Protocol of the Session on March 16, 2011

darüber werden wir nachher noch einmal sprechen, wo rauf es dann ankommt, dass wir die entsprechende Motivation bei der Lehrerbildung haben. Das werden wir nachher noch einmal auf der Tagesordnung haben und da, Kollege Bluhm, gibt es genügend zu sagen, was wir machen müssen hier im Land, damit endlich die Motivation der Lehrer und der jungen Lehrer, und nicht nur der jungen Lehrer wieder da ist, um für Qualität an den Schulen zu sorgen. Da ist wesentlich mehr zu tun, als dass wir mit diesem Gesetz Schaden anrichten könnten. Das ist hier nur eine Notreparatur. Da gebe ich Ihnen recht, aber sie ist notwendig und sie schadet auch nicht. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Hilft nicht und schadet nicht.)

Danke schön, Herr Kreher.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Lüssow von der Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ihr Versuch, mit der Verkürzung der Vorbereitungszeit, also der Referendarzeit für Lehrer von 24 auf 18 Monate kurzfristig mehr Lehrer einstellen zu können, offenbart, dass Sie jahrelang geschlafen haben.

Natürlich brauchen wir mehr junge Lehrer, aber die Lehrer müssen auch ordentlich und solide ausgebildet sein. Die Verringerung der Referendarzeit bringt nur eine ganz kurzfristige Entlastung. Das Grundproblem, dass viele neu ausgebildete Lehrer unser Bundesland verlassen und in anderen Bundesländern anheuern, lösen Sie so nicht. Was Sie machen, ist nichts anderes als Flickschusterei.

Es hat doch einen Grund, dass die Vorbereitungszeit für Lehrer 24 Monate in Anspruch nimmt, wie in ande

ren Bundesländern auch. An der Qualität der Lehrerausbildung beginnen Sie jetzt zu sparen, weil Sie jahrelang eben nicht genügend neue junge Lehrer eingestellt haben. Dieses Versäumnis versuchen Sie nun zu korrigieren. Zum neuen Lehrerbildungsgesetz kommen wir heute noch, aber es sei bereits jetzt angemerkt, dass Sie im Bereich der Bildung versagt haben, Herr Kultusminister.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Sie hätten wissen müssen, dass die Lehrkörper überaltert sind. Sie haben das Problem einfach verschoben und wollen jetzt mit dem vorgelegten Gesetz belegen, dass Sie das Problem im Griff hätten. Nein, Sie vernachlässigen die Ausbildungsstandards für Junglehrer und wollen so Ihr jahrelanges Nichtstun verschleiern.

Die NPD-Fraktion lehnt Ihren Gesetzentwurf ab, weil wir davon überzeugt sind, dass nach wie vor eine 24-monatige Referendarzeit bei der Lehrerausbildung geboten und angemessen ist. Ihr Weg, um mal kurzfristig mehr Lehrer zu haben, ist ein Holzweg und geht zulasten unserer Kinder.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Wann kommt denn die SPD dran?)

Danke.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Brodkorb von der Fraktion der SPD.

(Zurufe aus dem Plenum: Oh!)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Sehr geehrter Herr Kollege Methling, da sehen Sie mal, welche Wirkung Sie entfalten, Sie rufen und schon fühle ich mich verpflichtet, das Wort zu ergreifen.

Lieber Kollege Andreas Bluhm, ich glaube, die unausgereifte Sachlichkeit der Debatte gebietet es vielleicht, ins Du zu verfallen – ich kann dich nicht so richtig verstehen –, also mit Genehmigung der Präsidentin. Ich kann das nicht verstehen. Ich kann mich erinnern an einen Andreas Bluhm, der hat in der letzten Legislaturperiode hier der CDU die Leviten gelesen und hat aus der Verfassung zitiert, nämlich Artikel 26, da sind die Aufgaben der Opposition beschrieben. Das möchte ich hier ihm einmal gleich tun. In Absatz 2 steht, ich darf mit Genehmigung der Präsidentin zitieren: Die parlamentarische Opposition „hat insbesondere die Aufgabe, eigene Programme zu entwickeln und Initiativen für die Kontrolle von Landesregierung und Landesverwaltung zu ergreifen sowie Regierungsprogramm und Regierungsentscheidungen kritisch zu bewerten.“

(Helmut Holter, DIE LINKE: Das war klar. – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Mir geht es insbesondere um die Formulierung, „Initiativen für die Kontrolle von Landesregierung und Landesverwaltung zu ergreifen“. Und vor diesem Hintergrund muss man Andreas Bluhm als Vertreter der Koalitionsfraktionen den Respekt zollen, der ihm gebührt. Es gab eine Bildungsausschusssitzung, in der hat Herr Bluhm in Umsetzung dieses Artikels 26 aufgedeckt, dass das Bildungsministerium bei der Verkürzung des Referendariats contra legem gehandelt hat, weil das Schulreformgesetz in einem bestimmten Passus noch in Kraft war. Unstrittig.

Dann haben die Koalitionsfraktionen zusammen mit der Regierung natürlich die Konsequenzen gezogen und ein Änderungsgesetz zum Schulreformgesetz eingebracht, um den Rechtsfehler zu heilen, auf den Herr Kreher hingewiesen hat, weshalb er ja auch sagt, als rechtstreuer Abgeordneter muss man solche Dinge unter gewissen Umständen tun, gerade mit Verweis auf Artikel 26.

