Protocol of the Session on June 28, 2011

Drittens. Wir lehnen den Rundfunkänderungsstaatsvertrag ab, weil er eine vollkommene willkürliche Mehrbelastung der mittelständischen Wirtschaft und auch sozialer Einrichtungen mit sich bringt.

Viertens. Wir lehnen den Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ab, weil er in sich selbst wiederum einen Systembruch festschreibt, der eigentlich mit dem Übergang von der Gerätegebühr zum wohnungs- und betriebsbezogenen Beitrag aufzulösen gewesen wäre, nämlich der Beitrag für die Betriebsfahrzeuge. Darum hat meine Fraktion der Entschließung, die von den Koalitionsfraktionen im Ausschuss eingebracht wurde, auch zugestimmt, aber an der Rechtslage, meine sehr verehrten Damen und Herren, ändert sich erst einmal nichts.

Fünftens. Die Umstellung von der Gebühr auf den Rundfunkbeitrag führt gemäß der vorgesehenen Regelungen eben nicht zur Abschaffung der oft so gescholtenen GEZ, sondern zunächst sogar zu einem erheblichen Mehraufwand von mindestens 250 Mitarbeitern für die nächsten zwei Jahre, denn die Rundfunkbeitragszahler müssen neu taxiert werden: Wer wohnt mit wem in welcher Wohnung, wie viel Mitarbeiter haben die einzelnen Betriebe und so weiter.

Ab 2015 sollen diese dann wieder abgebaut sein und dann das Budget um 20 Prozent reduziert werden. Ob allerdings die vielen Gebührenbeauftragten, meine Damen und Herren, die an den Wohnungstüren klingeln und von den Landesrundfunkanstalten kommen, überflüssig werden, ist zu bezweifeln, denn irgendwie müssen die angemeldeten Daten auch abgeglichen werden.

Von daher, meine sehr verehrten Damen und Herren, lehnen wir den Gesetzentwurf auf Drucksache 5/4244 ab. Der Entschließung und der Ziffer 2 der Beschlussempfehlung stimmt meine Fraktion zu.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke, Herr Bluhm.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Andrejewski von der Fraktion der NPD.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf macht den Eindruck, als ob er direkt von den Sendern oder der GEZ angefertigt worden wäre und jetzt von den Landtagen nur noch abgenickt werden muss, etwa in dem Stil, den US-Genehmigungsbehörden an den Tag legen, wenn die Ölkonzerne Anträge auf Bohrlizenzen stellen im Golf von Mexiko. Die Konzerne füllen die Anträge mit Bleistift aus und die Behörden ziehen das Ganze dann mit dem Füllfederhalter nach und schreiben darunter „genehmigt“ – fertig.

Ähnliches soll der Landtag jetzt tun. Es soll der GEZ und den öffentlich-rechtlichen Sendern das Paradies auf Erden bereiten. Es muss nicht mehr nachgewiesen werden, dass ein Bürger ein Rundfunkgerät hat, jeder Haushalt zahlt, mit oder ohne Fernseher. Das ist sehr bequem für ARD und ZDF, die in der ersten Reihe kassieren. Noch angenehmer: Die volljährigen Bewohner eines Haushaltes haften als Gesamtschuldner, damit die GEZ auf jeden Fall an ihr Geld kommt, sogar an das von Menschen mit Behinderung, die, wenn finanziell leistungsfähig, immerhin noch ein Drittel des Beitrags bezahlen müssen, auch wenn sie keinen Fernseher haben und blind sind, und das für Programme, die kaum noch einer sehen will.

