Und weil es um Inhalte geht, kann ich Ihnen allen eine Freude machen. Der Herr Innenminister und auch mein hoch verehrter Kollege Müller haben alles, aber auch alles, was irgendwie zu diesem Antrag,
meine liebe Frau Borchardt, zu sagen wäre, gesagt. Und deswegen, meine Damen und Herren, sage ich nur noch eins, weil ich das für wichtig halte und gut: Ich fi nde es großartig, wie ein Innenminister Lorenz Caffi er einer
(Beifall bei Abgeordneten der SPD, CDU und FDP – Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Das ist ganz selbstverständlich. – Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Vielleicht kann er gar nicht anders?!)
Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Antrag der Linkspartei.PDS in Drucksache 5/159 nimmt die NPD-Fraktion wie folgt Stellung:
1. Bezweifelt jemand, dass die Empfänger von Arbeitslosengeld II und andere Bürger mit ähnlich niedrigem Einkommen nicht in der Lage sind, die Rundfunkgebühren aufzubringen? Möchte jemand diese Befreiung dem Ermessen der GEZ überlassen? Selbstverständlich nicht.
2. Warum soll für die Gebühren etwas anderes gelten als für die Erteilung von Auskünften, die nach dem Informationsfreiheitsgesetz anfallen? Ursprünglich sah die von der verfl ossenen rot-roten Regierung formulierte Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz eine Höchstgebühr von 1.000 Euro vor. Diese sollte zwar nur bei äußerst umfangreichen schriftlichen Auskünften und Verwaltungsaufwand verlangt werden, aber welcher Bürger kann schon überblicken, welchen Aufwand eine von ihm beantragte Auskunft erfordern könnte? 1.000 Euro stehen als Drohung im Raum, sie wirken abschreckend und das sollen sie wohl auch.
3. Wie lange muss ein Hartz-IV-Betroffener wohl sparen, bis er die nötigen Rücklagen gebildet hat? Vergessen wir die merkwürdige Auffassung des Bundessozialgerichts, wonach man vom Regelsatz selbstverständlich nicht nur in üppiger Weise am kulturellen Leben teilnehmen kann, sondern sich natürlich auch in kürzester Zeit eine ansehnliche Kollektion von Sparstrümpfen zulegen kann!
4. Wenden wir uns der Realität zu, in der der Arbeitslosengeld-II-Empfänger froh sein kann, wenn am Monatsende 10 Euro übrig bleiben, falls er von der Praxisgebühr, der Medikamentenzuzahlung und Ähnlichem verschont bleiben sollte. Dann braucht er vielleicht 100 Monate, bis er sich für den schlimmsten Fall gerüstet hat, den die Gebührenverordnung für ihn bereithält. Eine Aktenauskunft ist für ihn genauso unerreichbar wie ein Urlaub in Florida, den man übrigens schon für deutlich weniger als 1.000 Euro bekommen kann.
5. An diesem Elend ändert der Antrag der PDS-Linkspartei gar nichts. Sie will aus der für den Hartz-IV-Empfänger unerreichbaren Höchstgebühr von 1.000 Euro eine ebenso unerreichbare von 250 Euro machen. Ob etwas, was man nicht unmittelbar zum Überleben braucht, nun 1 Million, 1.000 oder 250 Euro kostet, das ist bei einem Regelsatz von 345 Euro nun wirklich völlig egal.
6. Weiter möchte die Linkspartei den Behörden ein Ermessen einräumen, aus Gründen der Billigkeit und des öffentlichen Interesses in besonderen Fällen von der Erhebung der Gebühr abzusehen. In besonderen Fällen! Seit wann sind denn Hartz-IV-Empfänger sowie Menschen, die weniger als 60 Prozent ihres mittleren Einkommens verdienen und damit offi ziell als arm gelten, und sie sind es, in Mecklenburg-Vorpommern besondere Fälle? Ist es das, was Hilfesuchende in der PDS-Hartz-IV-Sprechstunde zu hören bekommen: Halb so wild, zwar geht es dir schlecht, aber tröste dich, so etwas wie du hier im Land ist ein ganz seltener Ausnahmefall, sonst ist hier alles super?!
(Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS: Was erzählen Sie denn da für einen Müll? Das ist ja unerträglich! – Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS)
7. Ohne Frage sind Arbeitslose und Geringverdiener in Mecklenburg-Vorpommern die Norm. Es darf keine Frage des Ermessens sein, sie von den Gebühren freizustellen. Sie sind einfach freizustellen.
