Und da kann ich Ihnen dann heute mitteilen, dass wir zur nächsten Landtagssitzung ein komplett überarbeitetes Mittelstandsfördergesetz hier in den Landtag einbringen werden,
in dem sich genau die Punkte, genau die Punkte, die für uns alle wichtig sind, wiederfinden werden. Und am Ende des Tages, meine Damen und Herren, am Ende des Tages werden wir, das hoffe ich, zu einer vernünftigen Lösung kommen, die da heißt: Wir brauchen keine neuen Gesetze. Wir brauchen die Gesetze, die wir in Mecklenburg-Vorpommern haben, auf dem Standard, wie es für uns heute wichtig und notwendig ist.
Wir haben neue Standards. Wir wollen neue Standards. Wir wollen qualitativ in einigen Bereichen auch Vorreiter sein, gar keine Frage, aber dafür brauchen wir weder ein Vergabegesetz noch eine Tariftreueerklärung, sondern dafür brauchen wir das Grundgesetz der Wirtschaft, ein modernes Mittelstandsfördergesetz hier in Mecklenburg-Vorpommern.
Nichtsdestotrotz werden wir der Überweisung Ihres Gesetzantrages zustimmen. Wir hoffen, dass, wenn der Gesetzantrag der Koalition auch noch kommt, über Ihr, ich sag mal, über Ihr Spartenvergabegesetz, was dann
kommen wird, dass wir dann das Mittelstandsfördergesetz der FDP auch mal zu einer Überweisung in den Wirtschaftsausschuss tragen, damit wir dort gemeinsam nach der richtigen Lösung für Mecklenburg-Vorpommern suchen. Weg die Scheuklappen! Lassen Sie uns das im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hier in Mecklenburg-Vorpommern so abarbeiten! – Vielen Dank.
Vielleicht vorweg: Herr Roolf, die viereinhalb Jahre sind doch ein bisschen überzogen. Ich gebe zu, wir haben lange gebraucht, aber es sind doch nur zwei Jahre, nicht viereinhalb Jahre dann.
Meine Damen und Herren, es ist viel gesagt, ich werde mich aufs Notwendigste beschränken. Herr Schulte und der Wirtschaftsminister Herr Seidel haben bereits das Wichtigste ausgeführt.
Wie wir jetzt bereits gehört haben, handelt es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um den dritten Anlauf der Linksfraktion zu diesem Vergabegesetz.
Und die ersten beiden Entwürfe, so ist Rechtsprechung eben, sind aufgrund der Rechtsprechung eben hinfällig geworden. Und wir haben jetzt hier den dritten Entwurf, der der geltenden Rechtsprechung angepasst sein soll. Und da würde ich gleich vorwegsagen wollen, meine Damen und Herren, mit vielen dieser vorgesehenen Regelungen in dem jetzigen Entwurf sind wir nicht einverstanden.
Und vielleicht eins zu Herrn Roolf: Sie sagten ja, Sie nannten es – wie nannten Sie es? –: Spartengesetz.
Ja, ist klar. Warum nur im Bereich ÖPNV/SPNV? Es gibt eben rechtliche Feinheiten aufgrund der EU-Gesetzgebung. Und wir wollen eben auf der rechtssicheren Seite arbeiten. Und deswegen ist dieses Gesetz so formuliert, wie es denn formuliert ist.
Und zu den Allgemeingültigkeiten: Selbstverständlich hat unser Gesetz auch allgemeingültige, also branchenübergreifende Bestandteile wie beispielsweise die Konkretisierung des wirtschaftlichen Angebots und dergleichen.
Herr Holter, einerseits hängt das natürlich – ich sagte ja, dass wir mit dem Entwurf so nicht einverstanden sind in der Form, wie er jetzt vorliegt –, einerseits hängt das natürlich damit zusammen, dass wir, das wurde gesagt, seit gestern den eigenen Entwurf verabschiedet haben.
Und zum anderen hängt es eben damit zusammen, dass die von Ihnen vorgeschlagenen elf Paragrafen in weiten Teilen aus unserer Sicht über das Ziel hinausschießen.
Natürlich stimme ich den Vorrednern zu, und das, denke ich mal, ist auch ein Konsens in diesem Haus, dass wir Dumpinglöhne wirksam verhindern wollen, aber es kommt entscheidend darauf an, wie man dies bewerkstelligen will. Und mit dem von Ihnen vorgeschlagenen Mindestlohn von 10,00 Euro bei öffentlicher Vergabe befinden Sie sich, und das wurde ja bereits ausgeführt, aus unserer Sicht auf dem falschen Weg.
