Protocol of the Session on April 13, 2011

Ich unterbreche das Zitat, um Ihnen zu sagen, Herr Reinhardt, mit Ihren Zwischenrufen belegen Sie eindeutig, dass Sie nicht verstanden haben an der Stelle, worum es geht.

(Marc Reinhardt, CDU: Eine andere Meinung ist hier seit 20 Jahren möglich.)

Und Sie diskreditieren auch, Herr Reinhardt,

(Marc Reinhardt, CDU: Eine andere Meinung ist hier möglich.)

Herr Reinhardt, Sie diskreditieren auch die Menschen, die sich jetzt zum Beispiel in Demmin zusammengefunden haben im Aktionsbündnis zum 8. Mai und sich dort gegen den Naziaufmarsch stellen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Auch diese Leute führen Sie hiermit hinters Licht. Das will ich Ihnen ganz deutlich sagen.

(Zurufe von Marc Reinhardt, CDU, und Michael Andrejewski, NPD)

Ich zitiere weiter: „Hinsichtlich der Verpflichtung aus den Sätzen zwei und drei ist die Landesregierung der Auffassung, dass diese nicht hilfreich sind, um das notwendige

Vertrauensverhältnis zwischen Trägern und Partnern zu befördern. Die Landesregierung arbeitet seit vielen Jahren mit den Trägern von Maßnahmen zur Förderung von Demokratie und Toleranz zusammen und wird sich dafür einsetzen, dass die Bundesmittel an diese Träger ohne Auflage zur Unterschrift zum zweiten Teil der Erklärung ausgezahlt werden können.“

Und ein letztes Zitat aus der Antwort der Landesregierung auf meine Anfrage: „Aus Sicht der Landesregierung stößt Satz eins der Einverständniserklärung auf keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Hingegen stoßen die Sätze zwei und drei der Einverständniserklärung im Rahmen von Zuwendungsverfahren hinsichtlich des Bestimmtheitsgebotes auf verfassungsrechtliche Bedenken.“ Zitatende.

Und ich betone noch einmal, das ist die Antwort der Landesregierung und nicht die Antwort einer Ministerin. Und deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, dürfte es der Koalition nicht schwerfallen, unserem Antrag zuzustimmen

(Marc Reinhardt, CDU: Das werden wir nicht.)

und der Landesregierung damit in ihrer Haltung den Rücken zu stärken.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, bedarf es noch mehr Gründe, um sich klar gegen diese sogenannte Extremismusklausel auszusprechen? Das kann doch außer Herrn Reinhardt wohl niemand ernsthaft so sehen. Und aus diesem Grunde werbe ich um Zustimmung zu unserem Antrag. Auch der Landtag Mecklenburg-Vorpommern sollte heute die sogenannte Extremismusklausel im Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ ablehnen.

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Auch ist es erforderlich,

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

dass die Landesregierung auf Bundesebene mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln weiterhin auf einen Verzicht auf die Extremismusklausel hinwirkt. Wenn alle demokratischen Fraktionen dies auch so sehen, dann stimmen Sie mit Ja und unterstützen Sie unsere Landesregierung! Dies wird den zahlreich Engagierten gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus in unserem Land guttun. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke, Herr Ritter.

Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Um das Wort hat zunächst gebeten die Ministerin für Soziales und Gesundheit Frau Schwesig. Frau Schwesig, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! „Mehr Vertrauen wagen!“, diesen Leitsatz hat der Bundestagsabgeordnete Wolfgang Thierse über seine Rede zum Umgang mit der Demokratieerklärung, sogenannte Extremismusklausel, gestellt. Und diesen

Leitsatz „Mehr Vertrauen wagen!“ möchte auch ich über meinen Beitrag stellen.

Im Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“, einem Nachfolgeprogramm des in unserem Land sehr bekannten CIVITAS-Programms, wird eine Erklärung von den geförderten Trägern verlangt, die ich ablehne. Der Bund schreibt vor, dass Träger, die diese Erklärung nicht unterschreiben, keine finanziellen Mittel erhalten dürfen.

Es ist aus meiner Sicht nicht zu verantworten, ich zitiere auszugsweise, dass Träger in eigener Verantwortung „dafür Sorge zu tragen (haben)“, dass sich ihre Partner und Referenten „ebenfalls den Zielen des Grundgesetzes verpflichten“, Zitatende. Vielmehr muss ich mich als Fachministerin darauf verlassen können, dass Träger von Projekten der Demokratie und Toleranz grundsätzlich nur mit Partnern kooperieren, die auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. Aber keinesfalls darf ich Träger ermuntern oder auffordern, die Gesinnung ihrer Partner zu überprüfen oder gar zu bescheinigen. Wer das tut, regt zur Gesinnungsschnüffelung an und zerstört das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Partnern und Trägern.

(Michael Andrejewski, NPD: Das machen Sie doch nur.)

