Protocol of the Session on January 31, 2007

Herr Abgeordneter Pastörs, kommen Sie bitte zum Ende.

… in ihren Schriften ganz ähnliche Anforderungen aufstellt, rechnen wir selbstverständlich mit Ihrer Zustimmung. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei Abgeordneten der NPD)

Es hat nun das Wort die Abgeordnete Frau Schwebs von der Linkspartei.PDS.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 4. Dezember letzten Jahres fand in Berlin die Jahrestagung des Instituts für Energierecht statt. Professor Dr. Ehricke von der Universität Köln referierte dort über die EU-Richtlinien zur Versorgungssicherheit. Seine Kernaussagen auf dieser Veranstaltung waren: Weil die Netze in der Bundesrepublik Deutschland im Eigentum der vier großen Konzerne sind, fehlt es derzeit an der früher vorhandenen Gesamtverantwortung im deutschen Stromnetz. Das, so der Professor, hat fatale Konsequenzen. Es gibt dadurch keine Reserven mehr im Netz und der Produktion von Strom. Die Ursachen dafür, so meint Professor Ehricke, liegen darin, dass das neue Energiewirtschaftsgesetz die Unternehmen zu schwach in die Verantwortung für die Netzsicherheit nimmt. Unfairer Wettbewerb werde über alles gestellt. Ich zitiere hier Professor Ehricke: „Die Versorgungssicherheit ist auf dem Altar des Wettbewerbs geopfert worden.“ Und dieser Aussage kann ich nur uneingeschränkt zustimmen.

(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Sicher, meine Damen und Herren, Investitionen in die Netze lassen sich nach der derzeitigen rechtlichen Lage nicht vom Staat erzwingen. Das soll nach gängiger politischer und ökonomischer Auffassung der Markt richten. Nur: Wer sagt, dass diese Auffassung immer und überall gilt?

Hier möchte ich einfügen, Herr Minister, es gibt zwei Möglichkeiten der verfassungsmäßigen Überführung der Netze in die öffentliche Hand, dafür, wie man das erreichen kann. Zum einen kann dies erfolgen durch eine Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit, wie Sie vermutet haben, wofür wir plädieren würden,

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

im Sinne des Artikels 14 Absatz 3 des Grundgesetzes oder es gäbe auch die Möglichkeit einer Sozialisierung nach Artikel 15 des Grundgesetzes. Das zu entscheiden läge dann bei der Bundesregierung und müsste gründlich abgewogen werden.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Oh, oh, oh, keine Ahnung! Das ist entschädigungspfl ichtig!)

Herr Minister, ich denke, wir haben davon gesprochen, die Netze in die öffentliche Hand zu geben und nicht, sie zu verstaatlichen. Das ist, glaube ich, ein Unterschied, den wir in den 40 Jahren in der DDR vielleicht zu gering beachtet haben, aber woraus wir gelernt haben.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Das ist einfach nur falsch.)

Dennoch ist die Linkspartei.PDS der Auffassung, die Bundesregierung könnte politisch handeln und wenigstens gesetzlich bestimmte Reserven vorschreiben oder alternativ strengere Regeln für den Schadensersatz und eine Garantiehaftung durch die Konzerne einführen. Denn wenn die EU-Kommission beispielsweise nach ihren Untersuchungen feststellen musste, dass der Energieriese E.ON am europaweiten Stromausfall im letzten November die Schuld trägt, weil er die Netzsicherheit nicht gewährleistet hat, dann haben die mehr als 15 Millionen Betroffenen von Deutschland über Frankreich, Belgien, die Niederlande bis nach Italien und Spanien zumindest theoretisch auch einen Anspruch auf Schadensersatz.

Das alles ist aber aus Sicht der Linkspartei.PDS nicht konsequent genug und löst nicht die vorhandenen Probleme. Wer Netzsicherheit und für alle bezahlbare und umweltgerechte Energiepreise haben will, muss die Konzerne entfl echten und die Netze in die Verantwortung der öffentlichen Hand geben. Der Markt allein ist grundsätzlich nicht in der Lage, Sicherheit in den Netzen herzustellen.

