Protocol of the Session on October 13, 2010

Wahlvorschlag der Fraktion der NPD: Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 29 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz des Bürgers bei der Verarbeitung seiner Daten (Landesdatenschutzgesetz – DSG M-V) – Drucksache 5/3836 –

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor wir zur Wahl kommen, gestatten Sie mir noch einige Hinweise:

Nach Paragraf 29 Absatz 2 des Landesdatenschutzgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern wählt der Landtag ohne Aussprache den Landesbeauftragten für den Datenschutz mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder für die Dauer von sechs Jahren. Nach dieser Vorschrift sind die Fraktionen des Landtages vorschlagsberechtigt.

Nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 Satz 1 unserer Geschäftsordnung findet in der Regel bei Wahlen geheime Abstimmung statt. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln.

Wir kommen zur Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Den für die geheime Abstimmung allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von der Schriftführerin zu meiner Rechten. Auf dem Stimmzettel sind die Namen der Kandidaten aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, mit mehr als einem Kreuz versehen ist, keine Kennzeichnung enthält, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.

Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die Schriftführerin, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.

(Die Schriftführerin überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.)

Ich eröffne jetzt die Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz. Ich bitte nun, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.

(Die geheime Wahl wird durchgeführt.)

Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme jetzt abgegeben? – Das scheint der Fall zu sein.

Ich unterbreche, nein, erst einmal schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für zehn Minuten. Die Sitzung wird um 12.03 Uhr fortgesetzt.

Unterbrechung: 11.54 Uhr

Wiederbeginn: 11.59 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.

Ich gebe das Ergebnis der Wahl zum Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß Paragraf 29 Absatz 2 des Gesetzes zum Schutz des Bürgers bei der Verarbeitung seiner Daten bekannt. Es wurden 64 Stimmen abgegeben, davon waren 63 Stimmen gültig. Es stimmten für den Kandidaten Reinhard Dankert 42 Mitglieder des Landtages.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Es stimmten für den Kandidaten Karsten Neumann 15 Mitglieder des Landtages.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Es stimmten für den Kandidaten Michael Andrejewski 6 Mitglieder des Landtages.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Ich stelle fest, dass Herr Dankert gemäß Paragraf 29 Absatz 2 des Landesdatenschutzgesetzes MecklenburgVorpommern die erforderliche Stimmenzahl von 36 Stimmen auf sich vereinigen konnte und somit zum Landesbeauftragten für den Datenschutz gewählt wurde. Ich darf Ihnen, Herr Dankert, im Namen des Hauses für Ihr Amt alles Gute wünschen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Gratulationen)

Damit alles seine Ordnung hat, obwohl Herr Dankert mir gegenüber das eben schon erklärt hat, frage ich noch einmal ganz offiziell: Herr Dankert, nehmen Sie die Wahl an?

Ja, ich nehme die Wahl an.

Vielen Dank.

Ich will an der Stelle auch nicht versäumen – wir werden natürlich nicht mit dem heutigen Tage diese Amtsübergabe vollziehen, sondern erst später –, mich ausdrücklich bei dem Landesdatenschutzbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern Herrn Karsten Neumann zu bedanken für sein verantwortungsvolles Wirken hier im Lande für den Datenschutz im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, und mich auch bedanken für die Zusammenarbeit des Landesbeauftragten mit dem Parlament. Herr Neumann, ich gehe davon aus, dass Sie auch in Zukunft in verantwortungsvoller Tätigkeit hier im Land weiter wirken werden. Herzlichen Dank für diese geleisteten fast sechs Jahre.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion der CDU hat jetzt eine Auszeit von 15 Minuten beantragt. Das heißt, wir sehen uns um 12.20 Uhr zur weiteren Beratung hier wieder.

Unterbrechung: 12.04 Uhr

Wiederbeginn: 12.23 Uhr

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.

Von der Fraktion der FDP liegt Ihnen auf Drucksache 5/3835 ein Antrag zum Thema „Bau der B 96n zeitnah und schnell umsetzen“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert

werden. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss dann die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Bitte schön, Herr Abgeordneter Roolf. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine lieben Kollegen! Der BUND hat beim Bundesverwaltungsgericht eine Klage gegen den Bau der B 96n auf Rügen eingereicht. Allen ist bekannt, dass diese Klageeinreichung keine aufschiebende Wirkung hat. Trotzdem hat es zu großen Verunsicherungen bei denjenigen geführt, die diesen Ausbau der B 96n als die entscheidende Lebensader für ihre Region ansehen, und ich denke, es ist dringlich und eilig geboten, dass der Landtag sich hier klar und deutlich für dieses Projekt ausspricht. Wenn wir es heute nicht tun – wir alle kennen unsere Regeln –, dann haben wir es in vier Wochen wieder auf der Tagesordnung. Ich meine, es ist heute dringlich.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Danke schön, Herr Roolf.

Wird das Wort zur Gegenrede gewünscht? – Herr Müller, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, es steht außer Frage, dass die verkehrsmäßige Erreichbarkeit unserer wesentlichen touristischen Destinationen – und dazu gehört Rügen zweifellos – eine sehr wichtige Frage ist, der wir uns in diesem Landtag auch gern widmen.

Die Frage ist allerdings, wo denn die Dringlichkeit für diesen Antrag liegt, lieber Kollege Roolf. Es wäre ganz normal möglich, zu dieser Thematik einen Antrag auf die Tagesordnung zu bringen. Dann werden wir uns mit diesem Antrag sehr gern auseinandersetzen. Es ist eine Frage, die wie die B 96n seit Monaten, seit Jahren, kontrovers diskutiert wird, von den einen für dringend notwendig gehalten wird und von den anderen, wie wir an der Klage sehen, nicht befürwortet wird. Das ist kein Gegenstand für einen Dringlichkeitsantrag. Dringlich, so hatten Sie es ja begründet, ist die Sache aus Ihrer Sicht durch die Klage des BUND.

(Zurufe von Burkhard Lenz, CDU, und Michael Roolf, FDP)

Eine solche Klage ist in einem Rechtsstaat ein legitimes Mittel. Und wir sollten hier jetzt nicht sehr aufgeregt reagieren aufgrund dieser Klage, sondern wir sollten uns – wenn Sie dies wünschen, dann tun wir dies gern – in einem ganz normalen geordneten Verfahren über dieses Thema unterhalten.

Thema ist wichtig? – Ja!

Dringlichkeit? – Nein!

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Danke schön, Herr Abgeordneter Müller.

Wir kommen damit zur Abstimmung.

Wer der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Erweiterung der Tagesordnung um diesen Tagesordnungspunkt bei Zustimmung durch die Fraktionen der FDP und NPD, ansonsten Ablehnung durch die Fraktion der SPD, der CDU und die Fraktion DIE LINKE abgelehnt.

Meine Damen und Herren, von der Fraktion der NPD liegt Ihnen auf Drucksache 5/3837 ein Antrag zum Thema „Intervention in Brüssel – Weitere Kürzung der Heringsfangquoten für die westliche Ostsee zurückweisen“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Auch hier gilt gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung, dass dafür eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Landtages stimmen muss, um die Dringlichkeit zu bejahen und dann eine Einordnung in die Tagesordnung zu beschließen.

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Herr Fraktionsvorsitzender Pastörs, bitte, Sie haben das Wort.