Die Landesregierung hat in Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu diesem Thema diese geforderte Erklärung als verfassungsrechtlich bedenklich eingeschätzt. Ich selber habe mich mit einem Brief an Bundesministerin Frau Dr. Schröder gewandt und eindringlich darum gebeten, auf diesen Teil der Erklärung zu verzichten und es bei den bisherigen Formulierungen zu belassen, dass nur diejenigen Träger gefördert werden sollen, die die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.

Ich will ausdrücklich betonen, dass ich es für richtig und wichtig halte, dass wir uns davon überzeugen, dass alle Träger auf dem Boden des Grundgesetzes stehen und auch nur dann gefördert werden können. Deswegen ist dieser Teil der Erklärung auch nicht strittig. Und um diese Position auch zu stärken, will ich ausdrücklich sagen, diejenigen, die sich auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen, Herr Abgeordneter Reinhardt, die haben natürlich auch im Blick, dass, wenn es offensichtlich ist, dass ihre Träger extremistischen Bewegungen angehören, dass sie dann gar nicht zusammenarbeiten.

Aber wogegen wir uns wehren und die Praktiker vor Ort, die dort die Flagge im wahrsten Sinne des Wortes an der Front hochhalten und nicht hier nur gute Sonntagsreden halten im Landtag, dass diese Träger, dass man von denen nicht verlangen kann, dass die noch hingehen und jeden hinterfragen. Wie soll das praktisch in einer Krisenintervention stattfinden, dass, wenn Leute kommen mit Problemen, als Erstes gefragt wird, du, Vereinsvorsitzender, weise mir erst mal nach, dass du auf dem Boden des Grundgesetzes stehst? Das geht zu weit.

Wolfgang Thierse sagt zu Recht: „Mehr Vertrauen wagen!“. Und wir befinden uns genau in diesem Spagat. Wie weit kann das Vertrauen gehen und wo sind die Grenzen? Und ich finde, dass man diese Grenze sehr gut ziehen kann mit einer Grundsatzerklärung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und dass man nicht übers Ziel hinausschießen sollte. Und das unterscheidet auch Maßnahmen, die der Innenminister und ich in unserem Land angeschoben haben, denn wir gehen hier stufenweise vor.

Und deswegen hat mein Haus auch gegen die Erklärung als Bedingung im Zuwendungsbescheid des Bundes Widerspruch eingelegt und darin klargestellt, dass unser Land diese Erklärung in diesem Umfang aus verfassungsrechtlichen Erwägungen nicht weiterreichen darf.

(Marc Reinhardt, CDU: Wenn Sie keine anderen Sorgen haben, dann ist es ja gut.)

Ich sehe die Gefahr, dass diese geforderte Erklärung in der Trägerlandschaft ein Klima des Misstrauens schaffen wird und nicht dazu beiträgt, dringend notwendiges zivilgesellschaftliches Engagement zu fördern. Deshalb bringt uns diese Erklärung nicht weiter, sondern ich sehe die Gefahr, dass sie die gute, engagierte Arbeit vor Ort behindert.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Und ich will ausdrücklich sagen, jede Form des Extremismus ist abzulehnen und zu bekämpfen. Aber ich würde mir wünschen, dass die Bundesministerin Frau Dr. Schröder meine Einladung endlich annimmt und sich tatsächlich vergewissert und sich mal einen praktischen Einblick verschafft von der Arbeit unserer Demokratiezentren und unserer Regionalzentren. Und hier muss ich eindeutig sagen, deren Arbeit überwiegt in der Bekämpfung des Rechtsextremismus, den wir leider auch bildlich vor uns haben.

(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Stefan Köster, NPD: Oh, ich fang gleich an zu heulen.)

Und deswegen sollte man auch nicht die Probleme, die in Deutschland sicherlich unterschiedlich sind, auf eine Stufe stellen, sondern klar sehen, dass wir hier große Probleme haben mit der Bekämpfung des Rechtsextremismus. Und ich spreche allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den ehrenamtlich Aktiven in den Regionalzentren meine Hochachtung aus, denn sie halten nicht nur Sonntagsreden

(Stefan Köster, NPD: Wir kämpfen an der Front.)

und machen unbrauchbare Zwischenbemerkungen, sondern die kämpfen wirklich vorne ganz alleine, oftmals sehr alleine.

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Und deswegen haben sie unsere Rückenstärkung verdient und nicht unser Misstrauen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Sehr geehrte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen, wir waren uns immer einig, wir brauchen eine Kultur der Anerkennung für das Engagement im Bereich von Demokratie und Toleranz.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Der überparteiliche Konsens zur Stärkung der Zivilgesellschaft und gegen extremistische Tendenzen in unserem Land sollte das Leitbild bleiben und die Gemeinschaft derjenigen Träger nicht in Gefahr bringen, die sich hier mit viel Kraft und häufig auch allein einbringen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Grabow von der Fraktion der FDP.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Worum geht es in der Debatte der LINKEN,