Protocol of the Session on June 29, 2011

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Sie wissen ganz genau, was gemeint ist.)

Sind es 25, 30? Bei Ihnen waren es damals 31.

(Irene Müller, DIE LINKE: Begeben Sie sich jetzt nicht auf Nebenschauplätze! – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Und ich glaube, ähnliche Gesetzgebungsverfahren gab es unter Rot-Rot gerade im Bereich des Sozialministeriums zum Ende der letzten Legislaturperiode.

(Egbert Liskow, CDU: Aktive Mitarbeit. – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Ich glaube, dort wurde recht ähnlich verfahren. Auch dort sollen ja die Fraktionen diese Gesetze eingebracht haben. Ich glaube, wenn wir unser Mandat ernst nehmen, ist es für mich auch eine Selbstverständlichkeit, dass wir auf Anhörungen, auch auf Betroffene reagieren und das Gesetz dahingehend verändern.

Dass es eines solchen Gesetzes bedarf, haben heute, glaube ich, alle kundgetan. FDP sowie LINKE sind ja auch seit Jahren der Meinung, dass dies sein muss. Die Ausbildung der Lehrer wird mit diesem Gesetz an die Wirklichkeit angepasst. Das ist aus meiner Sicht ganz wichtig. Gerade die Stärkung der Praxisausbildung in der ersten Phase ist aus meiner Sicht sehr existenziell. Und wir haben natürlich auch die Einführung des Lehramtes an Berufsschulen. Wir haben jetzt ein Lehramt Regionale

Schule und, was auch ganz wichtig ist, das wurde heute schon gesagt, ist, dass wir sowohl Integration und Inklusion in alle Lehrämter mit integrieren, sodass ich sagen muss, dass das aus meiner Sicht ein durchaus gelungenes Gesetz ist.

Ich will zum Schluss noch darauf eingehen, dass Sie ja alle immer Herrn Brodkorb vorwerfen, er hätte von Murks gesprochen. Ich kann dazu nur raten, man soll nicht an alles glauben, was in der „Ostsee-Zeitung“ steht.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Ach nee? Das ist ja ein Ding!)

Mittlerweile geht man eher dazu über, davon weniger zu glauben. Insofern würde das eine oder andere sich im persönlichen Gespräch vielleicht anders ergeben.

Ich wünsche mir, dass wir möglichst eine breite Zustimmung hier im Parlament erhalten, weil ich glaube, es ist seit Langem überfällig, dass wir so ein Gesetz bekommen. Die Chance haben Sie heute. Bitte stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Danke schön, Herr Reinhardt.

Es hat noch einmal ums Wort gebeten der Vizepräsident und Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE Herr Bluhm.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Herr Reinhardt, es geht nicht um die Zahl 61, sondern es geht um den Fakt der grundlegenden Veränderungen des Gesetzentwurfes. Um diesen Fakt geht es, und das ist unser Ansatz gewesen.

Und dann will ich Ihnen sagen, es gibt eine Reihe von Punkten, die sozusagen in der Beratung, dieser schnellen Beratung wahrscheinlich abhanden gekommen sind. Paragraf 7 (alt) regelte die Ziele der Praktika und die Rechtsverordnung, diese Praktika zu regeln. Mit der Neufassung des Absatzes 1 haben Sie jetzt zwar die Schulen verpflichtet, Praktikaplätze vorzuhalten, aber die Verordnungsermächtigung, das zu regeln, wie das mit den Praktika gehen soll, ist raus aus dem Gesetz.

In Paragraf 14 regeln Sie die Anerkennung von Lehramtsbefähigungen und entsprechende Befähigungen zur Prüfung. Sie regeln sogar im Absatz 3, was sozusagen mit Abschlüssen zur Lehrbefähigung außerhalb des Territoriums der Bundesrepublik ist. Da wir aber jetzt ein Lehrerbildungsgesetz haben, regeln Sie nicht, was denn mit den Abschlüssen zum Lehramt in den anderen Bundesländern dieser Bundesrepublik in Mecklenburg-Vorpommern ist.

(Michael Roolf, FDP: Sehr richtig.)

Und wenn Sie sich Paragraf 22 angucken und sagen, Sie regeln da die Außerkrafttretung des Schulreformgesetzes, dann müsste da zumindest hin „in der Fassung vom 30.03.2011“, denn wie Sie wissen, haben Sie ja mit Ihren Stimmen diese Schulreformgesetznovellierung in diesem Landtag beschlossen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das machen wir Ihnen zum Vorwurf, eine Regelung, die sozusagen dem Tempo des entsprechenden Gesetzestextes nicht mehr entspricht.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Gestatten Sie eine Anfrage?

Bitte, Herr Abgeordneter.

Herzlichen Dank.

