Protocol of the Session on May 18, 2011

(Harry Glawe, CDU: Das bezieht sich doch immer auf ein Planungsjahr, Frau Dr. Linke.)

Das hat natürlich weitreichende Konsequenzen vor dem Hintergrund der hier im Plenum mehrfach intensiv geführten Debatte zur dualen Krankenhausfinanzierung, Herr Glawe.

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Herr Sozialminister Sellering sagte unter anderem in der 41. Sitzung am 25. April 2008,

(Harry Glawe, CDU: Frau Dr. Linke, das ist nicht fair, was Sie da machen. Das ist falsch. Das wissen Sie ganz genau.)

ich zitiere …

Herr Präsident, ich darf Sie bitten, mir das Wort zu erteilen und nicht dem Abgeordneten Glawe!

(Vizepräsident Andreas Bluhm spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – Heinz Müller, SPD: Nicht so mädchenhaft hier! – Harry Glawe, CDU: Aber, Frau Dr. Linke, dann müssen Sie richtig zu Ende lesen.)

Herr Sozialminister Sellering sagte unter anderem in der 41. Sitzung am 25. April 2008, ich zitiere: „… das finanzielle Engagement der Länder in der Krankenhausfinanzierung ist Ausdruck der Daseinsvorsorge und deshalb beizubehalten.“ Er sagte weiter: „Aber völlig klar ist, das ist gefährdet. Die Monistik ist eine große Versuchung … Und deshalb ist, glaube ich, klar, wir müssen da sehr viel tun.“ So der ehemalige Minister, heutiger Ministerpräsident.

Inzwischen wurde tatsächlich sehr viel getan. Der Gesundheitsfonds wurde eingeführt, dem einschlägigen Gesetz hatte Sozialminister Sellering seine klare Zustimmung erteilt. Infolgedessen wurden unter anderem die Arbeitgeberbeiträge in der GKV festgeschrieben, die Versicherten dürfen künftig die Kostenentwicklung des Gesundheitswesens allein tragen, Zusatzbeiträge in Höhe von 50 bis 70 Euro stehen am Horizont, die Länder steigen reihenweise aus der dualen Krankenhausfinanzierung aus, Stichwort „Schuldenbremse“, hebeln damit das Bundesgesetz, also den Paragrafen 8 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes aus und bereiten so schrittweise die monistische Finanzierung, also die Finanzierung der Krankenhausinvestitionen über Krankenkassenbeiträge, die die Versicherten erbringen müssen, vor. Allen voran eine Sozialministerin der SPD. Sie bleibt treu auf der Linie ihrer bundespolitischen Vorgängerin, die es geschafft hat, nach Jahrzehnten das solidarische Gesundheitswesen für den Markt, den renditeorientierten Wettbewerb zu öffnen, was vor ihr kein konservativer Politiker so brutal getan hätte.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Was erzählen Sie denn da für einen Blödsinn, Frau Dr. Linke? Was ist das denn jetzt? Was ist das denn jetzt? – Angelika Peters, SPD: Das ist ja Blödsinn! – Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Die Kassen schreiben in ihrer Stellungnahme hierzu, ich zitiere: „Sofern seitens des Sozialministeriums eine Maßnahme“

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

„nicht in das Investitionsprogramm des Landes aufgenommen wird, ist damit der Anspruch gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 KHG ausgehebelt.“

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

„Diesen Krankenhäusern verbleibt die Möglichkeit, aus den erwirtschafteten Renditen Investitionen zu tätigen.“

Ja, verehrte Abgeordnete, verehrter Herr Glawe,

(Harry Glawe, CDU: Ja, darüber werden wir noch mal richtig diskutieren, Frau Dr. Linke. Das geht so gar nicht.)

Rendite werden aus Kassenbeiträgen erwirtschaftet. Steigende Zusatzbeiträge stehen am Horizont, lassen grüßen, die im Übrigen

(Harry Glawe, CDU: Kommen dieses Jahr nicht.)

bei sozial Benachteiligten von den Kommunen zu zahlen sind.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Was hat das denn jetzt mit dem Krankenhausgesetz zu tun, Frau Dr. Linke? Erzählen Sie uns das doch mal!)

Die Anzuhörenden sprechen sich vor diesem Hintergrund bei der Anhörung zum Landeskrankenhausgesetz …

Frau Abgeordnete, einen kleinen Moment.

Jetzt ist es doch an dem Punkt, wo ich darum bitten muss, die Rednerin nicht permanent zu unterbrechen. Sie muss zumindest in der Lage sein können, ihren Vortrag hier vorzutragen. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Ja, es gibt ja da viele gute Sprichwörter, die man jetzt zitieren dürfte, aber ich möchte gern die Rede zu Ende bringen.

(Jörg Heydorn, SPD: Dann bringen Sie sie schnell, dann sind Sie schneller fertig. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja.)