(Beifall Udo Pastörs, NPD)

Die Hälfte der EU-Mitgliedsstaaten hat bereits eine eigentumsrechtliche Entfl echtung mit Erfolg durchgeführt. Nur hierzulande knickt die Bundesregierung immer wieder vor der Lobby der vier großen Energieversorger ein. Hohe Endpreise und klimafeindliche Investitionen sind die Folge. Mit der Trennung von Netz und Vertrieb bei den Strom- und Gasnetzen könnten die Preise bei den Endkunden um 15 Prozent sinken. Kleineren Anbietern von Gas und Energie und auch den Stadtwerken in kommunaler Hand, Herr Schulte, könnte ein gleichberechtigter Zugang zur Netzinfrastruktur garantiert werden. Regionale Kreisläufe hätten reale Chancen und klimafreundliche Energieerzeugung würde wirklich befördert werden.

Und damit, Herr Minister Seidel, sind wir dann doch bei der Umwelt und wir sind auch beim Klimaschutz. Investitionen in Milliardenhöhe werden in den kommenden Jahren in Energieproduktion und Infrastruktur gleichermaßen notwendig. Herr Schulte hat die Zahlen genannt. Ob diese energiewirtschaftlichen Investitionsentscheidungen zukunftsfähig sein werden oder weiterhin durch die Energieriesen mit Entscheidungen für Dinosauriertechnologien wie der Weiterführung von Atomkraftwerken oder dem Neubau von Steinkohlekraftwerken geprägt werden, wird auch durch die infrastrukturellen Voraussetzungen bestimmt.

Und hier, Herr Minister, muss ich Ihnen leider eine Absage erteilen. Die Linkspartei.PDS heißt das Vorhaben des Baus eines Steinkohlekraftwerkes in Lubmin keines Falles gut. Ich denke, die Bundesregierung hat gerade einen richtigen Schritt beschlossen, dass sie nämlich aus der Steinkohleförderung aussteigen will. Der Umweltverbrauch durch die Steinkohle, die in Lubmin verbrannt werden wird, durch den Transport, durch die Emission, ist einfach vorsintfl utlich und da können Sie nicht mit der Unterstützung durch die Linkspartei.PDS rechnen.

(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Das Strom- und Gasnetz, meine Damen und Herren, ist und bleibt in einem liberalisierten Markt ein natürliches Monopol. Fairer Wettbewerb mit Zugang für alle Anbieter und eine politische Ausrichtung der Energieerzeugung auf die Erfordernisse der Zukunft setzen aber eine Trennung von Netzbetrieb, Erzeugung und Verkauf unbedingt voraus. Netzbetreiber wären dann gegenüber allen anderen Wettbewerbern zur strikten Neutralität verpfl ichtet. Alle Anbieter müssten gleich behandelt werden. Netzbetreiber könnten in diesem Teilmarkt keine eigenen kommerziellen Interessen verfolgen. Außerdem müssten sie dafür sorgen, dass die Netze den derzeitigen und zukünftigen Anforderungen entsprechen und allen aktuellen und zukünftigen Anbietern zuverlässig zur Verfügung stehen.

Das, meine Damen und Herren, davon sind wir überzeugt, ist nur möglich, wenn die Strom- und Gasnetze in die öffentliche Hand überführt werden. Der Gegensatz zwischen effi zientem Netzbetrieb und angemessener Versorgungssicherung lässt sich nach unserer Auffassung nur in öffentlicher Hand aufl ösen und öffentliches Eigentum an lebenswichtiger Infrastruktur stärkt in der Regel die nationale Wertschöpfung. Die öffentliche Hand kann energiepolitische Ziele schneller, preiswerter und konfl iktfreier durchsetzen, als es private und immer renditegetriebene Netzbetreiber je könnten oder wollten.

