Protocol of the Session on December 15, 2010

vat erbrachten Dienstleistungen, insgesamt also ein bunter Strauß von Themen, deren Regelung nicht immer einfach, aber umso notwendiger ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung hat uns mit ihrem Gesetzentwurf einen über ganz weite Strecken sehr, sehr guten Entwurf vorgelegt. Wenn Sie sich anschauen, wie die Anhörung gelaufen ist, dann werden Sie nachvollziehen können, dass dieses auch von den Anzuhörenden so gesehen worden ist. Wenn Sie sich die Zahl der Änderungen und den materiellen Gehalt der Änderungen anschauen, dann werden Sie ebenfalls feststellen, die ganz großen, bahnbrechenden Änderungen waren nicht dabei. Dieser Entwurf war von vornherein sehr gut. Und das, was wir im Innenausschuss verändert haben, war eher Filigranarbeit.

Eines allerdings ist aus meiner Sicht schon wichtig, der Ausschussvorsitzende hat schon darauf hingewiesen: Das Instrument des Grenzfeststellungsvertrages, dieses schien uns doch eine Überregulierung und dieses schien uns nicht notwendig. Deswegen haben wir uns im Innenausschuss entschlossen, dieses Instrument aus dem Gesetz zu streichen. Ich glaube, das war gut und das war richtig so.

Insgesamt – und ich denke, das verdient, festgehalten zu werden – war dies nicht nur eine sehr konstruktive Anhörung, die haben wir häufiger im Innenausschuss, sondern es war insgesamt eine sehr konstruktive Beratung, wobei ich nicht verhehlen möchte, dass insbesondere die Koalitionsfraktionen einerseits, aber auch die Fraktion DIE LINKE sich hier sehr um eine sachbezogene Arbeit und um sachbezogene Lösungen bemüht haben, ich denke, am Ende mit Erfolg.

Ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf in der Fassung des Innenausschusses Ihre Zustimmung zu geben. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Herr Müller.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Leonhard für die Fraktion der FDP.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die rasante Entwicklung von Informations- und Kommunikationstechnologien hat das Einsatzspektrum von Geoinformationen erheblich verbreitert. Der gezielte Einsatz von Geoinformationen entscheidet heute über Erfolg und Misserfolg von Unternehmungen. Der Standort ist Erfolgsfaktor Nummer eins. Die eigene günstige Lage zu Kunden, zu Lieferanten oder zu Kooperationspartnern, aber auch das Wissen um die Standorte der Konkurrenz bedeuten für Unternehmen klare Wettbewerbsvorteile.

Bislang war es sehr aufwendig, sich aus zahlreichen Quellen kurzfristig einen Überblick über die Situation am eigenen Standort und sein Umfeld zu verschaffen. Der Einsatz von Geoinformationen gehört deshalb bei vielen Unternehmen zum Standard. Mit Geoinformationssystemen werden heute Lieferketten organisiert und optimiert, Fahrzeuge eingesetzt und geleitet und sogar Leitungssysteme überwacht und gewartet. Auch tragen Geoinformationssysteme dazu bei, dass Entscheidungen über die Ansiedlung neuer Firmen und Betriebsstätten sachgerecht getroffen werden können. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die gesetzliche Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie.

Neben den Geobasis- und Geofachdaten bedarf es jedoch auch einer landes- und bundesweit einheitlichen kartografischen Darstellung. Auf diesem Gebiet sehen wir deutliche Reserven, die mit dem neuen Gesetz zur Qualitätsverbesserung hätten genutzt werden können.

Die FDP-Fraktion, lieber Kollege Müller, hat sich aus diesem Grund auch in die parlamentarische Beratung aktiv mit einem Änderungsantrag eingebracht.

(Udo Pastörs, NPD: Toll!)

Und wenn Sie das so darstellen, lieber Kollege Müller, als dass wir uns einige Zeit genommen haben, auch über jeden einzelnen Änderungsantrag inhaltlich zu sprechen, dann hätten wir das ausdrücklich begrüßt. Das ist mit unserem Antrag ausdrücklich eben nicht passiert.