Ich würde mir mal wünschen, dass ein Traum der Liberalen wahr wird und dass ARD und ZDF sich dem Wind der Marktwirtschaft stellen müssten. Mal sehen, wie sie sich halten würden gegen RTL und Pro7. Dann könnte man mal sehen, was diese Läden wirklich wert sind. Aber sie bleiben in ihrer geschützten Sphäre, damit sie ihre Heere von versorgten Funktionären weiterhin mit Geld ausstatten können. Das lehnen wir ab. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Dr. Jäger von der Fraktion der CDU.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Ich will mit zwei Vorurteilen gleich mal aufräumen, Herr Andrejewski:

Erstens. Es war nicht so, dass der Landtag und die Fraktionen an der Erarbeitung dieses Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages nicht beteiligt waren. Frau Kollegin Schildt hat mit Recht darauf hingewiesen, wir haben lange gemeinsam geübt, aber am Schluss konnten wir es richtig gut. Also, Herr Ministerpräsident, wir sind sehr umfassend beteiligt worden, auch wenn ich nachher etwas Kritisches sage, man kann nicht sagen, dass wir nicht beteiligt waren und dass wir unsere Meinungen nicht sagen konnten. Der Staatssekretär in Ihrem Hause war bei uns in der Fraktion und hat die Grundsätze hier auch vorgetragen.

Zweitens. Herr Andrejewski, also dieses Vorurteil, dass man in dem verfassungsrechtlich geschützten Bereich der Rundfunkfreiheit nur mehr Wettbewerb ankurbeln muss, um dann Qualität zu kriegen, dass kann nur jemand haben, der sich mit der Facette unserer Kultur noch nicht befasst hat.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Also dann schauen Sie mal in den Fernseher und vergleichen mal, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich – Gott sei Dank –

(Zuruf von Ute Schildt, SPD)

auch leisten kann an Qualität. Und dann schauen Sie mal, was es für einen Spaß macht, wenn mitten in einer Sendung diese durch Werbung unterbrochen wird. Das stört natürlich ganz gemein. Und ich glaube schon, das Vorurteil können Sie weglegen.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Manchmal ist die Werbung besser als der Beitrag.)

Ja, das mag sein. Also ich habe über manche Werbung sicher mehr gelacht als über so manchen Comedian, Herr Professor, da sind wir uns einig.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ein Plagiat von Herrn Schulte, wenn ich das zugeben darf.)

Aber, meine Damen und Herren, liebe Kollegen, wir sind ein gutes Stück weitergekommen in der Gerechtigkeit der Abgabenerhebung. Das haben Sie mit Recht gesagt. Aber so am Ende der Strecke sind wir noch mal richtig in die Pfütze getreten. Und ich weiß auch nicht genau, wie man das bereinigen kann. Es begann damit, dass aus Gründen, die wahrscheinlich Masse erzeugen sollten, die Nebenwohnungen miteinbezogen wurden. Wir hatten darauf hingewiesen. Ich weiß, bei der Ersten Lesung habe ich gesagt, am besten kommen die ganz raus. Leider ist es so gewesen, dass in der weiteren Beratung der Ministerpräsidenten aus dem einen Drittel für die Nebenwohnung plötzlich ein ganzer Beitrag wurde. Okay.

Aber in dieser gesamten Situation ist uns etwas unterlaufen, was wir im Innenausschuss noch gar nicht thematisiert haben. Im Innenausschuss haben wir gemeinsam – bin ich sehr dankbar –, auch mit der Fraktion DIE LINKE, das hat Andreas Bluhm eben gesagt, diese Entschließung beschlossen, die kein Recht ändert, die aber darauf hinweist. Und ich wollte eigentlich nur den Status erreichen, wie wir ihn in Schleswig-Holstein schon in der Protokollerklärung unter den Ministerpräsidenten hatten. Das, hoffe ich, werden wir als Landtag, wenn wir heute beschließen, nachholen und damit Hausaufgaben geben

für die nächste Runde. Und die kommt, denn wenn die KEF die nächste Schätzung macht, wird sicher auch noch mal über Systeme geredet werden müssen.

Aber wir haben einen Fehler in dem gesamten Bereich und das ist, dass die Kleingärtner in der ehemaligen DDR, also auf unserem Gebiet, in unseren neuen Bundesländern, jetzt völlig ungerecht behandelt werden. Kein Kleingärtner in diesem Lande kann etwas dafür, dass nicht nach den Regularien der alten Bundesländer die Lauben gebaut wurden, sondern so, wie das hier im Lande eben war. Bei 24 Quadratmeter bist du befreit und bei 25 zahlst du den vollen Jahresbetrag der Gebühr, das halte ich für eine grobe Ungerechtigkeit.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ja.)

