Protocol of the Session on April 13, 2011

Entschuldigung, die Ministerin meldet sich noch mal zu Wort. Frau Schwesig, Sie haben das Wort.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Ist da noch eine neue Erkenntnis gereift?)

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!

Herr Ritter, keine Sorge, mir wurde nichts ins Ohr geflüstert, was ich zu sagen habe. Vielleicht ist es in Ihrer Partei so, aber bei uns nicht.

Es ging vielmehr darum, dass der Herr Bluhm, den ich fachlich und sachlich sehr schätze, infrage gestellt hat, ob das Verfahren so war, wie es Herr Heydorn vorgestellt hat.

(Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

Deswegen finde ich, es ist meine Aufgabe, den Abgeordneten noch mal zu sagen, weil es ein bisschen Unklarheiten gibt, wie das Verfahren ist, wie der tatsächliche Sachstand ist.

Der tatsächliche Sachstand ist so, dass wir einen ersten Entwurf eines Maßnahmenkatalogs gemacht haben, den wir sehr breit diskutiert haben. Das habe ich vorhin alles gesagt: Fachtagung, Vereine, Verbände. Da wurden eben Vereine, Verbände angehört, unter anderem auch die Lebenshilfe, wo Frau Müller sich engagiert,

(Irene Müller, DIE LINKE: Ich engagiere mich für alle Verbände.)

die zum Beispiel das Thema Bewusstseinsbildung angesprochen hat. Aber es gibt auch viele andere Punkte, 35 Stellungnahmen. Und diese 35 Stellungnahmen sind noch in keinem Entwurf eingeflossen, sondern die sind an alle Ressorts gegangen, weil Sie ja auch immer zu Recht sagen – und da sind wir uns, glaube ich, einig –, dass diese Frage nicht nur das Sozialministerium beantworten kann, sondern zur Bewusstseinsbildung dazugehört, dass sich jetzt alle Ressorts wieder mit den Stellungnahmen der Vereine und Verbände auseinandersetzen.

Diese Ressorts haben das gemacht und hatten jetzt die Frist, das abzugeben, und haben es abgegeben. Und diese Stellungnahmen der Ressorts gucken wir uns jetzt gerade an. Wir haben davon noch gar nichts eingepflegt in einen zweiten Entwurf. Insofern gibt es diesen nicht, wo Sie jetzt sagen könnten, wir hätten da nichts berücksichtigt. Ich habe mich noch mal bei meiner Mitarbeiterin rückversichert. Die Sachen sind eingegangen und wir gucken uns die gerade an und versuchen, das eine oder andere einzupflegen. So viel zu diesem Sachstand.

Und zu der Frage, wann der Landtag welche Berichtspflichten festschreibt, sind Sie natürlich frei, gar keine Frage. Aber ich habe den Antrag so verstanden, dass der Landtag jetzt schon sagt, wann wir als Landesregierung über die Umsetzung des Maßnahmenplanes und seine Fortschreibung zu berichten haben. Ich kann nur sagen, wir haben den Maßnahmenplan ja noch gar nicht hier. Ich glaube, dass es schöner wäre, wenn der Maßnahmenplan endgültig hier vorliegt und im Landtag auch debattiert wird, dass dann der Landtag – und das wird wahrscheinlich der neue Landtag sein – auch sagt, wie oft die Landesregierung über die Umsetzung und Fortschreibung berichtet. Aber jetzt schon zu sagen, wann er umgesetzt wird und wann berichtet wird, wo der Maßnahmenkatalog noch nicht vorliegt, halte ich nicht für sehr schlüssig. Das ist natürlich Ihre Entscheidung, aber mir war es wichtig, hier noch mal zur Sachverhaltsaufklärung beizutragen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Um das Wort hat noch einmal gebeten der Vizepräsident und Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE Herr Bluhm. Herr Bluhm, Sie haben das Wort.

Frau Ministerin! Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Frau Ministerin, danke schön für die nochmalige Darstellung des Sachverhalts.

