dann muss er die Antwort geben, wo denn die Mittel herkommen sollen, um diese Entwicklung bei den erneuerbaren Energien –
Meine Damen und Herren, ich freue mich jedenfalls auf die weitere Diskussion und Arbeit an diesem Thema. – Vielen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, aufgrund des Überschreitens der Redezeit der Landesregierung, die im Ältestenrat angemeldet wurde, steht den nicht an der Regierung beteiligten Fraktionen zusätzlich Redezeit zur Verfügung. Das bedeutet nach Paragraf 85 Absatz 1, dass die Fraktion DIE LINKE zweieinhalb Minuten zur Verfügung hätte, die FDP anderthalb Minuten und die NPD eine Minute.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Um es hier ganz klar und kurz zu machen – und ich muss es ja leider kurz machen –, das, was der Herr Wirtschaftsminister hier gerade gesagt hat in Bezug auf das Ausstiegsszenario, ist genau das, was ich vorher auch gesagt habe: Ohne dieses Geld kann man überhaupt gar nicht gezielt weiterforschen, weil es schlicht und ergreifend gar nicht vorhanden wäre.
Zweiter Punkt: Der Solarstromschwindel muss beendet werden. Nichts anderes ist das in unseren Breitengraden. Hier wird eine Menge Geld in eine Technologie hineingesteckt, die besser vielleicht angesiedelt wäre irgendwo im südeuropäischen Raum.
Dritter Punkt, der hier überhaupt keine Rolle gespielt hat: Wenn es nicht gelingt, die alternativen Energien zu einem international wettbewerbsfähigen Preis an den Markt zu bringen, dann können Sie noch so viel subventionieren, dann können Sie noch so viel reden und schön Wetter machen, dann wird ganz einfach der Wettbewerb zum Nachteil dieser Alternative ausgehen, denn rund um uns herum, Frankreich zum Beispiel setzt ungebrochen nach wie vor auf Kernenergie, um nur ein Beispiel zu nennen, und Polen beabsichtigt das auch.
(Der Abgeordnete Udo Pastörs beendet seine Rede bei abgeschaltetem Mikrofon. – Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/3963. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/3963 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der FDP, der NPD, einigen Zustimmungen aus der Fraktion DIE LINKE und einigen Stimmenthaltungen aus der Fraktion DIE LINKE angenommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach Paragraf 4 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung benenne ich für die heutige und morgige Sitzung den Abgeordneten Udo Timm zum stellvertretenden Schriftführer.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 24: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Grundgesetzkonforme Ermittlung der Hartz-IV-Regelsätze einleiten, Drucksache 5/3977.
Antrag der Fraktion DIE LINKE: Grundgesetzkonforme Ermittlung der Hartz-IV-Regelsätze einleiten – Drucksache 5/3977 –
Werte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Ja, da ist es wieder, das Thema „Regelsätze Hartz IV“ und alles, was damit zusammenhängt, nämlich Menschenwürde, Menschenwürde für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Das oberste Gericht Deutschlands, der BRD, nicht irgendein Landesgericht, nein, das oberste Gericht Deutschlands hat bereits am 09.02. dieses Jahres ein Urteil gefällt und die Bundesregierung Deutschland mit Aufgaben betraut, die bis zum Ende dieses Jahres zu erledigen waren. Diese Aufgaben sollten sich beziehen auf die Ermittlung der Regelsätze für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, und zwar transparente, nachvollziehbare Regelsätze, von denen man mit Fug und Recht sagen kann, sie sichern das Existenzminimum und sie sichern die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben.
Es hat viele Versuche gegeben bis zum heutigen Tag und bis zur Zeit 12.21 Uhr heute mit Presseerklärungen der Bundesregierung, in denen sie immer wieder verteidigt, dass alles das, was sie gemacht hat, rechtens gewesen wäre. Es gibt aber auch ganz viele Menschen, verteilt durch sämtliche Schichten, in verschiedenen Wissenschaftskategorien, die das bezweifeln.
