auf jeden Fall, wenn es um solche wichtigen Themen geht wie die Finanzpolitik des Landes und auch hier, die Schuldenbremse in die Landesverfassung aufzunehmen. Es ist ein wichtiges Thema, deswegen haben wir es auch in der letzten Landtagssitzung eingebracht. Und wir sehen es immer noch als ganz, ganz wichtig an, deswegen gibt es auch ein ordentliches parlamentarisches Verfahren dazu. Wir werden die Anhörung dazu im Mai durchführen. Dazu ist auch schon entsprechend geladen worden.
Herr Roolf, ich sehe Ihren Antrag etwas differenzierter, nicht ganz so, sagen wir mal, ablehnend, wie er hier gebracht worden ist.
Differenziert heißt aber nicht, dass ich ihm zustimme, sondern dass ich der Meinung bin, dass sich die FDP bewusst einbringen will in diese Verfassungsänderung.
Ja, das sagt sie. Sie wollen diese Verfassungsänderung haben, so sehe ich auf jeden Fall das Angebot.
Dass die Punkte, die sie hier formuliert haben, vielleicht strittig sind, davon können wir ausgehen.
Trotzdem muss man ihnen erst mal erlauben, auch Akzente selber zu setzen, die dann in einem parlamentarischen Verfahren diskutiert werden. Und da hat ja jeder die Möglichkeit, sich zu positionieren und im Nachhinein festzulegen, ob es vernünftig ist oder nicht. Ob ein Punkt, kein Punkt oder alle drei Punkte als nicht ausreichend angesehen werden, wird man denn sehen. Ich glaube, auch da ist die FDP flexibel.
Wir brauchen den Antrag dafür nicht, das möchte ich auch noch mal definitiv sagen. Wir hätten es gleich in der Anhörung und in den entsprechenden Ausschussberatungen machen müssen. Wir haben ja unseren Gesetzentwurf sozusagen in das parlamentarische Verfahren gegeben.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sie schonen ja richtig die FDP, Herr Liskow. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
Das hat damit nichts zu tun. Ich glaube, man muss mit der Opposition vernünftig umgehen. Und sie, glaube ich, als FDP möchte sich einbringen, und das finde ich gut. Trotzdem lehnen wir den Antrag, so, wie er hier gestellt ist, ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die derzeitige kameralistische Darstellung in den Haushalten des Landes bietet tatsächlich verhältnismäßig wenig Durchsichtigkeit. Durch die Umstellung der Buchführung analog zu den Kommunen dürfte sich in der Tat eine Verbesserung ergeben. Neben einer Haushaltswahrheit fehlt es aber auch an einer Haushaltsklarheit, weil viele Kosten mit kausalem Zusammenhang über unterschiedliche Haushaltstitel vernebelt werden.
Man versuche doch nur einmal, die tatsächlich anfallenden Kosten im Zusammenhang mit Asylbewerbern eindeutig zu beziffern.
Auch eine Vermögensübersicht wäre wünschenswert, gleichwohl stellt sich auch hier die Frage nach einer echten Bewertung.
Diese Problematik zeigt sich schon an einem einfachen Beispiel: Ein Gebäude im Eigentum des Landes kann mit einem Marktwert von zum Beispiel 1 Million Euro aufgeführt werden oder eben mit einem Verkehrswert von vielleicht 700.000 Euro oder mit einem Erinnerungswert von 1 Euro. Gleiches gilt für Liegenschaften aller Art. Gebrauchsgegenstände, wie ein Polizeifahrzeug, kann
man ebenfalls unterschiedlich bewerten. Gleiches gilt für einen Aktenschrank, der in der Verwaltung dringend als solcher benötigt wird, aber bei einem Verkauf wirklich nur einen Bruchteil seines Wertes erzielen würde. Jeder Unternehmer kennt die Möglichkeiten, sich nach Wunsch arm oder eben reich zu rechnen.
Ein Beteiligungsbericht über die Finanzsituation der Unternehmen mit Landesbeteiligung wäre ebenfalls ein wünschenswertes Instrument der Übersichtlichkeit, mehr aber auch nicht. Denn die Verdichtung der nackten Zahlen beeinflusst die Wirtschaftlichkeit nicht und stellt einen verwaltungstechnischen Mehraufwand dar, der für sich keinen Nährwert besitzt.
