Dennoch, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kollegen der Linksfraktion, völlig klar, die Ereignisse der vergangenen Monate haben auch uns vor Augen geführt, dass eine finanzielle Schieflage eines EU-Mitgliedsstaates zu einer Bedrohung der Stabilität der gesamten EU werden kann. Und da sind wir uns ja völlig einig, Herr Holter.
Und darum bin ich auch sehr froh und war sehr froh, dass es auf europäischer Ebene Initiativen gab, um einen Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus zu installieren. Ich war auch sehr froh, dass es dann hieß, dass in diesen Mechanismus auch die Überwachung der Wirtschaftspolitik mehr mit einbezogen werden soll, um auch künftigen Krisen vorzubeugen beziehungsweise sie auch zu verhindern.
Und nun hat der Europäische Rat am 16. und 17. Dezember 2010 einen Beschlussentwurf vorgelegt, der eine Änderung des Vertrags von Lissabon vorsieht. Auch das haben Sie ja kurz angedeutet, Herr Holter. Und es ist eben notwendig, diesen Vertrag dahin gehend zu ändern, um diesen Mechanismus zur Wahrung der Finanzstabilität einzurichten.
Und da gibt es den Paragrafen 48 Absatz 6 des Vertrages von Lissabon, der solche Veränderungen vorsieht und das Verfahren dazu vorsieht. Und es heißt dort im Artikel 48 unter anderem: „Der Europäische Rat kann mit einfacher Mehrheit nach Zustimmung des Europäischen Parlaments beschließen, keinen Konvent einzuberufen“ – und das ist ja so ein Punkt, den Sie gerne wollen, Sie wollen gerne, dass ein Konvent einberufen wird, und hier ist ganz klar geregelt, dass es eben auch ohne einen solchen Konvent geht –, „wenn seine Einberufung aufgrund des Umfangs der geplanten Änderungen nicht gerechtfertigt ist“, heißt es hier weiter.
Und nun hat der Europäische Rat also einen Beschlussentwurf vorgelegt, und in dem heißt es: Der Europäische Rat „beschließt, das vereinfachte Änderungsverfahren nach Artikel 48 … unverzüglich einzu
leiten“. Und das finde ich schon sehr bemerkenswert, denn die Zeitschiene ist doch auch hier wichtig. Auch das wurde ja schon so ein bisschen angedeutet. Dennoch wird in diesem Verfahren die Möglichkeit gegeben, dass alle betroffenen Länder angehört werden, dass im März 2011 das auf den Weg gebracht werden kann und dass wir davon ausgehen können, dass dann Ende 2012 das Verfahren abgeschlossen ist und die Änderung zum 1. Januar 2013 in Kraft treten kann, wenn wir wie gesagt dieses vereinfachte Verfahren sozusagen in Gang setzen.
Wenn es darum geht, was Sie vorschlagen, dass das noch mit einem Konvent und so weiter verknüpft wird, dann wird also aus unserer Sicht die Zeitschiene noch viel länger. Und ich denke, das kann eigentlich nicht in unserem Sinne sein. Darum sagen wir, dieser Entwurf des Europäischen Rates entspricht den Festlegungen im Vertrag von Lissabon. Wir erachten das vorgesehene Änderungsverfahren in diesem Beschlussentwurf als ausreichend und lehnen daher Ihren Antrag ab. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! DIE LINKE hat mal wieder ein Thema gefunden, mit dem sie sich scheinbar gegen das neoliberale Europa, die Eurozone und den scheinbar so labilen Euro selbst positionieren kann.
In Zeiten einer größeren Krise gilt es, den Euro zu schützen. Es gilt, unsere Währung zu stabilisieren, für einen harten Euro zu streiten, der sich im Übrigen als härter erweist als die D-Mark. Aber es geht in diesem Zusammenhang auch um die Zukunft Europas. Das ist auch den Liberalen klar. Aber welchen Weg wollen wir gehen? Wollen wir einen starken Weg einschlagen oder eben den Weg eines Schwachen, der sich auf dem Weltmarkt nicht bewegen kann?
Bis 2013 haben EU und Internationaler Währungsfonds den Schutzschirm für den Euro gespannt. Für die Zeit danach soll ein dauerhafter Krisenmechanismus greifen, mit dem sich etwaige künftige finanzpolitische Krisen im Euroraum lösen lassen.
Wir, meine Fraktion will dieses Europa stärken. Aber eine solche Stärkung wird man nicht dadurch erreichen, dass man den Starken schwächt oder die Prinzipien der Wirtschafts- und Währungsunion infrage stellt oder weiter aufweicht. Es geht nur dadurch, dass man diese Prinzipien – die Grundleitlinien der Europäischen Union – stärkt. Deshalb kämpfen wir für eine Stabilitätskultur.
In den letzten Wochen wurde der Rahmen für einen dauerhaften Krisenmechanismus abgesteckt. Jetzt gilt es, das durch entsprechende Vertragsveränderungen umzusetzen. Das ist die Aufgabe, vor der wir heute stehen. Es ist wichtig, das, was wir auf europäischer Ebene vereinbart haben, jetzt auch entsprechend vertraglich zu formulieren.
