinbarungen, Fortbildung und eigenen Budgets wird Hilfe geboten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Verbesserungen im Bildungswesen benötigen stets längere Zeit, bis sich die Wirkungen deutlich niederschlagen können. Und bereits in diesem Jahr können wir doch an konkreten Zahlen und Maßnahmen Folgendes feststellen: Der Anteil höherwertiger Abschlüsse wurde gesteigert. Immer mehr Schülerinnen und Schüler erreichen eine Hochschulzugangsberechtigung. Die Abiturquote beträgt inzwischen über 38 Prozent. Von 2000 bis 2010 stieg die Quote bei der allgemeinen Hochschulreife von 23,3 Prozent auf 35 Prozent und bei der Fachhochschulreife von 1,5 auf 3,1 Prozent. Zusammen mit der mittleren Reife wird ein Absolventenanteil von über 71 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern erreicht. Im Jahr 2009 verließen rund 14 Prozent unserer Schülerinnen und Schüler die Schule ohne einen Schulabschluss. Circa 4 Prozent dieser Schülerinnen und Schüler kamen von allgemeinbildenden Schulen, rund 10 Prozent von den Förderschulen.
Das Schulnetz der allgemeinbildenden Schulen ist an die demografische Entwicklung des Landes angepasst worden. Bei den beruflichen Schulen haben wir die Einrichtung von regionalen Bildungszentren als regional tragfähige Lösung entwickelt. Mit 13 Regionalen Beruflichen Bildungszentren und 13 beziehungsweise 14 Außenstellen werden wir die ortsnahe Berufsausbildung von der schulischen Seite her sicherstellen.
Ausgehend von einer Lehrerbedarfsplanung wird das gestern verabschiedete Lehrerbildungsgesetz die Lehrerbildung stärken, ihre Rahmenbedingungen modernisieren und vor allem den Praxisanteil der Ausbildung sowie die Professionalität der Lehrerinnen und Lehrer erhöhen. Für die Fortbildung und Weiterbildung werden klare Regeln festgelegt. Die Fortbildungspflicht wird für jeden Lehrer festgeschrieben. So wird unser Schulsystem durchgehend gestärkt werden.
In vielerlei Hinsicht sind also die Intentionen der Empfehlungen der Expertenkommission bereits Realität geworden. Dennoch sehe ich hier weitere wichtige Aufgaben. So müssen die Qualitätsentwicklung in Schulen weiter vorangebracht und die mittleren Schulabschlüsse qualitativ und natürlich auch quantitativ verbessert werden. Aber auch die Weiterbildung ist noch stärker auf die Perspektive des lebenslangen Lernens auszurichten, um den künftigen Fachkräftebedarf erfüllen zu können.
Abschließend nicht unerwähnt lassen möchte ich, dass durch die Zusammenarbeit Mecklenburg-Vorpommerns mit den Ländern Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein erstmals gemeinsame Prüfungsaufgaben beziehungsweise Aufgabenelemente für die Abiturprüfung 2014 jetzt vorbereitet werden. Und bereits im kommenden Schuljahr werden dazu auf meinen Vorschlag hin gemeinsame Übungsaufgaben vorgelegt werden. Für das Schuljahr 2012/2013 sind vorbereitende Klausuren geplant. Damit werden die Chancen unserer Abiturientinnen und Abiturienten im bundesweiten Wettbewerb deutlich verbessert. Dies kann ja auch nur der Einstieg sein für alle anderen Prüfungen im Schulbereich in Deutschland. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir behandeln heute in der mit hoher Wahrscheinlichkeit letzten Sitzungswoche dieser Legislaturperiode die Beschlussempfehlung zum Bericht der Expertenkommission unter Berücksichtigung des lebenslangen Lernens in Mecklenburg-Vorpommern.
Zur Erinnerung: Der Bericht der Bildungskommission wurde im Juli 2008 zugeleitet. Die Überweisung in die Ausschüsse erfolgte mit Schreiben der Präsidentin vom 30.09.2008. Zur Landtagssitzung im November 2008, also vor knapp zwei Jahren, haben wir als Fraktion DIE LINKE den entsprechenden Bericht auf die Tagesordnung des Plenums setzen lassen und eine erste Debatte hier im Haus geführt. Die Stellungnahme der Landesregierung ist seit April 2009 dem Landtag zugeleitet wor
den. Und auch hier ergriff meine Fraktion die Initiative, die Stellungnahme der Landesregierung hier im Plenum zu debattieren, und reichte dazu einen Entschließungsantrag ein, den Sie allerdings ablehnten. Jetzt, kurz vor dem Ende der Legislaturperiode, also endlich eine Beschlussempfehlung.
