Protocol of the Session on January 26, 2011

Fünftens. Aus meiner Sicht ist es wichtig, dass der vorliegende Gesetzentwurf eine zukünftige Förderung auf der Grundlage von Richtlinien ermöglicht. Dies lässt eine Beschreibung der Förderschwerpunkte zu und erlaubt deren schnelle und bessere Anpassung an aktuelle Gegebenheiten und Bedarfe.

Es ist dabei nicht beabsichtigt, die Förderung der Weiterbildung zukünftig grundlegend neu auszurichten. So werden auch nach Erlass der Richtlinien circa 2 Millionen Euro für die Förderung der Volkshochschulen des Landes zur Verfügung gestellt werden. Außerdem sieht das Weiterbildungsförderungsgesetz vor, den Volkshochschulverband, die Heimvolkshochschulen und die Einrichtungen der allgemeinen Weiterbildung in freier Trägerschaft zu unterstützen. Für diese drei Bereiche sind aus heutiger Sicht circa 2,2 Millionen Euro veranschlagt. Somit ergibt sich in Zuständigkeit meines Hauses ein Etat von circa 4,2 Millionen Euro für die Erwachsenenbildung.

Die Förderung der beruflichen Weiterbildung obliegt dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. Für diesen Zweck sind im dortigen Haushaltsplan gesonderte Mittel ebenfalls vorgehalten.

Sechstens. Maßgebliche Intention des Weiterbildungsförderungsgesetzes ist die Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung mit Angeboten der allgemeinen, politischen und beruflichen Weiterbildung. Für Menschen in Mecklenburg-Vorpommern soll es, egal, aus welchem Gebiet sie kommen, ermöglicht werden, an qualitätsvollen Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Aus diesem Grund sollen auch weiterhin die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet werden, eine Einrichtung der Weiterbildung vorzuhalten.

Dies wird in der Regel eine Volkshochschule sein. Diese Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft leisten Arbeit in guter Qualität und zu sozial verträglichen Preisen. Sie sind darüber hinaus ein zuverlässiger Partner auf den bedeutsamen Themenfeldern des zweiten Bildungsweges und der Alphabetisierung. Aus diesem Grund sind sie auch weiterhin besonders zu unterstützen. Die Landesregierung wird auch weiterhin dafür Sorge tragen, dass die Volkshochschulen ein Grundangebot sicherstellen, ohne dabei andere, oftmals spezialisiertere Anbieter zu verdrängen.

Siebentens. Es bedarf einer neutralen und trägerunabhängigen Information und Beratung, um die zahlreichen

Angebote im Bereich der Weiterbildung sinnvoll nutzen zu können. Aus diesem Grund überträgt das Weiterbildungsförderungsgesetz dem Land die Aufgabe, eine landesweite Weiterbildungsdatenbank zu unterhalten. Diese Bestimmung ermöglicht die kontinuierliche Fortführung der bestehenden und überregional anerkannten Weiterbildungsdatenbank für Mecklenburg-Vorpommern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, neben der Regelung der vorgenannten inhaltlichen Schwerpunktsetzungen wurde das im Entwurf vorliegende Gesetz zur Förderung der Weiterbildung in Mecklenburg-Vorpommern an vielen Stellen präzisiert. Im Gegensatz zum bisher gültigen Weiterbildungsgesetz ist es komprimierter und anwendungsfreundlicher. Das Weiterbildungsgesetz verfügte über 20 Paragrafen, die nachgesetzlichen Regelungen waren in vier Verordnungen niedergeschrieben und damit wenig übersichtlich. Das nun erarbeitete Weiterbildungsförderungsgesetz hingegen kann sich auf 12 Paragrafen beschränken, da sich in den letzten Jahren ein stabiles Weiterbildungssystem etabliert hat.

(Udo Pastörs, NPD: Unglaubliche Ergebnisse.)

Des Weiteren ist es beabsichtigt, die untergesetzlichen Regelungen zu den Zuständigkeiten, dem Anerkennungsverfahren und der Förderung der Weiterbildungsdatenbank in einer Weiterbildungslandesverordnung zu bündeln und diese durch einzelne Förderrichtlinien zu ergänzen. Das vorliegende Gesetz zur Förderung der Weiterbildung in Mecklenburg-Vorpommern bildet die Grundlage für ein modernes, präziser ausgerichtetes und adressatenfreundlicheres Weiterbildungsrecht.

(Udo Pastörs, NPD: Bla, bla, bla!)