8. Ansonsten könnte man das Gesetz auch gleich umbenennen in „Privilegierten-Informationsfreiheitsgesetz“.
Sehr geehrter Herr Innenminister, mit Ihrer letzten Bemerkung haben Sie die Notwendigkeit des Informationsfreiheitsgesetzes noch einmal ganz deutlich unterstrichen. Denn wenn die Landesregierung nicht in der Lage oder willens ist, den Abgeordneten dieses Landtages ordentliche Antworten zu geben,
dann muss ich natürlich andere Mittel und Möglichkeiten nutzen. Es steht doch wohl nirgendwo geschrieben, dass ein Mitglied des Landtages nicht die Gesetze des Landes in Anwendung bringen darf. Und wenn Sie etwas Arges bei einer Anfrage über das IFG vermuten, machen Sie deutlich, dass Sie jedem Fragesteller etwas Unwürdiges unterschieben. Schönen Dank für diese Argumentation!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Wir wollen dem Bürger den Zugang zur öffentlichen Verwaltung erleichtern. Die Staatsverwaltung ist traditionell nach dem Ressortprinzip ausgerichtet. Heute müssen wir aber mehr vom Bürger her denken. Die Menschen wollen mehr Freiraum – und eine Verwaltung, die ihnen hilft, noch mehr Eigeninitiative zu entfalten.“ Das sagte ein Minister, Herr Reinhardt, der bayerischen Staatsregierung, nämlich Herr Huber. Und wenn Sie meinen, das ist der blanke Hohn, dann schreiben Sie ihm das bitte.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS – Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS)
Wenn ich jedenfalls Bayer wäre und auch noch in der CSU, wäre für mich klar, wer nur der einzig würdige Nachfolger von Herrn Stoiber sein kann.
Aber Spaß beiseite, liebe Kolleginnen und Kollegen, denn beim Betrachten der Gebührenordnung, und es geht um die Gebührenordnung und nicht um das Informationsfreiheitsgesetz selbst, beim Betrachten der Gebührenordnung vergeht einem das Lachen.
Denn mit ungeahntem Schöpfertum hat das damalige Innenministerium die Höchstsätze für Gebühren hochgeschraubt.
Nun hören Sie bitte zu: Überall, wo in der Bundesverordnung ein Höchstsatz von 500 Euro festgeschrieben ist, sind in der Landesordnung 1.000 Euro festgehalten. Warum, frage ich Sie, Herr Ringguth. Ich sage, das wird die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes nicht gerade ermutigen, Anträge zu stellen. Darüber hinaus wird mit Paragraf 3 ein zusätzlicher Tatbestand geschaffen, den es in der Bundesverordnung gar nicht gibt. Und der Innenminister hat gerade gesagt, es geht darum, Dopplungen zu vermeiden. Da frage ich mich: Warum dieser zusätzliche Tatbestand? Es soll demnach möglich sein, über den Rahmen von 1.000 Euro noch hinauszugehen. Das ist möglich, lieber Herr Müller, wenn ein außergewöhnlicher Aufwand, so heißt es in der Gebührenverordnung, beziehungsweise ein deutlich höherer Aufwand beziehungsweise ein umfangreicher oder außergewöhnlicher Aufwand vorliegt.
Und mit diesen Umschreibungen, Herr Müller, haben Bürgerinnen und Bürger des Landes überhaupt keine Klarheit mehr, was alles an Gebühren auf sie zukommen kann. Das alles klingt nach dem Motto: Störe meine Kreise nicht oder stelle lieber keine Fragen, es könnte dich teuer zu stehen kommen!
Das, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, das will ich Ihnen noch mal ganz deutlich sagen, das war nicht im Sinne der Erfi nder oder, besser gesagt, im Sinne des Kompromisses, den die damaligen Koalitionspartner – zu Ihrer Erinnerung: im Paket zur SOG-Änderung und Beschlussfassung des Informationsfreiheitsgesetzes – getroffen haben. Das widerspricht sämtlichen Absprachen, und das nur zur Warnung an den neuen Koalitionspartner.
Vielleicht, nein, ganz sicher war das auch der Grund dafür, dass diese Verordnung sechs Tage nach der Landtagswahl erlassen und dafür rückwirkend zum 29. Juni in Kraft trat. Die erstaunte Öffentlichkeit und also auch die Fraktion der Linkspartei.PDS haben von diesem Erlass aus den Medien erfahren. Sicher, Ministerverordnungen
müssen nicht durch das Kabinett oder den Landtag. Politisch anständig wäre es aber allemal gewesen, den Koalitionspartner über die Absicht in Kenntnis zu setzen oder einzubeziehen. Aber offenbar hatte man sich schon vorher innerlich abgesetzt.
Und, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, soll deshalb in dieser Frage nicht noch mein letztes Quäntchen Vertrauen gegenüber der Verlässlichkeit der SPD verloren gehen, verschließen Sie sich unserem Antrag nicht, denn diese Verordnung widerspricht auf der ganzen Linie dem Ziel und Anliegen dieses Gesetzes. Sie erschwert und bürokratisiert den Informationszugang. Es besteht daher dringender, es besteht daher dringender Änderungsbedarf – und nicht erst 2011, wenn die Evaluierung vorliegt. Es ist hier vielfach gesagt worden: Lassen Sie uns doch mal im nächsten Innenausschuss über diese Frage debattieren, ja, lassen Sie uns darüber debattieren, lassen Sie unseren Antrag dafür als Grundlage in den Innenausschuss überweisen! Ich bitte also um Überweisung unseres Antrages. – Danke schön.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS auf Drucksache 5/159. Wer dem Antrag …