Ich wiederhole noch einmal: Der erste Vorwurf, der an Frau Merkel und an Frau von der Leyen gehen muss in diesem Zusammenhang, ist, dass die Bundesregierung – an vorderer Stelle die beiden Damen – unendlich viel Zeit haben vergehen lassen, bevor sie überhaupt erst mal tätig geworden sind. Viel mehr tätig wurden sie damit, schon im Vorfeld jeglicher Diskussion zu erklären, es ist alles rechtens, es ist alles in Ordnung, es muss nichts geändert werden. Immer wieder wird uns als LINKE vorgeworfen, das Gerichtsurteil hat nicht gesagt, dass irgendwas erhöht werden muss. Davon haben wir auch niemals gesprochen.
(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Matthias Mantei, CDU: Nun ist aber Schluss! – Zuruf von Jörg Vierkant, CDU)
Aber wir sprechen grundsätzlich davon, dass nachvollziehbar sein muss, wie diese Summen zusammenkommen, und dass damit geprüft werden kann, ob es stimmt, dass das das Existenzminimum ist, dass damit Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gewährt ist. Unendlich viel Zeit hat man vergehen lassen und nicht genug damit, man hat auch dann in den Herbstmonaten, als man angefangen hat, so was Ähnliches wie eine Diskussion zuzulassen, erklärt, wir können hier überhaupt nicht
mehr lange rumreden, die Menschen wollen ihr Geld haben und deshalb zustimmen, anders geht nichts mehr.
Der zweite Vorwurf ist, dass nunmehr die Regelsätze vorliegen, sie aber nach wie vor nicht nachvollzogen werden können. Damit ist das Gerichtsurteil nicht so umgesetzt worden, wie es aufgegeben worden ist. So eine Arbeit auf höchster Regierungsebene schadet, schadet dem Ansehen der Regierung, schadet der Politik dieses Staates, schadet den Menschen, ist eine Missachtung des höchsten Gerichts in der Bundesrepublik Deutschland, ist verantwortungslos für diejenigen, die angetreten sind, Politik zu machen, schadet also rundum.
Die Neuberechnung entspricht nicht den Vorgaben, die das Verfassungsgericht uns gegeben hat, denn man kann ja nicht mal nachvollziehen, woher Ihre 5 Euro kommen, um die Sie jetzt erhöhen wollen.
Und dass das so ist, sagt nicht nur die LINKE und ist nicht populistische Meinung von uns, sondern das bekommen Sie als Regierungsparteien schon ganz lange gesagt. Sie bekommen es gesagt von den zwei großen Kirchen Deutschlands. Sie bekommen es gesagt von dem Gewerkschaftsverband. Sie bekommen es gesagt von den Sozialverbänden,
den zwei Sozialverbänden Deutschlands. Sie bekommen es gesagt von Wohlfahrtsverbänden Deutschlands, also von in der Praxis agierenden Menschen, die mit den Ergebnissen, die Sie verzapft haben, umgehen müssen und nicht umgehen können. Sie bekommen es auch gesagt von bekannten Sozial- und Rechtswissenschaftlern. Einer von diesen ist der ehemalige Bundesverfassungsrichter Ralf Rothkegel, einer von Ihnen. Sie bekommen es gesagt von dem Sozialrechtler Dr. Johannes Münder, einer von Ihnen. Sie bekommen es insgesamt von einer breiten Bevölkerungsschicht gesagt, die sich wissenschaftlich und in der Praxis genau mit den Themen beschäftigt. Und Reaktion wäre dringend vonnöten gewesen.
Es ist also nicht nur DIE LINKE, die populistisch hier agiert. Unser Antrag ist eine Sammlung aller der Dinge, die schon längst in der Weltgeschichte sind, auf die Sie einfach nicht reagieren wollen. Sie wollen nicht auf Experten reagieren.
