was hier in diesem Hause im Februar 2009 beschlossen worden ist mit Wirkung zum 01.08.2010, was jetzt die Finanzierung betrifft, einfach mal eine Systemumstellung hat und dass infolge dessen sich daraus natürlich auch Änderungen ergeben, dann frage ich mich: Wieso fangen wir jetzt auf einmal an, darüber zu diskutieren?
und dafür bin ich insofern bei dem Redebeitrag von Herrn Bluhm ja auch durchaus dankbar, dass er das hier sehr ausführlich dargestellt hat.
Wenn denn die derzeitige rechtliche Situation oder der rechtliche Rahmen im Schulgesetz, Paragraf 28 Schulgesetz dazu führt, dass man darüber diskutieren muss und dass man das im Ausschuss noch mal behandeln muss, dann sollten wir das im Ausschuss tun, aber das hat nichts mit diesem Antrag zu tun. Auch das, was Herr
Bluhm sehr ausführlich dargestellt hat, das war letztendlich nicht der Kern des Antrages, den Sie hier vorgelegt haben.
Und deswegen bleibt es auch bei unserer Ablehnung und deswegen werden wir auch hier diesem Antrag, wie gesagt, nicht zustimmen.
Ich möchte noch mal sagen – und auch Herr Seidel, der Minister für Wirtschaft, hat das bereits in Vertretung für unseren Bildungsminister dargestellt –, die Finanzzuweisungen, die das Land zugunsten der privaten Schulen und insbesondere auch der privaten Schulen zur individuellen Lebensbewältigung bereitstellt, sind exakt die gleichen Finanzmittel, die auch die staatlichen Schulen bekommen.
Das heißt, wir haben hier jetzt eine Gleichbehandlung. Das ist bereits ausführlich dargestellt worden, ich werde darauf nicht noch mal eingehen müssen.
Mir sind von keiner staatlichen Einrichtung Beschwerden über mangelnde finanzielle Ausstattung bekannt. Und vor dem Hintergrund stellt sich dann schon die Frage: Wie kommt es denn, dass es zu diesen Beschwerden bei den privaten Schulen kommt? Wo waren denn die Mehrkosten? Und zu Recht hat der Bildungsminister bereits die Träger angeschrieben und hat gesagt, dann legt uns das doch dar.
Und vor dem Hintergrund glaube ich schon, wenn man diese Informationen hat und über die Frage der Finanzierung dann erneut diskutieren will im Zusammenhang mit dem Schulgesetz und Paragraf 128, dann möge sich der Ausschuss an der Stelle im Zweifelsfall damit befassen. Herr Heydorn hat das in seiner Rede ja auch schon deutlich werden lassen. Offensichtlich besteht ein gewisses Interesse an einer Selbstbefassung durch den Sozialausschuss, dem wird die CDU selbstverständlich auch nicht entgegenstehen.
Alles in allem bleibt es aber dabei, dass hier der Antrag, so, wie er von der FDP vorgelegt worden ist, nicht die Zustimmung der Koalitionsfraktionen findet, und wir werden ihn daher ablehnen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde mich sehr kurzfassen, weil die Argumente ausgetauscht sind. Ich möchte aber trotzdem auf ein paar Details noch hinweisen.
Am 15. September demonstrierten hier in Schwerin am Alten Garten etwa 1.100 betroffene Kinder, Eltern und Lehrer gegen diese Kostensatzverordnung des Bildungsministeriums und gleichzeitig auch gegen den Paragrafen 128 im Schulgesetz. Etwa 500 Schüler mit Mehrfachbehinderungen hier im Land sind von den Regelungen betroffen. Sie demonstrierten unter anderem unter dem Motto: „Wir sind hier, wir sind laut, weil man uns die Bildung klaut.“
Und dazu passt ein Verweis wieder auf die Aktuelle Stunde vom heutigen Morgen. Die Politik des Landes ist getrieben einzig und allein von der Finanzpolitik. Ein wahres Handeln, politisches Handeln der Landesregierung ist absolut nicht zu erkennen. Es bleibt aber auch festzuhalten, eines ist erkennbar: Die Differenzen in dieser Landesregierung müssen sehr groß sein, und das lässt hoffen zum Wohle des Landes. Ich möchte da nur die Sozialministerin zitieren, die in der „Schweriner Volkszeitung“ wie folgt wiedergegeben worden ist, Zitat: „Es kann nicht sein, dass wir Eltern zum Sozialamt schicken,“
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich gebe ja zu, dass wir bei dem Antrag, den wir gestellt haben, als wir ihn formuliert haben, noch gar nicht den kompletten Umfang von dem ermittelt hatten, was wir dann in der Folgezeit auch ermittelt haben.
