Protocol of the Session on February 1, 2007

Derzeit besteht die Verpfl ichtung der Behörden, dem Antragsteller kostenlos eine vorläufi ge Kostenaufstellung zu übersenden, wenn die Kosten voraussichtlich höher als 200 Euro ausfallen. In den von meinem Ministerium herauszugebenden Durchführungshinweisen wird die Empfehlung ausgesprochen werden, in allen Fällen eine Kostenaufstellung zu übersenden, das heißt, auch dann, wenn niedrigere Kosten als 200 Euro anstehen.

Meine Damen und Herren von der Linkspartei.PDS, ich bitte zu überlegen, ob eine solche, wenngleich nicht bindende Empfehlung Ihrer Intention nicht noch eher

nahekommt, denn ein Großteil der Informationsbegehren betrifft Rechtsgebiete, die den Selbstverwaltungsangelegenheiten zuzuordnen sind.

(Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS: Lassen Sie uns mal im Ausschuss darüber reden.)

Für diese Bereiche gilt die Kostenverordnung nicht, da das Land insoweit aus rechtlichen Gründen gehindert ist, regulierend einzugreifen. Eine Empfehlung richtet sich selbstverständlich auch an die Behörden, die Selbstverwaltungsaufgaben wahrnehmen.

Die von der Linkspartei.PDS geforderte Kleinbetragsregelung würde nach meiner Auffassung zu Unübersichtlichkeiten in den Behörden führen. Nach der Landeshaushaltsordnung werden Kosten nicht erhoben, wenn sie 5 Euro nicht übersteigen. Diese Vorschrift kennen die Verwaltungen. Nunmehr eine einzelne von hier abweichende Regelung zur Kostenverordnung zu schaffen, erscheint mir dann doch unter Deregulierungsgründen nicht sinnvoll.

Zuletzt: Die Einführung einer Billigkeitsklausel lehne ich ab. Auch ein Ermessen bindet die Verwaltung. Ich sehe hier durchaus die Gefahr, dass sich beispielsweise mittellose Antragsteller von Interessengruppen instrumentalisieren lassen könnten und für diese den Antrag stellen, wenn die Behörden einmal aus Billigkeitsgründen einen Antrag kostenfrei beschieden haben. Hier müssen wir wirklich ohne Not kein Tor öffnen, das die Behörden unter Umständen verpfl ichtet, ohne Gegenleistung umfangreiche Arbeiten zu erbringen.

Meine Damen und Herren, Sie sehen, ich sehe keinen Bedarf, dem Entschließungsantrag der Linkspartei.PDS zuzustimmen. Insbesondere die Änderung der Kostenverordnung wird von mir abgelehnt. Warten wir die Evaluierung in drei, vier Jahren ab.

(Zuruf von Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS)

Was sich bis dahin möglicherweise als unpraktikabel oder nicht bürgerfreundlich herausgestellt haben sollte, kann dann angepasst werden. Heute ist nicht der Zeitpunkt für eine solche Entschließung.

Und, Herr Ritter, zu Ihrem Zwischenruf, ein Schelm, der Böses dabei denkt. Wenn das in dieser Form ausgeübt wird, wie es jetzt gerade erfolgt, dass ein Abgeordneter dieses Hohen Hauses Ihrer Fraktion zunächst eine Kleine Anfrage an den Landtag stellt

(Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS: Ja.)

und die auch ordnungsgemäß beantwortet bekommt, was Ihnen nicht genügt,

(Zuruf von Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS)

und anschließend das gleiche Ansinnen aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes stellt, dann kann ich nur sagen: Ein Schelm, der Schlechtes dabei denkt. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS: Da bin ich gespannt, was ich für eine Antwort kriege.)

Danke, Herr Caffi er.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Müller von der SPD.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ich diesen Entschließungsantrag der Linkspartei.PDS in die Hand bekommen habe – und ich möchte hier nur noch mal zur allgemeinen Erinnerung darauf verweisen, dass ich dem Informationsfreiheitsgesetz seinerzeit im Landtag zugestimmt habe –, als ich diese Entschließung in die Hand bekommen habe, muss ich sagen, dass ich sehr verwundert gewesen bin.

Zunächst einmal die Ziffern 1 und 2. Herr Minister, Sie haben gesagt, das seien allgemeinpolitische Darstellungen gewesen. Minister pfl egen sich diplomatisch auszudrücken, auch in diesem Fall. Unter Parlamentariern nennt man so etwas Lyrik,

(Heiterkeit bei Dr. Armin Jäger, CDU – Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS: Deshalb heißt es ja Entschließungsantrag.)

mit der Anträge angereichert werden, bis man dann zum eigentlichen Gehalt kommt. Ich glaube, diese beiden Punkte erfüllen diese Eigenschaft der Lyrik absolut. Setzen wir uns also mit den Punkten 3 bis 5 auseinander. Darum geht es doch eigentlich in diesem Antrag.