Es schreibt bewährte Regelungen fort und ermöglicht eine transparentere Förderung, die sich jedoch an der bisherigen orientieren wird, um die bestehende Weiterbildungslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern zu erhalten. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung und danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst der Abgeordnete und Vizepräsident Bluhm für die Fraktion …

(Regine Lück, DIE LINKE: Laut Rednerliste bin ich jetzt dran. – Zuruf von Dr. Fritz Tack, DIE LINKE)

Moment, Entschuldigung, ich war auf dem falschen Zettel. Ich bitte um Entschuldigung. Das Wort hat die Abgeordnete Regine Lück für die Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir meinen, wenn lebenslanges Lernen nicht nur eine Worthülse sein soll, dann muss jeder Mensch dazu die Möglichkeit haben, unabhängig von seinem Geldbeutel. Aus unserer Sicht ist es eine öffentliche Aufgabe, ein breites Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens sicherzustellen, denn Weiterbildung erweitert den Horizont und die Möglichkeiten jedes Men

schen, kulturell, politisch und fachlich. Wir sind uns doch wohl alle einig, wer heute fit sein will für den Arbeitsmarkt, wer politisch und gesellschaftlich mitreden will, der muss ständig dazulernen. Weiterbildung ist eine öffentliche Aufgabe und so ist es auch selbstverständlich, dass die Kommunen und das Land dafür finanzielle Mittel bereitstellen müssen. Im Gesetzentwurf heißt es ganz richtig, dass Weiterbildung ein weiterer Schritt bei der Verwirklichung des Rechts auf Bildung ist.

Im Gesetzentwurf wird aber auch gesagt, dass Weiterbildung allen Menschen im Land offen steht, aber das ist leider nicht Realität. Wie wir wissen, hängt das im Einzelfall nicht selten unter anderem davon ab, ob man sich Weiterbildung leisten kann. Sagen Sie mir doch mal, wie eine alleinerziehende Mutter von drei Kindern, die von Hartz IV leben muss, sich Weiterbildung leisten kann. Auch jungen Menschen, die nie einen richtigen Einstieg ins Berufsleben geschafft haben, fehlen oft die Möglichkeiten und Geld für eine gute Weiterbildung.

(Torsten Renz, CDU: Wie hoch ist denn das Einkommen der alleinerziehenden Mutter?)

Das ist weder gut für die Betroffenen noch für die Gesellschaft, vor allem, wenn wir an den drohenden Fachkräftemangel denken.

Meine Damen und Herren von der Regierung, der Gesetzentwurf, den Sie heute vorlegen, löst das mehrfach geänderte Weiterbildungsgesetz aus dem Jahre 1994 ab. Es ist heute zwar erst die Erste Lesung und wir werden in den Ausschüssen auch Gelegenheit haben, noch darüber zu beraten, aber zwei Sachverhalte möchte ich dennoch anmerken:

Erstens. Der Gesetzentwurf ist bedeutend kürzer als das Gesetz von 1994, aber er ist auch weniger konkret. Das kann einerseits positiv sein, weil es Spielräume erweitert, andererseits ist für das Parlament eine Bewertung darüber, ob die Landesregierung in der Frage gut oder schlecht arbeitet, nur möglich, wenn wir auch die Rechtsverordnungen kennen und dazu Stellung nehmen können, denn alle wirklich wichtigen Regelungen sollen nach Ihrem Willen über Verordnungen getroffen werden. Ich frage Sie: Legen Sie diese Verordnungen den Ausschüssen gleichzeitig vor?

Zweitens. Ihr Gesetzentwurf versteht Förderung im Wesentlichen als Förderung von Einrichtungen der Weiterbildung. Aus meiner Sicht wird leider über die Zielgruppen und die Möglichkeiten ihrer Förderung nichts gesagt. Das mag so gewollt sein, aber aus unserer Sicht wäre eine Konkretisierung im Interesse eines effektiven Herangehens an das Thema sinnvoll. Die Bundesregierung hat im Oktober 2010 beispielsweise einen Mindestlohn für die Weiterbildungsbranche abgelehnt. Da stellt sich die Frage nach der Situation der Pädagoginnen und Pädagogen, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dort arbeiten. In der Diskussion werden wir auch auf den Paragrafen 8 „Förderung der Volkshochschulen“ zurückkommen müssen, denn dort heißt es, ich zitiere auszugsweise: „Die Landkreise … errichten und unterhalten im eigenen Wirkungskreis eine anerkannte Einrichtung der Weiterbildung, in der Regel eine Volkshochschule...“

