Herr Fraktionsvorsitzender, vielleicht könnten Sie das dann Ihrer Fraktionskollegin mitteilen. Das ist mir sehr wichtig, dass auch Ihre Fraktion weiß, dass wir die Kleinen Anfragen zeitnah beantworten. Und deswegen waren wir nicht in der Lage, am 20. September, als wir die Anfrage pünktlich beantworten mussten, schon Stellung zu nehmen, was uns Frau von der Leyen dann viel später vorgelegt hat mit dem Referentenentwurf. Wir können natürlich nur …
Ja, aber der Referentenentwurf … Wir haben es rausgeschickt und der Referentenentwurf ist erst später reingekommen. Und Sie können doch nicht von uns erwarten, dass wir Ihnen, wenn wir seriös antworten wollen, auf Dinge antworten, die irgendwo mal durchsickern. Wir müssen dann schon den offiziellen Referentenentwurf abwarten.
Und ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, ich habe großes Verständnis dafür, dass Sie als Oppositionspartei ja ab und zu auch was brauchen, wo Sie die Regierung kritisieren. Aber ich finde solche Punkte ehrlich gesagt lächerlich, weil es hier ja eher darum geht, dass wir ordentlich die Kleinen Anfragen beantworten.
Und das schließt auch eine Bemerkung von Frau Müller, dass unser Bericht zum vorherigen TOP ja nicht ausrei
chend ist, weil wir nicht die Kinder mit Behinderungen einbezogen haben, ein. Auch hier ist die Kritik überflüssig, denn Sie wissen, wir haben längst eine Sozialberichterstattung, die wir in Auftrag geben wollen, umfassend für Menschen mit Behinderungen. Also insofern, liebe Fraktion DIE LINKE, ich verstehe, dass Sie die Regierung treiben wollen, aber es wäre irgendwie besser, Sie würden sich ab und zu mal ein paar substanziellere Punkte suchen. – Vielen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Irene Müller, DIE LINKE: Das ist sehr substanziell. – Zuruf von Helmut Holter, DIE LINKE)
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Mantei. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch jetzt versuche ich, es wieder mal sachlich rüberzubringen.
Und trotzdem muss ich festhalten, es ist wieder mal ein wortgewaltiger, sehr umfänglicher Antrag der Fraktion DIE LINKE. Also fleißig sind Sie ja, was das Beschreiben von Papier angeht. Doch worüber reden wir hier heute eigentlich? Was steht wirklich im Referentenentwurf zum Gesetz?
Ziel ist eine transparente Gestaltung der Regelungen der Kosten für Unterkunft und Heizung. Neu ist, dass Leistungen für Unterkunft und Heizung nunmehr integraler Bestandteil des Arbeitslosengeldes II sind. Die Prüfung, welcher Betrag als Bedarf für Unterkunft und Heizung zu berücksichtigen ist, erfolgt wie die Ermittlung der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach bisherigem Recht. Bei unangemessenen Aufwendungen erfolgt wie bisher eine Einzelfallprüfung.
Zukünftig wird den kommunalen Trägern nunmehr ausdrücklich die Möglichkeit eröffnet, auch unangemessen hohe Aufwendungen für Unterkunft und Heizung zu übernehmen. Die kommunalen Träger können somit von den Kostensenkungsaufforderungen absehen, wenn die Berücksichtigung der unangemessen hohen Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung als Bedarf geringere Aufwendungen verursacht, als bei einem Wohnungswechsel entstehen würden.
Zweiter Punkt: Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur von selbst bewohntem Wohneigentum können ebenfalls berücksichtigungsfähige Unterkunftskosten sein, wenn sie tatsächlich anfallen. Voraussetzung ist, dass sie nicht zu einer Verbesserung des Standards des selbst genutzten Wohneigentums führen und angemessen sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sind wir den Steuerzahlern, die ja Leistungsträger in unserem Land sind und die das ja alles finanzieren, auch schuldig. Die Definition dessen, was noch als angemessen im Sinne der Vorschrift zu betrachten ist, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Eine dezidierte Aufzählung erspare ich uns hier.
und Heizung transparent und rechtssicher auszugestalten. Hierdurch sollen die Gegebenheiten des örtlichen Wohnungsmarktes berücksichtigt werden. Die konkrete Ausgestaltung der Frage, was im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben als angemessene Wohnkosten anzusehen ist, soll hingegen den Kommunen obliegen. Sie sind doch tatsächlich mit dem örtlichen Wohnungsmarkt und dessen Besonderheiten vertraut. Das können Sie nicht leugnen.
Den Ländern obliegt die Gestaltungsbefugnis für eine einheitliche Ausgestaltung der Reichweite der kommunalen Satzungen. Die Länder können darüber entscheiden, ob die kommunalen Träger Satzungen erlassen dürfen, ob eine Verpflichtung zur Satzung besteht, ob die zuständige oberste Landesbehörde vorher zu der Satzung zustimmen muss und ob der Bedarf für Unterkunft und Heizung durch eine monatliche Pauschale abgegolten werden kann. Die Regelung trägt den Besonderheiten des jeweiligen Landesrechts ausreichend Rechnung.
Bei Festsetzung eines Angemessenheitswertes für den Unterkunfts- und gegebenenfalls auch für den Heizkostenbedarf durch Satzung sind die konkreten Umstände des Einzelfalles nur noch zu prüfen, wenn die festgesetzten Angemessenheitswerte überschritten werden. Der Erlass kommunaler Satzungen hat den Vorteil größerer Sach- und Bürgernähe. Auch das müssten Sie mal zur Kenntnis nehmen. Anders als eine Rechtsverordnung kann eine kommunale Satzung im Hinblick auf alle die Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft bestimmenden Faktoren unmittelbar den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten Rechnung tragen.