(Michael Roolf, FDP: Schade eigentlich.)

Aus diesem Grund, meine Damen und Herren, werden wir uns mit unserer deutlichen Ansage weiter auch hier im Plenum beschäftigten und werden deutlich machen, wo wir noch die Probleme und die durchaus unterstützenswerten Maßgaben sehen.

Eines war uns ganz wichtig, meine Damen und Herren, die Stärkung der freiberuflichen Vermessungsingenieure. Ich denke, das ist auch ausdrücklich nicht zu vermessen, dass das aus Sicht der FDP-Fraktion vorgebracht wurde. Mittelfristig ist nämlich von einer zahlenmäßigen Verringerung der Kataster- und Vermessungsbehörden auszugehen. Weil das öffentliche Vermessungs- und Katasterwesen innerhalb unseres Landes neben seinen konventionellen Aufgaben auch das Funktionieren der sogenannten Geobasisdaten-Infrastruktur gewährleistet, wollen wir als FDP-Fraktion, dass die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure künftig ebenfalls Ansprechstelle für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land sein sollen.

(Udo Timm, CDU: Richtig.)

Eine weitere Baustelle ist für uns die vorgesehene Verknüpfung der Geobasisdaten mit den Geofachdaten in den Verwaltungen der Kommunen. Diese erhalten eine neu qualifizierte Grundlage zur Wahrnehmung ihres Verwaltungsauftrages, aber auch einen modifizierten Auftrag als Geoinformationsstelle. Um diesem Ansatz gerecht zu werden, meine Damen und Herren, fordern wir, die Kommunalverwaltung im Sinne des amtlichen Geoinformationswesens im Gesetz als untere Geoinformationsstelle zu definieren.

Da die Kommunen bisher nicht direkt zur Realisierung von Geodaten verpflichtet und schon gar nicht vonseiten des Landes über die Anforderungen der INSPIRE-Richtlinie ausreichend informiert worden sind, hat das Land es versäumt, mit der Verwaltungsebene Kommune sachübergreifend und überregional zusammenzuarbeiten.

Aus unserer Sicht fehlt eine qualifizierte Grundlage für eine breit angelegte Geodateninfrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern. Daher, meine Damen und Herren, sollte sich das Land in dem Gesetz nicht nur mit der Integration der bisher vorhandenen relativ wenigen Geofachdaten der Kommunen in die Geodateninfrastruktur zufrieden geben, sondern insbesondere die zukünftige Realisierung von Daten der Kommunen als Geofachdaten im Sinne der INSPIRE-Richtlinie fordern, auch wenn dieses mit finanziellem Aufwand verbunden sein sollte, meine Damen und Herren.

Wir kritisieren, dass die Rolle der Gemeinden als aktiver Partner des amtlichen Geoinformationswesens im Gesetzentwurf nicht gebührend zum Ausdruck kommt.

(Michael Roolf, FDP: Ja.)

Damit riskiert man, dass vom Land eine wichtige Ressource des Geoinformationswesens nicht beziehungsweise nur in minimalen Ansätzen zur Wertschöpfung genutzt wird. Grundsätzlich begrüßen wir im Einklang mit den zahlreichen Stellungnahmen aus der Anhörung im Innenausschuss, dass mit einem Gesetz die Grundlagen für den Aufbau und die Nutzung einer Geodateninfrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern geschaffen wird.

Wenn dieses Gesetz jedoch nicht die Organisation der zukünftig im Sinne der Geoinfrastruktur vor allem in den Kommunen zu erstellenden Geofachdaten berücksichtigt und nicht die aktive Rolle der Gemeinden im Geoinformationswesen des Landes als Geoinformationsstelle erkennt und hervorhebt, können wir aus Sicht der FDPFraktion es nicht befürworten. Aus diesem Grund werden wir uns bei diesem Gesetzentwurf enthalten, meine Damen und Herren. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Egbert Liskow, CDU: Das ist aber konsequent.)

