Protocol of the Session on January 26, 2011

Ich gebe das Ergebnis der Abstimmung bekannt. An der Abstimmung haben insgesamt 59 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 5 Abgeordnete, mit Nein stimmten 54 Abgeordnete, es enthielt sich kein Abgeordneter. Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/4060 abgelehnt.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – Klare Kennzeichnung von Lebens- und Futtermitteln mit gentechnisch veränderten Organismen, Drucksache 5/4050.

Antrag der Fraktionen der CDU und SPD: Klare Kennzeichnung von Lebens- und Futtermitteln mit gentechnisch veränderten Organismen – Drucksache 5/4050 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Schlupp von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vorweg möchte ich für meine Fraktion klarstellen, dass es in der Überschrift des Antrages heißen muss: „Klare Kennzeichnung von Lebens- und Futtermitteln, die mithilfe von gentechnisch veränderten Organismen produziert wurden“.

Der Einsatz der grünen Gentechnik sorgt in Deutschland, aber auch in Mecklenburg-Vorpommern seit Jahren für erhebliche Diskussionen. Wir haben uns hier im Landtag mehrfach mit der Thematik befasst und unsere unterschiedlichen Auffassungen ausgetauscht.

Mit dem vorliegenden Antrag will meine Fraktion nunmehr zur Klarheit beitragen, denn wenn auch die rechtlichen Vorgaben der Europäischen Union und des Bundes eindeutig sind, so ist die Wahl- und Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers durch nicht ausreichende Kennzeichnungspflichten oft nicht gegeben. Klar ist, dass die rechtlichen Vorgaben der Europäischen Union und des Bundes auf dem Gebiet des Einsatzes der grünen Gentechnik auch in Mecklenburg-Vorpommern eingehalten werden müssen.

(Harry Glawe, CDU: Richtig.)

So regelt die sogenannte Freisetzungsrichtlinie die Freisetzung sowie das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen. Im Gentechnikgesetz wurden die europäischen Vorgaben in Bundesrecht überführt. Seit 2004 sind die EU-Verordnungen zu gentechnisch veränderten Futter- und Lebensmitteln und zur Rückverfolgbarkeit rechtswirksam. Sie sind unmittelbar geltendes Recht und wurden mit dem Gentechnikgesetz in nationales Recht umgesetzt.

Zeitgleich hat die EU-Kommission mit ihren Leitlinien zur Koexistenz hervorgehoben, dass Landwirtschaft und Verbraucher zwischen konventionell oder ökologisch erzeugten oder mithilfe von Gentechnik veränderten Lebens- beziehungsweise Futtermitteln wählen können. Wahlfreiheit heißt, dass alle drei Produktionsformen reelle Chancen haben müssen und keine der Anbauformen von vornherein benachteiligt oder ausgeschlossen wird. Zur Wahlfreiheit gehört allerdings auch, dass eine ausreichende Kennzeichnung von Lebens- und Futtermitteln gewährleistet wird, denn nur so können Verbraucher und Landwirte nachvollziehen, ob sie Produkte, die

mithilfe eines gentechnisch veränderten Stoffes hergestellt wurden, verzehren beziehungsweise nutzen wollen.

Allerdings muss regelmäßig festgestellt werden, dass die Menschen nicht oder nicht ausreichend darüber informiert sind, wie weit die Gentechnik bereits in die Lebenswirklichkeit unserer Gesellschaft eingedrungen ist. Ob nun im Bereich der grünen, der weißen oder der roten Gentechnik, oft wissen Verbraucher nicht, dass sie gentechnisch veränderte Produkte anwenden oder verzehren. Gerade vor diesem Hintergrund ist es meines Erachtens notwendig, dass die Kennzeichnung besser als bisher für alle Produkte des täglichen Lebens und Bedarfs erfolgt. Nur so kann für größtmögliche Transparenz gesorgt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, schon heute wissen wir, dass gentechnisch veränderte Organismen eine höhere Schädlingsresistenz und wirksame Abwehrmechanismen gegen Umwelteinflüsse aufweisen können. Aus diesen Gründen benötigen sie einen verminderten Aufwand an Dünge- und Pflanzenschutzmitteln und weniger Wasser. Sie können somit zum Schutz der Umwelt beitragen. Hinzu kommt, dass gentechnisch optimierte Pflanzen eine höhere Nahrungsmittelqualität bereitstellen können.