Ja, verehrte Abgeordnete, verehrter Herr Glawe, Rendite werden aus Kassenbeiträgen erwirtschaftet. Steigende Zusatzbeiträge stehen am Horizont, lassen grüßen, die im Übrigen, ich darf es wiederholen,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Aber dafür ist das Krankenhausgesetz nicht verantwortlich, Frau Linke, oder?)

bei sozial Benachteiligten von den Kommunen zu zahlen sind.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Können Sie das bestätigen?)

Die Anzuhörenden im Rahmen der Anhörung zum Landeskrankenhausgesetz sprechen sich vor diesem Hintergrund für eine Beibehaltung des im geltenden Gesetz, konkret im Paragrafen 12 Absatz 2 Satz 3, enthaltenen Anspruchs auf die Aufnahme in das Investitionsprogramm aus, ohne daraus einen Anspruch auf den Zeitpunkt der Durchführung dieser Investitionsmaßnahme abzuleiten.

Zum Punkt drei, den ich thematisieren möchte aus den Anhörungen: Krankenhausinvestitionen, die vom Sozialministerium bewilligt werden, müssen laut Gesetz zu 40 Prozent kommunal kofinanziert werden,

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

eine Leistung, die alle Landkreise und kreisfreien Städte schon in der Vergangenheit mitunter vor schwierige Situa tionen gestellt hat, zumal diese vielfach mit der Aufnahme von Krediten verbunden war. Nun führt das Land gerade die Doppik ein und bereitet die Verwaltungsreform vor, wodurch der gegenwärtig bei zwölf Landkreisen und sechs kreisfreien Städten angesiedelte Sicherstellungsauftrag für die stationäre Versorgung auf sechs plus zwei reduziert wird. Mancher Kreistag wird sich künftig fragen: Brauchen wir alle Krankenhäuser? Können wir alle finanzieren, die jetzt in unserem größeren Landkreis angesiedelt sind?

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Hier könnte also das einsetzen, was bereits von den Kassen und den anderen Anzuhörenden prognostiziert wurde. Manch kleines Haus in der Fläche wird finanziell nicht mehr mithalten können. Ich erinnere an die Debatte heute früh zur kommunalen Finanzierung.

Ich zitiere aus der gemeinsamen Stellungnahme des Landkreis- und des Städte- und Gemeindetages: „Die Krankenhausinvestitionsumlage kann ab 2012 nicht mehr aus Investitionskrediten der Landkreise finanziert werden. Die Umlage wird nach der Doppik als Aufwand gesehen, der im Ergebnishaushalt des laufenden Jahres abgebildet wird. Somit ist die nur als laufender Aufwand aus der Kreisumlage finanzierbar und nicht wie derzeit im Vermögenshaushalt.“

Weder das federführende Sozialministerium noch die Vertreter aus dem Finanz- und dem Innenministerium haben die Konsequenzen dieser neuen Rechtslage für die Krankenhäuser bedacht. Sie haben weder die Einführung der Doppik noch die Kreisgebietsreform mit der Einkreisung von kreisfreien Städten im Gesetzgebungsprozess thematisiert.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Man kann ja nicht an alles denken.)

Auf mehrfache Nachfragen meiner Fraktion hat die Landesregierung diese Probleme aber bestätigt. Sie sah sich aber außerstande, eine Problemlösung mit auf den Tisch zu legen.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Die Fragen sind aber beantwortet, oder?)

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, bei einem Wert von circa 2,5 Milliarden Euro Investitionen, die bisher in die Krankenhäuser des Landes geflossen sind, weiß die Landesregierung keine Antwort auf die Frage, wie sie diesen Reichtum, erarbeitet von den Einwohnerinnen und Einwohnern des Landes, schützen, ja wie sie ihn für die Zukunft sichern will.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Frau Linke, hören Sie doch auf, so was zu erzählen! Also das ist wirklich nicht mehr erträglich, als ehemalige Ministerin so einen Blödsinn zu erzählen. – Angelika Peters, SPD: Sie hat noch nicht verwunden, dass sie es nicht mehr ist.)

In der abschließenden Sitzung des Finanzausschusses informierte der Vertreter des Finanzministeriums mündlich über eine Modellrechnung für die Hansestadt Greifswald und die angrenzenden Landkreise, deren Allgemeingültigkeit für das Land allerdings von der Landesregierung nicht nachgewiesen werden konnte. Auch war es nicht möglich, diese vorgetragenen Ausführungen fundiert zu prüfen. Das Finanzministerium wollte ohne Rücksprache mit dem Innenministerium auf die Frage,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Liegen Ihnen die Antworten vor von Frau Ministerin?)

welchen finanziellen Spielraum die Landesregierung bei den Kreisen und den kreisfreien Städten sieht, um ihren Investitionsverpflichtungen nachzukommen, nicht antworten.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Liegen Ihnen die Antworten vor inzwischen, ja?)

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sagen Sie ruhig mal Ja!)

ohne Kenntnis der finanziellen Auswirkungen haben die Abgeordneten von SPD und CDU sowohl im Sozialausschuss als auch im Finanzausschuss dem vorliegenden Gesetzentwurf zugestimmt.