Frau Borchardt,

(Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS: Ja?)

ich bin ja sicherlich weit davon entfernt, unter einem Mangel an Selbstbewusstsein zu leiden,

(Heiterkeit bei Dr. Armin Jäger, CDU: Ein Schelm, der Böses dabei denkt. – Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS)

und ich leide auch nicht unter einem Parlamentsverständnis, das dem Parlament eine untergeordnete Rolle zubilligt und der Regierung immer nur hinterherrennt. Im Gegenteil, ich bin jemand, der gerne der Regierung sagt, nun mal langsam, hier ist das Parlament gefragt. Aber wer so denkt und wer so redet, der muss allerdings auch umgekehrt sagen, wo die Regierung dran ist, ist eben die Regierung dran,

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Richtig.)

und da muss das Parlament auch einmal schweigen.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Genau so. – Zuruf von Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS)

Wenn Sie darauf verweisen – und da haben sie abstrakt gesehen natürlich recht, dass es Aufgabe des Parlamentes ist, die Regierung zu kontrollieren –,

(Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS: Sehen Sie.)

dann stimme ich Ihnen in der Allgemeinheit dieser Aussage zu. Aber wenn ich mir diese Verordnung angucke,

(Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS: Das ist das Problem. – Zuruf von Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS)

dann geht das doch über Kontrolle weit hinaus, sondern versucht, selbst zu gestalten, indem beispielsweise Beträge festgesetzt werden, die von geltendem Recht abweichen.

(Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS: Das ist doch nicht ausgeschlossen, oder?)

Wenn ich also beispielsweise – der Minister hat darauf verwiesen – den Minimalbetrag auf 10 Euro heraufsetze im Unterschied zum bisher geltenden Recht, dann mache

ich wesentlich mehr als reine Kontrolle, dann versuche ich zu gestalten, und das sollte sich das Parlament bei Verordnungen verkneifen.

(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Dann müssen wir es beim nächsten Mal ins Gesetz schreiben.)

Aber nun zum weiteren Gehalt. Meine Damen und Herren, ich bin kommunalpolitischer Sprecher meiner Fraktion, und wir reden hier über Kommunen. In einem sehr hohen Prozentsatz geht es darum, dass Kommunen solche Auskunftsersuchen zu beantworten haben. Ich bin auch dafür, dass sie sie beantworten, wenn es irgend geht. Aber wenn ich in die Kommunalverfassung schaue, dann sehe ich dort einen Grundsatz, der sagt, es gibt bei der Finanzierung von Maßnahmen der kommunalen Verwaltung eine Hierarchie. Der Einsatz von Steuermitteln ist nachrangig.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig.)

Ich muss zunächst versuchen, denjenigen, die einen Vorteil von meinem Verwaltungshandeln haben – und dann heißt es in der Kommunalverfassung „soweit vertretbar und geboten“ –, ein spezielles Entgelt abzunehmen, um die Handlung der kommunalen Verwaltung zu fi nanzieren. Ich glaube und hoffe, dass von diesem Grundsatz, im kommunalen Jargon „Entgelte vor Steuern“ genannt, hier niemand abweichen möchte.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig, richtig.)

Von daher, meine Damen und Herren, ist es begründet, eine solche Verordnung zu machen. Deswegen haben wir das ins Gesetz hineingeschrieben. Darum ist es aber auch begründet, dass wir für eine solche Verordnung und die daraus entstehenden Gebühren die allgemeinen Gebührengrundsätze anwenden. Diese allgemeinen Grundsätze für Gebühren fi nden wir landesrechtlich beispielsweise im Kommunalabgabengesetz oder im Verwaltungskostengesetz unseres Landes. Und die Philosophie, die da drinsteckt – wir können das am Text gerne nachvollziehen –, heißt: Gebühren sollen die Kosten decken, nicht mehr, aber, zumindest in der Mehrheit der Fälle, auch nicht weniger, also auf keinen Fall mehr. Das heißt, ich gehe davon aus, dass hier diese Verordnung einen Rahmen setzt und dass die Kommune im konkreten Fall nach pfl ichtgemäßem Ermessen die konkrete Gebühr innerhalb dieses Rahmens festsetzen wird. Und ich möchte, das betone ich als kommunalpolitischer Sprecher, hier nicht ohne Not einen Deckel einziehen, weil ich nämlich weiß, dass sehr wohl ein Aufwand auf der kommunalen Ebene für die Beantwortung von Fragen entstehen kann, der die Grenze von 250 Euro übersteigt, und da möchte ich den Kommunen die Möglichkeit geben, auch solche Gebühren zu erheben.

Wenn Sie, meine Damen und Herren von der Linkspartei, in dem Rahmen, den die Verordnung setzt, einen Missbrauch und eine Knebelung oder Ähnliches sehen,

(Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS: Nicht nur wir.)

dann, meine Damen und Herren, frage ich mich,

(Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS: Herr Müller, nicht nur wir.)

welches Bild haben Sie eigentlich von dem Handeln unserer kommunalen Gebietskörperschaften,

(Beifall Dr. Armin Jäger, CDU, und Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

wenn Sie hier sozusagen stillschweigend unterstellen, dass die unberechtigt hohe Gebühren nehmen,