Protocol of the Session on June 29, 2011

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Ich kann nur hoffen, dass diese Botschaft draußen ankommt und auch verinnerlicht wird.

Damit ist eigentlich alles gesagt. Mir bleibt jetzt nur noch, um Ihre Zustimmung zu unserer Beschlussempfehlung zu bitten. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Timm.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst der Landwirtschaftsminister/ Umweltminister/Agrarminister Till Backhaus – Dr. Till Backhaus.

(Zuruf von Angelika Peters, SPD)

Verbraucherschutz habe ich vergessen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Herr Timm, ich möchte mich sehr herzlich für das, was Sie eben gesagt haben, bedanken. Denn über viele Jahre, glaube ich, kann man eines festhalten, dass wir versucht haben, im Agrarbereich, im Umweltbereich, im Verbraucherschutzbereich in diesem Ausschuss kooperativ zusammenzuarbeiten und im Sinne des Landes wirklich nach Lösungen zu suchen. Ich kann auch nur bestätigen, was Herr Timm angedeutet hat, dass wir gut beraten sind, wenn wir diese erfolgreiche Arbeit, die zum Wohle des Landes Mecklenburg-Vorpommern gestaltet worden ist,

(Michael Andrejewski, NPD: In Ihrer Fantasie vielleicht.)

in der nächsten Legislaturperiode fortsetzen und möglichst die Fensterfront hoffentlich dann nicht mehr dabei ist.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich teile im Übrigen auch die Auffassung der Aktuellen Stunde, was das Thema der Energiewende anbetrifft. Wir stehen vor einer gesamtgesellschaftlichen Herausforderung und Sie werden gleich noch erkennen, welche Bedeutung diese beiden grundsätzlichen Ausführungen, die im Rahmen der Aussprache jetzt erfolgen sollen, haben werden für unser Bundesland, nämlich zum einen, die Frage der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft zu beleuchten, und zum anderen eine der wichtigsten Grundlagen, die über mehrere Legislaturperioden bearbeitet worden ist, nämlich endlich ein Bodenschutzgesetz auf den Weg zu bringen. Auch mein Vorgänger hat es versucht, hat es aber nicht geschafft.

Ich glaube schon, dass es von elementarer Bedeutung ist, ein Landesbodenschutzgesetz in Mecklenburg-Vorpommern zu haben, denn wir werden in den nächsten Jahren, in den nächsten Wochen und Monaten erleben, der Beschluss zur Energiewende ist richtig, aber die Gesetzesvorhaben, die morgen den Deutschen Bundestag passieren werden, sind das eine. Die Umsetzung vor Ort, in der Fläche wird uns noch einiges abverlangen. Dieses müssen wir als Chance für unser Land begreifen und die derzeitige Gesetzgebung ist sicherlich auch dazu angetan, sehr genau zu prüfen und zu überwachen.

Denn auch an dieser Stelle, glaube ich, darf man das mal so sagen, die sieben Gesetze, die sich zurzeit im Deutschen Bundestag befinden, sind maßgeblich jetzt auch durch den Bundesrat mit begleitet worden. Unser Ressort hat sich jedenfalls, glaube ich, dort sehr, sehr positiv

eingebracht. Wir haben allein 15 Anträge durchbekommen, die insbesondere den erneuerbaren Energien damit weiterhelfen werden.

(Heinz Müller, SPD: Sehr gut.)

Und es ist auch klar, wir müssen weitere Flächen für die Erzeugung von Energie in Anspruch nehmen, sei es für den Netzausbau, sei es für das Aufstellen von Windanlagen, sei es für die Energiepflanzenproduktion oder sei es eben auch für Speichervorhaben. Erneuerbare Energien sind vor allem Energien, die von und mit den Flächen im ländlichen Raum beeinflusst werden. Und es geht dabei – das ist meine feste Überzeugung – um einen neuen Gesellschaftsvertrag, den wir in Mecklenburg-Vorpommern zu erarbeiten haben.

Auch unter diesem Gesichtspunkt bin ich froh darüber, dass heute die Verabschiedung – so hoffe ich jedenfalls – des Landesbodengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern als hilfreiches Instrument für den Bodenschutz, für die Bodennutzung auf der Tagesordnung steht.

Der Boden erfüllt vielfältige Funktionen im Naturhaushalt und ist Produktionsstandort der Industrie, der Landwirtschaft und natürlich auch insgesamt für die Menschen nicht vermehrbar. Das heißt, Boden ist das wertvollste Gut, das wir in diesem Bundesland, was die natürlichen Ressourcen anbetrifft, haben. Der Schutz des Bodens vor schädigenden Veränderungen ist daher von höchster gesellschaftlicher Bedeutung und eine vordringliche Aufgabe. Wir haben uns dieser Verantwortung gestellt und ich bin wirklich froh und glücklich darüber, dass wir es geschafft haben.

