Protocol of the Session on October 13, 2010

Danke schön, Herr Dr. Timm.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erster hat das Wort für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Ritter. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hätte mir schon

gewünscht zu erleben, wie der Innenminister unseres Landes dieses Gesetz auch in der Zweiten Lesung lobt, aber wir wissen, dass er Wichtigeres zu tun hat im Moment,

(Torsten Renz, CDU: Na, na, na! Keine Unter- stellung! Das können Sie unserem Minister nicht vorwerfen, das wissen Sie. Also insofern konzentrieren Sie sich auf den Gesetzentwurf!)

als sich um Landespolitik zu kümmern. Dennoch wird meine Fraktion dem Gesetzentwurf nach wohlwollender Prüfung und Abwägung zustimmen.

Der Gesetzentwurf ist nicht der große Wurf, aber er geht in die richtige Richtung. So wurde, wie zu erwarten, der Anwendungsbereich des Gesetzes vergrößert. Das ist gut so. Die kommunalen Landesverbände erhalten ein eigenes Antragsrecht, auch das ist gut. Und es ist auch zu begrüßen, dass die Kommunalparlamente bereits frühzeitig im Antrags- und Genehmigungsverfahren von der Verwaltungsspitze unterrichtet werden sollen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, einzelne Kritikpunkte der LINKEN am Gesetzentwurf bleiben aber auch nach den Beratungen in den Ausschüssen bestehen. Ich möchte sie im Folgenden nur kurz benennen: Das Gesetz ist bis zum Jahre 2015 befristet und soll bis dahin evaluiert werden. Ich hoffe, dass eine neue Koalition nicht wieder die Zeit verschläft, wie dieses Mal SPD und CDU, und das neue Gesetz nicht erst dann in den Landtag einbringt, wenn das alte Gesetz schon außer Kraft getreten ist. Das wäre nicht sehr clever.

Diesen Schuh muss sich der auf der Übung befindliche CDU-Minister anziehen. Zum Zeitpunkt der Ersten Lesung dieses Gesetzentwurfes gab es das alte Standardöffnungsgesetz schon seit fast vier Monaten nicht mehr. Ich frage mich, was die Landesregierung in dieser Zeit getan hat.

Ich hätte mir auch gewünscht, dass die Kommunen noch stärker eingebunden werden. Ein eigenes Antragsrecht ist, wie gesagt, gut. Warum aber dann konsequenterweise kein Schlichtungsbeirat unter Beteiligung der Kommunen? Dieser Vorschlag meiner Fraktion, der Vorsitzende des Ausschusses hat es hier dargestellt, der auf Anregung des Städte- und Gemeindetages unseres Landes eingebracht wurde, wurde abgelehnt. Und ich dachte noch, dass der Leitsatz „Schlichten statt richten“ überzeugt. Soweit ich weiß, hat die CDU den Schlichtungsbeirat verhindert.

(Torsten Renz, CDU: Oh, oh, oh!)

Aber wen wundert das? Spätestens seit der verunglückten Verwaltungsreform wissen wir doch fast alle, dass mit der CDU als Kommunalpartei nicht mehr viel los ist.

(Torsten Renz, CDU: Oh, Herr Ritter! Jetzt verlassen Sie aber den Pfad der Wahrheit. – Zuruf von Michael Roolf, FDP)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, apropos nicht viel los, Herr Roolf, einen Satz muss ich auch zur FDP verlieren.

(Michael Roolf, FDP: Na los! – Torsten Renz, CDU: Den Pfad der Wahrheit verlassen Sie.)

Das Agieren der FDP im Beratungsverfahren ist exemplarisch für ihre Arbeit. In der Ersten Lesung verlor die FDP wieder einmal große Worte, man werde das Gesetz

im Ausschuss beraten und verändern und, und, und. Was passierte dann aber? Im Ausschuss seitens der FDP nichts, kein Antrag, keine Frage, keine Äußerung, nichts. Im Ausschuss gab die FDP den Leisetreter oder, besser gesagt, den großen Schweiger, und das bei dem für die FDP angeblich wichtigen Thema „Deregulierung und Bürokratieabbau“. Das ist eigentlich sehr schade, Herr Roolf. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Herr Ritter.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Lenz. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Sehr geehrter Herr Präsident! Guten Tag, Herr Professor Methling!

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Tag! – Heinz Müller, SPD: Guten Morgen! – Udo Pastörs, NPD: Sehr schön!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nicht groß auf das eingehen, was Herr Ritter hier gesagt hat.

(Heinz Müller, SPD: Das war ja auch nicht so viel.)

