Protocol of the Session on October 14, 2010

Frau Müller, ich kann Ihnen doch dazu nur sagen, wie ich das an der Stelle beurteile. Es ist so, im Moment hat der Kreistag de facto keinen Einfluss auf die Richtlinie, dann bekommt er einen. Ich sage mal, da muss man ja fair sein und sagen, das ist natürlich schon eine Verbesserung des Status quo, denn dort können die politischen Entscheidungsträger, die ja auch alle eine regionale Kenntnis haben, natürlich, ich sage mal, die entsprechenden Probleme mit hereintragen und möglicherweise dazu beitragen,

(Irene Müller, DIE LINKE: Richtig. Die Finanzen des Kreises, hm.)

die Richtlinien entsprechend anzupassen.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Der Schwarze Peter!)

Ich will auch dazu noch sagen – und da gebe ich Frau Lück an der Stelle recht –, natürlich hat das Bundessozialgericht mehrfach entschieden, dass bei den Kosten der Unterkunft die Einzelfallprüfung vorzunehmen ist. Aber das Bundessozialgericht hat nie gesagt, dass man im Rahmen der Festsetzung der entsprechenden Gelder nicht auch allgemeine, durchschnittliche, pauschalierte Ansätze fahren kann. Das Problem entsteht doch regelmäßig dann, wenn ein Mehrbedarf angezeigt wird und da die Argen relativ häufig – das ist auch meine Erfahrung, das will ich nicht in Abrede stellen – relativ oder sehr restriktiv herangehen. Aber – und das sollte man dann vielleicht auch sagen – erst mal wird mit der Gesetzgebung mehr Demokratie ins System gebracht, Punkt 1.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU und FDP – Egbert Liskow, CDU: So ist das.)

Punkt 2 ist: Die Einzelfallprüfung ist damit ja nicht weg, denn sie wird ja im Grunde genommen exakt, wie es heute ist, weiter beibehalten. Denn immer dann, wenn

ein Mehrbedarf gegenüber der Angemessenheit, die man in der Richtlinie oder in der Satzung festgelegt hat, vorhanden ist, immer dann hat derjenige ja die Chance, das zu beantragen, und dann hat die Arge die Chance, im Rahmen einer Einzelfallprüfung das Ganze zu überprüfen.

Inwieweit die dem gerecht werden, Frau Müller, das wissen Sie doch genauso gut wie ich, das ist nicht immer so einfach. Manche würden vielleicht sagen, das ist in der Regel zulasten der Bürgerinnen und Bürger. Ich kann das abschließend nicht beurteilen, in wie vielen Fällen das zulasten der Bürger ist, in wie vielen Fällen das genehmigt wird. Dazu habe ich keine Fallzahlen, das muss ich offen sagen.

Aber was man eben auch noch feststellen muss, die Ministerin hat eben gesagt, dass die Wohnkosten oder vielmehr das ganze Problem auf die Länder übertragen wird. Faktisch haben wir es doch heute schon bei den Kommunen. Und dann hat die Ministerin, glaube ich, gesagt, das wird dann vom Land auf die Kommunen übertragen, so sinngemäß. Ich kann dazu nur sagen, wir haben doch heute schon diesen Fall.

(Harry Glawe, CDU: So ist es heute auch schon.)

Es ist genau so im Grunde genommen, bloß, dass man ein zusätzliches demokratisches Element eingefügt hat. Es ist überhaupt kein Unterschied.

(Irene Müller, DIE LINKE: Die haben doch gar keinen Spielraum. Machen Sie sich doch nichts vor!)

Tatsache ist, der Bund hat im Rahmen der Übertragung der Aufgabe an die Kommunen die Richtlinienkompetenz, ich habe es ja schon zum zweiten Mal gesagt, an die Kommune abgegeben. Jetzt wird im Grunde genommen die Ebene des Landes dazwischengeschaltet, das diese Kompetenz weitergeben kann an die Kommunen. Ich gehe davon aus, dass regelmäßig in den Ländern davon auch Gebrauch gemacht wird, denn die Kommune ist es doch, die vor Ort weiß, wie die Wohnsituation ist. Die Kommune weiß, wie die Mietspiegel sind. Das ist doch ganz normal, dass die Kommunen, ich sage mal, als der ideale Partner dort vor Ort sind. Deswegen haben wir ja im anderen Zusammenhang auch die Optionskommune gefordert.