Herr Heydorn, ich habe sozusagen die Aussagen in der Frage falsch interpretiert, was die Terminstellung 25.03.

für die interministerielle Anhörung betrifft und den Erarbeitungsstand. Ich ging davon aus, dass das, was zum 25.03. sozusagen an Stellungnahmen aus den Häusern kommt, sich in Bezug auf eine überarbeitete Fassung bezieht. Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann ziehe ich zumindest in dieser Frage hier noch mal klar, so war das aber dann von mir auch nicht gemeint.

Was den Punkt 2 des vorliegenden Antrages betrifft, da wissen wir jetzt, dass es sich im Moment um einen Entwurf handelt, der frühestens im Mai oder Juni sozusagen beschlossen wird, dass es gar nicht mehr um diese Legislaturperioden und eine Berichterstattung in dieser Legislaturperiode geht, sondern wenn man sich den Antrag genau anguckt, dann beinhaltet er in Ziffer 2 die Frage, dass eine entsprechende Berichterstattung und Fortschreibung sozusagen natürlich erst erfolgt, wenn der in Kraft getreten ist. Das ist nicht mehr in dieser Legislaturperiode, sondern dann in der nächsten. Von daher ging es uns mit diesem Antrag um eine längerfristige Orientierung einer regelmäßigen Berichterstattung zu diesem komplexen Thema.

Danke, Herr Bluhm.

Meine Damen und Herren, es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4261. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Danke. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4261 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Ablehnung der Fraktion der SPD, der CDU und der FDP sowie Enthaltung der Fraktion der NPD abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 31: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Nachlässe bildender Künstlerinnen und Künstler bewahren, Drucksache 5/4265.

Antrag der Fraktion DIE LINKE: Nachlässe bildender Künstlerinnen und Künstler bewahren – Drucksache 5/4265 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Koplin von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bedanke mich bei Ihnen, dass Sie Interesse gezeigt haben, sich heute Abend noch mit Kultur und Kunst zu beschäftigen, und diese Tagesordnung hier um den Punkt erweitert haben.

(Michael Andrejewski, NPD: Dann müssen wir das morgen nicht tun.)

In einigen Tagen werden wir den Welttag des Schutzes des geistigen Eigentums begehen. Der wird in diesem Jahr unter einem besonderen Vorzeichen stehen.

(Michael Andrejewski, NPD: Er wird auch der Guttenberg-Tag genannt.)

Aber vor drei Jahren hat Kanzlerin Merkel in einer Videobotschaft mitgeteilt, wörtlich: „dass sowohl Erfindungen als auch künstlerische Leistungen einen besonderen Respekt in unserer Gesellschaft verdienen“. Recht hat sie, die Kanzlerin. Es ergibt sich nur die Frage: Worin kommt dieser besondere Respekt zum Ausdruck? Zeigt er sich vielleicht darin, dass gedeihliche Rahmenbedin

gungen für ihr Wirken geschaffen werden? Gibt es Hinweise, dass die gravierenden Ungewissheiten und die mangelnde Stabilität, mit dem dieser Berufsstand konfrontiert ist, ausgeräumt werden sollen?

(Unruhe bei Hannelore Monegel, SPD, Heinz Müller, SPD, Ute Schildt, SPD, und Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Ja, wäre nicht schlecht. Wäre nicht schlecht.

Zeigt der besondere Respekt sich vielleicht darin, dass soziale Absicherung und Renten für Künstlerinnen und Künstler genauso Gegenstand politischen Handelns sind wie für andere Berufsgruppen? Oder zeigt er sich darin, dass umfänglich dafür gesorgt wird, dass die Werke der Künstlerinnen und Künstler im Gedächtnis der Gesellschaft weiterleben?