Dazu gehört aus unserer Sicht ganz eindeutig die Ultima Ratio. Hilfen gibt es eben nur als Ultima Ratio. Das bedeutet, dass die betroffenen Staaten selbst alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, und es bedeutet genauso, dass private Gläubiger in allen Phasen beteiligt werden.
Aber, meine Damen und Herren, die Beteiligung privater Gläubiger an künftigen Krisen darf nicht durch politische Beschlüsse ausgehebelt werden. Wir müssen getreu dem Motto handeln: Nur wer am Kreditmarkt keine Refinanzierung bekommt, kann Hilfen der europäischen Partner bekommen. Das muss auch vertraglich entsprechend vereinbart werden – Hilfe eben zur Selbsthilfe.
Aber Solidarität ist eben keine Einbahnstraße. Solidarität bedeutet, dass die Starken den Schwachen helfen. Aber Solidarität bedeutet auch, dass diejenigen, die betroffen sind, selber Anstrengungen unternehmen müssen. Das gehört genauso dazu – Hilfe zur Selbsthilfe sozusagen.
Das beinhaltet auch eine Stärkung des Stabilitätspaktes, die Erarbeitung eines Frühwarnmechanismus, bessere Kontrollierbarkeit, automatische Sanktionen und auch eine bessere Koordinierung in der Wirtschafts- und Haushaltspolitik. Das ist sicherlich alles notwendig, das ist alles auf den Weg gebracht und muss in dieser schwierigen Situation verhandelt und diskutiert werden.
Wir Liberalen begrüßen darüber hinaus, dass, wenn nach dem Auslaufen des Eurorettungsschirms im Jahr 2013 neue Staatsschulden mit Umschuldungsklauseln versehen würden, die von vornherein eine Beteiligung der Gläubiger vorsehen würden. Zudem bliebe der IWF bei der permanenten Krisenbewältigung mit im Boot. Und dies hat sich bewährt, meine Damen und Herren.
1. Bei etwaigen künftigen Krisen müssen zunächst die betroffenen Staaten selbst alle notwendigen Maßnahmen ergreifen. In einem nächsten Schritt sind dann die privaten Gläubiger am Zug. Nur wenn dies gewährleistet ist, darf die Staatengemeinschaft Unterstützung leisten.
2. In allen Phasen des Verfahrens sind klare und berechenbare Regeln zur Beteiligung der Gläubiger vorzusehen. Eine Möglichkeit, diese Regeln durch politische Beschlüsse aufzuhebeln, muss ausgeschlossen sein.
3. Es müssen in Zukunft Sanktionen im Rahmen des Stabilitätspakts weitgehend automatisch ergriffen werden können und politische Opportunitätsentscheidungen weitestgehend überzogen werden.
Wenn dies alles gegeben ist, geht Europa gestärkt aus der Krise hervor. Es kann nur im Interesse von Deutschland sein, dass unser Europa ein starkes Europa wird.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Wesentliche hat, wie nicht anders zu erwarten, unser Ausschussvorsitzender hier gesagt.
Herr Holter, eins will ich noch mal ganz deutlich machen: Die Europäische Union hat sich auch im Zusammenhang mit der umfassenden Erweiterung bewährt und auch in Krisensituationen hat sich die Europäische Union bewährt.
Und Sie fordern uns jetzt auf mit Ihrem Antrag, zu verhindern, dass konkrete Maßnahmen ergriffen werden können, die erforderlich sind, um in einem begrenzten Bereich schnell reagieren zu können,
und sagen gleichzeitig, wir brauchen ganz umfängliche Änderungen. Und dann wissen Sie ganz genau, dass das dazu führen würde, dass die notwendigen Kriseninterventionen gerade nicht stattfinden können, weil umfängliche Änderungen ja nicht einfach in der Weise stattfinden können, dass wir jetzt sagen, das, was Sie uns hier vorhin programmatisch vorgestellt haben, das macht sich das Europäische Parlament mal ganz einfach zu eigen und die Europäische Kommission folgt dem dann, sondern das würde einen sehr, sehr umfänglichen Konsultationsmechanismus in Gang setzen. Wir wären in Jahren noch nicht so weit, auf die jetzige Krise angemessen reagieren zu können.
Der Europäische Rat hat sich am 16./17. Dezember 2010 darauf verständigt, das ist bereits deutlich geworden, dass eine begrenzte Änderung des Lissabon-Vertrages zur Einrichtung eines Europäischen Stabilitätsmechanismus vorgenommen werden soll, und hat die Grundsätze der Ausgestaltung auch beschlossen, ich sage noch einmal: eine begrenzte Änderung des Lissabon-Vertrages.
Und jetzt noch einmal, Herr Holter, weil es ja heute nun schon öfter hier thematisiert worden ist: Unabhängig von der Frage, ob und inwieweit der Landtag auf ein solches Ergebnis Einfluss nehmen kann, teilen wir auch inhaltlich das Anliegen Ihrer Fraktion nicht, denn der Europäische