Und ich sage Ihnen eines: Wir reden hier über Kinder. Ich habe auch einen Bewilligungsbescheid hier. Und ich weiß auch, Herr Specht, wenn Herr Heydorn das weiß, und besser hätte ich es nicht ausführen können, dann hätten Sie es auch rauskriegen müssen, dass also diese Bewilligungsbescheide früher so waren, dass es einen Kostensatz gab, der den staatlichen Schulen gleich war oder abgestuft nach der Förderung, und dann gab es eine Zusatzförderung für Schwermehrfachbehinderte.
Und an dieser Stelle noch mal eine klare Ansage: Schwermehrfachbehindert kann unterschiedlich sein. Meine Damen und Herren, ich bin auch schwermehrfachbehindert, ich habe auch 100 Prozent und habe einen Hilfebedarf und habe einen Begleiter. Deswegen bin ich noch lange nicht zu vergleichen mit jemand anderem.
Und dass dieses festgestellt worden ist, ist ja nicht durch die Schulen der freien Träger passiert, sondern hier haben Amtsärzte, also Personen festgestellt, zum Beispiel in Rostock am Michaelshof, welcher zusätzlichen Förderung es bedarf. Es war ja nicht so, dass der Träger auf die Idee gekommen ist und gesagt hat: „Hallo!“ Also, das war doch da. Und dass das jetzt auch wieder eine Rolle spielt und dass die Arbeit bleibt, also die Arbeit am Kind bleibt, sieht man doch an Folgendem: Es gibt inzwischen in Rostock die ersten Bewilligungsbescheide für Integrationshelfer.
Und das Nächste: Ich weiß nicht, ich bin ja kein Lehrer, tut mir leid, deswegen habe ich es vielleicht auch nicht ganz so einfach, aber wenn ich einen Lehrer habe und dann habe ich auf einmal vier schwermehrfachbehinderte Kinder, die je einen Integrationshelfer beantragen –
denn den kann ich nur alleine beantragen, und der darf dann auch nur für mich sein, der darf nicht nebenan helfen –,
dann habe ich zwei Lehrer und vier Integrationsassistenten oder -helfer, je nachdem, wie ich das machen kann. Und ob das nicht aus dem Sozialhilfefinanzierungsgesetz finanziert wird
und nur aus ambulanten Leistungen, Herr Heydorn, da bin ich nicht ganz so einverstanden, weil es könnte sein, persönliches Budget wird in Zukunft aus diesem Topf finanziert, ich kann es mir vorstellen, aber sonst bin ich mit Ihrer Rede voll einverstanden, denn es ist egal, und wenn es aus der Kommune ist, wir haben eine Verlagerung des Topfes. Und es kann nicht sein, wir wollen eine Leistung aus einer Hand,
Und, Herr Specht, Sie haben doch recht. Eine Menge von Eltern sind vielleicht in der Lage, eine Menge von Eltern sind aber für ihre Kinder nicht in der Lage, und das wissen wir.
ja, wir haben vielleicht auch bei der Verabschiedung ein bisschen gepennt, das will ich ehrlich auch zugeben. Das ist doch gar keine Frage, dass ich Ihnen hier alleine die Schuld zuschiebe. Darum geht’s mir auch gar nicht. Es geht mir darum – da hinten sitzen Direktorinnen –, dass wir eine Botschaft produzieren, die heißt: Ja, okay, wir setzen uns zusammen, und zwar als Demokraten. Die Fensterfront können wir weglassen.