Noch mal: Was wir möchten, ist, Mitspracherecht zu bekommen, ein gemeinsames regionales Planungsgremium zu bekommen, wo auch, das möchte ich ausdrücklich sagen, Kommunalpolitik dabei sein sollte, wo wir in den Regionen planen, wie ist hier unsere Bevölkerungsstruktur, welche Ärzte haben wir, welche brauchen wir, und somit Einfluss nehmen können auf die medizinische Versorgung. Das wäre ein ganz wichtiges Gestaltungsinstrument, auch wirklich Einfluss zu nehmen auf die Ärzteplanung vor Ort, denn, das haben wir ja gestern gemeinsam festgestellt, an Geld mangelt es im Bereich der Ärzteschaft nicht. Wir haben das Honorarvolumen erhöht, und wir müssen es jetzt nutzen, nicht nur die vorhandenen Ärzte besser zu bezahlen, sondern vor allem
Diese Erkenntnis kommt nicht nur in Mecklenburg- Vorpommern allein. Wir waren Vorreiter, solche Vorschläge zu machen, aber wir haben alle anderen 15 Länder überzeugt, und die letzte Gesundheitsministerkonferenz hat diese Vorschläge, die auch im Antrag der Regierungsfraktionen abgebildet sind, mit 16:0 Stimmen unterstützt. Auf der Sondergesundheitsministerkonferenz der Länder im Oktober hat Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler diese Gestaltungsrechte für die Länder abgelehnt. Allerdings haben wir dann gemeinsam, wieder alle 16 Länder, durchdrücken können, dass wir eine Bund-Länder-Kommission auf Staatssekretärsebene einrichten.
Und ich freue mich, dass jetzt auch im Bundesgesundheitsministerium ein bisschen Umdenken erfolgt ist. Die Kommission hat sich letzten Donnerstag in Wiesbaden konstituiert. Staatssekretär Voss hat daran teilgenommen und berichtet, dass auch das Bundesgesundheitsministerium sich jetzt offen zeigt, mit den Ländern hier zügig zu beraten und die Vorschläge auch aufzugreifen.
Bis Anfang April soll nun versucht werden, gemeinsam Vorschläge von Bund und Ländern für ein ent spre ch en des Versorgungsgesetz zu erarbeiten. Das ist zeitlich gesehen sehr ehrgeizig, aber ich freue mich, dass Beschleunigung in die Sache gekommen ist.
Deshalb begrüße ich ausdrücklich das Positionspapier der CDU/CSU, das der CDU-Bundestagsabgeordnete Herr Spahn vorgestellt hat, weil dieses Papier ganz konkret die Vorschläge aller 16 Länder aufgreift. Deshalb plädiere ich natürlich dafür, auch diese Vorschläge in der Bund-Länder-Kommission zu diskutieren.
Und an der Stelle ist es gut, dass Jens Spahn offensichtlich dem Bundesgesundheitsminister auch ein bisschen Licht ans Fahrrad gemacht hat und wir vorankommen.
dass wir diesen Antrag der Regierungsfraktionen brauchen, denn es macht die Position von Mecklenburg-Vorpommern noch mal stark. Und diese Vorschläge, die Sie in diesem Antrag finden, sind Vorschläge von Gesundheitsministern der Länder, von SPD, von CDU, von FDP aus Schleswig-Holstein, von LINKEN aus Brandenburg. Sie sehen also, diese Vorschläge, die hier die Regierungsfraktionen aufgenommen haben, sind parteiübergreifend von den Gesundheitsministern der Länder gewollt.
Und deswegen werbe ich dafür, so, wie es Herr Grabow gestern gesagt hat, dass wir aus dieser Frage kein parteipolitisches Gezänk machen, sondern wirklich die guten Vorschläge, die wir über die Parteien hinweg in den Ländern erarbeitet haben, hier auch über die demokratischen Fraktionen hinaus gemeinsam tragen. Das
wäre sehr gut und wichtig, damit endlich mehr Drive in die Diskussion kommt und dass sich Mecklenburg-Vorpommern ziemlich klar positioniert und sagt, wir wollen nicht nur mit den Problemen bei der Ärzteversorgung konfrontiert werden, sondern wir wollen auch ganz klar Regelungen bekommen, Rechte bekommen, hier als Landespolitik mitzubestimmen.