Und dann muss man natürlich sagen, das Hauptproblem, …

(Birgit Schwebs, DIE LINKE: Na, wir nicht! Wir nicht!)

Also wir haben es gefordert.

(Zurufe von Harry Glawe, CDU, und Irene Müller, DIE LINKE)

… das Hauptproblem ist allerdings, und da muss man natürlich die Frage stellen, als solches ist in einem Bundesgesetz die Pauschalierung bereits festgelegt. Da muss man vielleicht hinterfragen.

Aber es gibt natürlich einen enormen Vorteil,

(Egbert Liskow, CDU: Welchen?)

und das ist das Problem, was man glaubt, also was ich glaube, was vom Gesetzgeber gewollt ist, nämlich denjenigen, den Leistungsempfänger zu motivieren, bei den Heizkosten einzusparen.

(Birgit Schwebs, DIE LINKE: Ja, die haben ja dann einen dicken Pullover an.)

Gegenwärtig haben wir das Problem, dass im Grunde genommen kein motivierendes Element da ist. Die Kommunen machen es ja bereits.

(Irene Müller, DIE LINKE: Dann kommen die von der Arge und erklären, dass die Heizung abzudrehen ist.)

Frau Müller, die Kommunen versuchen doch schon,

(Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

dieses Einsparergebnis herbeizuführen, indem sie in den Richtlinien im Grunde nichts anderes als eine tatsächliche Pauschalierung bereits heute verankern. Und somit ist es natürlich konsequent,

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Jetzt müssen Sie nur noch sagen, aus Klimaschutzgründen.)

somit ist es natürlich konsequent, dass wir Ihren Antrag ablehnen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Danke schön, Herr Abgeordneter Schnur.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Tegtmeier. Bitte schön, Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Holter hat heute in einem anderen Sachverhalt, aber doch in einem gewissen Zusammenhang gesagt, die Fraktion DIE LINKE habe einen Antrag nicht gestellt, damit wir den alle unterstützen, und habe das von SPD und CDU auch nicht erwartet, indem er die Realitäten halt sehr gut kennt. Ich denke mal, das bezieht sich auf diesen Antrag gleichermaßen.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Ja, da erwarten wir eigentlich die Unterstützung der Koalition, weil es ja im Interesse der Ministerin ist. – Irene Müller, DIE LINKE: Bedeutet das, dass Sie nicht hinter Ihrer Ministerin stehen?)

Meine Ministerin hat vorhin ganz klar hier erklärt,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Lass dich nicht auf so eine Diskussion ein!)

dass sie die Inhalte des Antrags der Fraktion DIE LINKE durchaus mitträgt,

(Helmut Holter, DIE LINKE: Sehen Sie!)

und das tun wir auch.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Dann kann sie auch zustimmen. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sie hat aber kein Stimmrecht.)

Frau Lück hat vorhin darauf angespielt,

(Helmut Holter, DIE LINKE: Aber die Fraktion hat Stimmrecht. – Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

dass der Vermittlungsausschuss heute,

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

und zwar heute Abend, zum wiederholten Mal sich mit dieser Frage der prozentualen Beteiligung an den Kosten der Unterkunft beschäftigt.

Und was aber offensichtlich einigen entgangen ist: Gestern gab es eine Pressemitteilung der Bundesregierung, in der die Bundesregierung mitgeteilt hat, dass ab 2011 sich der Bund an den Leistungen für die Unterkunft und Heizung für ALG-II-Empfänger um 1,5 Prozentpunkte auf durchschnittlich 25,1 Prozentpunkte steigern wird bei der Beteiligung.

(Egbert Liskow, CDU: Ui! – Regine Lück, DIE LINKE: Das habe ich doch formuliert.)

Und weiterhin schreibt sie auch in dieser Pressemitteilung, dass dies die Kommunen um 2,5 Milliarden Euro jährlich entlastet. Dieser Betrag, diese Summe ist mir irgendwie im Gedächtnis haften geblieben. Ich erinnere mich noch deutlich daran, wie wir nach den letzten Aussagen, die kommunale Ebene um 2,5 Milliarden Euro zu entlasten,

(Zurufe von Egbert Liskow, CDU, und Irene Müller, DIE LINKE)

nach einem gewissen Zeitabstand doch sehr gesucht haben, wo diese Entlastung nun tatsächlich stattgefunden haben könnte. Es war nicht so recht nachvollziehbar.