Insbesondere kommt es den Koalitionsfraktionen auch darauf an, die Lohnuntergrenze durch eine Tariftreueklausel einzuführen. Dabei wird ein repräsentativer Tarifvertrag als Lohnuntergrenze bestimmt und so auch die Tarifautonomie gewahrt. Und der von Ihnen eingeschlagene Weg eines Mindestlohns, vor allen Dingen in dieser Höhe, beschneidet aber die Tarifautonomie der Tarifparteien in unzulässiger Weise. Dies ist sowohl politisch als auch ökonomisch nicht verantwortbar.
Auch die Höhe von 10,00 Euro ist, denke ich mal, das wurde schon ausgeführt, eher willkürlich gewählt, ich will es mal nicht böse sagen, aber vielleicht auch medialen Motiven geschuldet. Dies zeigt auch die Fluktuation in der Begründung von 7,50 Euro, 8,50 Euro und 10,00 Euro als Mindestlohn. Die Höhe ist in keiner Weise gerechtfertigt. Oder gibt es da eine sachliche Rechtfertigung in der Begründung?
Ein weiteres Problem Ihres Gesetzentwurfes ist die Bürokratisierung des Vergabeverfahrens. Die Einrichtung, das wurde auch schon gesagt, einer Sonderkommission als zentrale Kontrollinstanz macht die Vergabeverfahren nicht nur komplizierter, sondern verursacht auch noch – und das sagten Sie ja selbst, Sie haben ja gesagt, das ist so – erhebliche zusätzliche Kosten.
Auch die vielfältigen Voraussetzungen bei der Bewerbung innerhalb eines Ausschreibungsverfahrens wie zum Beispiel die vorgesehene Beschreibung einer angemessenen Bezahlung in der Leistungsbeschreibung, verkomplizieren die Vergabeverfahren noch weiter. Das gilt ebenfalls bei der Berücksichtigung von weiteren sozialen Kriterien wie Chancengleichheit von Frauen und Männern, Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und ökologischer Kriterien, die nicht in einem Vergabeverfahren, sondern in anderen gesetzlichen Bestimmungen umgesetzt werden müssen.
Eine Überfrachtung eines solchen Vergabeverfahrens führt zu einer unerträglichen Bürokratisierung des gesamten Verfahrens, das insbesondere für kleinere Unternehmen untragbar ist.
Die Verkomplizierung von Vergabeverfahren wird aber unter dem Strich dazu führen, dass die insbesondere kleinen Unternehmen – und Sie haben in Ihrer Eingangsrede gerade von den kleinen und mittelständischen Unternehmen gesprochen –,
dass diese Unternehmen an den Verfahren gar nicht mehr beteiligt werden können. Damit schließen Sie einen Großteil der in Mecklenburg-Vorpommern ansässigen kleinen Unternehmen de facto aus.
Das wollen wir ausdrücklich vermeiden und tun es in dem von uns vorbereiteten und für die nächste Landtagssitzung ausgearbeiteten Gesetzentwurf.
Sie sehen also, dass das heute vorgelegte Gesetz in vielen Punkten zu weit geht. Allerdings haben Sie den Zeitpunkt der Einbringung des Gesetzes insofern gut gewählt, als dass wir unser eigenes Vergabegesetz schon in der nächsten Landtagssitzung eben einbringen wollen.
Daher haben sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt, der Überweisung dieses Gesetzentwurfes zuzustimmen, um diesen gemeinsam mit dem Entwurf der Koalitionsfraktionen im Ausschuss beraten zu können. Dort werden wir Ihnen dann im Einzelnen erläutern, warum bestimmte Regelungen nicht notwendig oder sogar kontraproduktiv sind. Und in diesem Sinne werden wir dann überweisen. – Vielen Dank.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der NPD der Fraktionsvorsitzende Herr Pastörs. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sozial geht nur national. Was Sie hier bejammern aus allen Fraktionen, ist das, was Sie selbst herbeigeführt haben, meine Damen und Herren.
Waren es bis vor zehn Jahren noch die Schlagworte aus dem kohlschen Märchenbuch der CDU der blühenden Landschaften, so versuchen Sie bis auf den heutigen Tag, das Schengener Abkommen und die EU als alternativlose Perspektive zum Wohle aller darzustellen.
Wenngleich die Argumente der LINKEN im Kern zutreffen, so müssen die Kommunisten sich jedoch folgende Fragen stellen lassen:
1. Herr Holter, warum stimmen Sie jedem Gesetz, was die Diktatur aus Brüssel uns auferlegt, kritiklos zu?