Durch die geplante Schuldenbremse besteht durchaus die Verlockung, Schulden anteilig vom Land auf die Kommunen abzuwälzen. Diese Gefahr besteht aber nicht zusätzlich. Durch Aufgaben- und Zuständigkeitsübertragungen Kosten zu verlagern, ist immer interessant. Die Kommunen waren aber weder in der Vergangenheit noch werden sie in der Zukunft so dämlich sein, dieses widerstandslos hinzunehmen. Diese Frage ist keine haushaltstechnische, sondern vielmehr stets eine politische Angelegenheit.
Der Wirkungsgrad einer Kostenübertragung ist auch gering. Was nützt dem Land eine Einsparung, die in den Kreisen und Kommunen finanziell nicht geschultert werden kann? Auch politisch kann man dieses Instrument nicht überspannen. Die Kommunalpolitiker der eigenen Regierungsparteien würden sich sicher bedanken, wollte man sich auf ihrem Rücken finanziell profilieren wollen.
Die NPD-Fraktion unterstützt die gut gemeinten FDPAnregungen und stimmt dem Antrag zu, auch wenn der Punkt 3 wirklich unausgegoren ist, denn die Entschuldung der Kommunen ist schließlich eine Gesamtaufgabe.
Es hat jetzt noch einmal das Wort für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Roolf. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein erstaunlicher Verlauf der Diskussion. Wir sind ja jetzt hier in der Landtagssitzung im öffentlichen Raum und deshalb ist es auch sinnvoll und vernünftig, dass wir das öffentlich dann noch einmal miteinander abgleichen.
Drei Punkte haben wir Ihnen als Begleitrahmenbedingungen hier mit benannt. Es ist schon sehr erstaunlich, wenn die Finanzministerin des Landes MecklenburgVorpommern sich hier hinstellt und – ohne dass sie im Besitz eines Anlagenspiegels für ihr Eigentum ist – uns hier allen Ernstes erzählen will, dass sie eine Vermögensübersicht ohne Anlagenspiegel machen.
Also, denjenigen müssen Sie mir erst einmal zeigen, der eine Vermögensübersicht ohne einen Anlagenspiegel machen kann. Das ist purer Unsinn!
Das Zweite, was mich bei den Risiken dann einmal interessieren würde: Frau Finanzministerin, dann sagen Sie uns doch mal, wie viel Rückstellungen in Hunderttausend Euro haben Sie für die nicht bezahlten Überstunden bei den Berufsschullehrern in Mecklenburg-Vorpommern per 31.12.2010 in Ihrer Bilanz?
Wie viel Rückstellungen für die Hunderttausenden Überstunden a 10, 15, 20 Euro für die Polizisten in diesem Land haben Sie in Ihrer Bilanz? Wie ist der Umgang mit den Mitarbeitern? Wie ist die Bezahlung der Mitarbeiter?
Wo sind die rückständigen Gehälter der Mitarbeiter per 31.12.2010 dokumentiert, und welche Risiken hat das Land an dieser Stelle? Diese Zahlen würden uns dann, glaube ich, alle mal interessieren.
Beim Beteiligungsbericht ist es dann sicherlich ein Dokument, was im ersten Augenblick womöglich dazu neigt, dass man mehr Bürokratie machen will. Aber erklären Sie einem normal denkenden Menschen, warum den Kommunen ein Beteiligungsbericht zwangsweise auferlegt wird, die Kommunen vom Innenministerium kontrolliert werden und das Land selber diesen Standard nicht erfüllen muss. Das kann man mit normalem Menschenverstand nicht begreifen.
Und dann sind wir bei der dritten Thematik, bei dem Konzept zur Entschuldung. Da haben wir Liberalen auch keine neuen Erkenntnisse. Wir haben gesagt, das, was die Landesregierung jetzt mit dem Konsolidierungsfonds vorgeschlagen hat, dass man sagt, wir gehen nicht mit der Gieskanne vor, sondern wir sagen, derjenige, der einspart, derjenige, der Einsparungen hat, den begleiten wir bei seiner Konsolidierung, den unterstützen wir. Wir gehen nicht mit dem Salzstreuer durchs Land und wollen nicht den Faulen von damals jetzt das Geldsäckel überstülpen. Es soll eine konkrete Leistung dahinterstehen.
Und weil man das nicht genau in einem Satz, in einem Wort formulieren kann, haben wir uns – und das geben wir an dieser Stelle dann offen zu – mit dem Städte- und Gemeindetag genau auf diese Formulierung verständigt. Der Städte- und Gemeindetag sagt, das ist die Formulierung, mit der wir den Einstieg finden, leistungsgerecht, aufwandsgerecht und kostengerecht die Konsolidierung …
Ja, wer ist der Städte- und Gemeindetag? Gute Frage. Sagen Sie es noch mal lauter! Wer ist der Städte- und Gemeindetag?