Erstens. Die Streichung der Schwellenwerte für die Umweltverträglichkeitsprüfung bei den wasserwirtschaftlichen, aber auch bei forstlichen Vorhaben wird jetzt bundeseinheitlich angepasst. Das heißt, wir haben damit 1:1-Umsetzung des Bundesrechtes.
Zweitens. Die UVP, die Umweltverträglichkeitsprüfung, sowie deren Regelungen zu Flurbereinigungsverfahren sind inhaltsgleich auch an Bundesrecht angepasst und damit auf das Land Mecklenburg-Vorpommern übertragen.
Drittens. Bei privaten Straßenbauvorhaben, auch so etwas haben wir in Mecklenburg-Vorpommern, wird eine ausdrückliche Umweltverträglichkeitsprüfung aufgenommen. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 16. Juli 2009.
Viertens werden Verfahrenserleichterungen zur strategischen Umweltprüfung im Rahmen der Aufstellung von Landschaftsplänen in unserem Gesetz geregelt.
Bei den landesrechtlichen Regelungen der Umweltverträglichkeitsprüfung und deren Schwellenwerten zu den wasserwirtschaftlichen und forstlichen Vorgaben soll bewusst auf abweichende Regelungen vom Bundesrecht verzichtet werden. Wir setzen damit ausdrücklich 1:1 Bundesrecht in Mecklenburg-Vorpommern um.
Ich will auch betonen, dass es keine zusätzlichen Informationspflichten im Rahmen dieses Gesetzes geben wird. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir auch Anpassungen vornehmen, um damit die Vorschläge, die aus der Anhörung mit den Einrichtungen vorgenommen worden sind, umzusetzen.
Ich will in dem Zusammenhang darauf hinweisen, dass wir das Landesplanungsgesetz auch anpassen werden, um damit dem Landesverfassungsgerichtsurteil vom Juli 2007 gerecht zu werden, wonach das Landesverfassungsgericht leider, betone ich, der Verwaltungsmodernisierung damals so nicht entsprochen hat. Wir nehmen die Gelegenheit auch zum Anlass, die Anpassung des Landesplanungsgesetzes hinsichtlich der Zusammensetzung des Landesplanungsbeirates vorzunehmen.
Ich will abschließend noch mal deutlich machen – ich glaube, dass vielleicht dem einen oder anderen die Tragweite dieses Gesetzes so nicht bewusst ist –, wir setzen damit auch bewusst für Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung eine klare Rahmenrechtsgebung. Ich glaube, damit einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und Naturschutz, aber auch für Investitionen gewährleisten zu können. – Herzlichen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Als Erster erhält das Wort für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Herr Borrmann. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
(Heinz Müller, SPD: Ach, unser Singvogel ist wieder da. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Mal sehen, was er heute macht.)
Herr Abgeordneter Borrmann, ich darf Sie erneut darauf hinweisen, dass es eine entsprechende Ordnung in diesem Hause gibt. Sie sind mehrfach schriftlich durch die Präsidentin darauf hingewiesen worden und ich gebe Ihnen jetzt noch einmal die Möglichkeit, der Ordnung des Hauses zu entsprechen. Sie haben jetzt das Wort.
Sehr geehrte Abgeordnete! Nicht ich sage, wozu Sie mich ohne Rechtsgrundlage zwingen, sondern ein Hampelmann, denn Sie machen Abgeordnete, frei gewählte Abgeordnete …
Herr Abgeordneter Borrmann, wegen der Missachtung der parlamentarischen Ordnung und gröblicher Verletzung des Hauses entziehe ich Ihnen das Wort.
(Der Abgeordnete Raimund Frank Borrmann setzt seine Rede bei abgeschaltetem Mikrofon fort. – allgemeine Unruhe – Peter Ritter, DIE LINKE: Haben sie beim Friseur wieder was mit weggeschnitten?)