Herr Holter ist jetzt nicht da. Ich hatte schon gedacht, ich habe einen Verbündeten gefunden, als er eine Presseerklärung abgegeben hat, aber dabei ist es geblieben. Das bringt auch nichts, lieber Andreas.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Es gibt ein Schreiben des Minister- präsidenten. Ich sage was dazu.)

Ja, ist okay.

Aber noch mal: Ich hätte jetzt gerne gesehen, dass dieser Landtag das Gleiche tut wie bei den Kfz und eine Entschließung verabschiedet, denn die Panne, Herr Ministerpräsident, ist nicht passiert durch Erwähnung des Bundeskleingartengesetzes, des Paragrafen 3, sondern die Panne ist passiert – oder aus meiner Sicht, ich hoffe, dass es nicht Absicht war –, weil in der Regierungsbegründung nur steht, dass die Lauben, nämlich die über 24 Quadratmeter, zu vollem Beitrag herangezogen werden. Daran kann man nicht deuteln. Da aber eine Regierungsbegründung nicht Gesetz ist, hätte dieser Landtag in einer Entschließung eine Auslegungshilfe beschließen können. Dafür habe ich beim Koalitionspartner, das passiert sehr selten, keine Zustimmung bekommen. Ich bedaure das. Wir hätten den Kleingärtnern helfen können.

Dennoch sage ich hier, und das sage ich mit voller Überzeugung: Ich werde diesem Vertrag, dem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, mit Überzeugung zustimmen, weil der Weg der richtige ist. Wir sind dabei, eine solide Finanzierung, auch auf Dauer, nämlich auch eine akzeptierte Finanzierung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf den Weg zu bringen,

(Irene Müller, DIE LINKE: Na, na, na, na! Eingeschränkt, eingeschränkt.)

wenn alle Länder dem zustimmen, und das sieht so aus. Und dann werden wir – diejenigen, die sich weiter um diese Fragen kümmern –, das glaube ich jedenfalls, am Ende wahrscheinlich die Systemfehler, die wir jetzt noch hineingebaut haben oder die uns hineingerutscht sind, wieder herausnehmen. Ich werbe für Zustimmung zu diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag und für Zustimmung zu dem Gesetzentwurf, der diesem Landtag vorliegt. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Danke, Herr Dr. Ritter.

(Heiterkeit und Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Herr Dr. Jäger.

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 15. bis 21. Dezember 2010 auf Drucksache 5/4244. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/4397 unverändert anzunehmen.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Danke. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes bei Zustimmung der Fraktionen von SPD und CDU und des fraktionslosen Abgeordneten, Ablehnung der Fraktion DIE LINKE, der FDP und der NPD angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/4244 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/4244 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU und des fraktionslosen Abgeordneten, Gegenstimmen der Fraktion der FDP, der NPD und der Fraktion DIE LINKE angenommen.

In Ziffer 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Innenausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Innenausschusses bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU und des fraktionslosen Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE zugestimmt, während die Fraktion der FDP und der NPD abgelehnt haben.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften des Bundes in Landesrecht sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften, zur Änderung des Landesrichtergesetzes, des Landesdisziplinargesetzes und des Spielbankgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/4217, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Drucksache 5/4444.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften des Bundes in Landesrecht sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften, zur Änderung des Landesrichtergesetzes, des Landesdisziplinargesetzes und des Spielbankgesetzes des Landes MecklenburgVorpommern (BesVersÜberlÄndG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/4217 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses – Drucksache 5/4444 –

Das Wort zur Berichterstattung hat die Abgeordnete Frau Schwebs von der Fraktion DIE LINKE.

(Egbert Liskow, CDU: Ausschussvorsitzende. – Peter Ritter, DIE LINKE: Vorsitzende. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)