Gerade aus diesen Gründen ist es notwendig, dass die Erforschung der Gentechnologie in nationalen und internationalen Forschungseinrichtungen weiter gefördert wird. Schon heute werden weit über 120 Millionen Hektar mit transgenen Kulturen wie Soja, Mais, Raps und Baumwolle angebaut.

(Udo Pastörs, NPD: Toll!)

Seit Jahren werden beziehungsweise wurden in Deutschland gentechnisch veränderter Mais angebaut oder gentechnisch verändertes Soja verfüttert. Allein diese Tatsache verdeutlicht, dass es schon lange nicht mehr um die Frage geht, ob Gentechnologie in der Lebens- und Futtermittelproduktion angewendet wird, sondern vielmehr, wie sie angewendet wird.

Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir sicherstellen, dass eine eindeutige Kennzeichnungspflicht von Lebens- und Futtermitteln, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten, gewährleistet wird.

Einen fast gleichlautenden Antrag haben Sie, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, bereits im Jahr 2006 eingebracht. Vor diesem Hintergrund dürfte es Ihnen nicht schwerfallen, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Weil Sie unseren abgelehnt haben?)

Dennoch möchte ich darauf verweisen, dass wir mit unserem Antrag über Ihre damalige Zielstellung hinausgehen.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Ja, ja, ja, aber darüber reden wir noch.)

Wir fordern ausdrücklich, dass sämtliche Lebens- beziehungsweise Futtermittel einer Untersuchung unterzogen werden beziehungsweise dahin gehend gekennzeichnet werden müssen, inwieweit sie mit gentechnisch veränderten Produkten hergestellt wurden.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Gerade beim Transport von Futter- und Lebensmitteln besteht die Gefahr, dass eine Verunreinigung von gen

technikfreien Produkten mit gentechnisch veränderten Produkten erfolgt. Dies ist auch nicht durch noch so restriktive Vorgaben zu verhindern. Vor diesem Hintergrund wird in Zukunft auch bei Umsetzung eine Kontrolle von ökologisch produzierten Lebens- und Futtermitteln notwendig werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir als CDU begreifen die grüne Gentechnik auch als Chance. Allerdings hat die Anwendung der grünen Gentechnik derzeit erhebliche Akzeptanzprobleme. Daher fordern wir, dass zunächst die Forschung vorangetrieben und die Informationspolitik verbessert wird. Die Forschung muss die Möglichkeit zur praktischen Anwendung unter Einhaltung höchster Sicherheitsanforderungen haben. Darüber hinaus setzen wir uns für eine klare Kennzeichnung von Lebens- und Futtermitteln, die mithilfe von gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurden, ein.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Harry Glawe, CDU: Jawohl.)

Im Interesse der Verbraucher und der Landwirte bitte ich Sie um Zustimmung zum vorliegenden Antrag.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Danke, Frau Schlupp.

Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Um das Wort hat zunächst gebeten der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Herr Dr. Backhaus. Herr Dr. Backhaus, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Dieses Thema hat uns hier ja schon mehrfach beschäftigt und ich kann Ihnen heute mitteilen, dass wir im Bundesrat im Übrigen hierzu bereits einen Erfolg eingefahren haben. Der Antrag von Mecklenburg-Vorpommern, die Transparenz und die Kennzeichnung zu verbessern – genau das, was Frau Schlupp eben angedeutet hat –, hat tatsächlich eine Mehrheit gefunden. Darüber habe ich mich sehr gefreut.

Und ich hoffe jetzt natürlich auch, dass wir mit diesem Antrag, der noch mal Rückenwind gibt, eben für Produkte, die mit und über gentechnisch veränderte Organismen erzeugt worden sind, auch praktisch die Kennzeichnung für die Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen werden. Das gilt im Übrigen nicht nur für Lebensmittel, das gilt dann auch für Bedarfsgegenstände, denn wenn man sich überlegt, 50 Prozent der Baumwolle werden heute aus gentechnisch veränderten Organismen produziert. Das Gleiche wird dann auch, wenn es nach uns geht, für Medikamente gelten.

