Was aber auch zur Wahrheit gehört, ist, dass man selbstverständlich zur neuen Schuldenregelung im Grundgesetz unterschiedlicher Meinung sein kann. Das ist in jeder Partei so. Und auch in der SPD gibt es das, dass es, als diese Entscheidung getroffen wurde im Bundestag, einige Bundestagsabgeordnete der SPD gab, die nicht zugestimmt haben. Und es gab auch viele in der SPD, die damals und auch noch heute sehr kritisch die Schuldenregelung im Grundgesetz sehen, zumindest so, wie sie ausgestaltet wurde.
Aber das passiert auch in Parteien, dass man mal in Minderheitenposition ist, aber ich stehe dazu, dass es inzwischen diese Grundgesetzänderung gibt und wir die Verpflichtung haben hier im Land, sie vernünftig umzusetzen. Denn noch einmal: Wenn uns das nicht gelingt, haben wir das absolute Schuldenverbot. Und ich möchte, dass wir auch zukünftig in Ausnahmesituationen, von der Normallage abweichenden Konjunkturlagen noch in der Lage sind, handlungsfähig zu sein als Staat.
(Helmut Holter, DIE LINKE: Das ist was anderes, als der Ministerpräsident erzählt. Der Minister wirft uns vor, dass wir Schulden machen wollen. Die SPD will Schulden machen, höre ich jetzt gerade.)
(Torsten Renz, CDU: Dann sind wir die einzigen Soliden. – Helmut Holter, DIE LINKE: Das ist ein anderes Thema.)
Ich glaube auch nicht – trotz meiner kritischen Haltung zur Schuldenbremse im Grundgesetz in der jetzigen Form vertrete ich nicht die Horrorszenarien, die hier zum Teil verbreitet werden –, dass diese neue Schuldenregelung praktisch nun die Schuld daran hätte, dass wir zukünftig weniger Handlungsspielraum haben für den Staat, weniger Geld für Investitionen hätten, weniger Geld für Bildung, weniger Geld für Kommunen. Den Prozess der Verarmung der öffentlichen Haushalte haben wir bereits über Jahrzehnte, da gab es überhaupt noch gar nicht diese Schuldenregelung. Die Ursache für die Verarmung der öffentlichen Haushalte sind zum Teil wirtschaftliche Gründe, aber es sind vor allen Dingen politische Gründe, nämlich eine verfehlte Steuerpolitik in der Vergangenheit.
Und wenn Sie mich so fragen, ist die größte Gefahr für die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Haushalte zum Beispiel eine Partei wie die FDP, diese selbsternannte Steuersenkungspartei, die sich das jetzt auf einmal wieder anders überlegt hat mit der Absetzung bei der Reduzierung der Mehrwertsteuer.
ob der Bund oder die Länder, die öffentlichen Haushalte werden die Schuldenregelungen, egal in welcher Form sie festgelegt sind, zukünftig nur einhalten können, wenn die Einnahmeseite des Staates verstärkt und stabilisiert wird. Das ist für mich völlig klar.
Man kann und wird nicht einseitig mit dem Druck auf die Ausgabenseite diese notwendige Schuldenregelung einhalten können. Davon bin ich überzeugt.
dass die CDU in Berlin die Steuersenkungspläne der FDP bis zum heutigen Tag durchkreuzt hat. Wenn ich mir vorstelle, 35 Milliarden Euro wollte diese Steuersenkungspartei absenken, wenn das Wahrheit geworden wäre, dann hätten wir eine weitere Verarmung der öffentlichen Haushalte gehabt.
Frau Schwebs von der Fraktion DIE LINKE hat noch einmal um das Wort gebeten. Da der Ministerpräsident seine Redezeit um zwei Minuten überzogen hat, hat Frau Schwebs entsprechend dieser Zeit noch einmal eine Minute.
(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Nee, nee, wenn der Ministerpräsident geredet hat, hat sie ein Viertel der Redezeit.)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will nur kurz das Recht der Klarstellung analog zum Ministerpräsidenten auch nutzen. Es ist nicht wahr, dass ich gefordert habe, das Land solle neue Schulden aufnehmen bis 2019.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Egbert Liskow, CDU: Was wollen Sie denn nun? – Toralf Schnur, FDP: Sie wollen sparen, Mensch!)
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/4192 zur federführenden Beratung an den Europa- und Rechtsausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss sowie an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke.
Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Danke. Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktionen von SPD, CDU, FDP und NPD, aber Ablehnung der Fraktion DIE LINKE angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU und SPD – Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung des öffentlichen Friedens auf Gräberstätten in Mecklenburg-Vorpommern (Gräberstättengesetz – GräbstG M-V), Drucksache 5/4193.
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD: Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung des öffentlichen Friedens auf Gräberstätten in Mecklenburg-Vorpommern (Gräberstättengesetz GräbstG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 5/4193 –
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Habt ihr euch nicht abgesprochen? – Marc Reinhardt, CDU: Lass doch die Fraktion!)
(Peter Ritter, DIE LINKE: Das Innenministerium hat den Gesetzentwurf zwar geschrieben, aber eingebracht wird er von der Fraktion. So ist das. – Marc Reinhardt, CDU: Er ist ja auch Abgeordneter, Herr Ritter. Er ist ja auch Abgeordneter.)
Herr Ritter, das muss erst bewiesen werden, was Sie hier eben von sich gegeben haben. Insofern stehe ich jetzt zur Verfügung für die Einbringung des Gesetzentwurfes eines Gesetzes zur Sicherung des öffentlichen Friedens auf Gräberstätten in Mecklenburg-Vorpommern, und zwar für CDU und SPD.