Ein wichtiger Aspekt ist natürlich auch die gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft. Insofern ist die Verbindung dieses Gesetzgebungsverfahrens mit der Antrags beratung zur guten fachlichen Praxis auch logischer weise konsistent. Die dort festgelegten Grundsätze dienen einer nachhaltigen Sicherung der Bodenfruchtbarkeit, aber auch der Leistungsfähigkeit des Bodens als natürliche Ressource. Zu diesen Grundsätzen gehört insbesondere in unserem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern die Bodenbestellung, die Bodenbearbeitung unter der Berücksichtigung der Witterung und natürlich auch der standortangepassten Produktion, meine Damen und Herren. Leider wird das oftmals vergessen.

Bislang gelten im Übrigen in Mecklenburg-Vorpommern lediglich zwei Prozent von der Gesamtfläche als potenziell wassererosionsgefährdet. Aber auch hier kommt der Klimawandel auf uns zu. Klimabedingt zunehmende Starkniederschläge werden dazu führen, meine Damen und Herren, dass immerhin 15 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche in der Zukunft wassererosionsgefährdet sind.

Oder das Potenzial der Winderosion, auch das hat in diesem Hohen Hause und im Lande ja eine wichtige Rolle gespielt in den letzten Wochen. Wir werden hier auch weitere Zunahmen haben. Wir liegen heute schon bei 42 Prozent der Fläche, die in Mecklenburg-Vorpommern winderosionsgefährdet ist. Wir werden ein Ansteigen haben, perspektivisch auf 75 Prozent der Flächen, die winderosionsgefährdet sind. Hier muss eingeschritten und müssen Maßnahmen eingeleitet werden.

Ich glaube aber auch, dass es wichtig ist, Ihnen noch mal deutlich zu machen, ich habe auf der Umweltmi

nisterkonferenz Ende Mai dieses Jahres in Wernigerode erreicht, dass der Bund ergänzende Vorschriften für die Gefahrenabwehr von Bodenveränderungen durch Winderosion zu erlassen hat, auch vor dem Hintergrund der Ereignisse, die wir in unserem Bundesland zu verzeichnen hatten. Ich bin mir bewusst, dass konkrete Vorsorgemaßnahmen vor Ort stets der Vielfalt von Bodenart, Bodenstruktur, aber auch der Bodennutzung und den Ansprüchen an die Kulturpflanzen, dem Klima oder auch der Witterung und natürlich der jahreszeitlichen Situation gerecht werden müssen.

Diese Dinge müssen wir einfach im Blick haben, wenn man in diesem Lande verantwortungsbewusst Umweltschutz, Naturschutz, aber auch wirtschaftliche Entwicklung vorantreiben will. Deswegen ist es aus meiner Sicht unabdingbar, auf Grundlage der regionalen Daten und der Erkenntniswerte die allgemeinen Grundsätze weiter zu konkretisieren, um natürlich auch die Beratungen der guten fachlichen Praxis durch die landwirtschaftlichen Fachbehörden im Lande noch stärker zu optimieren. Ich halte das für eine zwingende Aufgabe, auch vor dem Hintergrund der weiteren Herausforderungen.

Aber nicht nur die landwirtschaftliche Praxis ist gesellschaftspolitisch von höchster Priorität, nein, die praktischen Erfahrungen in den vergangenen Jahren im Rahmen der Gefahrenabwehr von schädigenden Bodenveränderungen haben immer wieder gezeigt, dass wir ein Landesbodenschutzgesetz benötigen. Für mich ist es damit auch ein sehr guter Tag, wenn wir dieses Gesetz heute beschließen werden.

Manchmal brauchen Gesetze tatsächlich etwas länger, aber ich will Ihnen an dieser Stelle auch deutlich machen, mit dem Landesbodenschutzgesetz wollen wir natürlich auch klare – klare! – Ausführungsvorgaben insbesondere hinsichtlich der Zuständigkeiten sowie einer effizienten Umsetzung der bundeseinheitlichen Bestimmungen in unserem Land sicherstellen.

Hier kann es nur darum gehen, und auch das ist mir außerordentlich wichtig, dass wir im Rahmen der Altlastensanierung in den letzten Jahren hervorragend vorangekommen sind.

(Unruhe bei Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE, und Peter Ritter, DIE LINKE)

Wenn man sich alleine überlegt, meine Damen und Herren, was zu DDR-Zeiten, Herr Methling, vielleicht ist das noch mal ganz interessant für Sie zu wissen, aber insgesamt immerhin...

(Peter Ritter, DIE LINKE: Es gab aber mal eine Zeit, wo Sie das gesetzlich wollten, Herr Backhaus.)

