Nein, Herr Pastörs, Ihre Vorurteile werden Sie immer daran hindern, Dinge, Sachverhalte wirklich zu erkennen.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU und FDP – Udo Pastörs, NPD: Lassen Sie die laufen!)
dass Straftaten nicht wieder vorkommen. Sonst ist das, was Ihr Fraktionskollege Herr Müller hat durchblicken lassen – „Rübe ab!“ –, das, was Sie am liebsten hätten.
(Udo Pastörs, NPD: Er hat eine Volksabstimmung verlangt und nicht so primitiv formuliert wie Sie, „Rübe ab!“ Das ist der Unterschied.)
Das geht mit unserer Verfassung Gott sei Dank, sage ich, nicht. Als ehemaliger Richter kann ich Ihnen sagen, Sie wissen gar nicht, wovon Sie reden.
Meine Damen und Herren, was wir uns nicht leisten können, habe ich gesagt. Was wir uns leisten müssen, will ich sagen. Wir müssen uns ein funktionierendes System bei Beginn des Freiheitsentzuges, vor dem Freiheitsentzug, beim Beginn, aber noch viel mehr nach Ende des Freiheitsentzuges leisten. Das sind wir unserer Bevölkerung und das sind wir selbstverständlich auch im Sinne einer Resozialisierung denjenigen schuldig, die Strafhaft verbüßt haben.
Und wenn wir das ganz verinnerlichen, dann stellen wir fest, dass hier die Möglichkeit bisher bestanden hat trotz allem Bemühen durch eine Zersplitterung allein in vier Bereichen. Sie werden gemerkt haben, die Standorte sind zugleich die Standorte der Landgerichte, logischerweise eigentlich, weil dort bisher auch die Aufsicht war. Ich verspreche mir sehr viel davon, wenn man organisatorische Schnittstellen, unnötige organisatorische Schnittstellen beseitigt. Das ist für mich der einzig sinnvolle Grund für die Schaffung einer solchen Behörde.
Das hat mich sehr beruhigt, dass nicht in dem Entwurf irgendwo versteckt – Herr Leonhard, Sie haben es auch gesagt – steht, und außerdem brauchen wir dafür noch soundso viel Stellen. Deswegen habe ich überhaupt nichts dagegen. Ich hatte eigentlich gedacht, wir können das im Europa- und Rechtsausschuss alleine. Ich habe aber überhaupt nichts dagegen, das sage ich jetzt für meine Fraktion, dass sich das auf weitere Ausschussberatungen erstreckt. Wir bleiben bitte schön federführend, aber ich glaube, Sozialausschuss und Finanzausschuss sind sinnvoll.
Ich wünsche diesem Gesetz wirklich, dass es die Behandlung erfährt, die es verdient. Ich spüre in diesem Gesetz und in der Vorbereitung einen sehr, sehr starken
Drang dazu, das Optimale herauszuholen, herauszuholen für den Schutz unserer Bürger. Ich glaube, das ist der Schweiß der Edlen wert. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/3873 zur Mitberatung über den Überweisungsvorschlag des Ältestenrates hinaus zu überweisen. Kann ich davon ausgehen, dass wir über den Überweisungsvorschlag des Ältestenrates und den hier im Rahmen der Debatte gemachten Vorschlag in einer Abstimmung abstimmen können?
Wer der Überweisung des entsprechenden Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/3873 zur federführenden Beratung an den Europa- und Rechtsausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss und an den Sozialausschuss zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP sowie bei Gegenstimmen durch die Fraktion der NPD ohne Stimmenthaltung angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des SchwarzarbeitsOrdnungswidrigkeits-Zuständigkeitsgesetzes, Drucksache 5/3872.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Schwarzarbeits-OrdnungswidrigkeitsZuständigkeitsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 5/3872 –
Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Herr Seidel. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass das Gesetz nicht so schwer zu verstehen ist, was ich Ihnen hier vorlege. Insofern will ich darüber auch gar nicht so furchtbar viel reden. Ich glaube, das Problem ist es schon wert, dass man sich auch hier im Landtag darüber noch mal austauscht, wenngleich ich ja gelernt habe, dass eine Diskussion dann wahrscheinlich so nicht stattfinden wird. Aber ich würde Sie herzlich bitten, diese Regelung so zu treffen, wie wir sie vorschlagen, das heißt, das Landesgesetz aufzuheben, weil wir uns alle darin einig sind, dass Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung unserer Gesellschaft erheblichen Schaden zufügen. Ich will gar nicht sagen, dass letztlich hier gesetzestreue Unterneh
mer und Arbeitnehmer geschädigt werden, dass enorme Einnahmeausfälle bei den Sozialkassen, beim Fiskus entstehen. Insofern ist es richtig, noch einmal zu betonen, dass Schwarzarbeit eben kein Kavaliersdelikt ist.
Meine Damen und Herren, diese manchmal ja auch genannte Schattenwirtschaft beeinträchtigt natürlich auch die gesamtwirtschaftliche Entwicklung, weil sie letztlich Arbeitslosigkeit mit sich bringt, sie fördert. Ich sagte schon, sie schädigt die Sozialkassen und verdrängt eben Unternehmen, die sich legal, also gesetzkonform verhalten.