So stellt sich die Frage, was das für die neuen erheblich größeren Landkreise bedeutet. Es kann wohl kaum „eine für den ganzen Landkreis“ heißen. Heißt das unter Umständen, eine mit mehreren Außenstellen? Und was bedeutet das für die Finanzierungsregelungen? Eine Finanzierung nach, wie formuliert ist, „Maßgabe des

Haushalts“ stellt jede Förderung unter einen erheblichen Vorbehalt. Trotzdem werden wir natürlich der Überweisung in die Ausschüsse zustimmen und ich freue mich auf eine interessante Diskussion. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Lück.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Mathias Brodkorb für die Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es wird Sie nicht überraschen, dass wir der Überweisung dieses Gesetzentwurfes zustimmen. Ich möchte aus Sicht der SPD-Fraktion insbesondere drei Punkte hervorheben, die gegenüber früheren Regelungen einen deutlichen Fortschritt darstellen:

Das ist erstens die vorgeschlagene Herabsetzung der Altersgrenze bei Maßnahmen der Weiterbildung außerhalb von Schulen.

Das ist zweitens die deutliche Erleichterung und Vereinfachung der Anerkennung der Träger der Weiterbildung als staatlich anerkannte Träger der Weiterbildung.

Und das Dritte ist etwas für ein Land wie MecklenburgVorpommern auch Wichtiges, nämlich der gesetzliche Auftrag auch an die Träger, insbesondere wohl im ländlichen Raum gemeinsame räumliche Ressourcen zu nutzen, um auf diese Art und Weise Effektivität und Effizienz der Arbeit zu erhöhen.

Ich möchte allerdings auch gleich zwei Punkte hier in dieser Debatte hervorheben, die aus unserer Sicht noch mal einer deutlichen Debatte und Überprüfung bedürfen. Es ist kurioserweise der erste Punkt, derjenige, den ich gerade lobend hervorgehoben habe, nämlich die Abgrenzung der Altersgrenze auf 16 Jahre. Bekanntermaßen wird seit vielen Jahrzehnten in der Bundesrepublik eine strikte Trennung zwischen schulischer und außerschulischer Bildung gesehen und auch gehalten und ich finde, man kann mit einigem Recht genau das infrage stellen. Denn letztlich ist ja das Herabsetzen der Altersgrenze ein gewisses Entgegenkommen, auch im Jugendlichenbereich als Bildender tätig zu werden, nicht nur in der Erwachsenenbildung, aber eben nicht so richtig.

Ich denke, es lohnt, gerade vor dem Hintergrund der Ganztagsschule die Frage zu stellen: Was spricht denn eigentlich dagegen, dass Weiterbildungseinrichtungen, zum Beispiel der politischen Bildung, in eine Ganztagsschule gehen und in einem gewissen Umfang dort einen Wahlpflichtkurs anbieten, Projekte organisieren? Warum eigentlich nicht?

(Udo Pastörs, NPD: Na ja, das ist wie in der DDR, das ist ganz gut. Ausgrenzen, undemokratische Regeln einführen, das ist das, was Ihnen liegt, junger Mann.)

Herr Pastörs, Sie wissen ja bestimmt, was ein Wahlpflichtkurs ist. Deswegen hat sich diese Kritik eben von selbst erledigt. Ich hoffe es zu Ihren Gunsten, dass Sie wissen, was das ist.

(Udo Pastörs, NPD: Jaja, jaja.)

Warum soll das eigentlich nicht möglich sein? Die Idee oder der Grundsatz, dass solche Träger nicht in Schulen

(Udo Pastörs, NPD: Kindergärten.)

tätig werden im Rahmen der schulischen Bildung, galt ja der Einsicht, dass die nicht die Lehrer ersetzen sollen, also den Unterricht. Es soll nicht so sein, dass Lehrer für den Unterricht bezahlt werden und sich dann aber in den Unterricht Träger holen, die dann ihre Arbeit übernehmen. Dieses ist ja ein hehrer und sinnvoller Grundsatz, aber mit der Ganztagsschule, wo es eben nicht mehr nur um Unterricht geht, sondern um Freizeitgestaltung, ändert sich die Lage etwas.

Deswegen, meine Damen und Herren, würde ich uns doch, sofern das dann mit den jeweiligen Förderprogrammen und den Geldmittelgebern rechtlich vereinbar ist, gerne mal die Debatte anempfehlen oder wir werden sie jedenfalls führen, ob diese Altersgrenze von 16 Jahren überhaupt angemessen ist, ob die überhaupt Sinn ergibt oder ob wir vor dem Hintergrund der Ganztagsschule nicht das noch mal deutlich anders diskutieren sollten, ohne jetzt die Träger der Weiterbildung zu rein schulisch orientierten Weiterbildungseinrichtungen zu machen. Das ist sicherlich Niemandes Ziel. Das ist das Erste, was wir noch einmal diskutieren müssen.