Mit anderen Worten, du hättest hier heute ans Mikrofon relativ entspannt treten können mit einem Lächeln auf der Brust, nee, im Gesicht, nicht auf der Brust,

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

und selbstbewusst sagen können: Tja, meine Damen und Herren, das ist für die Opposition wie ein Sechser im Lotto, die Regierung des rechtswidrigen Handelns zu überführen und die Koalitionsfraktionen dazu zu zwingen, eine Gesetzesänderung einzuleiten in einer Art Notoperation. Diesen Begriff würde ich durchaus teilen. Diese Chance hast du vertan, indem du das, was du dort mal aufgeworfen hast, völlig hast fallen lassen, denn du hast, obwohl du im Ausschuss darauf hingewiesen hast, dass ein Rechtsverstoß vorliegt, dann plötzlich die Fronten gewechselt und wolltest von diesem Rechtsverstoß plötzlich nichts mehr wissen.

Ich erinnere an die letzte Landtagsdebatte. Da wurde bestritten, dass ein Rechtsverstoß vorliegt. Es wurde sogar die Frage erörtert von der Linksfraktion, ob es dieser Gesetzesänderung überhaupt bedarf, die wir jetzt einleiten, die allerdings vom Kollegen Bluhm ausgelöst wurde. Und auf die Art und Weise hast du das symbolische und politische Kapital, das du hättest hier einbringen können in die Landtagssitzung, dir selber aus der Hand nehmen lassen.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Nee, nee, nee, nee, nee!)

Jetzt diskutierst du plötzlich nicht mehr über die Rechtsfrage, um die allein es geht, da hat der Abgeordnete Kreher völlig recht, die in der Anhörung von niemandem anders bewertet wurde als von der Landesregierung. Und jetzt hast du natürlich ein Problem.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Nee, hab ich nicht.)

Du hast die Position gewechselt.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Nee.)

Jetzt warst du plötzlich gegen die Änderung des Schulreformgesetzes.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Ja, aus inhaltlichen Gründen.)

Plötzlich war es rechtlich nicht mehr problematisch, das Schulreformgesetz in Geltung zu lassen. Und jetzt waren natürlich die Argumente weg. Also musste jetzt aus einer rechtlichen Debatte plötzlich eine inhaltliche Debatte werden über die Frage, ob man das Referendariat verkürzt oder nicht.

(Zuruf von Andreas Bluhm, DIE LINKE)

Und da kann ich mich nur wiederholen, diese Debatte können wir führen, die gehört aber nicht in eine Diskussion über eine Notoperation an einem Gesetz, sondern diese Debatte gehört in die fachliche Debatte über das Lehrerbildungsgesetz. Und das wird uns ja heute noch beschäftigen.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Ja, ja. – Hans Kreher, FDP: Da hat er recht.)

Insofern muss ich sagen, lieber Andreas Bluhm, du hast durch den Wechsel deiner Position und das Ausweichen auf eine andere Strategie leider deinen historischen Sieg – ich glaube, das ist das erste Mal, dass die Opposition in dieser Deutlichkeit der Aufgabe aus dem Artikel 26 nachkommen konnte – …

(Marc Reinhardt, CDU: Als der Landeshaushalt verfassungswidrig war. Das war ähnlich.)

Ja, in der Tat. Aber jetzt in dieser Legislaturperiode war das, glaube ich, das eindrücklichste Beispiel einer guten Oppositionsarbeit.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Die CDU hat nur historische Siege.)

Und du hast dir die ganzen Meriten, die du hättest dadurch verdienen können, jetzt durch deinen Beitrag wieder ein bisschen selber weggenommen.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Na, wir werden sehen.)

Zur Sache möchte ich sagen, die du auch angesprochen hast,

(Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

man kann dem ja durchaus einiges abgewinnen, zu sagen, wir wollen das Referendariat verkürzen. Da gibt es breite fachliche Zustimmung. Wir wollen aber dafür die Erstausbildung verlängern, sodass die Gesamtausbildung gleich bleibt von der Zeit her. Man kann natürlich durchaus mit fachlichen Argumenten sagen, das zu entkoppeln, ist ein Problem. Allerdings ist die Frage, ob es ein fatales Problem ist. Und das hängt von der Beantwortung der Frage ab, ob es heute so ist, ob es schon heute so ist, dass bei der Erstausbildung alle 24 Monate des Referendariats unverzichtbar sind. Und da muss ich sagen, da habe ich meine Zweifel. Da habe ich auch nach Gesprächen mit Referendaren meine Zweifel, denn die jetzige Konstruktion ist so, die Absolventen gehen in die Schule, machen mehrere Monate Hospitation und lernen den Schulalltag kennen, starten dann im August mit einem Schuljahr, absolvieren das Schuljahr voll, durchlaufen also als Referendar ein volles Schuljahr und beginnen danach als Lehrer zu arbeiten, harmonisch im Schuldienst.

Jetzt könnte man natürlich hinter dieses komplett gelaufene halbe Jahr die Referendare noch mal ein halbes Jahr, nämlich das erste Schulhalbjahr des nächsten Schuljahres, in die Schule schicken. Nur die Frage ist:

b) Was machen die eigentlich nach dem halben Jahr?

Lehrer werden nicht in der Mitte des Schuljahres gebraucht, sondern die werden eingestellt zu Beginn des Schuljahres, weil da das Schuljahr beginnt.

Das heißt also auch: Für die Einstellungspraxis ergibt dieses zweijährige Referendariat mit zwei Einstellungsterminen einfach keinen Sinn. Deswegen würde ich die These vertreten, das können wir gern während der Debatte zum Lehrerbildungsgesetz noch ausbauen,

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Ich hatte ja leider nicht so viel Zeit, wie ich vorhatte. – Marc Reinhardt, CDU: Dann musst du mehr anmelden.)