Außerdem gibt es im Ergebnis unterschiedliche Befassungen, Planungen und Feststellungen zum Lehrerbedarf. Sie alle kennen das, gerade auch aus der Lehrerbedarfsprognose. Beispielsweise haben wir umfassende Umsteuerungsbedarfe in der Lehrerausbildung, ohne die die Anforderungen an die Unterrichtsversorgung in den kommenden Jahren nicht bewältigt werden können. Dies betrifft zum einen die Tatsache, dass ab 2015 jährlich rund 250 und in den Spitzenjahren ungefähr 500 Neueinstellungen zur Absicherung des Unterrichts nötig sein werden. Dem können wir nicht irgendwann Rechnung tragen, dem müssen wir schnellstens Rechnung tragen.
Wir haben ausgerechnet, sollte der Vorbereitungsdienst zum Einstellungstermin 01.04.2011 wie bislang 24 Monate umfassen, wären Probleme in der Unterrichtsversorgung bei gleichzeitig stark steigendem Lehrerbedarf eine unmittelbare Folge. Daher ist es unser Ziel,
die zeitliche Vorgabe – und jetzt ist es ganz entscheidend, Herr Bluhm – in Paragraf 21 Absatz 2 Satz 1 zu streichen. So haben wir die Möglichkeit, etwaigen Problemen in der Unterrichtsversorgung rechtzeitig entgegenzutreten, indem wir das Referendariat zeitlich auch auf 18 Monate verkürzen können. Zudem ist ein verkürztes Referendariat ein kleiner Anreiz mehr, Lehrer werden zu wollen.
Ich bitte Sie, vor dem Hintergrund der genannten Thematik der Überweisung des Gesetzentwurfes in den Bildungsausschuss zuzustimmen, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 120 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der Abgeordnete Marc Reinhardt hat es, glaube ich, schon in Teilen dargestellt. Es ist jetzt der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Ersten Schulreformgesetzes, der vor Ihnen liegt. Er hat auch deutlich gemacht, dass es auf der einen Seite natürlich eine juristische – in Anführungszeichen – Kuriosität ist, die da im Hintergrund schwillt. Insofern ist es auch richtig, Herr Bluhm, wenn Sie sagen, das muss ganz genau geprüft werden. Ich kann nur sagen, das ist geschehen, und das nicht nur von einer Stelle, sondern von der Normprüfstelle, von mehreren Ministerien bis hin zum Landtag. Es ist somit eine entscheidende zentrale Weichenstellung, wenn wir über die Lehrerbildung sprechen, eines der wichtigen Themen in diesem Land. Auch dazu haben sich die Fraktionen hier mehrfach geäußert und bekannt. Wir haben dazu, auch das sei an dieser Stelle erwähnt, eine Lehrerbedarfsplanung vorgelegt, auf deren Grundlage präzise Angaben bis hin zum fachspezifischen Bedarf möglich sind. Daran sei an dieser Stelle auch wieder erinnert. Ich wünschte mir, auch mit der Kraft dieses Parlamentes darauf hinzuwirken, dass sämtliche Länder im Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland eine solche Lehrerbedarfsprognose vornehmen und nicht nur in der Zahl der Köpfe, sondern am Ende auch in der Frage der Fachlichkeiten, für welche Fächer in welchen Schularten brauchen wir wann welche Lehrerinnen und Lehrer.
Und das ist insofern wirklich auch eine Zukunftsfrage für junge Leute bei der Frage der Berufswahlfreiheit, dass sie wissen, wo hier ein zukünftiger Bedarf ist. Auch dieses haben wir getan.
Wir haben in einem nächsten Schritt, auch darüber ist hier gesprochen worden und wird noch zu sprechen sein, in den Zielvereinbarungsverhandlungen mit den Hochschulen erreicht, dass die Lehrerbildung ein Schwerpunkt in der Ausbildung wird und dabei auch am tatsächlichen Lehrerbedarf ausgerichtet ist. Wir brauchen Lehrer nicht vor allem für die Gymnasien, natürlich brau
chen wir dort auch welche, aber wir haben ganz besonders für die Schularten in den nächsten Jahren einen vornehmlichen Bedarf, an den Grundschulen und an den Regionalen Schulen unseres Landes.
Die Notwendigkeit einer Reform der Lehrerbildung steht aus meiner Sicht außer Frage. Wir brauchen zum einen Lehrkräfte, die den methodischen und inhaltlichen Anforderungen der Selbstständigen Schule gerecht werden. Wir müssen zum anderen perspektivisch über Jahre die Unterrichtsversorgung gewährleisten. Auch diese Zahlen sind Ihnen, das vermute ich, mittlerweile geläufig. Schon ab 2015 wird die Zahl der benötigten Neueinstellungen deutlich ansteigen und in Spitzenzeiten dann mehr als 500 Einstellungen erforderlich machen. Die Spitzenzeit liegt um das Jahr 2020, auch das sei noch mal erwähnt. Es ist nicht das Jahr 2012. Hier muss eine Unterrichtsabsicherung dann erfolgen können. Es ist die Verpflichtung meines Hauses, hierfür jetzt die entscheidenden Weichen zu stellen. Das Ergebnis liegt Ihnen vor.
