Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, nehmen wir für einen Moment an, die FDP-Fraktion oder die Koalitionäre hätten einen ähnlichen Antrag zum Thema INDECT eingebracht. Was würde geschehen?
Wir hätten zumindest die Möglichkeit, über dieses Thema ernsthaft zu diskutieren. Ich würde zum Beispiel ausführen, dass mit diesem Projekt ein Informa tionssystem zur Unterstützung von Überwachungen und die verschiedensten Überwachungssysteme kombiniert werden sollen. Ziel soll es sein nach aktuellen Überlegungen, alle verdächtigen Verhaltensweisen vom Menschen herauszufiltern, und gefährliche Situationen sollen vorab erkannt werden. Und genau diesen Anspruch würde ich als höchst problematisch bezeichnen.
Möglicherweise würden diese Bedenken in der Debatte dann von den anderen Fraktionen entgegengehalten werden, vielleicht von der CDU, dass es vor allen Dingen um Prävention ginge, und auch sei überhaupt noch nichts entschieden.
Und das ist in der Tat so. Die Bundesregierung könne zum Beispiel noch nicht beurteilen, so könnte ein Argument lauten, ob die Überwachung des öffentlichen Raums im Rahmen des INDECT-Projektziels überhaupt notwendig ist, so auch die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag.
Und die Antwort auf diese Anfrage war offensichtlich auch der Ausgangspunkt für den Antrag der hiesigen NPD-Fraktion, denn den braunen Kollegen fällt ja nichts Eigenes ein. Und auch die Verweise auf Projektseiten und man müsste mal in der Zeitung nachlesen, was da alles geschrieben worden ist, das belegt doch, dass offensichtlich ein eigener Antrieb nicht hinter diesem Antrag bestehen kann, sondern dass man sich wieder nur bei anderen umgeschaut hat und meint,
Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, so hat also nicht eine demokratische Fraktion, sondern ausgerechnet die NPD-Fraktion den Antrag gestellt,
insbesondere die NPD-Fraktion, die zu europapolitischen Themen höchst unglaubwürdig und an einer ehrlichen Diskussion
Ich erteile dem Abgeordneten Herrn Andrejewski für diese Beleidigung, die vorhin gefallen ist, einen Ordnungsruf.
Liebe Kollegen, und ich müsste es auch begründen, warum die NPD-Fraktion nicht an einer ehrlichen Diskussion über europapolitische Themen interessiert ist. Ich will auch vorher sagen, Kritik an der Politik der EU beziehungsweise zur aktuellen Entwicklung ist legitim. Meine Fraktion spart selbst nicht mit Kritik, das ist bekannt. Im Unterschied aber zu allen demokratischen Fraktionen spricht sich die NPD nicht für die europäische Integration aus, sie tritt ausdrücklich als Gegnerin auf, sie will nicht, dass Europa zusammenwächst.
Nach dem Willen des NPD-Abgeordneten Michael Andrejewski etwa wäre der Landkreis Ostvorpommern bereits aus der EU-finanzierten Kommunalgemeinschaft Pomerania ausgetreten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, für die für Mecklenburg so wichtige grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Polen hat die NPD nur Häme und Spott übrig. Sie nutzt jede Gelegenheit, um zum Fremdenhass aufzustacheln, ich nenne hier nur die Schlagworte „Polonisierung“ oder „Polen-Invasion stoppen!“. Sogar das Bundesverfassungsgericht musste sich mit derartigen NPD-Wahlplakaten befassen.
Das ist die Europapolitik der NPD. Und sie ist sich nicht zu schade, Falschmeldungen zu verbreiten und gegen die EU und ihre Institutionen zu hetzen. Normalerweise unterstellt ja die NPD gerne Vertretern der demokratischen Fraktion Lügen und Falschmeldungen, aber komisch, dabei war es gerade der zurzeit rot gesperrte Fraktionsvorsitzende Udo Pastörs. Und ist Ihnen überhaupt aufgefallen, dass man es gar nicht gemerkt hat, dass dieser Mensch nicht hier ist,
Also normalerweise ist es der zurzeit rot gesperrte Fraktionsvorsitzende Udo Pastörs, der als Schwindler in Sachen Europäische Union heftig aufflog. Erinnern wir uns: Als die NPD Ende 2010 in einem Antrag die weitere Kürzung der Heringsfangquoten für die westliche Ostsee zurückweisen wollte, behauptete Herr Pastörs hier im Landtag, dass ein Fischer, den Namen nannte er ausdrücklich, seinen Kutter sogar verkaufen musste, da er die Reparaturen nicht mehr bezahlen könne. Minister Backhaus informierte wenig später das Parlament darüber, dass sich die Fangmenge für diesen Fischer tatsächlich um 80 Tonnen verringerte. Allerdings habe dieser Fischer dafür einen Verlustausgleich in Höhe von 8.400 Euro aus einem EU-Programm erhalten.
Hinzu kommt, dass dieser Fischer zwar tatsächlich seinen Kutter verkauft hatte, wie Herr Pastörs berichtete, allerdings hatte er sich dazu entschieden, in die Zukunft zu investieren. Dieser Fischer bestellte sich nämlich in Dänemark einen neuen, größeren Kutter.
Im Übrigen, ausgerechnet Udo Pastörs warf auch Minister Backhaus und allen anderen Demokraten damals vor, die Leute hinters Licht zu führen.
Nun, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie wenig glaubhaft die NPD in Fragen der Europäischen Union ist, wird auch an anderen Stellen deutlich. Die Institutionen in der EU werden von der NPD bekanntlich abgelehnt. Auch im Innenausschuss oder im Europa- und Rechtsausschuss höre ich allzu oft Einlassungen der NPD dahin gehend, dass sie sich dem „Diktat der EU“ nicht beugen werde. Sie würden sich auch nicht an der Umsetzung in nationales Recht beteiligen, schließlich müsse das deutsche Volk über seine Zukunft selbst entscheiden.
Wirklich? Nicht wirklich, Herr Köster. Manchmal nämlich wirft die NPD ihre EU-feindliche Haltung über Bord, und zwar dann, wenn es ideologisch passt. So sollte der Landtag vor circa einem Jahr plötzlich ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte begrüßen. Nach dem NPD-Antrag besage das Urteil, dass Restitutionsansprüche oder Entschädigungsforderungen von enteigneten Griechen an den türkischen Staat zulässig seien. Natürlich wurde dies von der NPD mit der Schlussfolgerung verbunden, dass Heimatvertriebene, die innerhalb und außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches enteignet und vertrieben wurden, nunmehr die Möglichkeit haben müssten, eine Entschädigung – entweder durch Rückgabe von Vermögenswerten oder in Form einer Barentschädigung in Höhe des aktuellen Verkehrswertes – zu erhalten. Sieh an, sieh an! Plötzlich taugt die Europäische Union etwas.
Wenige Monate später beschäftigte sich die NPD mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Ich zitiere aus der Gesetzesbegründung, dort heißt es: „Nach der Entscheidung des EuGH vom 9. März 2010 steht fest, dass § 33a Satz 2 DSG M-V gegen höherrangiges Europa recht verstößt. Der Landesgesetzgeber ist daher gemäß Art. 260 Abs. 1 AEUV verpflichtet, das Landesrecht umgehend an die geltende Europarechtslage anzupassen.“
Aha! Liebe Kolleginnen und Kollegen, plötzlich wird sogar die Verpflichtung anerkannt, Landesrecht um gehend an die geltende Europarechtslage anzupassen. Das sollte die NPD-Fraktion einmal ihren Kameradschaften erklären!