Das Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung vom 23. Juli 2004 bewertet daher eine durchaus notwendige und positive Maßnahme zur Bekämpfung von Schwarzarbeit. Dazu zählt eben auch, dass weiterhin die Schwarzarbeitsbekämpfung wegen unterlassener Gewerbeanzeigen und fehlender Eintragung in die Handwerksrolle Bestandteil dieses Gesetzes ist.
Ich will an dieser Stelle auch noch mal einen Appell an die Arbeitgeber richten, aber genauso an die Arbeitnehmer: Ich glaube, dass wir alle miteinander gut beraten sind, da, wo wir es feststellen, dass Schwarzarbeit stattfindet, diese auch nicht irgendwo hinzunehmen, sondern ganz klar auch dagegen aufzutreten bis hin zur Meldung solcher Personen, die sich in diesem Bereich etwas zuschulden kommen lassen.
Ich weiß, dass dies viel leichter hinzureden ist, als es am Ende in der Praxis dann wirklich zu realisieren wäre. Aber man wird den Eindruck nicht ganz los, dass wir vielfach auch sehen, dass etwas stattfindet, aber uns vielleicht nicht gemüßigt fühlen, dann wirklich diesbezüglich aktiv zu werden. Ich will noch einmal sagen, dass die bundesgesetzliche Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes einer Anpassung des bestehenden Landesrechts jetzt natürlich bedarf. Insofern muss das Landesgesetz aufgehoben werden.
Meine Damen und Herren, gemäß Paragraf 12 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Paragraf 8 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes sind für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen gegen die Handwerks- und Gewerbeordnung die dann eben durch Landesrecht zu bestimmenden Behörden zuständig.
Mit dem Gesetz über die Funktional- und Kreisstrukturreform des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 23. Mai 2006 wurden die Zuständigkeiten der Schwarzarbeitsbekämpfung im Bereich der Handwerksordnung, das ist also ein Teil, gemäß Paragraf 117 und 118 von den Landkreisen auf die Ämter und amtsfreien Gemeinden übertragen. Wegen der Synergien der Aufgaben – so, wie ich sie jetzt eben nannte im Fall der Handwerksordnung – sowie der Ahndungen von Verstößen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sollen die Zuständigkeiten in diesem Bereich neu zugeordnet und auch möglichst vereinheitlicht werden. Deshalb also die Neufassung des Landesrechts.
Wir wollen diese Neuordnung durch Erlass einer neuen Rechtsverordnung regeln. Ich beabsichtige deshalb, die Zuständigkeiten entweder auf die Ämter und amtsfreien
Gemeinden oder auf die Landkreise und kreisfreien Städte zu übertragen. Diesbezüglich laufen gegenwärtig noch Gespräche. Wichtig wäre mir, dass es eine einheitliche Zuständigkeit gäbe. Das, glaube ich, wäre vernünftig. Insofern bitte ich Sie, diesbezüglich als Gesetzgeber tätig zu werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Also in der Tat ist zwischen den Fraktionen vereinbart worden, eine Aussprache heute nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/3872 zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Rechtsbereinigung des LandesUVP-Rechts und anderer Gesetze, auf der Drucksache 5/3875.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Rechtsbereinigung des Landes-UVP-Rechts und anderer Gesetze (Erste Lesung) – Drucksache 5/3875 –
Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Herr Dr. Backhaus. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf, den wir beziehungsweise unser Haus Ihnen heute vorlegt, führt zu einer weiteren Rechtsbereinigung im Zusammenhang mit der Umweltgesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland und der Länderaufgaben.
Ich will mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken für die Zusammenarbeit, denn wir haben zum 1. März, wie Sie wahrscheinlich noch wissen, das Landesumweltgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern angepasst. Wir sind eines der ersten Bundesländer in Deutschland gewesen, die diese Anpassung dann auch im Sinne der Gesetzgebung des Landes vorgenommen haben. Andere Bundesländer sind noch in diesem Prozess. Wir haben damit Rechtsklarheit und sowohl das Bundesnaturschutzgesetz und dessen Umsetzung als auch und vor allen Dingen das Wasserhaushaltsgesetz des Landes angepasst. Mit der aktuellen Gesetzgebung wollen wir nun eine entsprechende Rechtsbereinigung, was die Frage der Umweltverträglichkeitsprüfung anbetrifft, vornehmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die heutige Einbringung soll natürlich dazu dienen, den Vollzugsbehörden, aber auch den Menschen in Deutschland beziehungsweise in unserem Bundesland klarzumachen, dass ein zum Teil verworrenes, teilweise widersprüchliches Nebeneinander von Bundes- und Landesgesetzen uns in Mecklenburg-Vorpommern erspart bleibt und damit Rechtsklarheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Unter
Für das Recht der Umweltverträglichkeitsprüfung besteht zwar ein formeller Anpassungsbedarf, es bestand aber kein so dringender Handlungsbedarf, dieses auch zeitnah mit dem Bundesumweltgesetz vorzunehmen. Daher konnte das Gesetz durch die Landesregierung sozusagen in dem normalen Verfahren mit Anhörungen mit den Verbänden diskutiert werden und über das normale Gesetzgebungsverfahren über die Landesregierung heute eingebracht werden.
Erstens. Die Streichung der Schwellenwerte für die Umweltverträglichkeitsprüfung bei den wasserwirtschaftlichen, aber auch bei forstlichen Vorhaben wird jetzt bundeseinheitlich angepasst. Das heißt, wir haben damit 1:1-Umsetzung des Bundesrechtes.