Die Details zu der Höhe der Regelsätze und ihrer Ungerechtigkeiten spare ich mir jetzt. Dazu haben wir am 14. Oktober dieses Jahres schon gesprochen. Es bestehen aber Gründe, und die sind dargestellt worden von selbigen Wissenschaftlern, die an der Rechtskonformität dieser Regelsatzerfassungen große Zweifel haben. Und wenn das so ist, wenn es Zweifel an der Rechtskonformität gibt, muss unser Land hier tätig werden.
Die Vertreter unserer Landesregierung haben einen Amtseid geleistet. Und in diesem Amtseid ist unter anderem nach Artikel 44 der Inhalt, dass alle, die hier agieren als Regierung, dem Grundgesetz verpflichtet sind. Es gibt auch den Artikel 93, nach dem eine Landesregierung, wenn sie denkt, dass es Probleme gibt bei Gesetzlichkeiten, eine abstrakte Normenkontrollklage einleiten kann, um unabhängig prüfen zu lassen, ob die Gesetz
lichkeit vereinbar ist mit einer höherrangigen Gesetzlichkeit. Also Aktion wäre nötig, wenn man sie will.
Wenn die Vorschläge von uns nicht genehm sind, wäre es immer noch möglich, im Bundesrat anzuregen, dass eine unabhängige Kommission eingesetzt wird, die diese Regelsatzberechnung betrachtet, ich betone: unabhängige Kommission. Mitglieder für diese unabhängige Kommission hätten wir zuhauf. Das wären zum Beispiel die, die ich vorhin schon mal aufgezählt habe, also wieder die Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft, aus dem Recht, aus dem Sozialrecht, aber auch unsere Kirchen, unsere Gewerkschaftsvertreter, unsere Vertreter der Sozialverbände oder der freien Wohlfahrtspflege, denn das, was sie Ihnen vorgelegt haben, was sie dargestellt haben, was sie miteinander verglichen haben, hat Hand und Fuß. Ich habe noch keine entsprechende Gegendarstellung von Ihnen finden können.
Frau Schwesig hat heute Vormittag mit Fug und Recht darauf aufmerksam gemacht im Zusammenhang mit der Problematik „Kinderrechte ins Grundgesetz“, dass der Bundesrat sehr wohl dazu geeignet ist, auch manchen Antrag noch ein zweites Mal zu bringen, mit Vehemenz zu bringen, wenn er im Sinne der Menschen in unserem Land ist. Also könnte man ja, wenn die Bundesregierung nicht willens ist oder nicht in der Lage ist, die unabhängige Kommission zu wollen, über den Bundesrat eine Initiative einbringen, eben diese unabhängige Kommission in Kraft setzen zu lassen. Dieses und nichts anderes will unser Antrag. Wir wollen, dass alle politischen Möglichkeiten in Angriff genommen werden, um dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts lebendig werden zu lassen. – Danke.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Tat haben wir vor nicht allzu langer Zeit bereits über einen Antrag der Fraktion DIE LINKE hier im Parlament debattiert, der auch die Zielrichtung verfolgte, verfassungskonforme Regelsätze zu befördern und dazu eine Initiative hier vom Parlament aus zu starten. In dieser Debatte hatte ich die Meinung vertreten, die sich, wie ich hier zugeben muss, leider nicht bewahrheitet hat, dass aufgrund der strikten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts die Bundesregierung hier tatsächlich zu nachvollziehbaren Regelsätzen kommen wird.
Wie Sie alle aus der Presse wissen, hat die SPD hier, das ist fast täglich in Artikeln zitiert worden, ganz klare Vorstellungen kundgetan und auch unsere Sozialministerin hat – zuletzt, glaube ich, gestern – ein ausgiebiges Interview in diesem Zusammenhang gegeben und die Position der SPD auf Bundesebene darin ausdrücklich unterstützt.