Das Zweite – der Minister ist schon darauf eingestiegen – ist das Thema „Standard der Förderung“ und auch die Finanzausstattung. Die Finanzausstattung ist hier jetzt nicht unbedingt das Thema, aber sie ist dennoch durch das Gesetz berührt de facto. Wer mit Trägern der Weiterbildung spricht, weiß, wir haben ein großes Problem. Es gibt immer mehr staatlich anerkannte Träger der Weiterbildung, aber die Finanzmittel steigern sich nicht in dem Umfang, wie es mehr Träger gibt. Je mehr Träger es gibt, die sich um einen begrenzten Kuchen streiten, desto kleiner werden die Stückchen. Wir erreichen bei Trägern bereits bei der Personalausstattung unterkritische Größen oder wir nähern uns jedenfalls diesem Niveau.

(Angelika Peters, SPD: Das kann sein.)

Es ist klar, was die Träger fordern. Die Träger sagen, in dem Umfang, wie Weiterbildungsträger Anträge mehr stellen und zusätzlich anerkannt werden, müssen auch die Finanzmittel ausgeweitet werden. Das halte ich für eine nicht so richtig plausible Schlussfolgerung, denn wenn wir in den Politikbereichen nach diesem Grundsatz verfahren würden, wären wir übermorgen pleite, weil sich sicherlich in jedem Bereich mehr Anträge generieren lassen. Das ist nicht der Punkt. Aber wir werden uns fachlich der Frage stellen müssen, was wir da eigentlich tun, ob wir die Träger angesichts einer steigenden Nachfrage bei der Ausfinanzierung immer weiter an den Rand der Überlebensfähigkeit fahren und darüber hinaus oder ob wir nicht vielleicht auch sagen, wir verändern das Fördermodell.

Wir definieren anhand der Finanzsumme, die zur Verfügung steht, eine bestimmte Anzahl von Trägern, die man auskömmlich fachlich gerecht fördern kann. Wir machen sozusagen eine Ausschreibung. Alle Träger können sich darum bewerben und wer dann die Ausschreibung gewinnt, der kann eben ein paar Jahre arbeiten, und irgendwann wird dann eine neue Ausschreibung gemacht und alle können sich wieder bewerben. Aber jeder Träger, der in so einer öffentlichen Ausschreibung gewinnt, hat dann eben auch die Möglichkeit, auf einem vernünftigen fachlichen Niveau und durchaus mit regionaler Ausgeglichenheit, das ist natürlich auch wichtig, zu arbeiten.

Und deswegen glaube ich, dass die untergesetzlichen Regelungen – Frau Lück, da würde ich Ihnen zustimmen – sogar spannender sind als das Gesetz selber.

Ein weiteres Problem dieser Art sind ja die berühmten 800 Stunden, Herr Minister, die ein Träger nachweisen muss pro Jahr, um seine Förderung zu erhalten, 800 Unterrichtsstunden. Stellen wir uns mal vor, was es eigentlich für einen Träger an Verwaltungsaufwand bedeutet, diese 800 Stunden zu dokumentieren und nachzuweisen. Der könnte ja in derselben Zeit auch Bildungsveranstaltungen machen, kann er aber nicht, er muss die Verwaltung organisieren. Das ist das erste Problem, das wir haben.

Das zweite Problem, das wir haben: Bei 800 Stunden Unterricht oder Bildungsveranstaltung ist ja nicht Stunde gleich Stunde. Versetzen Sie sich bitte in folgende Lage – ich denke das jetzt sehr stark im Sinne von Trägern der politischen Weiterbildung, da bitte ich um Verständnis. denen bin ich etwas näher als den beruflichen –: Da ist also ein Träger, der bietet an ein Wochenendseminar mit ein oder zwei Referenten von Freitag bis Sonntag. Das sind viele Unterrichtsstunden, die der abrechnen kann. Die Vorbereitung ist so, wie es für ein Seminar ist. Man hat eben zwei Referenten, die werden jeweils für einen Tag gebucht. Der Verwaltungsaufwand ist überschaubar. Da kommen dann immer dieselben hauptamtlichen, nee, hauptamtlichen kann man gar nicht sagen, ich sage es jetzt mal polemisch, hauptberuflichen Teilnehmer in diese Weiterbildungsveranstaltung politische Bildung. Sie treffen sich in Rostock. Das ist ein überschaubarer Kreis, immer wieder dieselben, je nach Thema. Das geht also, das hat sich eingeschaukelt.