Die Länder können die Kreise und kreisfreien Städte auch ermächtigen, die Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Form einer Pauschale zu berücksichtigen. Soweit das Landesrecht eine derartige Regelung vorsieht, sind bei der Bemessung der Pauschalen die persönlichen und familiären Verhältnisse, das heißt die Größe und Beschaffenheit der Wohnung, die vorhandenen Heizmöglichkeiten und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
Das Gesetz enthält zudem zwei Programmsätze, die bei der Rechtssetzung und Auslegung zu beachten sind. So sollen die zu erlassenen Satzungen beziehungsweise Rechtsvorschriften der Länder die Verhältnisse auf dem örtlichen Wohnungsmarkt realitätsgerecht abbilden. Hierzu soll eine systematische Erfassung, Auswertung und Beobachtung – also ein Monitoring – durch die Länder beziehungsweise die Kreise und kreisfreien Städte erfolgen.
(Irene Müller, DIE LINKE: Wir wissen doch heute schon, dass wir keine kleinen Wohnungen mehr haben.)
Die Länder sollen insbesondere bei einer Pauschalierung der Bedarfe regelmäßig Rückmeldung dazu einholen, ob die Abgeltung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung durch eine regionale Pauschale wirtschaftlicher im Sinne der Haushaltsordnung ist.
Der Referentenentwurf sieht außerdem vor, für bestimmte Personengruppen eine Sonderregelung für die Angemessenheit der Aufwendungen zu treffen. Bei
den betroffenen Personen können die Aufwendungen für den Wohnraum aus bestimmten Gründen typischerweise besonders hoch oder auch besonders niedrig sein. Denkbar ist zum Beispiel auch, dass aus gewissen Gründen vorübergehend eine besondere, kostspielige Unterbringung notwendig ist oder bei Bedarf aus allgemein sozialen Gründen vom Bedarf abweicht.
Der Antrag der LINKEN, meine sehr geehrten Damen und Herren, beschäftigt sich somit trotz vieler Worte wenig differenziert mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung in der Fassung eines Referentenentwurfes und kann vielmehr als schlichte Panikmache bezeichnet werden.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sie sollten mal mehr ins Leben gucken und weniger ins Gesetz! – Irene Müller, DIE LINKE: Na, na, na! Glauben Sie eigentlich, was Sie sagen?)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich muss mal festhalten: Seit 15.00 Uhr beschäftigen wir uns eigentlich nicht mit den Leistungsträgern der Gesellschaft, sondern immer nur damit, wo das Geld hinfließen soll.
Wir müssten vielleicht auch mal darüber nachdenken, ob wir über die Leistungsträger mal reden sollten, nicht?
(Irene Müller, DIE LINKE: Na prima, hängen wir die anderen noch weiter ab, als sie schon abgehängt sind.)
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Herr Schnur. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Gegensatz zu dem Antrag der LINKEN von vorhin ist das Problem an dieser Stelle, gerade bei den Kosten der Heizung, etwas anders, so ehrlich muss man sein. Und auch wir haben als Fraktion darüber nachgedacht, das will ich eingestehen, was man mit diesem Antrag macht.
Insbesondere, und darauf zielt es ja im Wesentlichen ab, ist das der Punkt 3 Ihres Antrages. Den Punkt 1, den kann im Grunde genommen aus meiner Sicht jeder in diesem Landtag wahrscheinlich unterschreiben. Aber kritisch ist die Frage – und mit der muss man sich auseinandersetzen –, inwieweit es sinnvoll ist, eine Pauschalierung bei den Kosten der Unterkunft überhaupt vorzunehmen. Man muss allerdings in dem Zusammenhang sagen, dass wir sie ja faktisch schon haben. Denn zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind ja die Landräte oder Oberbürgermeister im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises zuständig für die Erstellung der Richtlinien für die Kosten der Unterkunft.
Das heißt im Kern, dass wir schon heute in vielen Kommunen im Grunde genommen bei der Festsetzung der entsprechenden Werte innerhalb dieser Richtlinien – und, Frau Müller, wir kennen das ja aus dem Petitionsausschuss, wir haben das ja nicht nur zwei-, dreimal, wir haben das ja relativ häufig –, dass wir genau das Dilemma haben, dass bestimmte Leistungen nicht gewährt werden, die im Grunde genommen nicht in der Richtlinie enthalten sind oder pauschaliert worden sind und wo der Bedarf möglicherweise höher ist.
An dieser Stelle muss man sagen, dass natürlich ein großer Vorteil mit dem Einsetzen einer Satzung da ist, denn von der Kompetenz her kommen zum ersten Mal die Gebietskörperschaften ins Spiel. Und da sind natürlich dann auch die entsprechend in den Gebietskörperschaften vertretenen Fraktionen, Parteien, wie auch immer, beteiligt.
Na gut, Frau Müller, ich meine, das müssen Sie dann auch irgendwo mal hinnehmen. Dass man es, wenn eine bestimmte Mehrheit das entscheidet, dann auch hinnehmen muss, das ist nun mal so in der Demokratie.
(Irene Müller, DIE LINKE: Na, dann bin ich ja gespannt, wie Sie das als Kreistagsabgeordneter machen.)
Frau Müller, ich kann Ihnen doch dazu nur sagen, wie ich das an der Stelle beurteile. Es ist so, im Moment hat der Kreistag de facto keinen Einfluss auf die Richtlinie, dann bekommt er einen. Ich sage mal, da muss man ja fair sein und sagen, das ist natürlich schon eine Verbesserung des Status quo, denn dort können die politischen Entscheidungsträger, die ja auch alle eine regionale Kenntnis haben, natürlich, ich sage mal, die entsprechenden Probleme mit hereintragen und möglicherweise dazu beitragen,