Es bewegt mich aber auch die Frage, mit welcher Maßnahme wir den Kindern am besten helfen können. Und die Bundesfamilienministerin Christina Schröder hat am Dienstag ein Bundeskinderschutzgesetz angekündigt. Vor diesem Hintergrund sollten wir uns in MecklenburgVorpommern die Frage stellen, ob wir den Kindern mit einer gemeinsamen, konstruktiven Arbeit von Bund und Ländern an einem Bundeskinderschutzgesetz weiterhelfen können oder ob die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ausreichend ist.
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das eine schließt doch das andere nicht aus. – Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)
Ob die Aufnahme von Kinderrechten wirklich einen Zugewinn des Schutzes von Kindern bringt, kann niemand hier in diesem Hohen Hause abschließend bewerten, meine Damen und Herren.
Dann könnte sie ebenfalls nur ein Symbol sein und ob das sinnvoll oder notwendig ist, das wäre dann auch eine weitere andere Frage, meine Damen und Herren. Letztlich bleibt es eine Gewissensentscheidung eines jeden einzelnen Abgeordneten, das hatte ich angekündigt, und so werden sich meine Kollegen aus der FDP-Fraktion, meine Fraktion, heute zur abschließenden Beratung zu diesem Antrag verhalten, meine Damen und Herren. – Vielen Dank.
Herr Leonhard, der Widerspruch zwischen einem Kinderschutzgesetz und der Aufnahme von eigenen selbstständigen Kinderrechten im Grundgesetz erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht.
Ganz im Gegenteil, das schließt sich nicht aus, das ist eher gegenseitig förderlich, wenn das so sein sollte.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich denke, heute sind wir an einem Punkt, der eine vermeintlich unendliche Geschichte zu einem guten Abschluss bringt, und über
Frau Borchardt, es ist nicht so gewesen, dass Herr Dr. Jäger die Koalitionsfraktion unbedingt überzeugen musste. Ich habe mich an dieser Stelle für meine Fraktion mehrfach
und Dr. Jäger ist es eigentlich zu verdanken, dass unser Koalitionspartner jetzt nach einem langen Prozess diese Auffassung mit uns gemeinsam trägt. Darüber bin ich persönlich sehr, sehr froh.
Kinderrechte sind vom Bundesverfassungsgericht ja nicht neu entdeckt worden. Seit 1968 wurden bereits vom Bundesverfassungsgericht Kinderrechte als eigene Rechte angesprochen und wenn man dann schaut, wie lange es gedauert hat, bis das konkreter vom Bundesverfassungsgericht unterlegt wurde und endlich ein Auslöser war, massiv diese Forderungen auch aufzumachen, was ja letztendlich in einer Bundesratsinitiative gemündet ist, die dann leider gescheitert ist, kann man nur sagen, also manche Dinge brauchen sehr, sehr lange, um einen guten Abschluss zu finden oder einen guten Weg zu finden.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben hier im Haus vor ungefähr zwei Jahren eine, wie ich fand, wunderbare Anhörung, die sehr kontrovers geführt wurde, hier im Haus gehabt, in deren Ergebnis für mich eigentlich sonnenklar war, wir brauchen unbedingt Kinderrechte im Grundgesetz. Zu dem Zeitpunkt sah unser Koalitionspartner zum Beispiel das noch anders. Für ihn hätte sich da eher herauskristallisiert, dass es nicht notwendig wäre, die Kinderrechte im Grundgesetz aufzunehmen. Und dann erstaunte uns Dr. Jäger ein paar Monate später und sagte: Doch, so soll es sein. Das ist eigentlich eine gute Sache, das müssen wir weiterverfolgen. Und ich denke, ihm ist es zu verdanken, dass die CDUFraktion insgesamt diesen Gedanken jetzt mitträgt und durchträgt.
Ich denke, inhaltlich kann man den Ausführungen, den emotionalen Ausführungen unserer Sozialministerin nur beipflichten. Das ist genau das, was ich in diesem Zusammenhang auch empfinde, und wir sollten das angehen.
