Meine Kolleginnen und Kollegen, alle Kernkraftwerke haben ordnungsgemäße Betriebserlaubnisse nach dem Atomgesetz.
Und wenn ich eine solche Betriebserlaubnis plötzlich außer Kraft setze, dann gibt es einen Eingriff in den sogenannten eingerichteten ausgeübten Gewerbebetrieb. Das heißt, wir haben den Tatbestand, wie wir Juristen sagen, eines enteignungsgleichen Eingriffs
Man kann die Leute nicht einfach enteignen. Das hat es zwar früher mal gegeben, dass man enteignet ohne Entschädigung,
Aber heute leben wir nun mal auf dem Boden des Grundgesetzes unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung
Deshalb müssen wir uns schon in Acht nehmen, dass dieser Rechtsweg, wenn er eingehalten wird, den geringstmöglichen Schaden verursacht. Darum ist der schrittweise Ausstieg aus der Kernenergie notwendig. Die Vorgaben des Bundes sind richtig. Es wird für uns ohnehin ein sehr schwieriger Weg sein, zu dieser Energiewende zu kommen.
Wir haben ja neulich beim Jahresempfang der Industrie- und Handelskammer gehört, dass wir für Höchstspannungsleitungen eine Strecke von 3.900 Kilometern brauchen, und seit 2005 sind ganze 90 Kilometer geschaffen worden.
Ich schließe mich also meinem Vorredner an und beantrage, der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses zu folgen. – Vielen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU und FDP – Rudolf Borchert, SPD: Auf zu neuen Ufern!)
Der Agrarausschuss empfiehlt, dass der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4219 sowie der Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/4235, der, wenn ich das richtig verstanden habe, als erledigt angesehen wird und damit nicht mehr abzustimmen ist...
Wer dieser Empfehlung des Agrarausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung des Agrarausschusses auf Drucksache 5/4435 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der FDP, Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und der NPD angenommen.
Entschuldigung, dann habe ich das jetzt verkehrt zugeordnet. Also Korrektur: Auch bei Zustimmung der NPD ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Dann rufe ich jetzt auf den Tagesordnungspunkt 29: Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Bericht der Expertenkommission „Zukunft der Erziehung und Bildung unter Berücksichtigung des lebenslangen Lernens in Mecklenburg-Vorpommern“, auf Drucksache 5/1669, sowie Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Stellungnahme der Landesregierung zu den Empfehlungen der Expertenkommission „Zur Entwicklung eines zukunftsfähigen Bildungssystems in Mecklenburg-Vorpommern“, auf Drucksache 5/2528, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Bildungsausschusses auf Drucksache 5/4417.
Unterrichtung durch die Landesregierung: Bericht der Expertenkommission „Zukunft der Erziehung und Bildung unter Berücksichtigung des lebenslangen Lernens in Mecklenburg-Vorpommern“ – Drucksache 5/1669 –
Unterrichtung durch die Landesregierung: Stellungnahme der Landesregierung zu den Empfehlungen der Expertenkommission „Zur Entwicklung eines zukunftsfähigen Bildungssystems in Mecklenburg-Vorpommern“ – Drucksache 5/2528 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur – Drucksache 5/4417 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vorzusehen. Dazu sehe und höre ich keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Heute darf ich Ihnen zum Bericht der Expertenkommission „Zukunft der Erziehung und Bildung unter Berücksichtigung des lebenslangen Lernens in Mecklenburg-Vorpommern“ vom Juni 2008 und zur Stellungnahme der Landesregierung zu den Empfehlungen von Anfang 2009 eine kurze Bilanz des inzwischen Erreichten geben.
Mit Beschluss vom 28. Juni 2006 hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern die Landesregierung aufgefordert, eine Expertenkommission „Zukunft der Erziehung und Bildung unter Berücksichtigung des lebenslangen Lernens in Mecklenburg-Vorpommern“ zu berufen. Die Landesregierung hat mit Kabinettsbeschluss vom 12. September 2006 diese Kommission eingesetzt. Sie bestand aus 15 Mitgliedern. Darunter waren Abgeordnete des Landtages sowie Experten aus Schule und Hochschule, Praxis und Wissenschaft, aber ebenso aus Schulverwaltung und Forschung sowie Experten der Wirtschaft, der Gewerkschaften, der Kirchen, der Schulträger und der Elternschaft.
Das Ziel war, im Jahr 2008 umsetzbare und zukunftsfähige Empfehlungen für die Bildungspolitik vorzulegen. Sie sollten geeignet sein, Bildung als lebenslanges Ler
nen zu ermöglichen. Zu berücksichtigen waren besonders, wen wundert es, der demografische Wandel sowie die Anforderungen der Wissensgesellschaft. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nutzte die Empfehlungen zur klaren, wie gesagt, auch längerfristigen Orientierung bei der Bildungsgestaltung.
Die weitreichendste Maßnahme der letzten Jahre im Bildungsbereich war die Änderung des Schulgesetzes 2009, das hier eine Reihe grundsätzlicher Empfehlungen der Expertenkommission umgesetzt oder angestoßen hat, auf die ich in Kürze ja auch dann eingehen möchte. So ist eine Bildungskonzeption für Kinder von null bis zehn Jahren entstanden mit dem Ziel, von Anfang an eine hochwertige Bildung zu garantieren. Die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler wurde als Leitlinie der Bildung bestimmt. Jedes Kind hat einen rechtlichen Anspruch darauf. Die Selbstständige Schule wurde 2009 nach einer intensiven Auswertung der ersten Phase in der Fläche eingeführt. Dies zog unter anderem verpflichtende Schulprogramme, schulinterne Lehrpläne, eigene Budgets für besondere Lehrerleistungen und Fortbildungen nach sich.
Die Wahlfreiheit für allgemeinbildende Schulen ab der 5. Jahrgangsstufe wurde durch Aufhebung der Einzugsbereiche ab 2010/2011 eingeführt, wenn ein ausreichendes Platzangebot zur Verfügung stand. Die Schülerbeförderung zur örtlich zuständigen Schule ist bis zum Abitur kostenfrei gesichert worden. Das kann man auch mal in anderen Ländern nachprüfen, was hier Mecklenburg-Vorpommern leistet. Und die schülerbezogenen Stundenzuweisungen hat die Jahresplanung der Schulen auf eine neue Grundlage gestellt, die sich stärker an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler orientiert. Qualitätsentwicklung und Leistungsfeststellungen in den Schulen wurden zur zentralen Aufgabe. Dies geschieht zum Beispiel durch die Auswertung der zentralen Prüfungen und der Vergleichsarbeiten in Mecklenburg-Vorpommern. Daraus sind Schwerpunkte abgeleitet worden zur Verbesserung der Unterrichtsqualität.
Ich will auch hier nur ein Beispiel nennen: Für das zentrale Fach Deutsch wurde eine Leseförderung in den Jahrgangsstufen 5, 6 und 7 erreicht. Die Staatlichen Schulämter bieten den Schulen mit besonderen Problemen eine intensive Zusammenarbeit an. Mit Zielvereinbarungen, Fortbildung und eigenen Budgets wird Hilfe geboten.