Das Wort für die Fraktion der NPD hat jetzt der Fraktionsvorsitzende Herr Abgeordneter Pastörs. Herr Abgeordneter, bitte, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben gerade ein Beispiel bekommen von dem,
was man hier in diesem Hohen Hause zu beachten hat, und zwar hat man hier den Präsidenten oder die Präsidentin förmlich anzureden,
(allgemeine Unruhe – Peter Ritter, DIE LINKE: Da war nichts von Substanz zu hören. Reden Sie zur Sache, zur Sache, Herr Pastörs!)
in diesem Hohen Hause den Bürgern und Bürgerinnen mitzuteilen hat. Die Anrede „Bürger des Landes“ führt also dazu, dass einem frei gewählten Abgeordneten
Herr Abgeordneter Pastörs, ich mache Sie darauf aufmerksam, dass dieser Tagesordnungspunkt heißt „Entwurf eines Gesetzes zur Rechtsbereinigung des Landes-UVP-Rechts und anderer Gesetze“. Ich bitte Sie ausdrücklich, zur Sache zu sprechen.
In einer zweiten Bemerkung weise ich darauf hin, dass es einen umfänglichen Schriftverkehr in Bezug auf die Frage der Geschäftsordnung und der Ordnung des Hauses gibt, der auch Ihnen bekannt ist, und Sie nicht die Amtsführung des amtierenden Präsidenten zu kritisieren haben in Bezug auf die entsprechenden Ordnungsmaßnahmen in diesem Haus.
Ich spreche zur Sache. Ich hielte das jedoch für wichtig, das auch mal der Öffentlichkeit kundzutun,
(Peter Ritter, DIE LINKE: Haben Sie noch nicht mitgekriegt, dass es völlig belanglos ist, was Sie erzählen?)
unberechtigtem Zwang genötigt werden, hier das Wort erteilt zu bekommen oder nicht erteilt zu bekommen.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ich habe noch nie einen gesehen, der einen Hampelmann rausgezogen hat. Das war einmalig.)
Ich komme zum Thema, meine sehr verehrten Damen und Herren. Entgegen der Auffassung vieler Deutscher, die sich das Grundgesetz als eine ewig in die Zukunft reichende Institution oder Instanz vorstellen, die auf alle Probleme des deutschen Staates eine Antwort gibt, ist unsere Rechtsordnung quasi ein lebendiger Organismus, der sich in ständiger Veränderung befindet, von der kleinsten Ortssatzung über die Rechtsverordnungen und Gesetze – panta rhei, alles fließt.
Parlamente sind unentwegt damit befasst, Gesetze zu ändern. Selbst am Grundgesetz – über eine Verfassung ist ja nach Artikel 146 bisher noch nicht abgestimmt worden – wird dauernd mehr oder weniger herumgebastelt. Eine der letzten großen Umwälzungen in diesem Grundgesetz hat die Entscheidungsmacht und Befugnisse neu bestimmt, welche Gesetze von der Bundesrepublik als Ganzes und welche Gesetze von den einzelnen Ländern
dieser Republik geändert werden können. Sie wird Föderalismusreform genannt. Da jedoch 70 bis 80, ja, 85 Prozent aller Gesetze in Form undemokratischer Diktate der europäischen Zwangsunion in die deutschen Parlamente zur Abstimmung gelangen und diese auch bitte schön abgestimmt werden müssen, also sogar zugestimmt werden muss, ist für uns auch dieses Gesetzesvorhaben, was der Landwirtschaftsminister hier eben vorgetragen hat, nichts anderes als die Exekution einer von der EU den Landesparlamenten aufgenötigte Bestimmung.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung mit der Drucksache 5/3875 fügt sich in eine Reihe von Gesetzesvorhaben, die eine Rechtsangleichung und Rechtsbereinigung bewirken sollen. Waren es im Oktober 2010 das Landeswahlgesetz und andere Gesetze, so bringt uns der November auf dem Gebiet des Umweltrechtes, der Umweltverträglichkeitsprüfung eine Anpassung an die durch die neue Grundgesetzfassung gegebene Macht- und Zuständigkeitsbalance zwischen Bund und Ländern.
Dummerweise hat es mit dem ersten Versuch der zweiten Kreisgebietsreform seit dem Beitritt des Landes zur Bundesrepublik Deutschland nicht geklappt, sodass einige Gesetze im Salto rückwärts wieder in die alte Fassung gebracht werden mussten. Der Landtag hat sie im vorauseilenden Gehorsam schon mal beschlossen. Da bald der zweite Versuch zur zweiten Kreisreform umgesetzt werden soll, werden auch diese neuen alten Bestimmungen nicht von langer Dauer sein. Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln! Da kann der normale Bürger schon mal etwas verwirrt werden