Vielen Dank, Herr Leonhard.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Reinhardt für die Fraktion der CDU.

(Udo Timm, CDU: Na, jetzt aber! – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Weil mein geschätzter Kollege Hans Kreher fragt, was ich jetzt hier mache, ich kann das ganz gut sagen, ich bin gelernter Vermessungstechniker.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Hans Kreher, FDP: He! – Zuruf von Michael Roolf, FDP)

Deshalb hat die Fraktion entschieden, dass ich hierzu den Redebeitrag halten darf. Ja, ich will dazusagen, es ist ja nun auch schon zehn Jahre her.

(allgemeine Unruhe – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

Insofern ist da vielleicht schon ein wenig Sand im Getriebe, sage ich mal so.

(Zuruf von Michael Roolf, FDP)

Aber in der Tat, mein Kollege Müller hat darauf hingewiesen, wir sind jetzt vom Namen her vom Vermessungs- und Katastergesetz zum Geoinformations- und Vermessungsgesetz übergegangen.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Das klingt auch viel besser.)

Dieser Name zeigt schon, dass sich in den letzten Jahren einiges geändert hat, vor allem in Bezug auf die Geodaten.

(Zuruf von Michael Roolf, FDP)

Da will ich mit dem Kollegen Leonhard anfangen. Es ist ja gar nicht so, dass wir keine ausreichenden Datenbe

stände haben. Da haben wir in den letzten Jahren mit der Automatisierten Liegenschaftskarte vor allem auf Kreisebene eine Menge an Daten gesammelt,

(Egbert Liskow, CDU: Genau.)

auf die auch die Gemeinden zugreifen können und das ja auch sehr regelmäßig machen.

Was Sie jetzt noch wollen, ist, ein Stück weiter gehen, dass vielleicht auch die Rathäuser und Gemeinden Auskunftsstelle werden. Das ist ein bisschen problematisch, denn dann müssten Sie zumindest auch einen sachkundigen Vermessungsingenieur in jedem Rathaus haben, damit der auch dazu berechtigt ist und auch dazu Bescheid weiß. Deshalb ist, glaube ich, die Regelung, die wir gefunden haben, gut,

(Zuruf von Gino Leonhard, FDP)

dass wir sagen, die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure werden in Zukunft Auskunftsstelle. Wenn wir mal den Landkreis Seenplatte nehmen, dort kann es passieren, dass nach der Kreisgebietsreform nur noch ein Katasteramt irgendwo ansiedelt, trotzdem haben wir da, glaube ich, 13 über den ganzen Kreis verteilte Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure. Das heißt, selbst nach der Kreisgebietsreform wird in diesem Bereich das Dienstleistungsangebot für die Bürger deutlich dichter und auch wohnortnah sein.

(Zuruf von Dr. Ulrich Born, CDU)

Das, denke ich, ist schon ein Erfolg, weil man in fast jeder mittelgroßen Stadt oder ehemaligen Kreisstadt einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur hat.

Für die Kommunalpolitik ist diese Nutzung der Geodaten ja ganz besonders wichtig. Wir kennen das, ob in Bauleitplänen, Flächennutzungsplänen, Raumordnungsplänen, ob im Bodenmanagement, überall sind Geodaten wichtig, ob es um Flurstücksgrenzen, um Flurstücksgrößen, um Nutzungsarten geht und, und, und. Insofern schafft das Gesetz hier sehr gute Voraussetzungen, dass die zum Teil bereits gesammelten, und es werden ja auch jeden Tag mehr Daten, denn jeden Tag wird ja irgendwo etwas vermessen, nachhaltig genutzt werden können.

(Zuruf von Dr. Ulrich Born, CDU)

Dadurch entstehen, Herr Leonhard ist darauf eingegangen, Vorteile beim E-Government. Sie sind mehr auf die Vorteile der Wirtschaft eingegangen. Auch bei der Forschung entstehen erhebliche Vorteile und, ich habe es bereits erwähnt, das Dienstleistungsangebot für die Bürger wird deutlich erhöht.