Und dann bin ich mir sicher, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, dass es uns gemeinsam gelingt, die medizinische Versorgung in unserem Land zu verbessern. Deshalb werbe ich um Unterstützung für den Antrag der Regierungsfraktionen und danke den Regierungsfraktionen, dass sie diesen Antrag auf den Weg gebracht haben. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ja, die Regierungsfraktionen begehren eine Stärkung der Gestaltungsmöglichkeiten der Länder, wollen also, wie Frau Ministerin sagt, „Licht ans Fahrrad bringen“, das freut die Versicherten. Es geht um den Einfluss der Länder auf die Gestaltungsmöglichkeiten guter medizinischer Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger, dargestellt in einem Umlaufbeschluss der Gesundheitsministerkonferenz aus dem Dezember 2010. Das wurde jetzt eben schon erläutert und dargelegt.
Die Gesundheitsministerkonferenz ist ein den Bundesrat begleitendes Gremium, das wie eben alle Fachministerkonferenzen der Erörterung von Fragen und Standpunktbildungen der Minister untereinander sowie mit den Bundesministern dient. Die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenzen haben also damit den Charakter von Erklärungen, mehr oder weniger Selbstverständigungserklärungen im Sinne der Selbstbindung, sind also für ihr eigenes Handeln bedeutsam, entfalten aber anders als Bundesratsbeschlüsse keine Rechtswirkung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, der Antragstext irritiert. Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung ist in den Ländern eine klassische Selbstverwaltungsaufgabe, wobei die Sicherstellung mit ambulanten Leistungen, das haben wir heute und gestern schon mehrfach erörtert, bei der Kassenärztlichen Vereinigung liegt und die Sicherstellung mit stationären Leistungen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Also die Kommunen, Frau Ministerin, die sind schon bei der Absicherung des Sicherstellungsauftrages mit dabei.
Einzig die Krankenhausplanung liegt, und das ist geltendes Recht, bisher in umfassender Weise im Zusammenwirken mit den an der stationären Versorgung Beteiligten beim zuständigen Fachministerium der Landesregierung. Ich vermute jetzt einfach mal, dass Sie in Ihrem Antrag den Begriff „Land“ als Synonym für „Landesregierung“ beziehungsweise „zuständiges Ministerium“ verwenden. Der gesetzliche Rahmen für die Ausgestaltung der Landesverwaltungen mit dem Sozialgesetzbuch V, also einem Bundesgesetz, ist vorgegeben.
Ihr Antrag orientiert nun auf eine Änderung der Paragrafen 90 und 92, also auf eine Verstärkung der Landesausschüsse durch Einbindung der Länder, also sprich offen
sichtlich Landesregierung, zuständiges Minis terium, sowie im Paragrafen 92 eine zwingende Beteiligung der Länder an den Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschusses. Diese klare Darstellung hätte man sich schon mal gewünscht in Ihren Ausführungen zur Begründung des Antrages, aber auch in den Ausführungen der Ministerin.
Es soll also jetzt das gesetzlich geregelte System der Selbstverwaltungen verändert werden. Das System der Selbstverwaltung, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, einschließlich einer starken solidarisch-paritätisch finanzierten gesetzlichen Krankenversicherung hat über Jahrzehnte dazu geführt, dass sich in Deutschland ein beispielgebendes flächendeckendes, bedarfsgerechtes, also leistungsstarkes Gesundheitswesen entwickeln konnte.
Mit den Gesundheitsreformen 2004, 2007 und dann schließlich 2009 wurde das System der Selbstverwaltung geschwächt, wurde die Einflussnahme zunächst des Staates und dann des Marktes in das Gesundheitswesen gestärkt. Damit einher gingen umfangreiche Privatisierungen in Gestalt von Zuzahlungen, Stichwort „Praxisgebühr“, beziehungsweise Leistungsausgliederungen, Stichwort „Brille“, beziehungsweise einseitigen Belastungen der Versicherten, Stichwort „Zahnersatz“.