Wir sollten auch natürlich die Argumente von Herrn Leonhard sehen, der ja einige Fragen zu Recht aufgeworfen hat. Wie macht man es denn am besten? Welche Ziele setzen wir uns hier genau? Das sollten wir im Ausschuss beraten und ich kann nur an die FDP noch mal appellieren: Geben Sie sich möglichst einen großen Schubs und tragen das mit, um dann auch mal inhaltlich im Ausschuss darüber diskutieren zu können, ob man an der einen oder anderen Stelle noch mal nachjustieren muss, was die einzelnen Punkte des Antrages angeht! Ich würde mich freuen und ich hoffe auf eine ganz breite Unterstützung aller Parlamentarier hier im Haus.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Das, was wir hier gehört haben heute Morgen, kann man überschreiben mit „Armutszeugnis“. Ganz besonders trifft diese Vokabel zu für die Ausführungen von der Sozialministerin Frau Schwesig. Wenn ich mir den Antrag anschaue, dann muss ich ganz klar sagen: Wie weit soll das denn gehen im Grundgesetz?
Machen wir dann für jede Gruppe, die schützenswert ist, einen eigenen Artikel? Sagen wir zum Beispiel, wir müssen ganz besonders unter den Schutz stellen die Behinderten?
Das wollen wir dann im Grundgesetz verankern. Sagen wir dann auch, dass die alten Menschen, die ja auch unseres Schutzes bedürfen, sich ebenfalls dann im Grundgesetz wiederfinden sollen mit einem ganz bestimmten Grundgesetzartikel? Sagen wir dann, dass zum Beispiel Juden oder Zigeuner als Minderheiten hier in diesem Land, in der Bundesrepublik Deutschland und in den Ländern dann auch bitte schön explizit
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Brauchen sie nicht, das sind Menschen. – Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es scheint mir viel, viel angebrachter, im Grundgesetz dann bitte schön zu verankern, dass in den großen Städten wie Berlin dann auch die deutsche Minderheit zu schützen ist vor Überfremdung.
Man wundert sich schon, wenn der Herr Dr. Jäger sich hier hinstellt und nicht über Symbolik hinauskommt. Herr Dr. Jäger, was bringt das? Rechtsbewusstsein stärken, mehr konnten Sie hier formalrechtlich nicht an Argumentation abliefern.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Selbst das haben Sie nicht verstanden. – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Sie haben nicht zugehört.)
Nun noch einmal zur Sozialministerin. Frau Sozialministerin, Sie sprachen vom ersten Versuch, die Kinder explizit im Grundgesetz zu verankern, das heißt, Schutzrechte für sie dort explizit zu verankern, der gescheitert sei. Es hätte Ihnen gut zu Gesicht gestanden, wenn Sie einmal hier die Gründe genannt hätten, woran das damals gescheitert ist.
Ich will Ihnen Folgendes sagen, weil ich mir das natürlich angeschaut habe: Wenn Sie hier in Ihrem Antrag schreiben, zum Beispiel, dass die Bildung der jungen Menschen im Grundgesetz Berücksichtigung finden soll, dann muss ich Sie fragen: Wer ist denn für die Bildung zuständig? Für die Bildung der Menschen im Land ist das Land zuständig. Das, was Sie hier fordern, das können Sie schon lange machen, weil originär die Landesregierung, das Bildungsministerium für die Bildung der jungen Menschen zuständig ist.
Und wenn man sich das Ergebnis anschaut im Bereich der Bildungspolitik, dann muss man ganz klar sagen, Sie haben hier in Mecklenburg-Vorpommern über 80.000 funktionale Analphabeten hochgezogen in den letzten 20 Jahren. Dann muss man Ihnen sagen, Sie haben die ländlichen Schulen geschlossen. Das ist dann nicht gerade kinderfreundlich, denn auch meine Enkel gehen jetzt demnächst zur Schule und fahren fast zwei Stunden, reiner Schulweg. So weit zu dem Punkt hier, Kinderrechte schützen und deren Entwicklungsmöglichkeiten fordern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, was Sie hier abziehen, ist eine Heuchel nummer.
Mit Gesetzestexten schaffen Sie ganz einfach nicht real bessere Bedingungen für die jungen Menschen hier im Land.