Und deshalb ist es natürlich – und das verstehe ich, wahrscheinlich die Parlamentarier noch umso mehr – ansonsten schwer zu erklären, dass wir hier immer noch eine gültige Norm für die Lehrerbildung in unserem Land haben, die aus der Regelung kommt, nämlich aus dem Ersten Schulreformgesetz von 1991. Die zwei Absätze des Paragrafen 21 sind nach wie vor in Kraft. In diesen Absätzen wird unter anderem die Dauer des Vorbereitungsdienstes im Umfang von zwei Schuljahren festgeschrieben. Eine wesentliche und wirksame Maßnahme für die Sicherung der Unterrichtsversorgung ist die Veränderung des Vorbereitungsdienstes auf 18 Monate. Erst dadurch wird es möglich sein, in den nächsten Jahren deutlich mehr Referendare zum Abschluss zu führen. Auch der Einstellungstermin 01.04.2011 ist hier vom Kollegen Reinhardt schon genannt worden. Da soll es wirksam werden.
Es sei aber hinzugefügt: Auch das ist eine Debatte, die man gern führen kann. Hierzu ist natürlich schon eingeleitet und wird auch so fortgeführt werden, dass wir eine Hinführung zu einer praxis- und berufsorientierten Lehrerbildung und damit diese Veränderung des Vorbereitungsdienstes nicht nur allein vor dem Hintergrund der Unterrichtsversorgung haben, sondern auch bezogen auf die Qualität der Ausbildung. Natürlich haben andere Bundesländer diesen Bedingungen schon Rechnung getragen oder stehen kurz davor, dies zu tun, unter anderem natürlich auch gerade, wenn Sie so wollen, im Osten Deutschlands, weil hier natürlich auch die Lehrerinnen- und Lehrerausbildung immer, jetzt auch in der politischen Diskussion, ein Schwerpunkt ist. Wir stehen natürlich auch mit diesen wiederum im Wettbewerb und müssen deshalb unsere Ausbildung hier für den Lehrernachwuchs attraktiv gestalten.
Im Landesprogramm für die Zukunft des Lehrerberufes ist die Zahl der Referendarplätze, da fängt es natürlich an, von 340 auf 493 erhöht worden, einer der ganz wichtigen Schritte, der hier gegangen worden ist und den die Regierungskoalition mit den regierungstragenden Fraktionen hier vereinbart hat. Die Mentoren werden für die Betreuung der Referendare honoriert und eine Intensivierung der praktischen Betreuung an den Schulen ist durch die Einrichtung von Seminarschulen erfolgt. Wir haben zum ersten Mal die Situation mit all dem, was dazu an Gesprächen und Veränderungen notwendig ist, dass wir Referendare im gesamten Land verteilen können.
Meine Damen und Herren, die Änderung des Ersten Schulreformgesetzes ist der erste Schritt. Der nächste Schritt, das wird Herr Bluhm sicherlich auch sagen oder zumindest fordern, ist natürlich das moderne Lehrerbildungsgesetz, das den veränderten Bedingungen des Berufsstandes sowie der Unterrichtsversorgung Rechnung trägt.
Das ist okay, dass Sie es fordern. Wir fordern es von uns auch. Insofern, wenn wir es alle fordern …
Na ja, ich weiß nicht, ob man aufgrund der Situation, dass man jetzt einfach sagt, es dauert sehr lange, daraus eine Interpretation ziehen kann. Sehen Sie einfach noch mal, dass ich am Anfang gesagt habe, wir sind das einzige Bundesland, das eine Lehrerbedarfsprognose und -analyse gemacht hat nicht nur in Köpfen, sondern in Fächern und in Schularten. Das hat kein anderes Bundesland. Nach Köpfen wäre das sehr einfach und so weiter und so fort.
Und das Zweite ist, wir sind auch in den Verhandlungen mit den Hochschulen, sprich Zielvereinbarungsverhandlungen, genau mit diesem Thema unterwegs gewesen. Das macht natürlich alles Sinn. Auch Sie fordern zu Recht im Ausschuss, viele einzubeziehen. Deshalb ist das hier heute der erste Schritt, natürlich eine juristische Geschichte. Der nächste Schritt wird das moderne Lehrerbildungsgesetz sein, das diesen veränderten Bedingungen des Berufsstandes sowie der Unterrichtsversorgung Rechnung trägt. Ich kann Ihnen auch sagen, dass es in Kürze auf den Weg gebracht wird. Die Vorbereitungen sind so gut wie abgeschlossen. Das ist natürlich unser aller Ziel. Dazu tragen Sie heute bei, wenn Sie diesem Gesetzentwurf Ihre Stimme geben können. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird zunächst einmal die unendliche Geschichte des geplanten Lehrerbildungsgesetzes fortgesetzt. Erst vor Kurzem haben auch VBE und GEW noch einmal eingefordert die Umsetzung auch des Punktes in Ihrer Koalitionsvereinbarung, dem Landtag alsbald ein komplettes Lehrerbildungsgesetz, das den neuen Bedingungen entspricht, vorzulegen.
