Dann frage ich: Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Erweiterung der Tagesordnung bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der LINKEN, der NPD und des fraktionslosen Abgeordneten bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP angenommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, interfraktionell ist vereinbart worden, den Tagesordnungspunkt 42 nach dem Tagesordnungspunkt 47 aufzurufen.
(Michael Roolf, FDP: Das ist nicht interfraktionell vereinbart worden. Das stimmt nicht. Das ist mit uns nicht verabredet worden.)
Dann rufe ich jetzt den Tagesordnungspunkt 12 auf: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ergänzung und Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und Änderung anderer Gesetze, auf Drucksache 5/4169, sowie Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Gute fachliche Praxis der landwirtschaftlichen Bodennutzung in Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 5/3881, sowie Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3917 und hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Agrarausschusses auf Drucksache 5/4393. Hierzu liegt Ihnen auf Drucksache 5/4453 ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ergänzung und Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und Änderung anderer Gesetze (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/4169 –
Antrag der Fraktionen der SPD und CDU: Gute fachliche Praxis der landwirtschaftlichen Bodennutzung in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 5/3881 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Für diese Mammutlandtagssitzung zur Auskehr der Legislaturperiode hat sich der Agrarausschuss etwas einfallen lassen, was eine weitere unnötige Beanspruchung des Zeitbudgets verhindern hilft.
Die Präsidentin hat ja beim Aufruf der Tagesordnungspunkte deutlich gemacht, wir haben in einer Beschlussempfehlung zusammengefasst, was zusammenzufassen ging: Gute fachliche Praxis der landwirtschaftlichen Bodennutzung und der Bodenschutzgesetzentwurf gehören nun einmal zusammen. Gewissermaßen die Klammer ist Paragraf 17 Absatz 3 des Bundes-Bodenschutzgesetzes. Diese Bestimmung regelt einen Teil der guten fachlichen Praxis. Einer der Kernpunkte der Beratungen im Agrarausschuss war die Frage der 1:1-Umsetzung von Bundesrecht. Dieses Petitum hatte sich die Fraktion der FDP auf ihre Fahne geschrieben und die Antwort darauf war ihre Ablehnung der Ziffer 1 der Beschlussempfehlung.
Meine persönliche Anmerkung an die Adresse der Landesregierung als Einbringerin des Gesetzentwurfes: Es ist schon merkwürdig, wenn ein Entwurf zur Ergänzung und Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes in den Landtag eingebracht wird und während der Ausschussberatungen immer wieder betont wird, es handelt sich um eine 1:1-Umsetzung.
Eine Ergänzung geht immer über etwas Vorhandenes hinaus. Und dieses Etwas, das ist das Landesbodenschutzprogramm, über dessen Notwendigkeit und Ausgestaltung wir intensiv gestritten haben. Die Auflösung dieses gordischen Knotens ist lediglich durch die Klarstellung in Paragraf 11 Absatz 1 erfolgt. Hier kommt wieder der erwähnte Paragraf 17 des Bundes-Bodenschutzgesetzes ins Spiel, denn dieser soll der Rahmen für die im Bodenschutzprogramm festgeschriebenen Maßnahmen sein. So weit zum Bodenschutzgesetz.
Ziffer 2 unserer Beschlussempfehlung, die Neufassung des Antrages der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 5/3881, steht für eine Eigenart oder, wenn man so will, einen Vorzug des Agrarausschusses. Das betrifft die von einem kollegialen Miteinander über Fraktions- und Parteigrenzen hinweggehend geprägte Suche nach sinnvollen Lösungen. Das mag darauf zurückzuführen sein, dass die Landwirtschaft ein ganz eigenes Gewerbe ist, für das in weiten Teilen Gesetzmäßigkeiten wirken, die unabhängig von parteipolitischen Auslegungen sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir uns das während der 5. Wahlperiode erhalten konnten, dafür möchte ich Ihnen herzlich danken. Dieser Umgang hat es mir
leicht gemacht, als Halbzeiteinsteiger des Agrarausschussvorsitzenden den Ausschuss zu führen. Aber: keine Gesetzmäßigkeit ohne Ausnahmen und die Ausnahme trägt die Farbe braun.
Im Jahre 2006 hatte die Entscheidung des Wählers dazu geführt, dass wir – alle Ausschüsse – auch den Beratungsraum mit einem Abgeordneten der NPD teilen mussten.
weiß unser Bericht eine klare Antwort. Die steht gleich an mehreren Stellen des Berichtes und lautet: „bei Nichtteilnahme der Fraktion der NPD“.
(Angelika Peters, SPD: Das zieht sich durch, durch alle Ausschüsse. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Die waren wirklich fleißig, oder? – Zuruf von Ute Schildt, SPD)
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wie Herr Borrmann beispielsweise, der jetzt seit Monaten fehlt und nur noch die Diäten kassiert.)
Und ich denke, es ist auch nicht im Interesse der Wähler, wenn jemand, der all das nicht tut, auch noch aus Steuergeldern ein Salär erhält.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sehr richtig.)
Die Lehre daraus kann nur sein, am 4. September einen Kandidaten oder eine Partei zu wählen, die fest auf dem Boden unserer demokratischen Grundordnung steht.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)