Im federführenden Bildungsausschuss wurde die spezifische Debatte zu diesem Bericht in der Sitzung am 12. Mai durchgeführt. Sie war dann auch leider nur von eher formalen Fragen und nicht mehr von inhaltlichen Debatten bestimmt. Und ich will an dieser Stelle anmerken, dass ich die Aussage in der Beschlussempfehlung, dass es eine vielfältige Einbeziehung des Berichts der Expertenkommission in die Arbeit des Ausschusses gegeben hat, für – vorsichtig formuliert – etwas irreführend halte. Ich habe diese vielfältige Einbeziehung des Berichts und der Empfehlungen der Kommission in die Arbeit des Ausschusses selbst so nicht wahrgenommen. Allenfalls bei Anhörungen haben die Anzuhörenden auf Bezüge zum Bericht der Expertenkommission aufmerksam gemacht oder sich darauf bezogen und, wie schon ausgeführt, die Debatten in der 56. und 76. Sitzung hätten ohne die Anträge meiner Fraktion nicht stattgefunden.
Nun könnte ich ja die parlamentarische Abstinenz der Koalition verstehen, wenn es ein Antrag der Opposition gewesen wäre, aber der Ursprungsauftrag für die Kommission war ein interfraktioneller als Ergebnis einer Vereinbarung der Fraktionen von SPD, CDU und meiner Fraktion am Ende der vorherigen Legislaturperiode. Ich möchte daran erinnern, es war der 28. Juni 2006, damals die letzte Sitzung der 4. Legislaturperiode. Es ist somit also auch praktisch Ihre Verantwortung gewesen, dem Bericht eine öffentliche Bühne zu bieten, die Ergebnisse zu propagieren und anzuwenden und nicht zuletzt dadurch den Expertinnen und Experten Respekt für ihre Arbeit zu erweisen.
Der Bericht der Bildungskommission, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist eine komplexe Darstellung des damals vorhandenen Entwicklungsstandes der Bildung in Mecklenburg-Vorpommern und sein großer Vorteil liegt ohne Frage in der Komplexität der Analyse und der aufgezeigten Entwicklungslinien für die Gestaltung einer zukunftsfähigen Bildungspolitik in unserem Land. Es gibt kein anderes bildungspolitisches Dokument in M-V, das beginnend mit der frühkindlichen Bildung über die Schule, die Berufsausbildung und das Studium bis hin zur Weiterbildung alle Teilbereiche des Gesamtsystems Bildung in Mecklenburg-Vorpommern bewertet und detaillierte Vorschläge unterbreitet. Selbst wenn man nur die 122 Vorschläge liest, ergibt diese Zusammenfassung immer noch einen großen Handlungsbedarf.
Insoweit wäre es wünschenswert und notwendig gewesen, aus diesen Vorschlägen zu einem mittel- bis langfristigen Konzept der perspektivischen Gestaltung der Bildungspolitik bei uns im Land zu kommen, denn es wird immer wieder beklagt, dass die Bildungspolitik in Mecklenburg-Vorpommern konzeptionslos wäre,
zu kurzschrittig, teilweise hektisch auf Veränderungen sozusagen reagiert wird und die einzelnen Teilsysteme nach wie vor nur ungenügend aufeinander abgestimmt sind
Dies sind nur exemplarische Thesen, aber sie machen deutlich, dass ein in sich geschlossenes Konzept nach wie vor, meine sehr verehrten Damen und Herren, dringend erforderlich bleibt.
Und genau deshalb ist es schon notwendig, um sozusagen den Beteiligten und Betroffenen Sicherheit und Motivation zum Mitmachen zu gebe n. Der Bericht der Expertenkommission hat zudem den Vorteil, dass er parteiübergreifend ist und von wirklichen Experten der Materie erstellt wurde. Er ist damit praktisch immer noch der Ausgangspunkt eines bildungspolitischen Konsenses, auf den man sich auch parteiintern bei abweichenden Meinungen beziehen könnte.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Chancen sind nicht so genutzt worden, wie wir sie hätten nutzen können. Das müssen wir uns alle gemeinsam auch ins Stammbuch schreiben. Wenn Sie und wir es alle gemeinsam ernst gemeint hätten, hätten Sie das Delikt wie selektive Auswahl von Einzelvorschlägen unterlassen, denn Sie haben in der Umsetzung von bildungspolitischen Vorhaben Vorschläge ausgewählt, die in Ihren bildungs- und parteipolitischen Zeitgeist passen, und andere nicht. Und ich erinnere an die Aussage des Vorsitzenden der Bildungskommission schon bei der Vorstellung der Ergebnisse, der sinngemäß gesagt hat, dass die Empfehlungen nur in Gänze zu haben sind und nicht einzelne dieser entsprechenden Vorschläge.
Also wir sollten uns in der Pflicht sehen, auch in der kommenden Legislaturperiode dieses Pfund an bildungswissenschaftlicher und bildungspraktischer Kompetenz noch besser zu nutzen und, ich sage ausdrücklich, dabei den Bildungsbericht, den der Minister dieses Landes dieses Jahr vorgelegt hat, mit einzubeziehen, weil sozusagen in dieser Ergänzung, ich glaube, schon eine Möglichkeit liegt, weiter voranzukommen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, was wir brauchen, ist ein Mindestmaß an Kontinuität und Planmäßigkeit auch im Bildungsbereich. Dafür kann die weitere Arbeit am Bildungsbericht in der nächsten Legislaturperiode gut beitragen. In dem Sinne stimmt meine Fraktion für die vorgelegte Beschlussempfehlung.