Das wohl gravierendste Beispiel für einen staatlichen Eingriff und die damit verbundene Schwächung der Selbstverwaltungen, nämlich der gesetzlichen Krankenversicherung, war die Einführung des Gesundheitsfonds, die damit verbundene Festsetzung der Beitragssätze durch den Bund, also durch das Bundesministerium, die Festschreibung der Arbeitgeberbeiträge auf einen fixen Betrag und damit die Einführung einer kleinen Kopfpauschale. Die Kassen dürfen inzwischen ihre finanziellen Defizite mittels kassenspezifischen einkommensunabhängigen Zusatzbeiträgen decken.
Das Ergebnis dieser staatlichen Einflussnahme spüren wir als gesetzlich Krankenversicherte sehr konkret. Wir lesen auch heute umfangreich darüber in den Zeitungen. Aber nicht nur deshalb frage ich mich: Warum sollten wir als Landtag die Rechte des Staates in Gestalt der Länder, genauer Landesregierungen, gegenüber den Selbstverwaltungen bei der Sicherstellung guter medizinischer Versorgung stärken?
Gerade hat die Landesregierung, Frau Ministerin ist da rauf eingegangen, einen Gesetzentwurf für ein neues Landeskrankenhausgesetz vorgelegt,
in dem genau das gestrichen wird oder werden soll, was eben geltendes Recht ist und auch in Ihrem Antrag gefordert wird, Herr Nieszery, nämlich die starke Einflussnahme der Länder, sprich des zuständigen Minis teriums, bei der Planung und Sicherstellung. Dieses Recht will die Landesregierung nur noch als eine Rahmenplanung wahrnehmen und es aus ihrer Hand – wohin? – geben. Das ist die Frage.
Und, Frau Ministerin, es überzeugt überhaupt nicht, wenn Sie – Sie können jetzt auch schwatzen, das ist immer ein Zeichen von Aufmerksamkeit gegenüber dem Gesetzgeber –, es überzeugt überhaupt nicht, wenn Sie also aus der Begründung des Gesetzes,...
… wenn Sie also aus Ihrer Begründung zum Gesetz zitieren beziehungsweise aus Ihrer Kabinettsvorlage. Zitieren Sie einfach den Gesetzestext! Da heißt es im Paragrafen 12 Absatz 1 Satz 3: „Ein Anspruch auf Aufnahme in das Investitionsprogramm besteht nicht.“ Und damit ist dieser wesentliche Passus, der im geltenden Recht dahin gehend ausgestaltet ist, dass es einen Anspruch auf Aufnahme zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht gibt, gravierend verändert worden. Das heißt also, es wird künftig keinen Anspruch mehr auf Investitionen geben.
Damit sind Sie bei dem, was Sie beispielgebend erwähnen, nämlich beim Landeskrankenhausgesetz Nordrhein-Westfalen, wo eben verankert ist, dass eine Aufnahme in das Investitionsprogramm nach Haushaltslage und damit eben quasi nicht mehr realisiert werden kann. Aber das nur so weit. Man sollte also, wenn man formuliert oder wenn man zitiert, präzise zitieren. Das würde ich mir also bitte an dieser Stelle wünschen, denn uns ist es mit diesem Passus sehr ernst.
Es gibt eine weitere Überlegung zu diesem Antrag. Der geltende Krankenhausplan, in Kraft gesetzt zum 01.01.2005 für die Regeldauer von fünf Jahren, wurde gerade ohne großen öffentlichen Kommentar, also im stillen Kämmerlein, bis zum 31.12.2011 verlängert. Das spricht für die Qualität der Planung im Jahr 2004, sage ich hier ganz klar, das spricht für die Planungsbehörde,
Es gab seit dem Inkrafttreten dieses Planes drei staatliche Eingriffe im Jahr 2008. Sie erinnern sich gewiss an die Letztentscheidungen des ehemaligen Sozialministers Herrn Sellering bei der Aufnahme einzelner Kliniken in den Krankenhausplan,