Ja, ja. Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie dieses nicht zustande gekriegt haben. Aber vielleicht hören Sie einfach mal zu,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Bei Ihnen ist es gescheitert, Herr Backhaus.)

vielleicht hören Sie einfach mal zu,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja.)

wie denn die Situation in diesem Lande ist.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Wir hatten insgesamt immerhin 1.155 ehemalige Altlasten, die mit den behördlichen Abstimmungen bereits saniert worden sind. Wir haben im Übrigen allein in Mecklenburg-Vorpommern 7.000 gestellte Anträge auf Altlastenfreistellung und diese sind zu 95 Prozent mittlerweile abgearbeitet worden, gerade in dieser letzten Legislaturperiode, auch was die Abrechnung anbetrifft, Herr Methling. Sie werden das wissen aus Ihrer Verantwortung von damals, was wir hier an Herkulesaufgaben von Ihnen übernommen haben,

(Udo Pastörs, NPD: Sie sind ein Herkules.)

und dass allein 53 Millionen Euro auch abgerechnet worden sind.

Oder ich nehme auch zur Kenntnis, dass wir 900 weitere Flächen tatsächlich in das Altlastenkataster in den letzten Wochen und Monaten aufgenommen haben und im Übrigen allein fast 6.000 Flächen altlastenverdächtig sind in diesem Lande und damit weiterer Untersuchungsbedarf besteht. Und damit ist klar, wir wollen auch im Rahmen der verbauten Flächen, das heißt das Thema der Aufbereitung von devastierten Flächen weiter vorantreiben. Allein in den letzten zwei Jahren, in 2010/2011, sind 2 Millionen Euro aus dem landwirtschaftlichen Sondervermögen in diesen Bereich hineingesteckt worden und wir haben über 20 Flächen allein in den letzten zwei Jahren sanieren können.

Aber eine Zahl, die aus meiner Sicht noch mal deutlich macht, wo wir eigentlich stehen und was in den letzten Jahren hier passiert ist, die ist für mich bestechend: Allein vom Jahr 1992 bis zum Jahr 2009 sind in Mecklenburg-Vorpommern 47.000 Hektar verbraucht, versiegelt worden und sind damit nicht mehr für den Naturhaushalt verfügbar. Das heißt, wir haben täglich in MecklenburgVorpommern – täglich, immer noch – einen Flächenverbrauch von über 7,7 Hektar, fast 8 Hektar täglich an Flächenverbrauch. Meine Bestrebung liegt ganz klar darin, den Flächenverbrauch maßvoll weiter abzumindern und alles dafür zu tun, natürlich die Flächenverbräuche stark zu reduzieren.

Hier schließt sich im Übrigen der Kreis zur Energiewende. Und wenn ich sage, für mich sind drei Schlagworte von entscheidender Bedeutung in Richtung Energiewende, dann ist klar, die Energiewende weitsichtig planen und auf der andere Seite aber auch mutig gestalten. Wir werden hier insbesondere in den nächsten Wochen und Monaten weitere Möglichkeiten dazu bereitstellen.

Ich glaube auch, dass damit die Umsetzung und das, was DIE LINKE hier anspricht, in Richtung der kommunalen Selbstverantwortung eine wichtige Rolle spielt. Und ich glaube, dass deutlich werden muss, das will ich hier auch noch mal unterstreichen, sämtliche Standards, Anforderungen und Pflichten der Gefahrenabwehr von schädigenden Bodenveränderungen, welche auf Grundlage des Bodenschutzgesetzes des Landes auch von den unteren Bodenschutzbehörden gegebenenfalls durchzusetzen sind, ergeben sich unmittelbar aus der bundesgesetzlichen Rechtsgrundlage, die es heute bereits gibt, und damit ist klar, dass zusätzliche Kosten – so ist es auch mit dem Städte- und Gemeindetag und dem Landkreistag besprochen worden – nicht entstehen werden. Es wird eine intensive Zusammenarbeit auf der kommunalen Ebene von uns angestrebt und dies werden wir auch umsetzen.

(Vizepräsident Andreas Bluhm übernimmt den Vorsitz.)

Wir haben, glaube ich, was die Flächenversiegelung anbetrifft, auch in dieser Legislaturperiode weitere Schritte sehr, sehr positiv auf den Weg gebracht, nämlich die Ökokontierung oder auch was die Ausgleichsmaßnahmen anbetrifft im Rahmen von Naturschutzgroßprojekten, ob das der Moorschutz ist oder ob das die Waldaktie ist. Insofern freue ich mich über das Gesetzesvorhaben, das heute wahrscheinlich seinen Abschluss findet. Ich hoffe, damit auch einen weiteren, ganz maßgeblichen Punkt für den Umwelt- und Naturschutz dieses Landes geleistet zu haben. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke schön, Herr Minister.