Es war nicht allzu viel.

Herr Ritter, es freut mich, dass Ihre Fraktion nach reichlicher Überlegung unserem Gesetzentwurf, dem Gesetzentwurf der Koalition auch zustimmen wird. Das ist …

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Ja, dann sagen Sie mal was zum Kritikpunkt! – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Dass die Begriffe „Deregulierung“ und „Bürokratieabbau“ gerade in der heutigen Politik und Gesellschaft zwei sehr wichtige Schlagworte sind, ich glaube, das wissen wir alle.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Trotzdem ist es für den Gesetzgeber eigentlich sehr schwer, diese Erwartungen, die man in die beiden Begriffe setzt, auch immer zu erfüllen. Jeder gesetzlich festgelegte Standard beruht auf einer Fülle von Erfahrungen, auf einer Vielzahl von wissenschaftlichen Untersuchungen und zu guter Letzt auf einem ordnungsgemäß durchgeführten Gesetzgebungsverfahren. Deshalb lässt sich jeder dieser Standards auch fachlich gut begründen. Und doch zeigt uns die tägliche Praxis, dass die Einhaltung dieser Standards zu Behinderungen bei der Aufgabenerfüllung der kommunalen Ebene und zu zusätzlichen Kosten bei Bürgern und Verwaltung führen kann. Deshalb ist es eigentlich umso erfreulicher, dass wir es hier nun wieder geschafft haben, einen Teil dieser gesetzlichen Standards auf den Prüfstand zu stellen.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Also es ist schwer, auf Sie nicht einzugehen, Herr Pastörs.

(Udo Pastörs, NPD: Ja. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Machen Sie mal! Machen Sie mal, Herr Lenz! – Udo Pastörs, NPD: Machen Sie’s mal!)

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete der demokratischen Parteien, der vorliegende Gesetzentwurf enthält insgesamt sieben Artikel,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

mit denen eine Verwaltungsvereinfachung von eben der Standardöffnung bis hin zur Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude im Außenbereich ermöglicht werden soll. Gerade das Standarderprobungsgesetz zielt darauf ab, den kommunalen Körperschaften die Möglichkeit zu geben, neue Formen der Aufgabenerledigung auszuprobieren. Dies lässt sich dann – bei einer erfolgreichen Umsetzung landesweit – für die Kommunen und die Bürger auch kostengünstig für das ganze Land anwenden.

Jede kommunale Körperschaft in unserem Land hat ihre Stärken und Schwächen. Der demografische Wandel, seine Auswirkungen für die Menschen und die Finanzen in einer Kommune müssen individuell betrachtet und bewertet werden können. Den kommunalen Körperschaften muss es dann aber auch möglich sein, entsprechend ihren Voraussetzungen handeln zu können. Mit der Zustimmung zu diesem Vierten Gesetz zur Deregulierung und zum Bürokratieabbau schaffen wir dafür diese Möglichkeit. Wir lassen die kommunale Ebene eigenständig entscheiden und eigenverantwortlich handeln.

(Udo Pastörs, NPD: Toll!)

Das in der 3. Wahlperiode verabschiedete Standardöffnungsgesetz galt ab dem Jahr 2000 – Herr Ritter hat es angesprochen –,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

es endete am 31. Dezember 2009. Dass da in dieser Zeit nur elf Anträge zu diesem Gesetz gelaufen sind, zeigt, dass es bei der Verabschiedung dieses Gesetz als sehr fortschrittlich galt, aber dieses Gesetz nicht den gewünschten Erfolg brachte.

(Udo Pastörs, NPD: Ach so! – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das ist schon lange so.)

Woran hat das gelegen? Das Standardöffnungsgesetz sah eben nur die Befreiung von Sach- und Personalstandards vor, nicht aber von Verfahrensstandards. Dies ändert sich mit dem hier zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf.

Das Standardöffnungsgesetz gibt den kommunalen Körperschaften die Möglichkeit, aus der Not mit dem demografischen Wandel und den sinkenden Finanzspielräumen eine Tugend zu machen. Nicht zuletzt wird so erreicht werden, dass Standards an die Bedürfnisse Mecklenburg-Vorpommerns angepasst werden.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Ich – im Gegensatz zu Ihnen, Herr Ritter – freue mich eigentlich, dass wir mit diesem Gesetz kein zusätzliches Gremium geschaffen haben, dass es vorher bei der Abstimmung zu diesen Anträgen schon beteiligt wird.

(Udo Pastörs, NPD: Das wurde von oben gemacht.)

Deshalb hoffe ich auch auf die Zustimmung aller demokratischen Parteien. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)