Meine Damen und Herren! Frau Präsidentin! Auch meine Fraktion wird der vorgelegten Beschlussempfehlung zustimmen. Ich möchte das kurz begründen.
Ich finde es sehr gut, dass wir in Zukunft in der Bildungspolitik hier eine gewisse Verlässlichkeit endlich hineinbringen, dass Lehrer und Eltern sich darauf verlassen können, dass nicht bei jeder Wahl, bei jeder neuen Konstituierung hier im Landtag damit zu rechnen ist, dass wir schon wieder eine – es ist ja mehrmals der Begriff „Ludwigsluster Energiewende“ gefallen – jähe Wende in der
Bildungspolitik durchführen, sondern dass wir wirklich in Zukunft dafür sorgen, dass wir uns vor allem darauf konzentrieren, dass wir eine Qualität in die Bildung hineinbringen, Verlässlichkeit in die Bildung hineinbringen, sodass wir hier im Land unsere Chancen in Zukunft nutzen, all die Aufgaben, die mit dem demografischen Wandel verbunden sind, dann auch wirklich zu schaffen. Es ist in der Bildungspolitik wirklich notwendig, dass wir auch gemeinsam nach außen ausstrahlen. Es kann nicht sein, dass immer wieder ideologische Fragen in den Vordergrund gestellt werden, sondern es ist notwendig, dass hier auch parteiübergreifend ein gewisses gemeinsames Vorgehen ist und dass endlich diese ständigen Strukturdiskussionen, die immer nur verwirren, Eltern, Lehrer, Erzieher nicht voranbringen, dass das aufhört und die Leute auch nach der Wahl die Verlässlichkeit haben: Jawohl, gemeinsam wollen sie auch die Selbstständigkeit, die Verantwortlichkeit vor Ort erhöhen, gemeinsam wollen sie für mehr Qualität sorgen, gemeinsam wollen sie für eine gute Lehrerbildung sorgen.
Wenn das gemeinsam gelingt, meine Damen und Herren, dann ist das auch etwas, wenn wir das hier in den letzten 15 Jahren im Landtag erreichen bei allen trotzdem noch vorhandenen unterschiedlichen Auffassungen in Einzelfragen. Aber wenn die Grundrichtung durch diesen Bericht und die Zustimmung dazu hier festgelegt ist, dann bin ich eigentlich optimistisch, dass uns hier im Land etwas gelingen kann. Also insofern, meine Damen und Herren, wir werden dem, wie es hier beschlossen wurde und vorgeschlagen wurde, zustimmen. – Danke schön.
Wer der Ziffer 1 der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ziffer 1 der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 5/4417 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der LINKEN, der FDP und Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 5/4417. Wer der Ziffer 2 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 5/4417 bei gleichem Stimmverhalten wie bei der vorhergehenden Abstimmung angenommen.
Der Bildungsausschuss empfiehlt in Ziffer 3 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/4417, die Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 5/2528 verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltung? – Damit ist die Ziffer 3 der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 5/4417 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der LINKEN, der FDP und Enthaltung der Fraktion der NPD angenommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion der FDP hat eine 15-minütige Sitzungsunterbrechung beantragt. Wir setzen die Sitzung um 15.15 Uhr fort. Die Sitzung ist unterbrochen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 30: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Ausbildungsaufwand bei dualer Ausbildung mit Blockunterricht abfedern, Drucksache 5/3394, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Bildungsausschusses, Drucksache 5/4418.
Antrag der Fraktion DIE LINKE: Ausbildungsaufwand bei dualer Ausbildung mit Blockunterricht abfedern – Drucksache 5/3394 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur – Drucksache 5/4418 –
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema hat uns ja schon ein wenig länger beschäftigt, auch im Wirtschafts-, im Finanz- und im Bildungsausschuss. Zur Historie möchte ich sagen, dass wir seit dem Schuljahr 1991/1992 eine Richtlinie über Zuschüsse des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Berufsschüler bei Unterbringung in Internaten hatten. Aufgrund dieser Richtlinie konnten damals Landeszuschüsse für Berufsschüler gezahlt werden, die eine Bezirks-, so nannte man das damals noch, oder eine Landesfachklasse in anderen Bundesländern oder hier bei uns besucht hatten. Berufsschüler oder Eltern beantragten beim Schulträger, in dessen Zuständigkeitsbereich die Ausbildungsstelle lag, einen Kostenzuschuss für Unterkunft und Verpflegung. Die politisch Verantwortlichen – ich glaube, es war im Jahr 2002 damals unter Rot-Rot, also SPD und LINKE – schafften diese Regelung im Jahr 2000 ab. Ich glaube, es hatte damals mit Haushaltskonsolidierungsgründen zu tun, um das vorwegzunehmen.