Herr Minister, Sie waren eben in der Bütt. Sie können hier auch gleich noch mal hier herantreten. Wir haben auf Vorschlag der FDP hier eine richtig große Debatte
Also vor Jahren angekündigt – und da nehme ich mal Rot-Rot bewusst nicht aus, denn zu der Genese gehört natürlich auch die Vorbetrachtung der zurückliegenden Legislaturperiode –, als Vorgabe gemacht, aber nicht umsetzbar gewesen, weil die Kultusministerkonferenz sich erst im Jahre 2007 auf die dann vereinbarten Eckwerte stützen konnte. Seit 2007 ist allerdings auch schon ein ganzes Stückchen Zeit ins Land gegangen. Vielleicht soll der heutige Tagesordnungspunkt Mut machen. Ich habe sowohl Herrn Reinhardt als auch den Minister so verstanden, dass das Gesetz doch noch in dieser Legislaturperiode kommen soll.
Ich darf aber daran erinnern, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass bisher nur ein einziges bildungspolitisches Gesetzesvorhaben der Landesregierung den Landtag fristgerecht erreicht hat. Ich darf daran erinnern, dass es in mehreren Fällen zu Regelungen gekommen ist, für die es noch gar keine Rechtsgrundlage gab. Ich darf erinnern an die Erhöhung der Anzahl der Spezialklassen an Musikgymnasien, für die es keine Grundlage in der entsprechenden Verordnung gab, an die Einführung der sogenannten Kopfnoten, die dann erst mit dem Schulgesetz der Koalition gesetzlich fixiert wurde, an die Neuregelungen zum Referendariat, also der zweiten Phase der Lehrerausbildung, die zum 1. April 2010 eingeführt wurden. Die rechtlichen Grundlagen, meine sehr verehrten Damen und Herren, wurden erst mit der Änderung der Lehrervorbereitungsdienstverordnung, hören Sie gut zu, am 11.11.2010 – das ist kein April- und kein Karnevalsscherz –, also ein halbes Jahr später, geschaffen, indem nämlich diese Verordnung dann rückwirkend zum 01.04.2010 in Kraft trat. So heilt man rechtlich Versäumnisse.
Und ein aktuelles letztes Beispiel, das eine oder andere ließe sich da sicher noch fortführen: Der Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen vom 8. September 2005 ist mit Datum vom 31.12.2010 planmäßig außer Kraft getreten. Zu Zeiten von Rot-Rot gab es nämlich auch Verordnungen mit einem verbindlichen Verfallsdatum im Interesse von Deregulierung und Bürokratieabbau. Es hätte also bis zum 31.12. des zurückliegenden Jahres eines neuen Erlasses bedurft, weil der bis dahin gültige außer Kraft getreten ist. Nun, entweder war der Erlass aus der Zeit von RotRot so gut oder aber man hat es einfach nicht geschafft, ihn zu überarbeiten,
(Hans Kreher, FDP: Das Zweite trifft zu. – Marc Reinhardt, CDU: Was sagen Sie denn selbst dazu? – Zuruf von Torsten Renz, CDU)
sodass ein entsprechender Erlass der Landesregierung, des Ministers, das Außerkrafttreten verlängert auf den 30. Juni 2011. Da Sie nicht länger verlängern, gehe ich mal davon aus, Sie haben es nicht rechtzeitig geschafft, den neuen Erlass zu erarbeiten.
Und in diese Reihe der Versäumnisse und rechtspolitischen Gratwanderungen des Bildungsministers passt auch der vorliegende Gesetzentwurf. Er wird, auch dies ist bemerkenswert, von den Koalitionsfraktionen eingebracht. Es gibt, das zeigt die Begründung, Eilbedarf. In einem normalen Verfahren wäre die Verkürzung der Referendariatszeit in einem existierenden Lehrerbildungsgesetz zu regeln. Da dies, wenn überhaupt, erst kurz vor Ende der Legislaturperiode vorgelegt werden soll – und da findet man dann bei den Zielvereinbarungen für die Hochschulen dieses Landes eine Terminvorgabe: Mitte des Jahres 2011. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wann sollen wir denn diesen Gesetzentwurf hier im Parlament noch beraten? –,
muss gehandelt werden, wenn nicht zum 01.04. dieses Jahres die Referendarinnen und Referendare weiterhin in 24 statt in 18 Monaten in der zweiten Phase der Ausbildung ausgebildet werden sollen.