Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir reden heute über den Antrag der FDP mit der Überschrift „KiföG M-V nach Neuregelung der Regelsätze im SGB II und der Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets novellieren“. Die Landesregierung soll gemäß dem Antragstext aufgefordert werden, „nach Neuregelung der Regelsätze im SGB II und der Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets das Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern umgehend zu novellieren, um eine Leistungsdopplung von Bund und Land zu vermeiden“.
Zum Antrag der FDP vom 02.03. dieses Jahres möchte ich an dieser Stelle auf unsere Pressemitteilung vom 25. Februar dieses Jahres verweisen, in der der Fraktionsvorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Harry Glawe bereits eine KiföG-Änderung durch die Große Koalition angekündigt hat. Ich zitiere:
„Der Bund gewährt als Ergebnis der Großen Einigung bei den Hartz IV-Verhandlungen, die heute“, also am 25.02., „abschließend im Deutschen Bundestag und im Bundesrat auf der Tagesordnung sind, allein 120 Mio. Euro jähr
lich als Zuschuss für ein warmes Mittagessen in Schulen und Kitas für Kinder aus Familien im Arbeitslosengeld IIBezug. Auf dieses Geld des Bundes wollen wir in Mecklenburg-Vorpommern nicht verzichten. Daher werden wir unser Landesrecht entsprechend anpassen und das KiföG M-V überarbeiten. Dies ist notwendig, da diese Sozialleistung des Bundes wie auch die Sozialhilfe nach SGB XII und das Arbeitslosengeld II nach SGB II nachrangig bzw. subsidiär sind. Sie greifen somit nur dann und werden gewährt, wenn andere Gelder nicht gezahlt werden. Daher gilt es nun, den § 18 Abs. 7 KiföG M-V, der die Zuweisung des Landes an die Landkreise und kreisfreien Städte in Höhe von 7 Mio. Euro für die unentgeltliche Teilnahme der Kinder aus Familien im Hartz IVBezug an der Verpflegung in der Kita regelt, umgehend neu zu fassen. Wir werden daher über die Fraktionen in einem verkürzten Verfahren einen Gesetzentwurf in den Landtag einbringen, der noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll. … Dies eröffnet gleichzeitig die Möglichkeit, die gegenwärtigen Schwierigkeiten in der verwaltungstechnischen Umsetzung vor Ort in einzelnen Landkreisen ebenfalls einer Lösung zuzuführen.
Gleichzeitig werden wir als Koalition schauen, wie wir die freiwerdenden Landesmittel anderweitig zum Wohle der Kinder und zur Verbesserung der vorschulischen Bildung in unseren Kindertageseinrichtungen bestmöglich einsetzen können. Für uns als CDU gilt: Gute Bildung von Anfang an für unsere Jüngsten und weitere Kostenentlastung bei den Elternbeiträgen auch für die Mittelschicht, die Leistungsträger unserer Gesellschaft, sind uns wichtig und haben somit Priorität.“
„Der Bund hat sehr viel Geld in die Hand genommen, um Familien im Hartz IV-Bezug u. a. mit einem höheren Regelsatz, einem Bildungspaket und eben dem kostenlosen Mittagessen finanziell besser zu stellen. Nun müssen wir als Land schauen, was wir für alle Familien in Mecklenburg-Vorpommern tun können, um deren finanzielle Rahmenbedingungen nachhaltig aufzuwerten. Hierbei sollten wir stets im Blick haben, dass gute Bildung beginnend bereits in jungen Jahren für unser Land von entscheidender Bedeutung ist, jedoch auch die einzelne Familie bis an die Grenze der eigenen Belastbarkeit stark fordert und manchmal sogar überfordert. Diese Last für unsere Familien in Mecklenburg-Vorpommern sollten wir als Land reduzieren und entsprechend die 7 Mio. Euro einer neuen Verwendung zuführen.“ Ende des Zitats.
Fazit an die Adresse der FDP: Lesen! Lesen bildet. Oder ist das alles nur geklaut? Wir lehnen daher Ihren Antrag ab. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Also ich spreche jetzt hier einfach mal zur Tagesordnung.
Zum Bildungspaket haben wir uns gestern geäußert. Und ich muss sagen, unsere Reden müssen ja der Frau Ministerin mächtig in die Glieder gefahren sein, dass sie also 24 Stunden gebraucht hat, um etwas halbwegs
Wenn wir hier in einer Talkshow wären, würde ich mich glattweg jetzt hinter Herrn Jakob Augstein stellen und würde sagen, alles, was er an dem Abend vorgetragen hat, das gilt auch für die Fraktion DIE LINKE, das können wir hier uneingeschränkt zitieren und wiederholen. Aber, wie gesagt, wir sind nicht in einer Talkshow, es geht hier weniger um Meinungen, es geht mehr um Argumente, es geht um Fakten.
Und der Antrag, da hätte ich mir also gewünscht, Frau Ministerin würde dazu sprechen. Dem Antrag der FDP liegt ja die bundesrechtliche Umsetzung der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung vom Februar vergangenen Jahres zugrunde. Wir haben darüber sehr ausführlich gestern gesprochen und wir haben auch darüber gesprochen, dass die Bundesregierung, der Bundestag, der Bundesrat in schöner Übereinkunft, übrigens außer der Partei DIE LINKE – und, Frau Ministerin, Sie sollten einfach mal zuhören, wenn Abgeordnete hier sprechen und wenn sie sich auch an Sie wenden mit ihrer Rede –, DIE LINKE wurde nämlich ausgeschlossen von diesen Verhandlungen.
(Regine Lück, DIE LINKE: Das war eine starke Kür. Das hat nämlich nichts mit Demokratie zu tun. Das muss man auch mal festhalten. – Zuruf von Torsten Renz, CDU)
Meine Damen und Herren, ich bitte darum, das ist hier schon mehrmals gesagt worden, dass die Rednerin, …