Ich denke, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch darauf haben, zu erkennen oder die Kenntnis auch zum Beispiel durch den Arzt zu bekommen, dass Medikamente mit und über gentechnisch veränderte Organismen erzeugt worden sind und hoffentlich dann auch zu einer Linderung der Krankheit beitragen. Insofern unterstütze ich diesen Antrag und hoffe auf Erfolg.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke, Herr Minister.

Wer hat jetzt das Wort? – Ich war so überrascht, dass Sie schon fertig sind. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Professor Tack von der Fraktion DIE LINKE.

(Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir alle als Verbraucherinnen und Verbraucher müssen uns einfach und schnell informieren können, was genau wir beim Essen und Trinken zu uns nehmen. Die Wirklichkeit in den Supermärkten aber zeigt, dass wir von diesem Ziel noch sehr weit entfernt sind. Immerhin hat Bundesministerin Aigner durchgesetzt, dass die Aufschriften auf den Lebensmittelverpackungen nicht kleiner – ich wiederhole, nicht kleiner – als 1,2 Millimeter sein dürfen. Welch ein Riesenfortschritt!

Eine klare Nährwertkennzeichnung der Gehalte...

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Da wird die Lupe mitgeliefert, Fritz!)

Ja, die gibt es dann dazu.

... an Fett, Zucker und Salz durch leicht verständliche Ampelfarben wurde aber erneut durch Ministerin Aigner blockiert.

Andere Inhaltsstoffe sind für den Laien kaum bekannt und zu bestimmen. Daher bleibt aus der Sicht der LINKEN und auch der Verbraucherschützer die Forderung nach einer zügigen Einführung einer verbindlichen und leicht verständlichen Lebensmittelkennzeichnung höchst aktuell.

Was den hier vorliegenden Antrag der Koalitionsfraktionen angeht, ist es sicherlich einer aus der Kategorie der Quotenanträge, der jederzeit eingebracht werden kann. Damit will ich das Anliegen des Antrages überhaupt nicht herabsetzen, denn die umfassende und leicht erkennbare Kennzeichnung gerade von gentechnisch veränderten Lebensmitteln ist auch ein Anliegen der LINKEN. Ich erinnere an den Antrag meiner Fraktion, Kollegin Schlupp hat ihn eben bereits zitiert gehabt, zur grünen Gentechnik im Jahr 2006, der zu einer intensiven Debatte und einer umfangreichen Anhörung im Agrarausschuss geführt hat.

Mit der sich daraus ergebenden Beschlussempfehlung des Agrarausschusses wurde sogar die ursprüngliche Forderung an die Landesregierung, sich für eine eindeutige Kennzeichnungspflicht von Lebens- und Futtermitteln einzusetzen, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten, wesentlich erweitert.

Auf der Drucksache 5/1185 hieß es, und ich zitiere: „Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern bekennt sich zur Wahlfreiheit der Verbraucher und der Landwirte und unterstreicht die Notwendigkeit von wirksamen Regelungen zur Koexistenz beim Anbau und der Herstellung von gentechnisch freien und gentechnisch veränderten Futter- und Lebensmitteln.“

Weiter heißt es: „Gleichzeitig sieht er die Notwendigkeit eindeutiger Kennzeichnungsregelungen für Lebens- und Futtermittel.

Der Landtag hält es für erforderlich, die verpflichtende Kennzeichnungsregelung im Bereich Gentechnik dahingehend anzupassen, dass ein Lebensmittel nur dann als ‚gentechnikfrei‘ bzw. ‚ohne Gentechnik‘ bezeichnet werden darf, wenn über den gesamten Produktionsprozess, d. h. über alle Herstellungs- und Verarbeitungsstufen hinweg, keine Stoffe, die unter Zuhilfenahme gen

technischer Methoden hergestellt wurden, zum Einsatz kommen. Dies erstreckt sich sowohl auf die eingesetzten Futtermittel als auch auf Verarbeitungshilfsstoffe, Enzyme, Zusatzstoffe und Arzneimittel.“ Zitatende.