Meine Damen und Herren, der Betrieb der Netzinfrastruktur für Gas und Strom dient in erster Linie gesamtgesellschaftlichen Zielen – und auch da widerspreche ich Ihnen, Herr Minister Seidel –, sie sind und bleiben Teil der Daseinsvorsorge. Sie haben darauf hingewiesen, Herr Minister, die grundlegende Aufgabe der Energieversorgung ist eine möglichst sichere, bezahlbare, umweltverträgliche, verbraucherfreundliche und effi ziente leistungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas. Diese Ziele sind offensichtlich, wenn wir uns einmal umschauen, was wir im letzten Jahr europaweit alles erlebt haben, mit einem privatwirtschaftlichen Netzbetrieb nicht zu erreichen.

(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

Wir unterstützen die Forderung der EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes, eine eigentumsrechtliche Entfl echtung von Energieerzeugung und -verteilung herbeizuführen. Nur mit einer eigentumsrechtlichen Entfl echtung lassen sich Interessenkonfl ikte innerhalb integrierter Unternehmen vermeiden und das Ausnutzen von Oligopolenstrukturen, wie sie in Deutschland vorhanden sind, lässt sich damit verhindern.

Und ich möchte auch noch abschließend drei Worte zum Antrag der NPD-Fraktion sagen. Wenn ich Ihren Antrag richtig verstanden habe, dann haben Sie unseren Antrag nicht wirklich verstanden, denn Ihr Anliegen ist wiederum nur deutschtümelnd oberfl ächlich

(Harry Glawe, CDU: Oh ja, ja, noch einen drauf!)

und es geht am wirklichen Problem vorbei. Es beweist eigentlich nur, dass sich Ihr Denken in engen populistischen Grenzen bewegt,

(Zurufe von Harry Glawe, CDU, und Michael Roolf, FDP)

ohne nach wirklichen realistischen Lösungswegen zu suchen.

(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Danke, Frau Schwebs.

Ich schließe damit die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/198 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. –

(Harry Glawe, CDU: Klar sind wir dagegen. – Minister Dr. Till Backhaus: Harry, mach ihn rund!)

Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/198 abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS auf Drucksache 5/150. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Bei Zustimmung der PDS-Fraktion, Ablehnung der Fraktionen der SPD, CDU und FDP und Enthaltung der Fraktion der NPD ist dieser Antrag abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Wahl der Mitglieder des Gremiums gemäß § 34 Absatz 7 des Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V), hierzu Ziffer 2 des Wahlvorschlages der Fraktion der Linkspartei.PDS, Drucksache 5/149, sowie Wahlvorschlag der Fraktion der NPD, Drucksache 5/187, und Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP, Drucksache 5/191.

Wahl der Mitglieder des Gremiums gemäß § 34 Absatz 7 des Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V)

Ziffer 2 des Wahlvorschlages der Fraktion der Linkspartei.PDS: Wahl der Mitglieder der G 10-Kommission gemäß § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz (G 10) sowie Wahl der Mitglieder des Gremiums gemäß § 34 Absatz 7 des Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V) – Drucksache 5/149 –

Wahlvorschlag der Fraktion der NPD: Wahl der Mitglieder des Gremiums gemäß § 34 Absatz 7 des Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V) – Drucksache 5/187 –

Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP: Wahl der Mitglieder des Gremiums gemäß § 34 Absatz 7 des Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V) – Drucksache 5/191 –

Meine Damen und Herren, bevor wir zur Wahl kommen, gestatten Sie mir noch einige Hinweise:

Nach Paragraf 34 Absatz 7 des Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern werden die Mitglieder des Gremiums vom Landtag gewählt. Das Gremium besteht aus fünf Mitgliedern. Die Zusammensetzung regelt sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen.

Meine Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfi nden. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln.

Wir kommen damit zur Wahl.

Den für die Wahl allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens vom Schriftführer zu meiner Linken vor Betreten der Wahlkabine von der Schriftführerin am Tisch zu meiner Rechten. Auf dem Stimmzettel sind die Namen der Kandidaten aufgeführt. Sie haben insgesamt nur fünf Stimmen. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne geben, die sich hier vor mir befi ndet, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt, mit mehr als fünf Kreuzen versehen ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.

Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich den Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.

(Die Schriftführer überzeugen sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.)