Herr Bluhm, könnten Sie mir zustimmen, dass Paragraf 20 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b eine Verordnungsermächtigung für die Ausgestaltung der Praktika enthält, und zwar wortwörtlich?

Na, dann muss ich da noch mal nachgucken.

(Zuruf von Minister Henry Tesch)

Also ursprünglich war sie jedenfalls im Paragrafen 40, nein, Entschuldigung, im Paragrafen 7 verankert. Das ist dann tatsächlich ein Fehler. Dann nehme ich diese Bemerkung zumindest an der Stelle zurück, was ich damit jetzt förmlich auch tue, aber die anderen beiden Punkte nicht.

Danke schön, Herr Bluhm.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der CDU und SPD eingebrachten Entwurf eines Lehrerbildungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 5/4194. In Ziffer I seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Bildungsausschuss, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD in der Fassung seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/4442 anzunehmen.

Hierzu hat der Vorsitzende des Bildungsausschusses einen mündlichen Änderungsantrag gestellt, wonach in Paragraf 6 Ziffer 1 Buchstabe d im dritten Anstrich das Wort „ausgewählter“ durch das Wort „ausgewählte“ zu ersetzen ist und in Paragraf 12 Absatz 3 vor den Wörtern „Referendarinnen und Referendare“ die Wörter „Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter“ einzufügen sind. Hierüber lasse ich zunächst abstimmen. Wer dem mündlich vorgetragenen Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der mündlich vorgetragene Änderungsantrag mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 22 sowie die Überschrift mit den soeben beschlossenen Änderungen in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 1 bis 22 sowie die Überschrift mit den soeben beschlossenen Änderungen in der Fassung der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der CDU gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und der NPD angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses

auf Drucksache 5/4442 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 5/4442 mit den soeben beschlossenen Änderungen mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe auf die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses. Wer der Ziffer II der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE gegen die Stimmen der Fraktion der NPD angenommen.

Meine Damen und Herren, der Abgeordnete Herr Kreher hat angemeldet, dass er an der Abstimmung nicht teilnimmt. Ich gebe ihm jetzt das Wort zur Erklärung.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe bereits angekündigt, dass ich eine persönliche Erklärung abgeben werde. Es ist meine wirkliche Auffassung, dass durch die Vielzahl der Änderungsanträge der CDU und SPD eine wesentliche Änderung des ursprünglichen Gesetzentwurfes erfolgt ist. Infolgedessen erachte ich eine neue Lesung im Landtag für unbedingt erforderlich und dabei auch eine nochmalige umfassende Anhörung im Bildungsausschuss über den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf, der ja nun inzwischen beschlossen wurde.

Aufgrund der späten Einbringung des Gesetzentwurfes kurz vor Ende der Legislaturperiode und aufgrund der inhaltlichen Bedeutung des Gesetzentwurfes scheint mir eine intensive parlamentarische Beratung mit Einbeziehung der zahlreichen Beteiligten unter diesen zeitlichen Vorgaben hier nicht genügend möglich gewesen zu sein. Ohne eine umfassende parlamentarische Beratung über den Gesetzentwurf und die dem Bildungsausschuss vorliegenden Änderungsanträge der Fraktionen sowie den zahlreichen Änderungsvorschlägen seitens der Sachverständigen sollte der Gesetzgeber keine Beschlussfassung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf vornehmen. Er hat es nun getan.

Ich bin der festen Überzeugung, dass eine Reform der Lehrerbildung dringend erforderlich ist. Der vorliegende Gesetzentwurf, oder jetzt das Gesetz, erfüllt jedoch nur ansatzweise das bestehende Reformerfordernis. Die wichtigste Zielsetzung, die Erhöhung der Attraktivität der Lehrerausbildung und des Lehrerberufes in Mecklenburg-Vorpommern, verfehlt das vorliegende Gesetzesvorhaben.

Meine Damen und Herren, es müsste jetzt eigentlich jeder in unserer Fraktion diese persönliche Erklärung abgeben, so sieht es normalerweise dann die Geschäftsordnung vor. Ich hoffe, dass Sie damit einverstanden sind, auch anzuerkennen, dass diese persönliche Erklärung nicht noch einmal von allen hier vorgelesen werden muss.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ich möchte Herrn Roolf noch hören.)

Ja, wenn Sie das fordern, wird Herr Roolf auch noch mal vorkommen.

(Heinz Müller, SPD: Frau Reese, Frau Reese!)

Herr Abgeordneter, es geht hier um eine persönliche Erklärung. Sie haben die persönliche Erklärung angezeigt und dann ist es so.

Ich habe sie abgegeben. Ich habe es angezeigt und ich denke, Sie erkennen es auch an, dass das auch andere genauso sehen wie ich. – Danke schön.

Danke schön.