Bei allem, was auf diese Fragen zu antworten wäre, ist Fehlanzeige. Dabei wäre das so wichtig. Und ich stelle diesen Antrag, den wir Ihnen vorgelegt haben, für einen Moment mal in einen ganz großen Zusammenhang, der darin besteht, dass wir uns mal wirklich die Frage stellen müssen, wie es nach den grauenhaften Weltkriegen immer noch so ist, dass es Kriege gibt, wie nach den Flüchtlingstrecks am Ende des Zweiten Weltkrieges zum Beispiel Menschen ihre Heimat verlassen hatten, warum das immer noch so ist, dass Menschen ihre Heimat verlassen müssen, weil sie bedroht werden und weil ihre Heimat unwirtlich geworden ist, und wie es denn sein kann, dass wir immer noch angesichts so vieler Beweise, dass die Natur unbarmherzig zurückschlägt, wenn man frevelhaft mit ihr umgeht, warum wir immer noch mit den natürlichen Lebensgrundlagen so umgehen.

Die Frage habe ich mir zumindest gestellt und bin auf zwei zentrale …

Ja, ja, das hat damit zu tun. Ich will das auch beweisen.

(Matthias Mantei, CDU: Mach den Kreis doch jetzt auch mal zu!)

Den mache ich jetzt zu.

Und zwar sehe ich zwei Gründe dafür: zum einen, weil die Art und Weise, wie wir produzieren und das Produzierte verteilen, sich nicht geändert hat, und zum anderen, weil wir die humanistischen Werte, die in Kunst- und Kulturgütern stecken, nicht ausreichend annehmen und würdigen, weil wir zu wenig Ehrfurcht …

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Wer ist da „wir“? Wer ist da „wir“?)

Ja, wir gemeinsam, denke ich, sollten uns darüber verständigen.

(Michael Andrejewski, NPD: Sind wir hier in der Kirche, oder was?)

Das sind humanistische Fragen, die Ihnen offensichtlich abgehen.

(Stefan Köster, NPD: Haben Sie das als Spitzel auch schon gesagt? – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Und die Überlegung geht dann: Haben wir die Ehrfurcht vor dem, was künstlerisch und kulturell geschaffen wurde? Kunst und Kultur haben sich in allen historischen Epochen immer auch mit dem großen Menschheitsthema auseinandergesetzt: Woher kommen wir und wohin gehen wir? Gehen Werke künstlerischen Schaffens verloren, so wird auch die Fähigkeit beschränkt,

hierauf Antworten geben zu können. Denn in den Kunstwerken geht es um alles, was Menschen bewegt. Es geht darin um die Sprache der menschlichen Seele, um ihre Freuden, ihre Seufzer, ihre Schreie oder ihr Verstummen.

Gerade weil die Menschheit in diesen Tagen von existenziellen Problemen bewegt wird, bedarf es der Klopfzeichen menschlichen Gewissens, bedarf es Kunst und Kultur.

(Michael Andrejewski, NPD: Feuern Sie Ihren Redenschreiber! – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU und NPD)

Die entscheidende Voraussetzung dafür, dass Kunst und Kultur eine Art Lebenshilfe leisten kann, ist ihre öffentliche Zugänglichkeit. Dies schließt die Leistungen der bildenden Künstlerinnen und Künstler ein. Bildende Künstler unseres Landes gestalten ihr Berufsleben lang Ausstellungen und Präsentationen nahezu ausnahmslos unentgeltlich. Mehr noch, der hiermit verbundene Arbeitsaufwand kostet sie selbst bares Geld. Nur bei Verkäufen gibt es Geld, davon wiederum bekommen die Galerien Provisionen von bis zu 50 Prozent. Dennoch halten die meisten Künstlerinnen und Künstler auch in mageren Zeiten an ihrem eigenen Auftrag fest, zugunsten der Gesellschaft. Denn für sie gehört es zum Berufsethos, ihre Arbeiten der Öffentlichkeit zu zeigen.

Ist ein Maler, Bildhauer, Medienkünstler, Grafiker oder Fotograf berühmt geworden, dann sind seine Kunstwerke in Museen und Sammlungen präsent und auch in Katalogen zu betrachten. Wahrscheinlich hat eine kunstwissenschaftliche Aufarbeitung schon begonnen, ist ein Werksverzeichnis erstellt. Und selbstverständlich wird es Museen ein Bedürfnis sein, Teilnachlässe oder sogar den gesamten Künstlernachlass zu übernehmen.